Elterninfo
Elterninfo und Coronainfo
Liebe Eltern!
Zunächst hoffe ich, dass Sie sich in den Osterferien gut erholen konnten und die Kinder die freie Zeit genießen konnten.
Der 7-Tage-Inzidenzwert im Landkreis Ansbach (153,9) liegt heute über 100.
Deshalb wird nach den aktuellen Vorgaben der Regierung der Unterrichtsbetrieb ab Montag für die Klassen 1 – 3 zunächst im Distanzunterricht stattfinden.
Bitte öffnen Sie das Formular, um den ganzen Brief zu lesen.
Formular zum Öffnen/Ausdrucken: Unterricht nach den Osterferien
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
„Schule ja, aber sicher“ – unter diesem Vorzeichen steht der Unterricht nach den Osterferien auch weiterhin. Die Gesundheit Ihrer Kinder hat für uns dabei oberste Priorität. Deshalb haben wir im Ministerrat beschlossen, den Unterrichtsbetrieb nach Ostern weiterhin je nach Sieben-Tage-Inzidenz in der Region zu organisieren, begleitet durch ein flächendeckendes Testkonzept, über dessen Grundzüge ich Sie schon informiert habe.
Bitte öffnen Sie das Formular, um den ganzen Brief zu lesen.
Formular zum Öffnen/Ausdrucken: Unterricht nach den Osterferien
Sehr geehrte Eltern, bitte bedenken Sie:
Je mehr Kinder die Notbetreuung besuchen, desto mehr Kontakte haben sie.
Nehmen Sie das Angebot daher nur in Anspruch, wenn Sie Ihr Kind an diesen beiden Tagen nicht selbst betreuen können.
- Formular zum Öffnen/Ausdrucken: Erklärung zum Bedarf einer Notfallbetreuung
- Formular zum Öffnen/Ausdrucken: Bestätigung der Schule zur Notbetreuung für die Krankenkassen
Die Anmeldung der Schulanfänger aus dem Bereich der Grundschule Oberscheckenbach findet statt in der Woche vom 01. – 05. März in der Grundschule Oberscheckenbach Nr. 35
Der Schulsprengel umfasst das Gebiet der Gemeinden Ohrenbach, Adelshofen und Steinsfeld (mit allen dazugehörigen Ortsteilen), sowie den Ort Langensteinach (LK Uffenheim).
Anzumelden sind:
1. alle Kinder, die bis zum 30. September 2021 sechs Jahre alt werden;
2. alle Kinder, die 2020 vom Schulbesuch zurückgestellt wurden.
Bitte hierbei den Zurückstellungsbescheid vorlegen.
Die Erziehungsberechtigten der schulpflichtigen Kinder erhalten auf dem Postweg die Einladung zur Anmeldung ihres Kindes. Die Einteilung der Anmeldezeiten erfolgt aufgrund der aktuellen Hygienevorschriften nach genauer Terminvorgabe.
Bitte bringen Sie zur Anmeldung alle erforderlichen Unterlagen mit!
Für Rückfragen steht die Schulleitung gerne zur Verfügung.
(Tel. 09865 – 334)
Oberscheckenbach, Februar 2021
Gudrun Hartl, Rektorin
Zum Ausdrucken: Schulanmeldung Aushang 2021
Liebe Eltern,
Nun arbeiten unsere Grundschulkinder in der dritten Woche im Distanzunterricht.
Ich habe unsere Elternbeiräte/Klassenelternsprecher um Rückmeldung gebeten, wie die Kinder/Eltern zuhause mit den Lernpaketen und den Angeboten zur Kommunikation/ zum Austausch zurechtkommen.
Vielen Dank für das positive feedback!
Die Rückmeldungen zeigen, dass die Kinder mit dieser ungewohnten Form des Unterrichts doch ganz gut zurechtkommen. Die strukturierten Wochen-Lernpaketen und die Gesprächsangebote/feste Zeiten für Teams-meetings sind hilfreich und geben dem Tag eine gewisse Struktur. Sollten Fragen/Probleme auftauchen, suchen Sie bitte den Kontakt!
Es ist sehr ärgerlich, dass die iPads zum Ausleihen immer noch nicht zur Verfügung stehen. Sobald diese da sind, gebe ich Bescheid.
Im Kollegium haben wir besprochen, dass wir anstelle des Zwischenzeugnisses auch in diesem Jahr die Lernweggespräche in Klasse 1-3 durchführen wollen, auch wenn diese erst im März stattfinden können. (Der Ausgabetermin des Zwischenzeugnisses wird laut KMS auf den 05.03. verschoben.) Den direkten Austausch und das Gespräch über den Lern- und Leistungsstand halten wir nach der langen Phase des Distanzlernens für umso wichtiger.
Das Ministerium hat über neue Anpassungen im Übertrittsverfahren und in der Schuleinschreibung im Schuljahr 2020/2021informiert. Die Informationen dazu gebe ich den Eltern der Klasse 4 und den zukünftigen Erstklasseneltern direkt weiter.
Die Stelle im Sekretariat ist neu besetzt. Unser neuer Ansprechpartner im Büro der Schulverwaltung ist Herr Michael Kobes. Ich heiße Herrn Kobes im Schulteam herzlich willkommen und wünsche ihm, dass er sich an unserer Grundschule schnell wohl fühlt und ihm das stundenweise Arbeiten als Verwaltungsangestellter Freude bereitet. Die Bürozeiten sind wie seither (Mo/Mi/Do vormittags).
Mit freundlichen Grüßen
Gudrun Hartl, Rektorin
Elternbrief zum Ausdrucken: Elternbrief
Zusätzliche Unterrichtswoche während der Faschingszeit
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
Ihnen, Ihren Kindern und allen weiteren Familienangehörigen möchte ich – auch im Namen von Frau Staatssekretärin Anna Stolz – für das Jahr 2021 von Herzen alles Gute und vor allem Gesundheit wünschen.
Für das neue Jahr haben wir alle die große Hoffnung, dass die Corona-Pandemie überwunden wird und unsere Schulen nach und nach zur ersehnten Normalität zurückkehren können.
Derzeit sind die Infektionszahlen allerdings nach wie vor alarmierend hoch. Auch die neu entdeckten und leichter übertragbaren SARS-CoV-2-Varianten müssen im Blick behalten werden. Wie Sie wissen, wurde deshalb der Lockdown bis Ende Januar verlängert.
Formular zum Öffnen/Ausdrucken: Ausführliches zum Unterrichtsbetrieb ab Montag, 11. Januar 2021
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
die Staatsregierung hat entschieden, dass von Montag, 11. Januar, bis Freitag, 29. Januar 2021, kein Präsenzunterricht stattfindet. In dieser Zeit findet der Unterricht in allen Schularten und in allen Jahrgangsstufen ausnahmslos in Distanzform statt. Ziel dieser Maßnahme ist es, einen Beitrag zur Senkung der Zahl der Corona-Neuinfektionen zu leisten.
Formular zum Öffnen/Ausdrucken: Ausführliche Informationen zur Notbetreuung
Liebe Eltern,
Ihnen und Ihrer Familie möchte ich, auch im Namen des gesamten Schulteams ein gesundes und gesegnetes neues Jahr 2021 wünschen! Für das neue Jahr habe ich die große Hoffnung, dass die CoronaPandemie überwunden wird und unsere Schulen nach und nach zur ersehnten Normalität zurückkehren können.
Aus der Presse konnten Sie entnehmen, dass ab Montag, 11.01. bis zunächst 31.01. kein Präsensunterricht stattfindet, sondern Distanzunterricht angeboten wird und die Schulen geschlossen bleiben müssen. Im Anhang habe ich das Schreiben des Kultusministeriums an die Eltern beigefügt.
Bewährt hat sich für unsere Grundschule, dass jede Lehrkraft für ihre Klasse ein Lernpaket vorbereitet. Die Lernaufgaben werden wochenweise in Form von Tages/Wochenplänen strukturiert.
Das erste Lernpaket bekommen die Kinder am kommenden Montag geliefert. Diese Aufgaben, sollen bis zum Montag, den 18.02. bearbeitet und im Umschlag wieder in der Schule in den entsprechenden Kisten am Schuleingang abgeliefert werden.
Dort liegt dann das nächste Wochenpaket für die folgende Woche zum Mitnehmen bereit.
So können die abgelieferten Aufgaben zeitnah korrigiert und entsprechend Rückmeldungen gegeben werden. Jede Kollegin bietet Ihnen und den Kindern täglich ein Zeitfenster zur individuellen Erreichbarkeit und zum Austausch an. Nehmen Sie dieses Angebot gerne in Anspruch!
Sollten Sie zum Arbeiten zuhause für Ihr Kind ein zusätzliches IPad benötigen, hoffe ich, Ihnen zeitnah ein Leih-IPad anbieten zu können. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an mich.
Für Betreuungs-Notfälle bietet die Schule eine Notbetreuung an.
Bitte bedenken Sie, je mehr Kinder die Notbetreuung besuchen, desto mehr Kontakte haben sie. Nehmen Sie das Angebot daher nur in Anspruch, wenn eine Betreuung nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann. Die Kriterien des Ministeriums und die Antragsformalitäten zur Notbetreuung entnehmen Sie bitte dem Anhang!
Noch eine Info:
Unsere Verwaltungsangestellte Frau Benkesch musste leider auf Jahresende die Arbeit an unserer Schule beenden. Das bedauere ich sehr, zumal sich Frau Benkesch in unserem Schulteam wohlfühlte und gerade „so richtig angekommen war“.
Sobald mir weitere Informationen des Ministeriums vorliegen, werde ich Sie zeitnah informieren!
Mit freundlichen Grüßen
Gudrun Hartl, Rektorin
Elternbrief zum Ausdrucken: Elternbrief
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
trotz aller Gegenmaßnahmen steigt die Zahl der Covid-19-Infektionszahlen in unserem Land weiter an.
Daher haben die Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin sich gestern auf weitere Maßnahmen geeinigt, um die Corona-Pandemie schnellstmöglich einzudämmen.
Heute hat der bayerische Ministerrat diese Maßnahmen für Bayern präzisiert und u. a. beschlossen, dass an den bayerischen Schulen ab Mittwoch, 16. Dezember 2020 bis Weihnachten kein Präsenzunterricht mehr stattfindet.
Über die Einzelheiten möchte ich Sie mit diesem Schreiben informieren. (PDF)
Info zum Öffnen/Ausdrucken: Covid-19-Schutzmaßnahmen an den Schulen in Bayern
Notbetreuung Merkblatt: Elterninformation und Merkblatt
– Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte –
Stand: 11.12.2020
Änderungen gegenüber der Fassung vom 13.11.2020 sind jeweils gelb markiert.
Wann muss mein Kind auf jeden Fall zuhause bleiben?
Kranken Schülerinnen und Schülern mit akuten Krankheitssymptomen wie
- Fieber
- Husten
- Kurzatmigkeit, Luftnot
- Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns
- Hals- oder Ohrenschmerzen
- (fiebriger) Schnupfen
- Gliederschmerzen
- starke Bauchschmerzen
- Erbrechen oder Durchfall
ist der Schulbesuch nicht erlaubt.
NEU: Ein Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn die Schülerin bzw. der Schüler
- 48 Stunden keine Krankheitssymptome mehr zeigt (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten),
- 48 Stunden fieberfrei war.
Die Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attests oder eines negativen Covid- 19-Tests ist nicht erforderlich. Die Schulleitung kann jedoch von den Eltern eine schriftliche Bestätigung verlangen, dass das Kind mindestens 48 Stunden symptomfrei war.
Darf mein Kind mit leichten, neu aufgetretenen und nicht fortschreitenden Erkältungssymptomen (Schnupfen ohne Fieber, gelegentlicher Husten) in die Schule gehen?
- Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 ist der Schulbesuch mit leichten Erkältungssymptomen erlaubt.
- Für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 gilt:
– Ab dem Tag, an dem die Symptome aufgetreten sind, ist der Schulbesuch nicht erlaubt.
- Der Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn
– nach mindestens 48 Stunden nach Auftreten der Symptome kein Fieber entwickelt wurde und
– im häuslichen Umfeld keine Erwachsenen an Erkältungssymptomen leiden bzw. bei diesen eine Sars-Cov2 Infektion ausgeschlossen wurde.
Info zum Ausdrucken: Elterninformation und Merkblatt
Liebe Eltern,
“nichts ist so alt wie die Zeitung von gestern” … der Satz kommt mir in den Sinn während ich diesen neuen Elternbrief an Sie verfasse.
Laut dem nun aktuellen Beschluss der Ministerkonferenz sind ab dem 16. Dezember alle Schulen geschlossen. Es findet kein Präsensunterricht mehr statt.
Am Dienstag ist noch Unterricht nach regulärem Stundenplan.
Für die verbleibenden Tage vor den offiziellen Weihnachtsferien werden wir Klassenlehrkräfte den Kindern Material/ Aufgaben für das Lernen zuhause mitgeben.
Genauere Infos zu den Zusammenstellungen der Aufgaben und evtl. digitalen Kommunikationswegen erhalten Sie von der jeweiligen Klassenlehrkraft.
Ich wünsche Ihnen trotz der schwierigen Umstände frohe und besinnliche Feiertage!
Mit herzlichen Grüßen
Gudrun Hartl, Rektorin
Info zum Ausdrucken: Elternbrief Weihnachten
Liebe Eltern,
der letzte Schultag vor Weihnachten ist dieses Jahr laut Ministeriumsbeschluss Freitag, 18. Dezember. Der Unterricht endet für alle Kinder um 10.45 Uhr. Laut Beschluss findet am letzten Schultag vor zweiwöchigen Ferien keine Betreuung statt.
An diesem Tag sind auf Initiative des Elternbeirates alle Kinder zu einem kleinen Weihnachtsmarkt vor der Schule eingeladen. Vor der Schule werden zwei “Stände” aufgebaut, an denen die Kinder klassenweise und zeitlich versetzt, unter Einhaltung der Hygieneregeln, ein bisschen Weihnachtsmarktstimmung erleben können. Es gibt weihnachtlichen Punsch und eine frisch gebackene Waffel für jeden. Unsere Bufdis werden unter Mithilfe von Frau de Candido die Waffeln backen und den Punsch ausschenken. Jedes Kind soll dafür bitte seine eigene Tasse mitbringen!
Ich freue mich sehr, dass wir seit Mitte November eine dritte Bundesfreiwillige mit in unserem Team haben. Jana Beck aus Steinsfeld unterstützt uns zusätzlich in der schulischen Arbeit und in der offenen Ganztagesbetreuung. Der Einsatz unserer drei jungen Mitarbeiterinnen ist überaus wertvoll und eine große Hilfe und Unterstützung bei den vielen kleinen und großen Dingen des schulischen Alltags. Dafür an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an unsere drei Bufdis für ihren Einsatz!
Auch bin ich dankbar, dass wir an unserer Schule bisher so gut durch die Pandemie gekommen sind und es noch keinen pandemiebedingten Unterrichtsausfall gegeben hat. Im Gegenteil, jede Klassenstufe erhält aufgrund der Zuweisung des Schulamtes seit Schuljahresbeginn eine zusätzliche Förderstunde.
Ich möchte mich bei Ihnen allen herzlich bedanken, dass Sie so verantwortungsbewusst mit der aktuellen Situation umgehen und bei Krankheitssymptomen Ihre Kinder vorsorglich lieber einen Tag länger zu Hause lassen, anstatt ein Risiko einzugehen.
Ich wünsche Ihnen frohe und besinnliche Feiertage und einen guten Start ins Jahr 2021.
Mit herzlichen Grüßen
Gudrun Hartl, Rektorin
Info zum Ausdrucken: Elternbrief Weihnachten
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
die Staatsregierung hat entschieden, dass am 21. und am 22. Dezember 2020 kein Unterricht mehr stattfindet. Der letzte Unterrichtstag vor den Weihnachtsferien 2020 ist somit bereits am Freitag, den 18. Dezember.
Die Schülerinnen und Schüler sollen in diesen Tagen weniger Kontakte zu Mitmenschen haben als sonst. So wollen wir das Risiko einer Corona-Infektion vor Weihnachten senken – Sie und Ihre Familien sollen das Weihnachtsfest möglichst sicher feiern können.
Bitte helfen Sie daher auch im familiären Umfeld mit und vermeiden Sie ganz besonders in dieser Zeit alle unnötigen Kontakte.
Die Schulen bieten – soweit das Infektionsgeschehen es zulässt – an beiden Tagen eine Notbetreuung an
- für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6,
- für Schülerinnen und Schüler höherer Jahrgangsstufen mit Behinderung oder entsprechender Beeinträchtigung, die eine Betreuung notwendig macht,
- für alle Schülerinnen und Schüler von Förderschulen einschließlich der Schulvorbereitenden Einrichtungen (SVE) sowie der Schulen für Kranke.
Ihr Kind kann an der Notbetreuung teilnehmen, wenn
- Sie Ihren Jahresurlaub bereits aufgebraucht haben bzw. Ihr Arbeitgeber Sie an diesen Tagen nicht freistellen kann
oder - beide Elternteile (bzw. die oder der Alleinerziehende) in einem sog. systemrelevanten Beruf arbeiten
oder - Sie z. B. selbstständig bzw. freiberuflich tätig sind und daher dringenden Betreuungsbedarf haben.
Schülerinnen und Schüler an Förderschulen (einschließlich der Kinder in der SVE) sowie an Schulen für Kranke können die Notbetreuung nach Anmeldung ohne besondere Begründung besuchen.
Bitte bedenken Sie: Je mehr Kinder die Notbetreuung besuchen, desto mehr Kontakte haben sie. Nehmen Sie das Angebot daher nur in Anspruch, wenn Sie Ihr Kind an diesen beiden Tagen nicht selbst betreuen können.
Weitere Informationen erhalten Sie direkt von Ihrer Schule.
Ihr Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Info zum Ausdrucken: Elternbrief Anlage
Zur Information:
Die Notbetreuung kann in Anspruch genommen werden, wenn die Sorgeberechtigten bzw. die oder der Alleinerziehende
- ihren Jahresurlaub bereits aufgebraucht hat/haben*,
- ihr Arbeitgeber Sie an diesen Tagen nicht freistellen kann*,
- in einem sog. systemrelevanten Beruf arbeiten*,
- selbstständig bzw. freiberuflich tätig ist/sind und daher dringenden Betreuungsbedarf hat/haben.
*Erforderlich ist, dass der Erziehungsberechtigte aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten in dieser Tätigkeit an einer Betreuung des Kindes gehindert ist. Dies ist vom Arbeitgeber zu bestätigen.
Formular zum Ausdrucken: Bestätigung Arbeitgeber
Liebe Eltern!
Mit diesem Elternbrief möchte ich Ihnen weitere Informationen über unsere Schule zukommen lassen:
Sprechstunden der Lehrkräfte:
Frau Knörr Kl. 1 Freitag 11.00 Uhr – 11.45 Uhr
Frau Arold Kl. 2 Mittwoch 11.00 Uhr -11.45 Uhr
Frau Eberlein Kl. 3 Freitag 11.00 Uhr – 11.45 Uhr
Frau Hartl Kl. 4 Mo/Di/Do 11.00 Uhr – 11.45 Uhr
Bitte melden Sie sich immer bei der betreffenden Lehrkraft vorher an!
Klassenelternsprecherinnen:
Klasse1: Anke Schwarzkopf, (Thomas Bögelein); Klasse2: Julia Klingler, (Rebecca Himmler);
Klasse3: Isabell Gräf-Castelo, (Stefanie Ums); Klasse 4: Jennifer Moll, (Karin Stahl);
Elternbeirat (nach neuer Verordnung auf 2 Jahre gewählt):
Nadja de Candido (Vorsitz), Cora Wittmann (Stellvertretung), Sabine Schultheiß (Kasse), Markus
Palm (Protokoll), Manuela Scherer, Stefanie Ums, Karin Stahl;
Ich bedanke mich für die Bereitschaft, dieses Ehrenamt zu übernehmen und freue mich auf eine
offene und konstruktive Zusammenarbeit zum Wohle unserer Kinder und der gesamten Schulgemeinde.
Verhalten im Bus:
Alle Kinder haben in den ersten Schulwochen von der Verkehrspolizei eine intensive Einweisung
zum Verhalten beim Schulbusfahren bekommen. Leider kommt es immer wieder vor, dass Schüler
im Bus nicht sitzen bleiben und umherlaufen. Dadurch gefährden sie sich selbst und ermuntern
durch ihr Verhalten auch andere, dies zu tun. Bitte besprechen auch Sie mit Ihrem Kind, dass es für
die Sicherheit sehr wichtig ist, dass sie im Bus sitzen bleiben.
Entschuldigungen:
Bei Krankheit müssen Sie Ihr Kind rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn entschuldigen. Bitte rufen
Sie vor 7.30 Uhr an (09865/334). Unser Hausmeister, Herr Gruber, gibt die Entschuldigung an die
entsprechende Lehrkraft weiter.
Sollte Ihr Kind länger als einen Tag krank sein, geben Sie, wenn Ihr Kind wieder gesund ist, eine
schriftliche Entschuldigung mit, in der die Krankheitsdauer angegeben ist.
Bitte nehmen Sie dieses Entschuldigen sehr ernst. Wir Lehrerinnen sind verpflichtet, bei
unentschuldigtem Fehlen die Polizei zu informieren.
Grundschule Oberscheckenbach
Oberscheckenbach 35
91620 Ohrenbach
Tel: 09865/334
Fax: 09865/941755
verwaltung@gs-oberscheckenbach.de
Lernweggespräche:
An unserer Schule finden zum Halbjahr in den Klassenstufen 1, 2 und 3 Lernweggespräche mit Eltern und Kind statt.
In der Klassenstufe 4 werden die sogenannten Übertrittgespräche im März geführt.
MSE-Projekt (Modern Selfdefense Education)
Infos unter: https://www.protactics.de
Für alle Kinder in allen Klassenstufen werden im Rahmen des Sportunterrichtes pro Schuljahr fünf Trainingseinheiten durchgeführt.
Das heißt, dass jedes Kind im Laufe seiner Grundschulzeit insgesamt 20 MSE-Trainingseinheiten bekommt.
Ferienregelung:
Der Unterricht endet vor zwei- oder mehrwöchigen Ferien (also Weihnachts-, Oster-, Pfingst- und
Sommerferien) um 10.45 Uhr.
An diesen Tagen findet keine Betreuung statt!
Unterrichtsfrei: Buß- und Bettag, Mi. 18.11.2020
Sekretariat:
Das Sekretariat ist von Franziska Benkesch jeweils Mo / Mi / Do von 8.15-12.15 Uhr besetzt.
Alle Elternbriefe und Infos zu unserer Schule finden Sie auch auf unserer Schulhomepage
unter www.grundschule-oberscheckenbach.de .
Eigenbeteiligung der Eltern (Unkostenbeitrag):
Für die im Laufe eines Schuljahres anfallenden Kosten für verschiedene unterrichtliche Vorhaben und Projekte sowie für Kopien, Bastel- und Handarbeitsmaterial wird ein Eigenbeteiligungsbeitrag von den Eltern eingesammelt.
Coronabedingt konnten im letzten Schuljahr leider weniger Aktionen durchgeführt werden.
Der dadurch entstandene Überschuss wurde vom Elternbeirat in einen neuen Kicker investiert.
Nach Rücksprache mit dem Elternbeirat soll der Eigenbeitrag in diesem Schuljahr einmalig pro Kind um 5 Euro gesenkt werden und 40 Euro betragen, da wir aktuell mit weniger Aktionen rechnen und der Freundeskreis zugesagt hat, zu unterstützen, wenn es finanziell eng wird.
Bitte geben Sie den Betrag von 40 Euro bis zum Dienstag, den 17. November mit in die Schule.
Vielen Dank!
Für heute herzliche Grüße
Gudrun Hartl, Rektorin
Bayerisches Staatsministerium
für Unterricht und Kultus
Bitte beachten Sie, dass die Ferienangebote nicht von den Schulen organisiert und
durchgeführt werden.
Informationen zu den Ferienangeboten finden Sie ausschließlich im Ferienportal (www.bjr.de/ferienportal).
Der Freistaat übernimmt für Ferienangebote keine Beförderungskosten.
Wir hoffen, dass die zusätzlichen Ferienangebote dazu beitragen, die Familien in Bayern in
diesem herausfordernden Jahr zu entlasten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Informationen für Eltern über das Sonder-Programm
für Ferien-Angebote in Leichter Sprache:
05.10.2020
Liebe Eltern,
das bayerische Kultusministerium hat mit Microsoft Teams vereinbart, dass alle Schulen während der Zeit der Coronapandemie die Plattform Teams benutzen können, um mit ihren Schülern in Kontakt zu bleiben, falls eine Klasse zuhause unterrichtet werden muss oder eine Schulschließung angeordnet wird.
Wir haben für jede Klasse und für jedes Schulkind einen Microsoft Teams Zugang angefordert und die Zugangsdaten erhalten.
Die persönlichen Zugangsdaten für Ihr Kind haben Sie am Elternabend über Ihre Klassenlehrerin bekommen.
Damit wir im Bedarfsfall die Kommunikationsplattform Microsoft Team benutzen können, muss aus datenschutzrechtlichen Gründen das schriftliche Einverständnis der jeweiligen Erziehungsberechtigten vorliegen.
Dazu wurde letzte Woche den Schulen vom zuständigen Datenschutzbeauftragten des Landkreises AN ein mehrseitiges Informationsschreiben mit der entsprechenden Einverständniserklärung zugeschickt.
Das Informationsschreiben ist auf unserer Schulhomepage eingestellt und kann da genau durchgelesen werden.
Ich möchte Sie bitten, die beigefügte Einverständniserklärung zu unterschreiben und über Ihr Kind an die Klassenlehrkraft zurückzugeben. Nur bei Vorliegen dieser Erklärung darf der Microsoft Teams Zugang eingerichtet und genutzt werden.
MS-Teams_Elterninformation_Einwilligung_Nutzungsbedingungen_
Mit freundlichen Grüßen
Gudrun Hartl, Rektorin
Schuljahr 2020/2021
ERFASSUNGSBOGEN für die Schülerbeförderung zur Grundschule Oberscheckenbach für das Schuljahr 2020/2021
Angaben zum/r Fahrschüler/in:
Name: _____________________________________ Vorname: _________________________________
Anschrift: ____________________________________________________________________________
geboren am: ________________________________
Grundschule Oberscheckenbach, 91620 Ohrenbach Klasse: _______________________________
Aufgrund dieses Erfassungsbogens wird die Wertmarke 365-EURO-Ticket VGN für o.g. Schüler/in ausgehändigt.
Mir ist bekannt, dass
- bei Verlust der Wertmarke kein Ersatz durch den Schulverband Oberscheckenbach stattfindet (Eigenverantwortung)
- ich verpflichtet bin bei Wegfall der Beförderungsvoraussetzungen (z.B. Umzug oder Ausscheiden aus der Schule) den Verbundpass (Fahrausweis) und die Wertmarken unverzüglich an den Schulverband zurückzugeben.
Sollte dies nicht erfolgen, werde ich den entstandenen Schaden übernehmen. Bei vorsätzlich unrichtigen Angaben muss ich damit rechnen strafrechtlich verfolgt zu werden.
____________________________________________________________________________________
Ort, Datum Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters
Erfassungsbogen zum Ausdrucken: Schülerbeförderung
am Dienstag, den 6.10.2020 um 19:30Uhr in der Grundschule Oberscheckenbach
Liebe Eltern,
der Elternbeirat lädt alle Eltern am Dienstag, den 6.10.2020 um 19:30 Uhr zu einem Elternabend mit Frau Kirstin Kasecker von der Kriminalpolizei Ansbach ein.
Sie referiert zum Thema:
„Cybermobbing – Gefahren im Netz“
Bedingt durch die fortschreitende Entwicklung moderner Kommunikationsmittel, birgt das Internet immer mehr Gefahren, sich strafbar zu machen oder Opfer einer Straftat zu werden.
Der Vortrag zeigt aus polizeilicher Sicht die vielseitigen Gefahren im Internet auf – insbesondere für Kinder und Jugendliche. Er hat das Ziel, Eltern im Umgang mit den neuen Medien zu sensibilisieren.
Der Elternabend soll die Möglichkeit bieten, Ihre eigenen Kenntnisse zu diesem Thema zu vertiefen und offene Fragen von der Polizei beantwortet zu bekommen.
Der Vortrag soll vor allem über die folgenden Punkte informieren:
⦁ Welche Gefahren und Risiken lauern für unsere Kinder im Internet?
⦁ Wie trete ich bzw. unsere Kinder im Netz auf?
⦁ Welche Daten, insbesondere in sozialen Netzwerken, darf / kann ich weitergeben
⦁ Welche Handlungen (z. B. bei der Verbreitung von Bildern) sind strafbar?
Bitte beachten Sie, dass auf dem gesamten Schulgelände eine „Maskenpflicht“ besteht.
Um den Elternabend durchführen zu können brauchen wir Ihre Mitarbeit.
Denken Sie deshalb an Ihre Maske, ans Abstandhalten, Hände waschen, niesen und husten Sie in ihre Armbeuge oder ein Taschentuch. Wenn Sie sich krank fühlen bleiben Sie bitte zu Hause.
Füllen Sie den unteren Abschnitt bitte aus und geben Sie ihn möglichst bald über Ihr Kind an die Klassenlehrkraft zurück. So können wir entsprechend bestuhlen und planen.
Vielen herzlichen Dank!
Ich freue mich, wenn viele Eltern dieses Angebot wahrnehmen.
Mit herzlichen Grüßen
Nadja de Candido
Elternbeitratsvorsitzende (Kontakt: 09865-941388)
Anmeldung zum Ausdrucken: Einladung_Elternabend
Drei-Stufen-Plan zum Unterrichtsbetrieb im Schuljahr 2020/2021
– Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte –
Stand: 07.09.2020
Der Unterrichtsbetrieb im Schuljahr 2020/2021 richtet sich in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen nach einem Drei-Stufen-Plan, der sich an der „7-Tage-Inzidenz“ (d. h. an der Zahl der Neuinfektionen der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner in einem Landkreis bzw. einer kreisfreien Stadt) orientiert.
Tagesaktuelle Daten zur 7-Tage-Inzidenz werden jeweils unter www.lgl.bayern.de veröffentlicht.
o Im Schuljahr 2020/2021 müssen bis auf Weiteres alle Personen auf dem Schulgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen – am Sitzplatz im Klassenzimmer jedoch nur dann, wenn dies in der jeweiligen Stufe (s. u.) ausdrücklich vorgesehen ist.
o Für die Jahrgangsstufen 5 und höher gilt darüber hinaus in den ersten beiden Unterrichtswochen (d. h. bis einschließlich 18.09.2020) folgende Sonderregelung:
Die Pflicht zum Tragen einer geeigneten Mund-Nasen Bedeckung besteht während dieser Zeit auch am Sitzplatz im Klassenzimmer.
Stufe 1: Regelbetrieb unter Hygieneauflagen (7-Tage-Inzidenz unter 35) Regelbetrieb unter Beachtung des Rahmen-Hygieneplans
Stufe 2: Maskenpflicht im Unterricht (7-Tage-Inzidenz zwischen 35 und 50) Ab Jahrgangsstufe 5 (weiterführende und berufliche Schulen): Pflicht für Schülerinnen und Schüler zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch am Sitzplatz im Klassenzimmer, wenn dort der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht gewährleistet ist.
Ausnahme nur für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 an Grund- und Förderschulen: dort gilt keine Maskenpflicht am Sitzplatz im Klassenzimmer.
Stufe 3: Wechselmodell und Maskenpflicht (7-Tage-Inzidenz über 50) Teilung der Klassen und Unterricht im wöchentlichen oder täglichen Wechsel von Präsenzund Distanzunterricht (Ausnahme: Mindestabstand von 1,5 Metern kann vor Ort auch bei
voller Klassenstärke eingehalten werden) und Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch am Sitzplatz im Klassenzimmer für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen aller Schularten
Die genannten Schwellenwerte lösen nicht automatisch die nächsthöhere Stufe aus. Die endgültige Entscheidung hierüber trifft das zuständige Gesundheitsamt (in Abstimmung mit der Schulaufsicht). So können auch unterschiedliche Regelungen für einzelne Gemeinden innerhalb des gleichen Kreises getroffen werden, wenn z. B. Neuinfektionen lokal eingrenzbar sind.
Anhand der Stufen 1 bis 3 entscheidet sich auch, wie mit Kindern und Jugendlichen mit Krankheits- und Erkältungssymptomen umzugehen ist. Beachten Sie dazu bitte die Hinweise auf der nächsten Seite.
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Schulen
Bei welchen Krankheitsanzeichen muss mein Kind auf jeden Fall zuhause bleiben?
Bei akuten, grippeähnlichen Krankheitssymptomen wie
Fieber
trockener Husten
Hals- oder Ohrenschmerzen
starke Bauchschmerzen
Erbrechen oder Durchfall
ist der Schulbesuch nicht erlaubt.
Falls Ihr Kind eine/n Arzt/Ärztin benötigt, so nehmen Sie bitte Kontakt auf. Ihr/e Arzt/Ärztin entscheidet, ob ein Covid-19-Test nötig ist und bespricht mit Ihnen das weitere Vorgehen bis zum erneuten Schulbesuch.
Unter welchen Bedingungen ein Schulbesuch wieder möglich ist, hängt davon ab, wie hoch die Infektionszahlen vor Ort sind:
In Stufe 1 und Stufe 2 muss Ihr Kind nach überstandener Erkrankung mindestens 24 Stunden symptomfrei (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) sein; der fieberfreie Zeitraum soll 36 Stunden betragen.
In Stufe 3 ist zusätzlich ein negativer Covid-19-Tests oder ein ärztliches Attest erforderlich.
Darf mein Kind mit leichten Erkältungssymptomen (Schnupfen, gelegentlicher Husten) in die Schule gehen?
Dies richtet sich danach,
wie alt die Schülerin/der Schüler ist und
wie hoch die Infektionszahlen vor Ort sind.
Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 ist der Schulbesuch
in Stufe 1 und Stufe 2 ohne Einschränkungen möglich,
in Stufe 3 erst nach einem negativen Covid-19-Test oder mit ärztlichem Attest erlaubt.
Für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 gilt:
An dem Tag, an dem die Symptome aufgetreten sind, ist der Schulbesuch nicht erlaubt.
In Stufe 1 und Stufe 2 ist der Schulbesuch erst wieder erlaubt, wenn nach mindestens 24 Stunden nach Auftreten der Symptome kein Fieber entwickelt wurde.
In Stufe 3 ist vor dem erneuten Schulbesuch zusätzlich ein negativer Covid19-Test oder ein ärztliches Attest erforderlich.
Zum Schulbeginn 08.09.2020
Liebe Eltern,
mit diesem Elternbrief möchte ich Sie, auch im Namen des gesamten Schulteams, ganz herzlich zum neuen Schuljahr willkommen heißen.
Wir alle wissen, dass auch das Schuljahr 2020/21 wesentlich von der Corona-Pandemie geprägt sein wird. Das Bemühen um bestmöglichen Infektionsschutz im schulischen Alltag muss daher weiterhin im Vordergrund stehen.
Das Ministerium hat zum Unterrichtsbeginn einen Rahmenhygieneplan erarbeitet:
Der Unterrichtsbetrieb im Schuljahr 2020/21 wird in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen nach einem Drei-Stufen-Plan organisiert, der sich an den Werten der Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis bzw. einer kreisfreien Stadt orientiert. Ziel ist, dass die Schülerinnen und Schüler bei bestmöglichem Infektionsschutz für alle Beteiligten möglichst viel Präsenzunterricht erhalten.
Nach diesem Stufenplan (für unsere Region aktuell Stufe eins bei bis zu 34 Erkrankten pro 100 000 Einwohnern) findet an unserer Grundschule ein Regelbetrieb unter Beachtung besonderer Hygieneauflagen statt:
Mund-Nasen-Bedeckung
Eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt grundsätzlich für alle Personen (Lehrkräfte und weiteres schulisches Personal, Schülerinnen und Schüler, Externe) im gesamten Schulgelände. Diese Pflicht umfasst alle Räume und Begegnungsflächen im Schulgebäude und auch im freien Schulgelände. Im Klassenzimmer kann der Mund-Nasenschutz am Sitzplatz abgenommen werden, ebenso während des Ausübens von Musik und Sport.
Jedes Kind sollte einen zweiten Mundschutz in einer Plastiktüte dabeihaben, um diesen bei Durchfeuchtung wechseln zu können. Der Mundschutz sollte täglich frisch sein. Für saubere und frische Mund-Nasen-Bedeckungen sind die Eltern verantwortlich.
Hygiene- und Schutzmaßnahmen
regelmäßiges Händewaschen (Händewaschen mit Seife für 20 – 30 Sekunden)
Abstandhalten (mindestens 1,5 m)
Einhaltung der Husten- und Niesetikette (Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch)
Verzicht auf Körperkontakt (z. B. persönliche Berührungen, Umarmungen, Händeschütteln), sofern sich der Körperkontakt nicht zwingend aus unterrichtlichen oder pädagogischen Notwendigkeiten ergibt.
Vermeidung des Berührens von Augen, Nase und Mund
Raumhygiene
Es ist auf eine intensive Lüftung der Räume zu achten. Mindestens alle 45 min ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten (mindestens 5 Minuten) vorzunehmen, wenn möglich auch öfters während des Unterrichts.
Verhalten bei Erkältungssymptomen
Der Hygieneplan sieht auch Maßgaben zum Umgang mit Schülerinnen und Schülern vor, die leichte Erkältungssymptome wie Schnupfen oder gelegentlichem Husten zeigen. Dabei gilt: An Grundschulen ist ein Schulbesuch bei leichten Erkältungssymptomen ohne Fieber vertretbar.
Grundsätzlich sollten Kinder mit unklaren Krankheitssymptomen in jedem Fall zunächst zuhause bleiben und gegebenenfalls einen Arzt aufsuchen: Kranke Schüler in reduziertem Allgemeinzustand mit Fieber, Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall dürfen nicht in die Schule kommen.
Die Wiederzulassung zum Schulbesuch nach einer Erkrankung ist erst wieder möglich, sofern die Schüler mindestens 24 Stunden symptomfrei (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) sind. In der Regel ist keine Testung auf Sars-CoV-2 erforderlich. Der Arzt entscheidet über eine Testung. Der fieberfreie Zeitraum soll 36 Stunden betragen.
Liebe Eltern, ich möchte Sie herzlich bitten, uns im Bemühen zu unterstützen, dass diese vorgegebenen Maßgaben eingehalten werden. Schließlich ist es unser gemeinsames Anliegen, den Präsenzunterricht an unserer Schule aufrecht zu erhalten.
Weitere Infos zum Schuljahresbeginn
In diesem Schuljahr werden knapp 100 Kinder in vier Klassen unterrichtet:
Klasse 1: Frau Knörr
Klasse 2: Frau Arold
Klasse 3: Frau Eberlein
Klasse 4: Frau Hartl
WuG-Lehrkräfte: Frau Hufnagel, Frau Herderich
Religionspädagoge: Herr Glück
WIM-Fachkraft: Frau Hauptmann
Jule Kleine und Theresa Probst werden uns im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes ein Jahr lang in der schulischen Arbeit und in der Betreuung unterstützen.
Betreuungsangebot „Offener Ganztag“ (Frau Seißer, Frau Tabacnik)
-Beginn der Betreuung: Mi 09.09.
-Teilnahme ist kostenfrei
-Betreuung wird von Mo-Do von 11 Uhr bis 12.30 Uhr bzw bis 14 Uhr oder bis 15.30 Uhr angeboten.
-Anmeldung ist für einzelne Tage möglich; je nach Bedarf
-Kinder können um 12.30 Uhr und um 14 Uhr mit dem Bus der FA Hütter heimfahren
-Kinder, die bis 15.30 Uhr bleiben, müssen abgeholt werden
-Kinder, die bis 14 Uhr oder 15.30 Uhr bleiben, essen gemeinsam zu Mittag
-Hausaufgabenbetreuungszeit wird gewährt
-freitags findet Betreuung nur bis 12.30 Uhr statt.
– im Rahmen des „Offenen Ganztages“ besteht die Möglichkeit, dass Kinder an zusätzlichen AG`s oder
am Instrumentalunterricht in Kooperation mit der Musikschule Rothenburg teilnehmen und davor /
danach das Betreuungsangebot in Anspruch nehmen (Anmeldung erforderlich!)
– schriftliche Anmeldungen bitte bis zum 18.09. abgeben!
Schulchor/WIM
Leider kann aufgrund der Corona-Pandemie aktuell kein Schulchor stattfinden.
Die WIM-Musikstunden in Klasse 2 werden von Frau Hauptmann gemeinsam mit der Klassenlehrkraft stattfinden. Ab dem 2. Halbjahr gibt es auch für die Erstklässler WIM. Ich freue mich sehr, dass wir mit Frau Hauptmann eine äußerst versierte und erfahrene Fachkraft an unserer Schule haben, die uns in unserem musikalischen Profil unterstützt.
Schulbus
Für die Schulbusfahrten wird für alle Fahrkinder das 365 Euro-Ticket zur Verfügung gestellt.
(Weitere Vorzüge dieses Tickets siehe unter : www.vgn.de/tickets/365-euro-ticket-vgn)
Die Schulfotografin (Fotostudio Menth) kommt am Donnerstag, den 17.09. zur Aufnahme der Klassenfotos (bei Wunsch auch Portraitfotos). Die Schulanfänger möchten an diesem Tag die Schultüten bereithalten.
Klassenelternabende mit Wahl der Klassenelternsprecher
Klasse 1: Montag, 14.09. Beginn 19.30 Uhr
Klasse 2: Dienstag, 15.09. Beginn 19.30 Uhr
Klasse 3: Mittwoch, 16.09. Beginn 19.30 Uhr
Klasse 4: Donnerstag, 17.09. Beginn 19.30 Uhr
Zu den Klassen-Elternabenden ergeht hiermit herzliche Einladung.
An diesem Abend findet die Klassenelternsprecherwahl statt.
Elternbeirat
Der Elternbeirat unserer Schule ist auf zwei Jahre gewählt.
Deshalb finden dieses Jahr keine Neuwahlen statt.
Unser Elternbeirat lädt alle Eltern zu einem Themen-Elternabend ein:
Thema „Gefahren im Netz“
Termin: Di 06.10.
Referentin: Frau Kasecker, Kripo Ansbach
An den beiden ersten Schultagen findet Unterricht bis 10.45 Uhr bei der jeweiligen Klassenlehrkraft statt. Ab Donnerstag findet Unterricht nach Stundenplan statt.
Ich wünsche Ihnen und insbesondere Ihren Kindern alles Gute und viel Erfolg im neuen Schuljahr.
Unseren neuen Erstklässlern wünsche ich, dass sie sich schnell bei uns an der Schule einleben und wohlfühlen!
Für heute grüße ich Sie ganz herzlich
Gudrun Hartl, Rektorin
Hier noch mal der Link für Alleinerziehende zur Notbetreuung:
An die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler an den bayerischen Schulen
Sommerferien und Schuljahr 2020/21
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern,
die Sommerferien stehen vor der Tür. Hinter uns liegt ein Schuljahr, das die Eltern viel Kraft gekostet hat. Ich hoffe, dass Sie und Ihre Kinder in den kommenden Wochen nun etwas Ruhe und Entspannung finden können, und wünsche Ihnen – auch im Namen von Frau Staatssekretärin Anna Stolz – schöne und möglichst unbeschwerte Ferientage.
Doch auch wenn wir es uns anders wünschen: Corona wird uns durch die Ferienzeit begleiten und unser Leben weiterhin beeinflussen. Das gilt weltweit, ganz egal, ob zuhause oder im Urlaub. Wir müssen alles dafür tun, damit das Infektionsgeschehen auf niedrigem Niveau bleibt.
Auch mit Blick auf das kommende Schuljahr sind niedrige Infektionszahlen entscheidend. Denn nur unter dieser Voraussetzung können unsere Schulen im Herbst in den „Regelbetrieb mit Hygieneauflagen“ starten, der unser Ziel ist.
Damit alle Schülerinnen und Schüler wieder täglich in die Schule gehen können, der Start gut gelingt und das Risiko einer Infektion so gering wie möglich bleibt, bereiten sich die Schulen auf das neue Schuljahr vor.
Den ab Herbst geltenden Hygieneplan können Sie Ende Juli / Anfang August unter www.km.bayern.de einsehen. Er wird viele Vorgaben etwa zur persönlichen Hygiene, zur Raumhygiene, zur Klassen- und Gruppenbildung sowie zum Verhalten im Schulhaus enthalten. Genaue Hinweise zur Umsetzung des Hygieneplans vor Ort erhalten Sie vor Unterrichtsbeginn direkt von der Schule Ihres Kindes.
Die ersten Wochen des Schuljahres werden vom „Wiederankommen“ geprägt sein. Für Schülerinnen und Schüler, bei denen sich Wissenslücken gebildet haben, richten die Schulen besondere Förderangebote ein. Nähere Informationen bzw. ggf. eine Teilnahmeempfehlung für Ihren Sohn/ Ihre Tochter erhalten Sie von der Schule.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern, Bayerns Schulen haben bei den Vorbereitungen für das neue Schuljahr verschiedene Szenarien im Blick: Auch für den Fall, dass die Infektionszahlen wieder ansteigen und ein Regelbetrieb nicht möglich sein sollte, sind entsprechende Pläne ausgearbeitet. Ihre Schule wird Sie ggf. über kurzfristige Entwicklungen informieren; auch über www.km.bayern.de erhalten Sie aktuelle Informationen.
Ich bin jedoch sehr zuversichtlich, dass wir das Schuljahr 2020/2021 am 8. September wie geplant beginnen können. Bitte geben Sie während der Ferien gut auf sich und andere Acht.
Für Ihre Unterstützung bedanke ich mich sehr und wünsche Ihnen noch einmal erholsame und vor allem gesunde Sommerferien!
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Michael Piazolo
Liebe Eltern unserer Schulanfänger!
Vor einem Monat hatte ich Ihnen geschrieben, wie wir die Einschulung unserer Erstklässler gerne planen würden unter der Voraussetzung, dass bis zum September wieder alles „normal“ laufen kann. Zwar ist der Wunsch groß, dass nach den Sommerferien der Regelunterricht stattfinden kann, allerdings zeichnet sich jetzt schon ab, dass auch das nächste Schuljahr kein „normales“ Jahr werden wird. Für das beginnende Schuljahr 2020/21 wird erwartet, dass wir mit ungewissen Infektionslagen, mit der Notwendigkeit von kurzfristigen Änderungen in Abläufen und weiteren besonderen Anforderungen für alle Beteiligten rechnen müssen – pädagogisch, personell, technisch und organisatorisch.
Nach den Informationen des Kultusministeriums und den aktuell gültigen Hygienevorschriften kann der Einschulungstag wie folgt geplant werden:
Der erste Schultag für Ihr Kind ist der Dienstag, 08. September 2020.
Nach dem aktuellen Stand findet um 9.30 Uhr in der Turnhalle der Grundschule eine kurze Andacht mit Herrn Pfarrer Reinhard Baust und anschließender Begrüßung für die Schulanfänger und deren Eltern statt. Dazu kann jeder Erstklässler höchsten zwei Begleitpersonen mitbringen.
(begrenzte Personenzahl! Mund/Nasenschutz! Abstandsregelung!)
Nach der Begrüßung werden die Kinder mit ihrer Lehrerin Frau Knörr in ihr künftiges Klassenzimmer gehen und dort ihre erste Unterrichtsstunde haben. Während dieser Zeit können Sie sich vor der Schule aufhalten. Unterrichtsende wird gegen 10.30 Uhr sein. Bitte nehmen Sie Ihr Schulkind am ersten Schultag selbst wieder mit nach Hause.
Am zweiten Schultag haben alle Kinder Unterricht von 7.30 Uhr bis 10.45 Uhr.
Auch die Erstklässler dürfen nun mit dem Bus heimfahren. Das Busticket bekommen die Kinder von der Lehrerin. Der Unterricht beginnt an unserer Schule immer um 7.30 Uhr für alle Kinder.
Den genauen Stundenplan wird Ihr Kind in der ersten Schulwoche bekommen.
Termin für den ersten Elternabend: Mo. 14.09. um 19.30 Uhr
Liebe Erstklasseneltern, ich hoffe sehr, dass wir den Schulanfang Ihrer Kinder in dieser Weise werden durchführen können und es nicht zu weiteren Einschränkungen kommen wird.
Bitte beachten Sie dazu aktuelle Hinweise auf unserer Homepage!
Mit freundlichen Grüßen
Gudrun Hartl, Rektorin
Juli 2020
Mögliches Ferienmotto:
>>Nichtstun ist besser als mit viel Mühe nichts schaffen. <<
Laotse
Liebe Eltern,
ein (wahrlich) verrücktes Schuljahr geht zu Ende und wir wissen heute noch nicht wie es nach den Ferien weitergeht.
Gerade deshalb möchten wir euch von ganzem Herzen eine gute Ferienzeit wünschen. Mit vielen Momenten in den Sie all die aktuellen Sorgen unserer Zeit ausblenden und zur Ruhe komme können.
Auch wir können noch keine Aussagen treffen wie und in welchem Rahmen unsere gewohnten Angebote z.B. Chor und MSE wieder anlaufen können. Wir werden aber die Schulleitung unterstützen (im Rahmen der Vorgaben) unseren Kindern einen möglichsten gewohnten und gemeinschaftlichen Schulalltag zu bieten.
Über eventuelle Überschüsse vom eingesammelten Elternpaket können wir im Moment noch keine genauen Aussagen treffen, werden euch aber im neuen Schuljahr informieren und natürlich einen möglichen Überschuss an euch weiterleiten. Papier- und Werkgeld wurde auch in diesem Schuljahr verbraucht (auch weil Werkmaterialien immer am Schuljahresanfang aufgefüllt werden).
Unsere Kooperation mit der Musikschule und den örtlichen Musikvereinen steht nach wie vor und es wird weiter Instrumentalunterricht angeboten. Die Anmeldung erfolgt über die Musikschule Rothenburg.
Wir wünschen euch, dass ihr alle gut im die Ferien kommt. Besonders unseren Viertklässlern und ihren Eltern wünschen wir an den neuen Schulen einen guten Start.
Wenn ihr noch Fragen habt, dürft ihr euch gerne an den Elternbeirat wenden.
Herzliche Grüße
Nadja de Candido
(Elternbeiratsvorsitzende)
(Kontakt Nadja de Candido: 09865-941388)
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern,
die Schulschließungen im Zusammenhang mit COVID-19 haben dazu geführt, dass viele Eltern in Bayern ihren Jahresurlaub bereits eingebracht haben, weil sie ihre Kinder selbst betreuen mussten. Deutlich mehr Eltern als in früheren Jahren benötigen daher in den Sommerferien 2020 ein Ferienangebot. Aus diesem Grund hat das Kultusministerium ein Sonderförderprogramm für zusätzliche Ferienangebote aufgelegt. Der Bayerische Jugendring (BJR) hält im Internet ein Ferienportal bereit, auf dem Sie die Ferienangebote in Ihrer Region finden.
Mit diesem Schreiben möchten wir Sie darüber informieren, wie Sie Ihr Kind für Ferienangebote anmelden können.
Bitte gehen Sie so vor:
Das Ferienportal des BJR finden Sie hier: www.bjr.de/ferienportal
Dort können Sie ab Montag, 13. Juli 2020, nach unterschiedlichen Ferienangeboten in Ihrer Region (sortiert nach Landkreisen und kreisfreien Städten) recherchieren.
Bitte melden Sie sich dann direkt bei dem jeweiligen Träger des Ferienangebots an. Die Informationen hierzu finden Sie in der jeweiligen Stecknadel auf der Landkarte.
Bitte beachten Sie bei der Anmeldung Folgendes:
Im Ferienportal finden Sie zwei Arten von Ferienangeboten:
o reguläre Ferienangebote ab Ferienbeginn (27. Juli 2020), an denen alle Kinder teilnehmen können.
o Ferienangebote, an denen nur Kinder teilnehmen können, deren Elltern ihren Jahresurlaub bereits weitgehend einbringen mussten.
Diese Ferienangebote, die durch das Sonderförderprogramm des Freistaats gefördert werden, finden ab dem 3. August 2020 statt.
Viele Träger werden erst nach und nach ihre Ferienangebote im Ferienportal einstellen. Wenn Sie noch nicht gleich ein passendes Angebot finden, prüfen Sie bitte einige Tage später nochmals die zur Verfügung stehenden Angebote.
Mit dem Sonderförderprogramm möchte der Freistaat die Eltern in Bayern unterstützen. Ein gesetzlicher Anspruch auf einen Ferienplatz besteht nicht.
Bitte beachten Sie, dass weder die Kommunen noch die Schulen für die Organisation der Ferienangebote zuständig sind. Informationen zu den Ferienangeboten finden Sie ausschließlich im Ferienportal (www.bjr.de/ferienportal).
Der Freistaat übernimmt für Ferienangebote keine Beförderungskosten.
Das zurückliegende Schuljahr war für Kinder, Eltern, Lehrkräfte und die weiteren pädagogischen Kräfte an den Schulen eine große Herausforderung.
Wir wünschen Ihnen sehr herzlich, dass Sie im Sommer 2020 – der ungewöhnlichen Situation zum Trotz – etwas Erholung und Ruhe finden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Gudrun Hartl, Rektorin
!!!!! Liegengebliebene Kleidungsstücke/Vesperdosen/Schuhe werden am Do 23./Fr 24. 07. zum Mitnehmen ausgelegt.
Nicht abgeholte Gegenstände werden danach entsorgt.
gez. Hartl, Schulleitung
Ein großer Regenbogen ist an unserem Schulfenster gut sichtbar zu erkennen. Er strahlt mit seinen bunten Farben über den Steinen, auf denen steht, was uns bedrückt hat und schwergefallen ist.
Alle Schulkinder unserer Grundschule haben an diesem Fensterbild ihren Anteil. Jedes Kind hat seine persönlichen Gedanken zu der Zeit der Schulschließung, Wünsche und Hoffnung für die Zukunft aufgeschrieben. Das Symbol des Regenbogens möchte somit für die ganze Schulgemeinschaft ein Zeichen der Hoffnung und Verbundenheit mit einem positiv in die Zukunft gewandten Blick aussenden. Näheres Hinschauen lohnt sich!
Dieses Schuljahr, das kurz nach dem Halbjahr vom gewohnten Schulbetrieb schlagartig in das „Lernen zuhause“ umgewandelt wurde, hat sehr viel Flexibilität und Neuorientierung gefordert.
Das Wohnen und Leben im ländlichen Raum und unsere überschaubare Schulgröße haben sich gerade in der großen Herausforderung der COVID- 19 Pandemie für unsere Schulkinder als vorteilshaft erwiesen. Der Kontakt zueinander konnte auf verschiedenen Wegen aufrechterhalten werden. Nach Pfingsten war es wieder für alle Klassen möglich unter Beachtung der Hygienevorgaben jeweils in halber Klassenstärke gemeinsam zu lernen.
Unsere beiden Bufdis Anna und Luisa (siehe Foto) beenden ihren Einsatz an unserer Schule. Die Schulfamilie bedankt sich herzlich für die tatkräftige Unterstützung. Wir wünschen beiden für ihren weiteren Ausbildungsweg alles Gute!
Liebe Eltern unserer Schulanfänger!
Aufgrund der Vorschriften wegen Covid 19 ist es aktuell leider nicht möglich den Kennenlern-Nachmittag und die Schnupperstunde für die Schulanfänger durchzuführen.
Deshalb hat jeder Tutor einen persönlichen Brief für sein Tutorenkind geschrieben.
Im September werden wir sicher das Kennenlernen nachholen können.
Anbei erhalten Sie die Informationen zum Schulstart im September:
Der erste Schultag für Ihr Kind ist der Dienstag, 08. September 2020.
Unter der Voraussetzung, dass bis zum September wieder alles „normal“ laufen kann,
wird um 8.30 Uhr in der Kirche in Oberscheckenbach der Einschulungsgottesdienst stattfinden.
Im Anschluss daran werden wir uns gegen 9.30 Uhr in der Aula der Schule treffen und nach einer kurzen Begrüßung durch die Schulleitung und die Tutoren werden die neuen Schulkinder in ihr Klassenzimmer gehen und eine Stunde Unterricht haben. Während dieser Zeit können Sie sich in unserer Bücherei oder auf dem Pausenhof aufhalten. Unterrichtsende wird gegen 10.30 Uhr sein. Bitte nehmen Sie Ihr Schulkind am ersten Schultag selbst wieder mit nach Hause.
Am zweiten Schultag haben alle Kinder Unterricht von 7.30 Uhr bis 10.45 Uhr.
Auch die Erstklässler dürfen nun mit dem Bus heimfahren. Das Busticket bekommen die Kinder von der Lehrerin.
Der Unterricht beginnt an unserer Schule immer um 7.30 Uhr für alle Kinder.
Den genauen Stundenplan wird Ihr Kind in der ersten Schulwoche bekommen.
Bitte merken Sie sich auch schon den Termin für den ersten Elternabend vor:
Mo. 14.09. um 19.30 Uhr
Das Betreuungsangebot für unsere Schulkinder kann im Rahmen des „Offenen Ganztages“ bis um 12.30 / 14 Uhr und ab dem neuen Schuljahr auch bis 15.30 Uhr wahrgenommen werden.
Ein aktualisiertes Anmeldeformular liegt bei.
Verbindliche Anmeldungen bitte bis spätestens Fr.18. 09. im Sekretariat abgeben!
Nach der jetzigen Planung ist vorgesehen, dass die erste Klasse unsere Kollegin Frau Elisabeth Knörr unterrichten wird. Sie hat einen Brief an ihre zukünftigen Schulkinder geschrieben und die Materialliste, die sie schon beim Info-Abend im Februar bekommen haben, ergänzt.
Alle Lehrerinnen freuen sich auf Ihr Kind und wir hoffen auf eine gute Zusammenarbeit auch mit Ihnen als Eltern.
Mit freundlichen Grüßen
Gudrun Hartl, Rektorin
Schulbetrieb ab September und „Brückenangebote 2020“
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern,
seit den Pfingstferien befinden sich die allermeisten Schülerinnen und Schüler wieder im Präsenzunterricht. Von einer Normalität an den Schulen sind wir im Moment jedoch noch weit entfernt. Durch das weiterhin notwendige Abstandsgebot werden die Klassen derzeit mit geteilten Gruppen unterrichtet, die sich wochen- oder tageweise beim Schulbesuch abwechseln.
Die derzeitige positive Entwicklung der Infektionszahlen sowie jüngst veröffentlichte wissenschaftliche Studien, die sich mit der Rolle von Kindern in Zusammenhang mit dem Corona-Virus befassen, geben jedoch Anlass zur Hoffnung. Sollte das Infektionsgeschehen es zulassen, streben wir daher eine Öffnung der Schulen zum neuen Schuljahr im Regelbetrieb unter bestimmten Hygieneauflagen an. So hat es der bayerische Ministerrat heute beschlossen.
Dies bedeutet, dass ab September 2020
- alle Schülerinnen und Schüler täglich im Präsenzunterricht, d. h. an ihrer Schule, unterrichtet werden,
- auch die Schulvorbereitenden Einrichtungen (SVE) an Förderschulen wieder einen regulären Betrieb aufnehmen und
- weiterhin besondere Hygienevorgaben gelten sollen, um den Anforderungen des Infektionsschutzes Rechnung zu tragen.
Für die Schülerinnen und Schüler, ihre Lehrerinnen und Lehrer, aber auch für Sie als Erziehungsberechtigte wäre eine solche Rückkehr der Schulen zum Regelbetrieb – wenn auch unter Auflagen – ein entscheidender Schritt in Richtung der Normalität, die wir uns alle inständig wünschen. Voraussetzung ist, dass die Entwicklung des Infektionsgeschehens über die Sommerferien hinweg einen Verzicht auf den Mindestabstand von 1,5 Metern in den Klassenzimmern zulässt. Sie können sich darauf verlassen, dass wir weiterhin vorsichtig und umsichtig vorgehen werden. Besondere Bedeutung hat daher der Hygieneplan für die Schulen, den wir gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium an die neue Situation anpassen werden. Außerdem werden wir das Infektionsgeschehen genau beobachten. Sollten die Infektionszahlen eine Rückkehr zum Regelbetrieb im September nicht erlauben, werden wir schnell reagieren und Alternativszenarien zum Einsatz bringen. Unter Umständen kann daher auch kurzfristig eine Rückkehr zum derzeitigen System notwendig werden, bei dem sich Präsenzunterricht in der Schule mit „Distanzunterricht“ zu Hause abwechselt. Insbesondere für den Fall einer zweiten Pandemiewelle kann ich auch nicht ausschließen, dass der Schulbetrieb an einzelnen Schulen oder ggf. auch flächendeckend erneut auf „Distanzunterricht“ umgestellt werden muss. All diese Alternativszenarien haben wir im Blick.
Gleichzeitig stehen für uns die Belange der Bildung sowie die der Kinder, der Jugendlichen und deren Eltern im Fokus – für die Familien waren die letzten Monate sehr belastend und sie haben größte Anstrengungen unternommen, um mit den Auswirkungen der Pandemie umzugehen. Dafür darf
ich Ihnen, auch im Namen von Frau Staatssekretärin Anna Stolz unseren Dank und unsere Anerkennung aussprechen. Es ist uns ein Anliegen, Sie und Ihre Kinder auch weiterhin in dieser einmaligen Sondersituation unterstützen. Dafür haben wir die „Brückenangebote 2020“ entwickelt, die gewissermaßen eine Brücke hin zum bzw. ins neue Schuljahr bilden.
1. Unterstützung bei der Betreuung in den Sommerferien Ich bin mir bewusst, dass die Schulschließungen viele Eltern vor große Herausforderungen gestellt haben, um die Betreuung ihrer Kinder sicherzustellen. Gerade für Alleinerziehende und Eltern von Kindern mit Behinderungen war die Situation nicht einfach. Einige haben ihren Jahresurlaub bereits eingebracht und sind daher auf Unterstützung bei der Überbrückung der Sommerferien angewiesen. Auch in den diesjährigen Sommerferien bieten zahlreiche Träger vor Ort (wie z. B. Kommunen, Kreis- und Stadtjugendringe u. a.) Ferienangebote an. Sollten Sie Ihren Jahresurlaub bereits aufgebraucht haben, bitte ich Sie, zunächst auf diese Angebote zurückgreifen.
Ergänzend hierzu schafft das Kultusministerium in diesem Jahr die Voraussetzungen, dass zusätzliche Ferienangebote in den Sommerferien eingerichtet werden können. Diese Angebote sind überwiegend freizeitpädagogisch ausgerichtet. Für die teilnehmenden Kinder soll der Erholungscharakter der Ferien im Vordergrund stehen. Auch dienen die Angebote der Stärkung des sozialen Miteinanders, das in den letzten Wochen und Monaten in der Corona-Pandemie sicher oft zu kurz gekommen ist. Das Angebot wird eingerichtet vor allem für die Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2019/2020 die Jahrgangsstufen 1 bis 6 besuchen. Sollte Ihr Kind in einer entsprechenden Jahrgangsstufe sein, wird die Schulleitung in Kürze mit entsprechenden weiterführenden Informationen und einer Abfrage des Betreuungsbedarfs auf Sie zukommen. Für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen können auch höhere Jahrgangsstufen einbezogen werden.
2. Zusätzliche Förderangebote Die Schulen haben seit Beginn der Schulschließungen große Anstrengungen unternommen, um trotz der Einschränkungen alle Schülerinnen und Schüler zu erreichen. Dennoch kann das „Lernen zuhause“ nicht immer dieselbe Wirkung entfalten, wie es der durchgängige Präsenzunterricht mit seinen persönlichen Begegnungen vermag. Nicht alle Schülerinnen und Schülerinnen kommen gleich gut mit dieser Situation zurecht. Für Schülerinnen und Schüler, bei denen die Corona-Sondersituation erkennbar zu Lücken im Wissens- bzw. Kompetenzerwerb geführt hat, werden daher im Rahmen der den Schulen zur Verfügung stehenden Stellen im neuen Schuljahr spezielle schulbegleitende Unterstützungsangebote eingerichtet. Schülerinnen und Schüler mit entsprechendem Bedarf sollen dabei besonders gefördert werden. Die Angebote starten – i. d. R. auf der Basis einer Teilnahmeempfehlung durch die jeweilige Schule, die möglichst noch in diesem Schuljahr ausgesprochen wird – bereits in der ersten Schulwoche nach den Sommerferien. Ihre Schule wird Sie rechtzeitig informieren, wie diese Förderangebote vor Ort organisiert werden und welche Fächer beteiligt sind, sowie ggf. eine Teilnahmeempfehlung für die entsprechenden Schülerinnen und Schüler aussprechen.
Über diese Angebote hinaus ist es mir ein besonderes Anliegen, dass alle Schülerinnen und Schüler zu Beginn des kommenden Schuljahrs gut im neuen Schuljahr 2020/2021 ankommen. Vertrauen Sie darauf, dass die Lehrkräfte des aktuellen und des kommenden Schuljahres sich nicht nur gut austauschen, wenn bestimmte Inhalte nicht mehr behandelt werden konnten, sondern auch mit Augenmaß die richtigen Schwerpunkte im Lernstoff des kommenden Schuljahres setzen werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern,
in den vergangenen Wochen und Monaten hat sich die Bedeutung der Schulen auf besondere Weise gezeigt: Schule ist nicht nur ein Ort des Lernens, sondern auch ein Ort des Miteinanders und der Begegnung. Ich hoffe sehr, dass diese Begegnungen – wenn auch unter bestimmten Hygienevorgaben – bald wieder intensiver stattfinden können.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Michael Piazolo
München, Juni 2020
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern,
die Schulschließungen im Zusammenhang mit COVID-19 haben dazu geführt, dass viele Erziehungsberechtigte in Bayern ihre Kinder selbst betreuen und daher ihren Jahresurlaub bereits einbringen mussten. Vor diesem Hintergrund hat die Staatsregierung beschlossen, ein Förderprogramm für zusätzliche Ferienangebote aufzulegen.
Zur Planung dieses Programms benötigen wir konkrete Angaben zu den Betreuungsbedarfen an den einzelnen Schulen. Wir bitten Sie daher, ihre Betreuungsbedarfe mit diesem Rückmeldebogen den Schulleitungen mitzuteilen. Bitte beachten Sie, bevor Sie den Rückmeldebogen ausfüllen, unbedingt folgende Hinweise:
- Die Kommunen in Bayern, aber auch viele Jugendorganisationen und häufig auch die Träger von schulischen Ganztagsangeboten und Mittagsbetreuungen bieten Ferienbetreuungen an. Darüber hinaus sehen Kindertageseinrichtungen wie Horte sowie Heilpädagogische Tagesstätten eine Betreuung in den Sommerferien vor. Sofern Sie für Ihr Kind bereits einen Betreuungsplatz in einem dieser Angebote haben, melden Sie bitte keine Betreuungsbedarfe mit diesem Rückmeldebogen an. Die Bedarfsabfrage dient nur dazu, die noch nicht gedeckten Betreuungsbedarfe zu erfassen.
- Bei dieser Bedarfsabfrage handelt es sich nicht um eine Anmeldung. Die Bedarfsabfrage dient lediglich dazu, dass festgestellt werden kann, wo noch zusätzliche Angebote benötigt werden.
- Teilnahmeberechtigt an diesen zusätzlichen Angeboten sind ausschließlich Kinder, deren Erziehungsberechtigte bzw. alleinerziehenden Elternteile ihren Jahresurlaub bereits weitestgehend bzw. vollständig einbringen mussten. Selbstverständlich steht es allen anderen Erziehungsberechtigten frei, ihre Kinder für die sonstigen Ferienangebote an ihrem Wohnort anzumelden.
- Zudem ist der Teilnehmerkreis auf Kinder beschränkt, die im Schuljahr 2019/2020 die Jahrgangsstufen 1-6 besuchen sowie Schülerinnen und Schüler in höheren Jahrgangsstufen, wenn deren Behinderung oder entsprechende Beeinträchtigung eine ganztägige Aufsicht und Betreuung erfordert. Teilnahmeberechtigt sind außerdem Kinder in Schulvorbereitenden Einrichtungen (SVE) an Förderzentren.
- Es besteht kein Anspruch auf einen Betreuungsplatz.
- Ferienangebote können nur durchgeführt werden, wenn das Infektionsgeschehen dies zulässt. Kinder mit Krankheitssymptomen können nicht teilnehmen.
- Die Träger der zusätzlichen Ferienangebote können für die Teilnahme an den Ferienangeboten Teilnahmegebühren verlangen (Richtwert: bis zu 50 Euro pro Kind/Woche).
- Die zusätzlichen Ferienangebote können, je nach Träger, im Schulgebäude oder in anderen Räumlichkeiten stattfinden. Bitte beachten Sie, dass der Freistaat für Ferienangebote keine Beförderungskosten übernimmt.
- Der Freistaat fördert zusätzliche Ferienangebote im Umfang von einer, zwei, drei, vier oder fünf Wochen, die am 3. August 2020 oder später beginnen. Bitte haben Sie Verständnis, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussagen möglich sind, welche Zeiträume an Ihrem Wohnort abgedeckt werden können.
- Die zusätzlichen Ferienangebote decken montags bis freitags grundsätzlich den Zeitraum von 8 bis 16 Uhr ab. Eine Anmeldung und Teilnahme erfolgt in der Regel wochenweise.
Teilnahmeberechtigt sind Kinder, die in diesem Zeitraum täglich mindestens 4 Stunden an dem Betreuungsangebot teilnehmen. In dem Rückmeldebogen können Sie daher auch Betreuungsbedarfe melden, die sich auf den Vormittag oder Nachmittag beschränken.
Bitte haben Sie Verständnis, dass es großen Aufwand erfordert, kurzfristig zusätzliche Ferienangebote einzurichten.
Informationen über die Anmeldemöglichkeiten für zusätzliche Ferienangebote in Ihrer Region werden daher voraussichtlich erst im Verlauf des Monats Juli bekannt gegeben.
Bis dahin bitten wir Sie sehr herzlich um Geduld.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Elfriede Ohrnberger Ministerialdirigentin
Hier ist dieser Brief ist auch als PDF für Sie zum Ausdrucken: Elternbrief_Sommerferien
Hier finden Sie den Rückmeldebogen als PDF zum Ausdrucken 1Rückmeldebogen_Sommerferien
……………>> “Eine Krise ist ein produktiver Zustand. Man muss ihr nur den Beigeschmack der Katastrophe nehmen.” Max Frisch <<…………….
Liebe Eltern,
es steht nun fest, wie es mit dem Schulbesuch bis zu den Sommerferien für alle Schüler/innen weitergeht.
Wir wissen, dass das Ganze in den vergangenen Wochen/Monaten für euch nicht einfach war, dass die Situation auch weiterhin nicht einfach sein wird und es nicht leicht ist Schule, Lernen und Arbeiten unter einen Hut zu bekommen.
Wir, der Elternbeirat, möchten uns deshalb in diesem Brief ganz herzlich bei euch Eltern bedanken, für eure Geduld und Ausdauer, um diese „neue“ Situation mitzutragen,
für die Motivation, mit der ihr eure Kinder unterstützt habt und weiterhin auch noch tut, damit sie am „Ball“ bleiben und für eure Anregungen und Rückmeldungen in den letzten Wochen.
Leider muss auch unser Schulfest in diesem Jahr ausfallen. Vielleicht können wir ja ein kleines Fest zum Abschluss des Schuljahres veranstalten, wenn die Auflagen es zulassen und Interesse von eurer Seite besteht, allerdings ist dies momentan noch nicht planbar.
Durch das Schulfest fehlen uns zwar Einnahmen in unserer Kasse, da aber viele Projekte nicht stattfinden konnten haben wir auch weniger Ausgaben und so gleicht sich alles aus. Sollten wir dennoch mehr Ausgaben als Einnahmen haben, wird der Freundeskreis uns unterstützen. Herzlichen Dank dafür.
Die Schul-T-Shirts sind bestellt, wir informieren euch, bevor sei ausgeteilt werden.
Wir sind auch weiterhin dankbar, wenn ihr auf uns zukommt und uns eure Rückmeldungen, Ideen, Anregungen und Fragen mitteilt, denn nur so können wir Schulalltag, auch wenn er außergewöhnlich ist, gemeinsam mit unseren Kindern gut meistern.
Nach dem aktuellen Plan werden unsere Kinder in 2 Klassengruppen geteilt und haben abwechselnd Unterricht. Immer ein Tag Unterricht ein Tag „Homeoffice“. Genaue Angaben dazu findet ihr im Elternbrief von der Schulleitung. Diesen findet ihr auch nochmal auf der Homepage.
Vielen Dank und bleibt gesund und genießt die Ferien!
Euer Elternbeirat
(Kontakt Nadja de Candido 09865-941388)
……..>> “Wo die Herzen weit sind, da ist auch ein Haus nicht zu eng” J.W.v. Goethe <<……..
(in diesem Sinne wünschen wir euch weiterhin weite Herzen!)
Liebe Eltern,
ich freue mich Ihnen mitteilen zu können, dass ab dem 15.06.2020 auch die Klassen der Jahrgangsstufen 2 und 3 wieder in den Präsenzunterricht zurückkehren können.
Das Kultusministerium weist darauf hin, dass weiterhin der Gesundheitsschutz der gesamten Schulgemeinschaft an oberster Stelle steht und eine strikte Einhaltung des Hygieneplans unerlässlich ist. Dem Infektionsschutz wird weiterhin oberste Priorität eingeräumt. Allen Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 – 4 wird Unterricht in Lerngruppen erteilt.
Für unsere Grundschule haben wir basierend auf den Vorgaben des Ministeriums folgende Vorgehensweise vereinbart:
Die Klassenlehrkraft teilt ihre Klasse in zwei Lerngruppen auf (soweit möglich nach Buslinie Adelshofen-/Steinsfeld-Linie), damit die Busse nicht überlastet sind.
- Der Unterricht erfolgt für alle Klassen in geteilten Lerngruppen, die sich täglich abwechseln.
- An jedem zweiten Tag wird die jeweilige Lerngruppe in der Schule unterrichtet und bekommt Hausaufgaben bis zum übernächsten Schultag.
- -Die Unterrichtszeit geht von 7.30 Uhr bis 10.45 Uhr. Jedes Kind hat somit bis zu den Sommerferien 15 Unterrichtstage mit jeweils 4 Unterrichtseinheiten. Das ergibt insgesamt eine Gesamtstundenzahl von 60 Unterrichtseinheiten. (Laut Erlass ist eine Gesamtstundenzahl von 45 Unterrichtseinheiten im Präsenzunterricht vorgeschrieben)
- Der Unterricht dient dem Kompetenzerwerb in den Kernfächern Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht.
- Die übrigen Fächer können im Rahmen der Möglichkeiten angemessen berücksichtigt werden.
- Weiterhin findet aus Gründen des Infektionsschutzes kein Sportunterricht, keine Musikpraxis, kein Kunstunterricht und kein gruppenbezogenes Arbeiten im Fach Werken und Gestalten statt.
- Verkehrserziehung kann im verbleibenden Schuljahr nicht durchgeführt werden. Es entfällt die praktische Radfahrausbildung durch die Jugendverkehrsschule und die Radfahrprüfung in Jahrgangsstufe 4.
Leistungserhebungen, Leistungsbewertungen:
- Sind grundsätzlich nur noch möglich, wenn sie zur Bildung der Jahresfortgangsnote erforderlich sind. (Erzielte Note darf nur zur Leistungsverbesserung beitragen)
- Werden in Jahrgangsstufe 4 wie bisher angekündigt.
- Setzen eine fundierte Erarbeitung und Sicherung der Inhalte im vorausgegangenen Präsensunterricht voraus.
Zeugnisse
- Beim Jahreszeugnis für Jahrgangsstufe 1 ergibt sich keine Veränderung
- Das Jahreszeugnis für Jahrgangsstufe 2 erfolgt analog dem der Jahrgangsstufe 1 (Leistungsrückmeldung ausschließlich über Verbalbeurteilung)
- Die Noten für das Jahreszeugnis für die Jahrgangsstufe 3 und 4 werden grundsätzlich auf Basis der bisher erbrachten Leistungen gebildet.
Im gesamten Schulgebäude und auf dem Pausenhof gelten die vorgeschriebenen Hygienevorschriften (siehe Hygienekonzept bayr. Staatsministerium vom 19.05.2020)
- Jedes Kind muss im Schulbus, im Schulhaus und auf dem Pausenhof einen Mund/Nasenschutz tragen. Im Klassenzimmer darf er abgelegt werden. Jedes Kind soll einen zweiten Mundschutz in einer Plastiktüte dabeihaben, um diesen in der Schule wechseln zu können.
- Der Mundschutz sollte täglich frisch gewaschen sein. Dafür müssen die Eltern Sorge tragen.
- Die Kinder werden angehalten immer Abstand zueinander zu halten.
- Gründliches Händewaschen ist vorgeschrieben (20-30 sec).
- Händedesinfektion steht laut dringender Empfehlung des Ministeriums zur Verfügung.
- Nies- und Hustenetikette ist zu beachten.
- Beim Auftreten von coronaspezifischen Erkältungs- bzw respiratorischen Symptomen ist die Schulleitung zu informieren und das Kind muss zuhause bleiben.
- Tritt ein solches Symptom in der Schule auf, ist das Kind sofort vor Ort in der Schule bis zur Abholung durch die Eltern zu isolieren.
- Ein Schulbesuch ist erst dann wieder möglich, wenn eine Bestätigung des Arztes vorliegt, dass der betroffene Schüler untersucht und ein Verdachtsfall ausgeschlossen ist.
Notbetreuung / Ganztagesbetreuung
wird im gesetzlichen Rahmen bis 12.30 Uhr angeboten.
Mit freundlichen Grüßen
Gudrun Hartl, Rektorin
Weitere Infos aus dem Elternbeirat:
- Unser diesjähriges Schulfest muss leider entfallen.
- Die Schul T-shirts sind bestellt. Sobald die Lieferung da ist, werden die Eltern informiert.
———————————————————————————————————————————————————————
Bitte bestätigen Sie den Erhalt des Elternbriefes durch Ihre Unterschrift und geben Sie den Abschnitt Ihrem Kind mit in die Schule:
Ich habe den Elternbrief vom 29.05.2020 erhalten und den Inhalt zur Kenntnis genommen.
Name des Kindes: ____________________________ Klasse: __________
Datum: ___________________ Unterschrift: ____________________
Archiv 2019/2020
Liebe Eltern,
das Schuljahr neigt sich dem Ende zu und es wird Zeit „DANKE“ zu sagen für eure Unterstützung bei den vielen Aktivitäten in diesem Schuljahr. Wie z.B. Weihnachtsfeier, Schuleinschreibung, Sportfest, beim Kennenlernnachmittag der zukünftigen Erstklässler und vielem mehr.
„DANKE“ auch, dass ihr immer „wenn’s brennt oder auch brennen könnte“ das Gespräch mit uns sucht. Immer wieder nachfragt und erzählt, was euch im Schulalltag auffällt, uns Anregungen, Tipps und Rückmeldungen gebt. Denn nur so können wir euch vertreten.
Ohne viele helfende Hände ist vieles nicht machbar, deshalb ein
herzliches „Dankeschön“ an euch alle!
Beim Schulfest kam ein schöner Gewinn zusammen. Der Betrag wird für die laufenden Kosten des Schuljahres genutzt, wie am Schuljahresanfang mit euch im „Elternpaket“ vereinbart.
Wir bedanken uns für das Vertrauen, das ihr uns bei der Elternbeiratswahl entgegengebracht habt.
Allen Kindern und Eltern, die jetzt die letzten Wochen an unserer Grundschule verbringen, wünschen wir einen guten Start in der neuen Schule und nette neue Lehrer und Mitschüler.
Wir wünschen euch angenehme letzte Schulwochen und im Anschluss erholsame und schöne Ferien. Wir freuen uns darauf im nächsten Schuljahr gemeinsam mit euch und euren helfenden Händen wieder voll durchzustarten.
Elternbeirat 2018/19
Über die Schulleitung
An die Eltern der Schülerinnen und Schüler an den bayerischen Schulen
per OWA
Corona-Pandemie – schrittweise Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs an den Schulen in Bayern
Sehr geehrte Damen und Herren,
vor mehr als zwei Monaten wurde der Unterrichtsbetrieb an den bayerischen Schulen eingestellt, um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Seither befinden sich nicht nur unsere Schulen, sondern auch die Familien in unserem Land gewissermaßen in einer Ausnahmesituation. Ich weiß, welche Herausforderungen für Sie als Eltern bzw. Erziehungsberechtigte mit dieser Situation verbunden sind und waren. Für Eltern von Kindern mit Behinderungen oder in besonderen Lebenslagen gilt dies noch einmal in verstärktem Maß. Unter diesen Umständen weiterhin einen familiären „Alltag“ zu organisieren, der den verschiedenen Anforderungen von Schule, Betreuung und Arbeit gerecht wird, geht bei vielen an die Belastungsgrenze – erst recht, wenn noch konkrete Sorgen um nahestehende Menschen oder die eigene Zukunft hinzukommen. Für alles, was Sie in den zurückliegenden Wochen geleistet haben, möchte ich Ihnen daher an dieser Stelle – auch im Namen
Der Bayerische Staatsminister für Unterricht und Kultus Prof. Dr. Michael Piazolo, MdL
von Frau Staatssekretärin Anna Stolz – noch einmal meinen herzlichen Dank aussprechen.
Zuletzt habe ich mich am 21. April direkt an Sie gewandt. Damals hatten wir gerade ins Auge gefasst, die Abschlussklassen an den weiterführenden und beruflichen Schulen in den Präsenzunterricht zurückzuholen, um diese Schülerinnen und Schüler weiterhin gut auf ihre bevorstehenden Abschlussprüfungen vorbereiten zu können. Eine Öffnung der Schulen für weitere Jahrgangsstufen ließ der Infektionsschutz zu diesem Zeitpunkt nicht zu. Daher haben wir seither für die übrigen Jahrgangsstufen das „Lernen zuhause“ unter den Rahmenbedingungen, die ich Ihnen in dem genannten Schreiben geschildert habe, fortgesetzt.
Wie Sie wissen, setzen wir den behutsamen Kurs, die Schulen schrittweise und unter besonderen Hygienevorgaben für weitere Jahrgangsstufen zu öffnen, in diesen Tagen fort. Dabei stellt der Infektionsschutz die oberste Richtschnur dar. Seit 11. Mai sind auch die Klassen, die im kommenden Jahr ihren Abschluss machen, und die Jahrgangsstufe 4 der Grundschulen und der entsprechenden Förderschulen an den Schulen zurück. Unterrichtet wird in aller Regel in geteilten Gruppen, um in den Klassenräumen den erforderlichen Mindestabstand einhalten zu können. Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und sonstiges Personal sowie Besucherinnen und Besucher sind zudem angehalten, außerhalb des Unterrichts einen Mund- und Nasenschutz zu tragen, da es hier extrem schwierig ist, den Mindestabstand einzuhalten. Ab Montag, den 18. Mai 2020, kehren dann die jeweils untersten Jahrgangsstufen der allgemeinbildenden Schulen in den Präsenzunterricht zurück. An den Grundschulen sind dies die Erstklässlerinnen und Erstklässler, an den Mittelschulen die Jahrgangsstufe 5, an Realschulen und Gymnasien die Jahrgangsstufen 5 und 6 und zusätzlich an den Wirtschaftsschulen die jeweils unterste Jahrgangsstufe. Das gilt grundsätzlich ebenso für die entsprechenden Förderschulen; genauere
Informationen zu den einzelnen Förderschwerpunkten finden Sie auf unserer Homepage. Auch diese Klassen werden in aller Regel geteilt, wobei sich die beiden Gruppen in den meisten Fällen wochenweise (im Einzelfall ggf. auch tageweise) mit dem Schulbesuch abwechseln. Die Gruppe, die sich jeweils nicht in der Schule befindet, setzt in dieser Zeit das „Lernen zuhause“ fort.
Zur organisatorischen Umsetzung des Präsenzunterrichts bzw. zur Gruppeneinteilung werden Sie bereits direkt von Ihrer Schule Informationen erhalten haben. Die Schulen sind bestrebt, ein stabiles und verlässliches Unterrichtsangebot umzusetzen. Gleichzeitig sind die Möglichkeiten der Schulen aktuell stark eingeschränkt: So sind beispielsweise durch die Gruppenteilungen in den Abschlussklassen zusätzliche Räume belegt, die dann an anderer Stelle fehlen. Lehrkräfte, die mit Blick auf Covid-19 einer Risikogruppe angehören, stehen u. U. nicht für den Einsatz an der Schule zur Verfügung. Andere Lehrkräfte werden für die Fortsetzung der Notbetreuung benötigt. Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass der Unterricht in der Schule vielfach nur in reduziertem Umfang stattfinden kann.
Nach den Pfingstferien wollen wir – sofern sich das Infektionsgeschehen weiterhin günstig entwickelt – schließlich auch alle übrigen Jahrgangsstufen in die Schulen zurückholen, freilich ebenfalls in dem oben beschriebenen Wechsel zwischen Präsenzunterricht und „Lernen zuhause“. Welche Klasse bzw. welche Gruppe wann in der Schule sein wird, erfahren Sie dann direkt von Ihrer Schule. Bis dahin bitte ich Sie noch um etwas Geduld.
In den meisten Klassen bzw. Jahrgangsstufen wird es somit in den kommenden Wochen in aller Regel zu einem Wechsel von Präsenzunterricht in der Schule und „Lernen zuhause“ kommen (mit Ausnahme der Abschlussklassen sowie – bis Pfingsten – der Jahrgangsstufe 4 an den Grundschulen).
Aus pädagogischer Sicht ist es dabei wichtig, das „Lernen zuhause“ und den Präsenzunterricht eng zu verknüpfen. Beide Phasen bilden im Grunde eine Einheit, die die verschiedenen Teilgruppen einer Klasse in der Regel zeitversetzt durchlaufen. Dabei werden die im Präsenzunterricht bearbeiteten Inhalte und vermittelten Kompetenzen in der Phase des „Lernens zuhause“ geübt, gefestigt und vertieft. In enger Verbindung mit dem Präsenzunterricht kann zuhause auch Wissen erweitert werden – allerdings mit Augenmaß. Die Themen, die die Lehrkräfte dafür auswählen, müssen sich hinsichtlich Umfang, Schwierigkeitsgrad, Vorkenntnissen und vorhandenen Kommunikationswegen dafür eignen. Wichtig ist auch, dass sie von zentraler Bedeutung für die nächsthöheren Jahrgangsstufen sind. Die genaue Umsetzung liegt in den Händen der Lehrkräfte. Grundsätzlich können analoge wie digitale Kommunikations- und Vermittlungswege genutzt werden. Die Lehrkräfte berücksichtigen bei der Auswahl die Schulart, das Alter und den Lernstand der Schülerinnen und Schüler genauso wie die häuslichen Voraussetzungen. Dies kann durchaus zu unterschiedlichen pädagogischen und organisatorischen Herangehensweisen führen. Die Lehrkräfte werden während des „Lernens zuhause“ weiterhin Kontakt zu ihren Schülerinnen und Schülern halten und sie (z. B. in Telefon- oder Videosprechstunden oder Videokonferenzen via Internet) begleiten. Voraussetzung für eine gelingende Kommunikation ist freilich, dass die Schülerinnen und Schüler auf die angebotenen Kommunikationsmöglichkeiten auch zuverlässig zurückgreifen. Sie als Eltern bzw. Erziehungsberechtigte bitte ich, Ihre Kinder zu unterstützen, indem Sie mit ihnen einen Tagesablauf festlegen, eine passende Lernumgebung ermöglichen und – je nach Alter – ggf. die Erledigung der erteilten Arbeitsaufträge prüfen. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal betonen: Auch in den kommenden Wochen können und sollen Sie die Lehrkraft nicht ersetzen!
Die Schulen werden zudem große Anstrengungen unternehmen, für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6, die während der
Phasen des „Lernens zuhause“ nicht zuhause betreut werden können, weiterhin eine Betreuung in der Schule zu ermöglichen. In den Pfingstferien soll – wie schon in den Osterferien – ebenfalls ein Betreuungsangebot aufrechterhalten werden. Nähere Informationen erhalten Sie noch direkt von der Schule.
Trotz des enormen Einsatzes der Lehrkräfte und der Berücksichtigung der Erfahrungen der letzten Wochen wird auch in Zukunft nicht immer alles klappen – dies zu erwarten, wäre angesichts der Herausforderungen, denen wir uns derzeit gegenübersehen, in meinen Augen vermessen. Umso wichtiger ist daher, dass Sie den Lehrkräften eine kurze Rückmeldung geben, wenn es wiederholt größere Probleme gibt. Genauso wichtig – und auch das möchte in diesem Zusammenhang nicht unerwähnt lassen – sind Feedback und Anerkennung, wenn etwas gut gelingt.
Viele Schüler, Eltern und Lehrkräfte haben in den letzten Tagen berichtet, dass der „erste Schultag nach Corona“ für sie ein ganz besonderer war – und dies nicht nur wegen der Hygienevorgaben und der ungewohnten Atmosphäre im Schulhaus. Die langen Wochen der Schulschließungen ohne das gewohnte soziale Umfeld haben bei vielen tiefe Eindrücke hinterlassen. Umso wichtiger ist es mir, dass wir unseren Schülerinnen und Schülern nun eine Phase des Ankommens ermöglichen. Dazu gehört auch, dass bis zum Schuljahresende in aller Regel keine verpflichtenden Leistungsnachweise mehr stattfinden. Die Noten für das Jahreszeugnis werden grundsätzlich auf Basis der bisher erbrachten Leistungsnachweise gebildet. Nur in wenigen Ausnahmefällen kann die Durchführung von Leistungsnachweisen zur Bildung der Jahresfortgangsnote noch erforderlich sein. Freiwillige Leistungsnachweise sind zur Notenverbesserung grundsätzlich weiter möglich. Während des „Lernens zuhause“ finden wie bisher keine Leistungsnachweise statt. Weitere aktuelle Informationen zum Schulbetrieb bis zum Schuljahresende finden Sie auf der Homepage des Kultusministeriums unter www.km.bayern.de.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern,
wenn die Schülerinnen und Schüler in den nächsten Tagen und Wochen Schritt für Schritt in die Schulhäuser zurückkehren, werden viele dies wenigstens als einen kleinen Schritt hin zum gewohnten Alltag empfinden. Dass die rückläufigen Infektionszahlen diesen Schritt ermöglichen, ist auch Ihr Verdienst. Sie waren in den zurückliegenden Wochen der Schulschließung in besonderer Weise für Ihre Kinder da und haben so zu einer Eindämmung des Virus beigetragen. Auch dafür sage ich Ihnen meinen aufrichtigen Dank, in den ich die vielen Elternvertreter vor Ort einschließe, die als Klassenelternsprecher, Elternbeiräte oder Unterstützer in vielfältiger Weise hilfreich tätig waren. Von einer Rückkehr zur Normalität sind wir derzeit leider noch weit entfernt, die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens ist nach wie vor nicht absehbar. Daher bitte ich Sie auch für die kommenden Wochen um Ihre Unterstützung, Ihr Verständnis und Ihre Geduld bei allen Maßnahmen, die dem Schutz vor dem Corona-Virus dienen.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Michael Piazol
[/su_spoiler]
Über die Schulleitung
An die Eltern der Schülerinnen und Schüler an den bayerischen Schulen
per OWA
Corona-Pandemie – schrittweise Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs an den Schulen in Bayern
Sehr geehrte Damen und Herren,
vor mehr als zwei Monaten wurde der Unterrichtsbetrieb an den bayerischen Schulen eingestellt, um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Seither befinden sich nicht nur unsere Schulen, sondern auch die Familien in unserem Land gewissermaßen in einer Ausnahmesituation. Ich weiß, welche Herausforderungen für Sie als Eltern bzw. Erziehungsberechtigte mit dieser Situation verbunden sind und waren. Für Eltern von Kindern mit Behinderungen oder in besonderen Lebenslagen gilt dies noch einmal in verstärktem Maß. Unter diesen Umständen weiterhin einen familiären „Alltag“ zu organisieren, der den verschiedenen Anforderungen von Schule, Betreuung und Arbeit gerecht wird, geht bei vielen an die Belastungsgrenze – erst recht, wenn noch konkrete Sorgen um nahestehende Menschen oder die eigene Zukunft hinzukommen. Für alles, was Sie in den zurückliegenden Wochen geleistet haben, möchte ich Ihnen daher an dieser Stelle – auch im Namen
Der Bayerische Staatsminister für Unterricht und Kultus Prof. Dr. Michael Piazolo, MdL
von Frau Staatssekretärin Anna Stolz – noch einmal meinen herzlichen Dank aussprechen.
Zuletzt habe ich mich am 21. April direkt an Sie gewandt. Damals hatten wir gerade ins Auge gefasst, die Abschlussklassen an den weiterführenden und beruflichen Schulen in den Präsenzunterricht zurückzuholen, um diese Schülerinnen und Schüler weiterhin gut auf ihre bevorstehenden Abschlussprüfungen vorbereiten zu können. Eine Öffnung der Schulen für weitere Jahrgangsstufen ließ der Infektionsschutz zu diesem Zeitpunkt nicht zu. Daher haben wir seither für die übrigen Jahrgangsstufen das „Lernen zuhause“ unter den Rahmenbedingungen, die ich Ihnen in dem genannten Schreiben geschildert habe, fortgesetzt.
Wie Sie wissen, setzen wir den behutsamen Kurs, die Schulen schrittweise und unter besonderen Hygienevorgaben für weitere Jahrgangsstufen zu öffnen, in diesen Tagen fort. Dabei stellt der Infektionsschutz die oberste Richtschnur dar. Seit 11. Mai sind auch die Klassen, die im kommenden Jahr ihren Abschluss machen, und die Jahrgangsstufe 4 der Grundschulen und der entsprechenden Förderschulen an den Schulen zurück. Unterrichtet wird in aller Regel in geteilten Gruppen, um in den Klassenräumen den erforderlichen Mindestabstand einhalten zu können. Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und sonstiges Personal sowie Besucherinnen und Besucher sind zudem angehalten, außerhalb des Unterrichts einen Mund- und Nasenschutz zu tragen, da es hier extrem schwierig ist, den Mindestabstand einzuhalten. Ab Montag, den 18. Mai 2020, kehren dann die jeweils untersten Jahrgangsstufen der allgemeinbildenden Schulen in den Präsenzunterricht zurück. An den Grundschulen sind dies die Erstklässlerinnen und Erstklässler, an den Mittelschulen die Jahrgangsstufe 5, an Realschulen und Gymnasien die Jahrgangsstufen 5 und 6 und zusätzlich an den Wirtschaftsschulen die jeweils unterste Jahrgangsstufe. Das gilt grundsätzlich ebenso für die entsprechenden Förderschulen; genauere
Informationen zu den einzelnen Förderschwerpunkten finden Sie auf unserer Homepage. Auch diese Klassen werden in aller Regel geteilt, wobei sich die beiden Gruppen in den meisten Fällen wochenweise (im Einzelfall ggf. auch tageweise) mit dem Schulbesuch abwechseln. Die Gruppe, die sich jeweils nicht in der Schule befindet, setzt in dieser Zeit das „Lernen zuhause“ fort.
Zur organisatorischen Umsetzung des Präsenzunterrichts bzw. zur Gruppeneinteilung werden Sie bereits direkt von Ihrer Schule Informationen erhalten haben. Die Schulen sind bestrebt, ein stabiles und verlässliches Unterrichtsangebot umzusetzen. Gleichzeitig sind die Möglichkeiten der Schulen aktuell stark eingeschränkt: So sind beispielsweise durch die Gruppenteilungen in den Abschlussklassen zusätzliche Räume belegt, die dann an anderer Stelle fehlen. Lehrkräfte, die mit Blick auf Covid-19 einer Risikogruppe angehören, stehen u. U. nicht für den Einsatz an der Schule zur Verfügung. Andere Lehrkräfte werden für die Fortsetzung der Notbetreuung benötigt. Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass der Unterricht in der Schule vielfach nur in reduziertem Umfang stattfinden kann.
Nach den Pfingstferien wollen wir – sofern sich das Infektionsgeschehen weiterhin günstig entwickelt – schließlich auch alle übrigen Jahrgangsstufen in die Schulen zurückholen, freilich ebenfalls in dem oben beschriebenen Wechsel zwischen Präsenzunterricht und „Lernen zuhause“. Welche Klasse bzw. welche Gruppe wann in der Schule sein wird, erfahren Sie dann direkt von Ihrer Schule. Bis dahin bitte ich Sie noch um etwas Geduld.
In den meisten Klassen bzw. Jahrgangsstufen wird es somit in den kommenden Wochen in aller Regel zu einem Wechsel von Präsenzunterricht in der Schule und „Lernen zuhause“ kommen (mit Ausnahme der Abschlussklassen sowie – bis Pfingsten – der Jahrgangsstufe 4 an den Grundschulen).
Aus pädagogischer Sicht ist es dabei wichtig, das „Lernen zuhause“ und den Präsenzunterricht eng zu verknüpfen. Beide Phasen bilden im Grunde eine Einheit, die die verschiedenen Teilgruppen einer Klasse in der Regel zeitversetzt durchlaufen. Dabei werden die im Präsenzunterricht bearbeiteten Inhalte und vermittelten Kompetenzen in der Phase des „Lernens zuhause“ geübt, gefestigt und vertieft. In enger Verbindung mit dem Präsenzunterricht kann zuhause auch Wissen erweitert werden – allerdings mit Augenmaß. Die Themen, die die Lehrkräfte dafür auswählen, müssen sich hinsichtlich Umfang, Schwierigkeitsgrad, Vorkenntnissen und vorhandenen Kommunikationswegen dafür eignen. Wichtig ist auch, dass sie von zentraler Bedeutung für die nächsthöheren Jahrgangsstufen sind. Die genaue Umsetzung liegt in den Händen der Lehrkräfte. Grundsätzlich können analoge wie digitale Kommunikations- und Vermittlungswege genutzt werden. Die Lehrkräfte berücksichtigen bei der Auswahl die Schulart, das Alter und den Lernstand der Schülerinnen und Schüler genauso wie die häuslichen Voraussetzungen. Dies kann durchaus zu unterschiedlichen pädagogischen und organisatorischen Herangehensweisen führen. Die Lehrkräfte werden während des „Lernens zuhause“ weiterhin Kontakt zu ihren Schülerinnen und Schülern halten und sie (z. B. in Telefon- oder Videosprechstunden oder Videokonferenzen via Internet) begleiten. Voraussetzung für eine gelingende Kommunikation ist freilich, dass die Schülerinnen und Schüler auf die angebotenen Kommunikationsmöglichkeiten auch zuverlässig zurückgreifen. Sie als Eltern bzw. Erziehungsberechtigte bitte ich, Ihre Kinder zu unterstützen, indem Sie mit ihnen einen Tagesablauf festlegen, eine passende Lernumgebung ermöglichen und – je nach Alter – ggf. die Erledigung der erteilten Arbeitsaufträge prüfen. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal betonen: Auch in den kommenden Wochen können und sollen Sie die Lehrkraft nicht ersetzen!
Die Schulen werden zudem große Anstrengungen unternehmen, für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6, die während der
Phasen des „Lernens zuhause“ nicht zuhause betreut werden können, weiterhin eine Betreuung in der Schule zu ermöglichen. In den Pfingstferien soll – wie schon in den Osterferien – ebenfalls ein Betreuungsangebot aufrechterhalten werden. Nähere Informationen erhalten Sie noch direkt von der Schule.
Trotz des enormen Einsatzes der Lehrkräfte und der Berücksichtigung der Erfahrungen der letzten Wochen wird auch in Zukunft nicht immer alles klappen – dies zu erwarten, wäre angesichts der Herausforderungen, denen wir uns derzeit gegenübersehen, in meinen Augen vermessen. Umso wichtiger ist daher, dass Sie den Lehrkräften eine kurze Rückmeldung geben, wenn es wiederholt größere Probleme gibt. Genauso wichtig – und auch das möchte in diesem Zusammenhang nicht unerwähnt lassen – sind Feedback und Anerkennung, wenn etwas gut gelingt.
Viele Schüler, Eltern und Lehrkräfte haben in den letzten Tagen berichtet, dass der „erste Schultag nach Corona“ für sie ein ganz besonderer war – und dies nicht nur wegen der Hygienevorgaben und der ungewohnten Atmosphäre im Schulhaus. Die langen Wochen der Schulschließungen ohne das gewohnte soziale Umfeld haben bei vielen tiefe Eindrücke hinterlassen. Umso wichtiger ist es mir, dass wir unseren Schülerinnen und Schülern nun eine Phase des Ankommens ermöglichen. Dazu gehört auch, dass bis zum Schuljahresende in aller Regel keine verpflichtenden Leistungsnachweise mehr stattfinden. Die Noten für das Jahreszeugnis werden grundsätzlich auf Basis der bisher erbrachten Leistungsnachweise gebildet. Nur in wenigen Ausnahmefällen kann die Durchführung von Leistungsnachweisen zur Bildung der Jahresfortgangsnote noch erforderlich sein. Freiwillige Leistungsnachweise sind zur Notenverbesserung grundsätzlich weiter möglich. Während des „Lernens zuhause“ finden wie bisher keine Leistungsnachweise statt. Weitere aktuelle Informationen zum Schulbetrieb bis zum Schuljahresende finden Sie auf der Homepage des Kultusministeriums unter www.km.bayern.de.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern,
wenn die Schülerinnen und Schüler in den nächsten Tagen und Wochen Schritt für Schritt in die Schulhäuser zurückkehren, werden viele dies wenigstens als einen kleinen Schritt hin zum gewohnten Alltag empfinden. Dass die rückläufigen Infektionszahlen diesen Schritt ermöglichen, ist auch Ihr Verdienst. Sie waren in den zurückliegenden Wochen der Schulschließung in besonderer Weise für Ihre Kinder da und haben so zu einer Eindämmung des Virus beigetragen. Auch dafür sage ich Ihnen meinen aufrichtigen Dank, in den ich die vielen Elternvertreter vor Ort einschließe, die als Klassenelternsprecher, Elternbeiräte oder Unterstützer in vielfältiger Weise hilfreich tätig waren. Von einer Rückkehr zur Normalität sind wir derzeit leider noch weit entfernt, die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens ist nach wie vor nicht absehbar. Daher bitte ich Sie auch für die kommenden Wochen um Ihre Unterstützung, Ihr Verständnis und Ihre Geduld bei allen Maßnahmen, die dem Schutz vor dem Corona-Virus dienen.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Michael Piazol
Information des Bayerischen Staatsministeriums vom 08.05.2020 zur
Durchführung schulischer Ganztagsangebote bzw. der Mittagsbetreuung ab dem 11. Mai 2020
„Im Zuge der schrittweisen Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts gemäß dem Schreiben vom 5. Mai 2020 (Az.: ZS.3-BS4363.0/139/1) können in den jeweiligen Jahrgangsstufen auch die schulischen Ganztagsangebote bzw. Angebote der Mittagsbetreuung – zumindest in angepasster Form – in den Schulen durchgeführt werden.
Berechtigt zur Teilnahme an den schulischen Ganztagsangeboten bzw. der Mittagsbetreuung sind alle Schülerinnen und Schüler, die bereits zu Beginn des Schuljahres für das schulische Ganztagsangebot bzw. die Mittagsbetreuung angemeldet worden sind und gleichzeitig eine Jahrgangsstufe besuchen, die wieder im Präsenzunterricht beschult wird und außerdem bei Beschulung in einem rollierenden System der Gruppe angehören, die im Schulgebäude (und nicht über das Lernen zuhause) beschult wird. Die Regelungen zur Teilnahme an der Notfallbetreuung bleiben davon unberührt.“
Das heißt für unsere Grundschule, dass ab dem 11.05. alle Viertklässler, die in der OGT-Betreuung angemeldet sind, nach Unterrichtsende die Mittagsbetreuung besuchen und anschließend um 12.30 Uhr mit dem Bus nach Hause fahren können.
Dasselbe gilt ab dem 18.05. für alle Erstklässler, die in der OGT-Betreuung angemeldet sind.
Gudrun Hartl, Rektorin
Liebe Eltern,
Wie Sie den Nachrichten entnehmen konnten, beginnt nun die schrittweise Öffnung der Schulen.
Das Kultusministerium weist darauf hin, dass „weiterhin der Gesundheitsschutz der gesamten Schulgemeinschaft an oberster Stelle steht. Die bayerischen Schulen sollen auch künftig ein Raum sein, in dem sich die Schülerinnen und Schüler, aber auch die Lehrkräfte und alle anderen Beschäftigten sicher fühlen. Dies bedeutet aber auch, dass eine Rückkehr zu einem „Normalbetrieb“, wie wir ihn aus der Zeit vor Corona gewohnt sind, bis auf Weiteres erst einmal nicht möglich sein wird. Die Einhaltung des Hygieneplans, zu der beispielsweise auch die Organisation des Unterrichts mit in aller Regel halben Klassenstärken gehört, wird in der nächsten Zeit den Schulalltag deutlich prägen. Auch ist nicht ausgeschlossen, dass die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens kurzfristig Nachsteuerungen erforderlich macht, die heute noch nicht absehbar sind.“
Ab dem 11. Mai kehren an den Grundschulen die Jahrgangsstufe 4 zurück.
Ab dem 18. Mai kehren an den Grundschulen die Jahrgangsstufe 1 zurück.
Der Unterricht erfolgt in geteilten Lerngruppen, die sich täglich abwechseln.
Am Montag, 15.06. soll – vorbehaltlich einer weiterhin positiven Entwicklung beim Infektionsgeschehen – der Präsenzunterricht auch für alle übrigen Jahrgangsstufen wieder aufgenommen werden. Auch hier wird ein gestaffelter Unterrichtsbetrieb die Regel sein.
Für die Jahrgangsstufen, die jeweils noch nicht in den Präsenzunterricht zurückgekehrt sind, wird das „Lernen zuhause“ fortgesetzt.
Für die Jahrgangsstufen 2 und 3 soll es ab 18.05. ein Pädagogisches Begleit- und Gesprächsangebot in Kleingruppen in einem engen zeitlichen Rahmen geben.
Nähere Infos und individuelle Angebote dazu erhalten Sie von der jeweiligen Klassenlehrkraft.
Für unsere Grundschule haben wir basierend auf den Vorgaben des Ministeriums folgende Vorgehensweise vereinbart:
- Die Klassenlehrkraft teilt ihre Klasse in zwei Lerngruppen auf (möglichst nach Buslinie Taubertal/Steinsfeld-Linie), damit zum einen die Busse nicht überlastet und zum anderen die Kontakte begrenzt bleiben.
- An jedem zweiten Tag wird die jeweilige Lerngruppe in der Schule unterrichtet und bekommt Hausaufgaben bis zum übernächsten Schultag.
- Der Unterricht begrenzt sich zunächst auf die Kernfächer Deutsch und Mathematik.
- -Die Unterrichtszeit geht von 7.30 Uhr bis 10.45 Uhr.
- Jedes Kind muss im Schulbus, im Schulhaus und auf dem Pausenhof einen Mund/Nasenschutz Im Klassenzimmer darf er abgelegt werden.
- Jedes Kind muss einen zweiten Mundschutz in einer Plastiktüte dabeihaben, um diesen in der Schule wechseln zu können.
- Der Mundschutz sollte täglich frisch gewaschen sein, um die Hygienevorschriften einzuhalten. Dafür müssen die Eltern Sorge tragen.
- Notbetreuung wird im gesetzlichen Rahmen bis 12.30 Uhr angeboten. Um 12.30 fährt kein Schulbus.
Im gesamten Schulgebäude und auf dem Pausenhof gelten strikte Hygienevorschriften, die mit den Kindern besprochen werden und befolgt werden müssen:
- Abstand halten! (Markierungen sind angebracht)
- Gründlich Hände waschen! (20-30 sec)
- Mundschutz tragen!
- Nies- und Hustenetikette beachten!
Bitte sprechen auch Sie zuhause mit Ihren Kindern darüber!
Mit freundlichen Grüßen
Gudrun Hartl, Rektorin
Schulanmeldung an der Mittelschule Rothenburg o.d.T
http://www.mittelschule.rothenburg.de
- Formulare direkt auf der Startseite; digital ausfüllen und per Mail an die Schule senden. Achtung: zeitnahe Anmeldung für Ganztagsklasse wegen begrenzter Schülerzahl nötig!
- Bei Fragen: Telefon: 09861 8747450
Schulanmeldung an der Oskar-von-Miller-Realschule Rothenburg o.d.T
Anmeldezeitraum: 18. bis 22. Mai 2020
Die Voranmeldung muss von zu Hause aus online vorgenommen werden und ist ab sofort möglich.
Über die Schulhomepage
unter online-Schulanmeldung gelangen Sie zur Anmeldeplattform.
Folgende Unterlagen sind dann der Schule fristgerecht (18.-22.05.2020) per Post oder persönlich vorzulegen:
- der Ausdruck der Online-Anmeldung (bitte auf der letzten Seite das Kreuz für die neue Forscherklasse etc. nicht vergessen und alle Seiten unterschreiben)
- das Übertrittszeugnis der Grundschule im Original
- der Nachweis im Sinne des Masernschutzgesetzes (Kopie der ersten Seite + der Seite des Impfbuches „Masern“)
- der Geburtsschein oder die Geburtsurkunde (für Alleinerziehende: Sorgerechtsbeschluss)
- falls die Aufnahme nicht im Anschluss an den Besuch einer Grund-und Mittelschule erfolgt, die Zeugnisse von früher besuchten Schulen.
Das Übertrittszeugnis der Grundschule ist unbedingt immer im Original abzugeben.
Probeunterricht und weitere Aufnahmebedingungen
Schüler, die im Übertrittszeugnis nicht den Vermerk „geeignet für die Realschule“ haben, können ihre Eignung durch die erfolgreiche Teilnahme am Probeunterricht der Realschule nachweisen.Der Probeunterricht findet in der Zeit von Di/Mi/Do 26.-28. Mai 2020 statt. Geprüft wird schriftlich und mündlich in den Fächern Deutsch und Mathematik.
Sollten die Erziehungsberechtigten eine Beratung wünschen, erfolgt dies telefonisch 09861/874790,per E-Mail oder auf Wunsch auch persönlich (Terminvereinbarung).
Schulanmeldung am Reichstadt-Gymnasium Rothenburg o.d.T
- Anmeldung online
https://www.reichsstadt-gymnasium.de/index.php/service/fuer-eltern/uebertritt-klasse-5/
- Geburtsurkunde und Übertrittszeugnis vermutl. per Post einzureichen
- Bei Rückfragen:
- Vogt, VAe
Tel.: 09861/8747750
Fax: 09861/87477550
Schulanmeldung an der Mittelschule Uffenheim
Wir möchten die Eltern bitten, sich telefonisch bei uns zu melden.
Wir werden die Daten direkt in ASV eingeben und anschließend die kompletten Unterlagen den Eltern zu Unterschrift schicken.
Wir sind täglich von 07.00 – 12.00 Uhr telefonisch erreichbar.
Grund- und Mittelschule Uffenheim
Schulstraße 2-4
97215 Uffenheim
Telefon 09842 953068-0 NEU!!!
Fax 09842 953068-68
Schulanmeldung an der Christian-von- Bomhard Schule Uffenheim
- Formulare und Informationen online: https://www.bomhardschule.de/schule/schulanmeldung-online/
- Unterlagen können in Postkasten eingeworfen werden
- Bei Fragen: Telefon: +49 (0) 98 42 – 93 67 0
E-Mail: info@bomhardschule.de
Anmeldung der Klasse 5 an der Mittelschule Uffenheim:
Wir möchten die Eltern bitten, sich telefonisch bei uns zu melden.
Wir werden die Daten direkt in ASV eingeben und anschließend die kompletten Unterlagen den Eltern zu Unterschrift schicken.
Wir sind täglich von 07.00 – 12.00 Uhr telefonisch erreichbar.
Mit freundlichen Grüßen
Tanja Gerlinger, VAe
Grund- und Mittelschule Uffenheim
Schulstraße 2-4
97215 Uffenheim
Telefon 09842 953068-0 NEU!!!
Fax 09842 953068-68
Schulanmeldung an der Oskar-von-Miller-Realschule Rothenburg o.d.Tbr.
Schulanmeldung an der Oskar-von-Miller-Realschule Rothenburg o.d.Tbr.
Anmeldezeitraum: 18. bis 22. Mai 2020
Angesichts der aktuellen Entwicklung und der damit verbundenen Sondersituation kann die Anmeldung ohne persönliches Erscheinen der Erziehungsberechtigten sowie des Kindes erfolgen. Die Voranmeldung muss von zu Hause aus online vorgenommen werden und ist ab sofort möglich. Über die Schulhomepage http://www.rs-rothenburg.de unter online-Schulanmeldung gelangen Sie zur Anmeldeplattform.
Folgende Unterlagen sind dann der Schule fristgerecht (18.-22.05.2020) per Post oder persönlich vorzulegen:
- der Ausdruck der Online-Anmeldung (bitte auf der letzten Seite das Kreuz für die neue Forscherklasse etc. nicht vergessen und alle Seiten unterschreiben)
- das Übertrittszeugnis der Grundschule im Original
- der Nachweis im Sinne des Masernschutzgesetzes (Kopie der ersten Seite + der Seite des Impfbuches „Masern“)
- der Geburtsschein oder die Geburtsurkunde (für Alleinerziehende: Sorgerechtsbeschluss)
- falls die Aufnahme nicht im Anschluss an den Besuch einer Grund-und Mittelschule erfolgt, die Zeugnisse von früher besuchten Schulen
Das Übertrittszeugnis der Grundschule ist unbedingt immer im Original abzugeben.
Probeunterricht und weitere Aufnahmebedingungen
Schüler, die im Übertrittszeugnis nicht den Vermerk „geeignet für die Realschule“ haben, können ihre Eignung durch die erfolgreiche Teilnahme am Probeunterricht der Realschule nachweisen.
Der Probeunterricht findet in der Zeit von Di/Mi/Do 26.-28. Mai 2020 statt. Geprüft wird schriftlich und mündlich in den Fächern Deutsch und Mathematik.
Sollten die Erziehungsberechtigten eine Beratung wünschen, erfolgt dies telefonisch 09861/874790,
per E-Mail oder auf Wunsch auch persönlich (Terminvereinbarung).
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
hier finden Sie die Antragsformulare zur Bedarfsmeldung einer Notfallbetreuung.
Dies ist der Stand 24.04.2020
Formular_Erklaerung_Notbetreuung-Stand-24.04.2020-1
Erklaerung_Notbetreuung_Abschlussschuler_final-Stand-24.04.2020-1
Erklaerung_Notbetreuung_Alleinerziehende_Stand-24.04.2020-1
Auf der Seite: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales finden Sie die aktuellsten Informationsblätter zur Kinderbetreuung und Notbetreuung.
https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/faq-coronavirus-betreuung.php
An alle Schulen
(per OWA)
Ausweitung der Notfallbetreuung, Durchführung schulischer Ganztagsangebote sowie der Mittagsbetreuungen zwischen dem 27. April 2020 und dem 10. Mai 2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom 21. April 2020 (Az. II.1-BS4363.0/130/1) wurden Sie bereits über die anstehende Aufnahme des Unterrichtsbetriebs informiert, insbesondere welche Schülerinnen und Schüler wieder ab 27. April 2020 an der Schule sein werden. Nunmehr möchten wir Sie, wie angekündigt, über die Auswirkungen des Neuerlasses der Allgemeinverfügung betreffend Schulschließungen auf die Notfallbetreuung an Schulen informieren, welche am 26. April 2020 in Kraft treten und demnächst unter https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/ veröffentlicht werden wird.
1. Erweiterung der Notfallbetreuung a) Ausweitung der Berechtigungen zur Notfallbetreuung
In Abweichung zu den bisherigen Voraussetzungen für die Teilnahme an der Notfallbetreuung an der Schule und an der Schulvorbereitenden Einrichtung (SVE) gilt ab 27. April 2020 Folgendes:
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
II.
Das Betreuungsangebot darf bereits in Anspruch genommen werden, soweit und solange
– ein Erziehungsberechtigter in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig oder als Schülerin oder Schüler am Unterricht der Abschlussklassen ab 27. April 2020 teilnimmt oder – eine Alleinerziehende bzw. ein Alleinerziehender erwerbstätig ist.
Erforderlich bleibt aber weiterhin,
– dass der Erziehungsberechtigte aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten in dieser Tätigkeit an einer Betreuung des Kindes gehindert ist und – dass das Kind
o nicht durch eine andere im gemeinsamen Haushalt lebende volljährige Person betreut werden kann
o keine Krankheitssymptome aufweist,
o nicht in Kontakt zu einer infizierten Person steht oder seit dem Kontakt mit einer infizierten Person 14 Tage vergangen sind und es keine Krankheitssymptome aufweist, und
o keiner sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegt.
Eine aktualisierte Erklärung zur Teilnahme an der Notfallbetreuung wird zeitnah auf der Homepage des Staatsministeriums zur Verfügung gestellt.
b) Ausnahmen für bestimmte Schülerinnen und Schüler
Schon bisher waren vom Betretungsverbot Kinder ausgenommen, deren Betreuung in einer Schule (einschl. Schulvorbereitende Einrichtung), Heilpädagogischen Tagesstätte, nach Nr. 1.2, Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle zur Sicherstellung des Kindeswohls vom zuständigen Jugendamt nach den Regelungen des SGB VIII angeordnet wurden (vgl. hierzu das KMS vom 2. April 2020 (Az. II.1BS4363.0/125/1).
Dies gilt nun auch für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung,
– bei welchen die Leitung der Heilpädagogischen Tagesstätte nach Abstimmung mit dem zuständigen Bezirk über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern, deren Art und Schwere ihrer Behinderung zu einer außerordentlich hohen Belastung der Familien in der häuslichen Betreuung führt, entschieden hat und
– bei welchen die Schulleiterin bzw. der Schulleiter der Aufnahme zugestimmt hat.
2. Umfang der Betreuungsleistungen Die Notfallbetreuung erstreckt sich weiterhin, wie bereits mit Schreiben vom 11. März 2020 (Az. II.1-V7300/41/4) ausgeführt, auf den Zeitraum der regulären Unterrichtszeit dieser Schülerinnen und Schüler. In den Fällen, in denen diese Schülerinnen und Schüler regelmäßig an der offenen Ganztagsbetreuung oder der Mittagsbetreuung teilnehmen, ist diese weiterhin sicherzustellen.
Eine Notfallbetreuung bis 16 Uhr steht nur für solche Schülerinnen und Schüler zur Verfügung, – welche regelmäßig an einem schulischen Ganztagsangebot oder der Mittagsbetreuung teilnehmen und/oder – deren Erziehungsberechtigte in einem Beruf der kritischen Infrastruktur tätig sind.
3. Öffnung der Heilpädagogischen Tagesstätten, der Schülerheime und Internate
Soweit der Schulbetrieb wieder aufgenommen wird, können für die davon betroffenen Jahrgangsstufen auch die entsprechenden Heilpädagogischen Tagesstätten, Schülerwohnheime und Internate wieder geöffnet werden.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass unabhängig von der Öffnung der Schulen und der schulischen Notfallbetreuung die Heilpädagogischen Tagesstätten der Jugendhilfe wegen des hohen pädagogischen und therapeutischen Förderbedarfs der dort betreuten Kinder von den Betretungsverboten ausgenommen werden. Die schulischen Angebote werden hiervon nicht berührt.
4. Durchführung schulischer Ganztagsangebote sowie der Mittagsbetreuungen Wie bisher entfallen an den bayerischen Schulen alle Schulveranstaltungen und damit auch schulische Ganztagsangebote (gebundene und offene Form); die entsprechende Allgemeinverfügung gilt derzeit bis 9. Mai 2020. Dasselbe gilt für die Mittagsbetreuungen. Hiervon ausgenommen sind folgende Ganztagsangebote bzw. Mittagsbetreuungen:
Sofern die in den Ziffern 2.1 und 2.2. der o.g. Allgemeinverfügung benannten Schülerinnen und Schüler an Förderschulen ein schulisches Ganztagsangebot beziehungsweise eine Mittagsbetreuung besuchen, können die entsprechenden Angebote jedoch durchgeführt werden.
Sofern Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen, die in Ziff. 2.4 der Allgemeinverfügung benannt werden, ein Ganztagsangebot besuchen, können die entsprechenden Angebote ebenfalls durchgeführt werden.
Von den genehmigten pädagogischen Konzepten kann im Hinblick auf die Erfordernisse des Infektionsschutzes abgewichen werden. In diesem Zusammenhang ist auf den mit Schreiben vom 21. April 2020 (Az. II.1BS4363.0/130/1) übermittelten Hygieneplan bzw. dessen Aktualisierung mit Schreiben vom 23. April 2020 (Az. I.1-BS4363.0/130/7) zu verweisen. Wir bitten Sie, den Kooperationspartnern und Trägern im Bedarfsfall weitere Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, um eine Betreuung in räumlich getrennten Kleingruppen zu ermöglichen.
Die Teilnahme an offenen Ganztagsangeboten und Angeboten der Mittagsbetreuung ist bis Ende des Schuljahres 2019/2020 freiwillig. Für die jeweiligen Kooperationspartner bzw. Träger der Mittagsbetreuungen ist die Nichtteilnahme einzelner Schülerinnen und Schüler förderunschädlich. Bei Klassen in gebundener Ganztagsform ist die Teilnahmeverpflichtung auf die übergangsweise vorgesehene Stundenanzahl in der jeweiligen Jahrgangsstufe beschränkt; die Teilnahme an darüber hinausgehenden Angeboten ist ebenfalls freiwillig.
5. Einbindung der Kooperationspartner und Träger in das „Lernen zuhause“ Das „Lernen zuhause“ kann auch Zeitfenster umfassen, in denen üblicherweise schulische Ganztagsangebote bzw. Angebote der Mittagsbetreuung vorgesehen sind. Die Schulleitung kann von dem jeweiligen Kooperationspartner bzw. Träger verlangen, dass er sich hierbei – im Sinne eines „Ganztags zuhause“ – einbringt, z. B. durch eine individuelle Begleitung einzelner fest zugeordneter Schülerinnen und Schüler. Diesbezüglich wird auch auf das Schreiben zur Durchführung schulischer Ganztagsangebote und der Mittagsbetreuung vom 20. April 2020 (Az. IV.8 BO 4207 – 6a.36627) verwiesen, das konkrete Anregungen enthält. Die Begleitung des „Lernens zuhause“ ist stets von der Schulleitung zu koordinieren. Sofern das Konzept der jeweiligen Schule für das „Lernen zuhause“ keine Einbindung des Kooperationspartners bzw. Trägers vorsieht, ist es nicht förderschädlich, wenn Kooperationspartner bzw. Träger keine entsprechenden Angebote vorhalten.
6. Einbindung der Kooperationspartner und Träger in die Notfallbetreuung
Die Notfallbetreuung erstreckt sich u.U. auf den Zeitraum von 8 bis 16 Uhr, vgl. die obigen Ausführungen. Sofern keine entsprechenden Bedarfe bestehen, kann die Notfallbetreuung kürzer vorgehalten werden oder ganz entfallen.
Zu den Zeitfenstern, an denen Kooperationspartner bzw. Träger üblicherweise Ganztagsangebote vorhalten, ist der Kooperationspartner verpflichtet, bei Bedarf seine Personalkapazitäten in die Notfallbetreuung einzubringen. Sofern kein Bedarf besteht, ist es nicht förderschädlich, wenn der Kooperationspartner bzw. Träger nicht im Rahmen der Notfallbetreuung tätig wird.
Grundsätzlich ist es möglich, dass Kooperationspartner bzw. Träger übergangsweise auch in weiteren Zeitfenstern tätig wird. So wäre es z. B. denkbar, dass Kooperationspartner, die eine Kurzgruppe des offenen Ganztags anbieten, ausnahmsweise bis 16 Uhr betreuen. Ebenso wäre es denkbar, dass sich Kooperationspartner auch am Vormittag in die Notfallbetreuung einbringen, sofern die Lehrkräfte durchgehend für die Wiederaufnahme des Unterrichts benötigt werden. Allerdings sehen die Kooperationsverträge des Freistaats mit Kooperationspartnern und ebenso die Vorgaben zur Durchführung der Mittagsbetreuung keine Leistungspflicht der Kooperationspartner bzw. Träger vor dem regulären Unterrichtsende vor. Sofern die Kooperationspartner bzw. Träger vor dem regulären Unterrichtsende kein Personal bereitstellen können, darf dies seitens der Schulleitungen nicht verlangt werden.
Der Kooperationspartner bzw. Träger darf bei einem Einsatz auch am Vormittag in der Gesamtbetrachtung zeitlich bzw. personell nicht stärker belastet werden als bei dem sonst üblichen Ganztagsschulbetrieb bzw. dem Betrieb von Mittagsbetreuungen, da er auf keine zusätzliche staatliche Refinanzierung zurückzugreifen kann. Außerdem darf ein zusätzlicher Einsatz der Kooperationspartner bzw. Träger nicht dazu führen, dass die Bildungs- und Betreuungsangebote der Kooperationspartner bzw. Träger bei Wiederaufnahme des regulären Unterrichtsbetriebs zum Ausgleich reduziert werden.
Die Notfallbetreuung wird auch dann von der Schulleitung organisiert (Anmeldeverfahren usw.) bzw. verantwortet, wenn sie in Teilen durch das Personal des Kooperationspartners bzw. Trägers umgesetzt wird. Eine von der Schule losgelöste Notfallbetreuung nur durch Kooperationspartner bzw. Träger ist nicht vorgesehen (vgl. das Schreiben vom 16. März 2020; Az. IV.8 – BO 4207 – 6a.25 695, Ziffer 3). Träger der Mittagsbetreuung können verlangen, dass die Eltern in diesem Fall den üblichen Betreuungsvertrag mit dem Träger schließen.
Kindertageseinrichtungen (z. B. Horte) sehen ebenfalls eine Notfallbetreuung vor. Schulkinder, die nach dem Ende der regulären Unterrichtszeit gewöhnlich eine Kindertageseinrichtung besuchen, werden daher zu den entsprechenden Zeiten in der Kindertageseinrichtung betreut.
7. Förderung schulischer Ganztagsangebote sowie der Mittagsbetreuungen Die staatliche Förderung für schulische Ganztagsangebote sowie Mittagsbetreuungen bleibt während des in der Allgemeinverfügung benannten Zeitraums grundsätzlich unberührt. Im Übrigen wird auf die im Schreiben vom 20. April 2020 (Az. IV.8 BO 4207 – 6a.36627) übermittelten Hinweise und Regelungen zu Einsatzmöglichkeiten der Kooperationspartner und Träger verwiesen, die weiterhin Anwendung finden.
Wir bitten Sie, diese Informationen – soweit erforderlich – an die Erziehungsberechtigten weiterzugeben.
Bitte leiten Sie dieses Schreiben auch an die Kooperationspartner der schulischen Ganztagsangebote bzw. Träger der Mittagsbetreuung weiter und stimmen Sie sich mit den Kooperationspartnern bzw. Trägern über das weitere Vorgehen ab.
Ich wünsche uns allen ein gutes Gelingen der sukzessiven Wiederaufnahme des Unterrichts und weiterhin starkes Durchhaltevermögen! Es ist uns sehr bewusst, was draußen vor Ort an den Schulen zu leisten ist – eine Ausnahmesituation, die ihresgleichen sucht. Bleiben Sie gesund!
Die Bayerischen Staatsministerien für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Familie, Arbeit und Soziales, die Schulaufsichtsbehörden, die Kommunalen Spitzenverbände sowie die Privatschulträgerverbände erhalten Abdrucke dieses Schreibens.
Mit freundlichen Grüßen gez. Stefan Graf Ministerialdirigent
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 80327 München
Per E-Mail
Über die Schulleitung
An die Eltern der Schülerinnen und Schüler an bayerischen Schulen
Corona-Pandemie – Öffnung der Schulen und „Lernen zuhause“
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern,
die mit der Corona-Pandemie verbundene Ausnahmesituation stellt uns alle vor Herausforderungen, die bislang nicht vorstellbar waren. Von der Schulschließung sind in ganz besonderer Weise die Familien betroffen. Die Betreuung der Kinder ist dabei nicht die einzige Herausforderung, die Eltern derzeit schultern müssen. Viele belasten Sorgen um die Gesundheit der Angehörigen, Sorgen um die wirtschaftliche Existenz oder die Frage, wie man das Familienleben und die Arbeit im Homeoffice am besten in Einklang bringen kann. Sie, sehr verehrte Eltern, leisten in dieser Situation Außergewöhnliches. Dafür danke ich Ihnen auch im Namen von Frau Staatssekretärin Anna Stolz aufrichtig.
Die Ausnahmesituation ist aber noch nicht überwunden. Für den Weg zur Normalität, die eine andere sein wird als vor der Corona-Krise, brauchen
Der Bayerische Staatsminister für Unterricht und Kultus Prof. Dr. Michael Piazolo, MdL
wir noch viel Geduld, gegenseitiges Verständnis und gemeinsame Anstrengungen. Mit diesem Schreiben will ich Sie über die nächsten Schritte informieren und dabei auf einige Fragen eingehen, die Sie bewegen.
Das Infektionsgeschehen hat dank der getroffenen Maßnahmen etwas von seiner bedrohlichen Dynamik verloren. Der Bayerische Ministerrat hat deshalb am 16. April 2020 erste Maßnahmen zur Lockerung der Einschränkungen des öffentlichen Lebens beschlossen. Zu diesen Maßnahmen zählt auch die schrittweise Öffnung der Schulen ab dem 27. April. An diesem Tag startet der Präsenzunterricht für die Abschlussklassen weiterführender und beruflicher Schulen. Ein Präsenzunterricht für weitere Jahrgangsstufen kann frühestens ab dem 11. Mai beginnen – wie und in welcher Form, wird anhand des Infektionsgeschehens in den kommenden Wochen noch zu entscheiden sein. Außerhalb der Abschlussklassen wird daher das „Lernen zuhause“ bis auf Weiteres fortgesetzt. Die Notfallbetreuung wird ausgeweitet. Detaillierte und stets aktualisierte Informationen zu diesen Themen wie zu häufig gestellten Fragen finden Sie auf der Internetseite des Staatsministeriums unter: https://www.km.bayern.de/ministerium/meldung/6945/faq-zum-unterrichtsbetrieb-an-bayerns-schulen.html.
Mit dem „Lernen zuhause“ haben alle Beteiligten Neuland betreten. Auch wenn anfangs nicht alles glückte: Insgesamt ist es den Lehrkräften in einem großen Kraftakt gelungen, mit hoher Kompetenz und pädagogischem Einfühlungsvermögen ihren Schülerinnen und Schülern ein altersangemessenes Lernangebot zur Verfügung zu stellen. Auch in den kommenden Wochen werden die Lehrkräfte Ihre Kinder so gut wie möglich beim Lernen zuhause unterstützen. Sie als Eltern bitte ich, Ihre Kinder weiterhin vor allem dadurch zu unterstützen, indem Sie einen möglichst guten Rahmen für die Lernaktivitäten Ihrer Kinder schaffen, Ihnen verlässliche Tagesstrukturen bieten und sie zum Lernen motivieren. Uns ist bewusst, dass es große Unterschiede in den häuslichen Voraussetzungen gibt. Deshalb müssen die Ansprüche an Ihre Unterstützung der Kinder realistisch bleiben: Sie können und sollen nicht die Lehrkraft ersetzen.
Betonen möchte ich auch: Die Angebote des „Lernens zuhause“ können und sollen den regulären Präsenzunterricht in der Schule nicht ersetzen. Vielmehr dienen sie dazu, eine möglichst solide Grundlage für die Wiederaufnahme des Unterrichts zum jeweiligen Zeitpunkt zu schaffen. Dazu gehört weiterhin eine möglichst selbstständige Vertiefung und Wiederholung von bereits Gelerntem. Darüber hinaus können beim „Lernen zuhause“ in den kommenden Wochen unter bestimmten Voraussetzungen auch neue Inhalte vorgesehen werden. Aufgabe der Lehrkräfte ist es dabei, solche Inhalte samt zugehöriger Kompetenzen zu ermitteln und auszuwählen, die dafür hinsichtlich Umfang, Schwierigkeitsgrad, Vorkenntnissen und vorhandenen Kommunikationswegen geeignet und von zentraler Bedeutung für die nächsthöheren Jahrgangsstufen sind. Benotete Leistungserhebungen finden während des „Lernens zuhause“ weiterhin nicht statt.
Die Schulen haben schulartspezifische Hinweise zur weiteren Gestaltung des „Lernens zuhause“ erhalten. Sie werden regelmäßigen Kontakt zu den Schülerinnen und Schülern aufnehmen, vor allem die Lernaufgaben koordinieren, ihre Erledigung überprüfen und bei Bedarf begleiten. Wichtig ist mir auch, dass die Schulen verlässliche Kontaktmöglichkeiten für Eltern anbieten und Feedback einholen. Das hilft, das Vorgehen anzupassen und bei Problemen gemeinsam nach Lösungen zu suchen.
Die Sicherung gerechter Bildungschancen ist eine zentrale Aufgabe unseres Bildungswesens. Daher wollen wir die coronabedingten Beeinträchtigungen für unsere Schülerinnen und Schüler so gering wie möglich halten. Die Schulen werden nach Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs durch intensive Phasen der Wiederholung und des individuellen Übens möglichst gleiche Grundlagen für den weiteren Lernfortgang aller jungen Menschen sichern.
Sollten Sie Beratung wünschen, stehen Ihnen die Beratungslehrkräfte sowie die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen an den Schulen wie den Staatlichen Schulberatungsstellen gerne zur Verfügung.
Die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts unter Bedingungen des Infektionsschutzes stellt die Schulen vor große Herausforderungen: die Organisation der Schülerbeförderung, die Gestaltung des Unterrichts in geteilten Gruppen zur Wahrung des Abstandsgebots, die Stundenplangestaltung und der Lehrereinsatz sowie die Pausengestaltung, um nur einige zu nennen. Neben den Vorgaben des Infektionsschutzes sind dabei jeweils die Bedingungen an der Einzelschule zu beachten. Ich verstehe den Wunsch von Eltern, möglichst bald Klarheit über den Zeitplan und die Lösungen zu bekommen, auch weil familiäre Entscheidungen davon abhängen. Aber diese hochkomplexen Planungen verlangen besondere Sorgfalt und große Umsicht. Deshalb bitte ich Sie um Verständnis, wenn dafür noch etwas Zeit benötigt wird. Zudem erfolgen alle Planungen unter dem Vorbehalt, dass sich die Maßnahmen zur Eindämmung der Infektion weiter als so wirksam wie bisher erweisen. Detaillierte Informationen werden Sie so früh wie nur möglich erhalten.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern, ich bin sehr zuversichtlich, dass wir die enormen Herausforderungen bewältigen werden. Im Mittelpunkt all unserer Bemühungen stehen das Wohl und der Bildungserfolg der Schülerinnen und Schüler. Wir müssen aber auch an die Lehrkräfte und das pädagogische Personal an den Schulen denken. Und gleichermaßen müssen mögliche Auswirkungen von Entscheidungen auf Eltern und weitere Beteiligte berücksichtigt werden. Einen wichtigen Beitrag zum Gelingen leistet der Dialog mit den Elternverbänden auf Landesebene ebenso wie der mit den Elternvertretungen auf Schulebene. Allen Elternvertretern möchte ich für die bisher geleistete Arbeit herzlich danken.
Es liegt noch ein weiter Weg zur Normalität vor uns. Wir werden ihn so schnell wie möglich, aber so verantwortungsvoll wie nötig gehen. Dabei bitte ich Sie weiterhin um Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Michael Piazolo
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 80327 München
Per E-Mail
alle Grundschulen (per OWA) Zur Weiterleitung an die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler der Jgst. 4
Ihr Zeichen / Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) München, 20.04.2020 III.1-BS7302.0/38/33 Telefon: 089 2186 2476 Name: Frau Wilhelm
Fortsetzung des Lernens zuhause und Anpassungen im Übertrittsverfahren
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
mit Schreiben vom 24.03.2020 hat Sie Herr Staatsminister Prof. Dr. Piazolo angesichts der Einstellung des Unterrichtsbetriebs zum 16.03.2020 über notwendige Anpassungen im Übertrittsverfahren informiert. Diese standen unter dem ausdrücklichen Vorbehalt eines Unterrichtsbeginns am 20.04.2020.
Im Hinblick auf die weiterhin dynamische Entwicklung rund um das Coronavirus hat die Staatsregierung am 16.04.2020 beschlossen, dass das Lernen zuhause für alle Grundschülerinnen und Grundschüler auch nach den Osterferien fortgesetzt wird. Ob der Unterricht für die vierten Klassen eventuell am 11.05.2020 wiederaufgenommen werden kann, wird in den kommenden Wochen geprüft und entschieden.
Mit diesem Schreiben möchte ich Ihnen weitere Informationen zukommen lassen, die sich aus den o. g. Beschlüssen für das Lernen zuhause 2.0 ergeben und die für das Übertrittsverfahren im Jahr 2020 wichtig sind:
1. Übertrittsverfahren
Grundsätzlich gilt: Die schriftliche Information zum Leistungsstand erhalten Sie von der Schule in der Woche vom 20.04. – 24.04.2020, weist den Leistungsstand in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht (HSU) zum Stand 13.03.2020 aus. Probearbeiten, die bis zum 13.03.2020 geschrieben, aber erst danach herausgegeben worden sind, werden darin berücksichtigt sein. Das Übertrittszeugnis erhalten Sie am 11.05.2020. Eine weitere Verschiebung dieses Termins ist nicht möglich, da die notwendige Organisation für das Schuljahr 2020/2021 dann nicht mehr sichergestellt werden könnte. enthält nur Ziffernnoten in den Fächern Deutsch, Mathematik und HSU, kurze Aussagen zum Sozial-, Lern- und Arbeitsverhalten Ihres Kindes, ein Beratungsangebot der Grundschule, die Durchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik und HSU, eine Aussage, für welche Schulart Ihr Kind geeignet ist.
Vom 18.05. – 22.05.2020 melden Sie Ihr Kind ggf. an der Realschule oder an dem Gymnasium an, das es im kommenden Schuljahr besuchen soll.
Wenn Ihr Kind den erforderlichen Notendurchschnitt (Realschule: 2,66, Gymnasium: 2,33) nicht erreicht hat, kann es am Probeunterricht teilnehmen. Der findet vom 26.05. – 28.05.2020 statt.
Für das Übertrittsverfahren 2020 gilt zudem: Grundlage für das Übertrittszeugnis sind die bis zum 13.03.2020 erzielten Noten. Bis zur Ausgabe des Übertrittszeugnisses am 11.05.2020 besteht für die Lehrkräfte keine Möglichkeit mehr, schriftliche oder mündliche Noten zu machen. Die Noten für Probearbeiten, die noch vor der Einstellung des Unterrichts geschrieben wurden, erhalten Sie – soweit noch nicht geschehen – von der Schule (z. B. per Post oder telefonisch). Die Richtwerte für die Probearbeiten sind für die Klassen, die sie noch nicht erreicht haben, hinfällig. Noch nicht gehaltene Probearbeiten können nicht mehr durchgeführt werden. Dies gilt auch für Probearbeiten, die Ihr Kind vor der Einstellung des Unterrichts evtl. versäumt hat.
Wir bitten Sie um Verständnis, aber die besondere Ausnahmesituation erfordert diese Anpassungen im Übertrittsverfahren.
2. Lernen zuhause 2.0 Ich möchte Ihnen sehr herzlich dafür danken, dass Sie in den vergangenen Wochen Ihr Kind beim Lernen zuhause so engagiert begleitet und unterstützt haben.
Nach den Osterferien wird diese Phase im Lernen zuhause 2.0 fortgesetzt. Wie bisher gilt, dass Sie auch in den kommenden Wochen keine Ersatzlehrkraft für Ihr Kind sein sollen. Auch die Schulleitungen und Lehrkräfte wissen um diese wichtige Tatsache und stehen Ihnen für einen Austausch über diesen wichtigen Punkt bei Bedarf sehr gerne zur Verfügung. Im gemeinsamen vertrauensvollen Gespräch können Erfahrungen dazu besprochen und das weitere Vorgehen abgestimmt werden. Darüber hinaus haben wir die Lehrkräfte gebeten, beim Lernen zuhause 2.0 wie bisher bekannte Inhalte zu üben. Durch eine gezielte Auswahl von neuen Inhalten und dazu passenden Aufgaben ist es nun auch Ziel, das Wissen und Können Ihres Kindes zu erweitern. Damit wollen wir eine gute Basis schaffen für den Wiederbeginn des Unterrichts zu gegebener Zeit:
Wir haben die Lehrkräfte gebeten, Ihr Kind auch weiterhin im Lernprozess bestmöglich zu begleiten und regelmäßig Kontakt mit Ihrem Kind aufzunehmen. Darüber hinaus stehen die Lehrkräfte auch Ihnen für Fragen und Rückmeldungen gerne zur Verfügung. Ein vertrauensvoller und regelmäßiger Austausch ist angesichts der aktuellen und für alle Beteiligten herausfordernden Situation besonders wichtig.
Ich möchte Sie daher bitten und ermutigen, sich bei Bedarf gerne an die Lehrkraft Ihres Kindes zu wenden, damit Fragen und Erfahrungen besprochen und ggf. zum Wohle Ihres Kindes geklärt werden können.
Wie auch in den vergangenen Wochen werden die Lehrkräfte auch beim Lernen zuhause 2.0 selbstverständlich keine Noten machen.
Ich darf Ihnen abschließend versichern, dass wir an unserem erklärten Ziel festhalten, dass auch im Jahr 2020 jedes Kind faire Übertrittsbedingungen erhalten und kein Kind durch die aktuelle Situation einen Nachteil erleiden soll. Daher haben wir die Lehrkräfte gebeten, die Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen in diesem Jahr gezielt mit den Aufgabenformaten des Probeunterrichts in den Fächern Deutsch und Mathematik vertraut zu machen. Da sich diese Aufgaben zwingend an den Kompetenzerwartungen und Inhalten des LehrplanPLUS Grundschule orientieren, eignen sie sich grundsätzlich auch zur Bearbeitung durch diejenigen Schülerinnen und Schüler, die den Probeunterricht nicht besuchen werden.
Weitere aktuelle Informationen zum Lernen zuhause 2.0 und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auch unter https://www.km.sbayern.de/allgemein/meldung/6945/faq-zumunterrichtbetrieb-an-bayerns-schulen.html#informationen-zuhause .
Sehr geehrte Eltern, ich danke Ihnen für Ihr bisheriges Engagement in dieser nicht einfachen Zeit und wünsche Ihnen und Ihrem Kind alles Gute! Ich bin zuversichtlich, dass das bisherige Engagement von Schulleitungen, Lehrkräften und Ihnen als Eltern ein wesentlicher Faktor für ein Gelingen des Lernens zuhause 2.0 sein wird.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Gremm Ministerialdirigent
Liebe Eltern,
Nun müssen wir uns doch noch länger mit dieser Ausnahmesituation zurechtfinden.
Die aktuelle Info des Ministeriums besagt, dass voraussichtlich frühestens ab dem 11. Mai der Schulbetrieb in sehr eingeschränkter Form starten wird. Vermutlich nur mit Klassenstufe 4 und unter sehr strengen hygienischen Vorgaben.
Die Neuerungen hinsichtlich der Notfallbetreuung und alle Bekanntgaben des Ministeriums werden fortlaufend aktualisiert und in die Schulhomepage eingestellt.
Ich möchte mich ausdrücklich auch im Namen meiner Kolleginnen bei Ihnen allen bedanken,
dass Sie Ihre Kinder in der schulischen Arbeit so gut es möglich ist, zu unterstützen. Es ist uns sehr wohl bewusst, dass dies für Sie als Eltern und auch für die Kinder nicht immer einfach ist.
Meine Kolleginnen und ich bemühen uns, sinnvolle und passende Aufgaben zur Verfügung zu stellen. Wir hoffen, diese können größtenteils von den Kindern eigenständig bearbeitet werden. Soweit möglich, werden Lösungsblätter oder Kontrollmöglichkeiten angeboten.
Nach wie vor sollte jedes Kind täglich mindestens 2 Stunden lang konsequent an den Schulaufgaben arbeiten, um in der Übung zu bleiben.
Hinweisen möchte ich Sie auf die Anton App: Diese Lern-App bietet für alle Klassenstufen, auch schon für Klasse 1, nach Fächern sortiert gute und vielfältige Übungsaufgaben an. Diese sind abwechslungsreich und motivierend gestaltet. Es erfolgt sofort Rückmeldung über die richtige Lösung und es gibt zusätzlich einen „Tipp“-Button.
Es ist uns wichtig, mit Ihnen und den Kindern im Kontakt zu bleiben und Rückmeldungen zu bekommen. Deshalb werden wir versuchen, mit jedem von Ihnen zumindest einmal zu telefonieren, um zu erfahren, wie es unseren Schulkindern geht und wo Unterstützungsbedarf besteht.
Die im Zeitraum bis zu den Osterferien erledigten Aufgaben sollen zur Kontrolle und Korrektur in dem von uns zugeschickten Umschlag mit dem Namen des Kindes wieder zurück in den Briefkasten der Schule eingeworfen werden. Bitte dazu die Info der jeweiligen Lehrkraft beachten!
Ein hilfreiches und spannendes Angebot kommt von Frau Seißer aus der Middi.
Frau Seißer hat „Zoom“ für unsere Schule eingerichtet. Mit diesem Programm ist es möglich, miteinander zu kommunizieren und sich zu sehen. Die genaue Erklärung und die Einladung zum Mitmachen finden Sie auf der Rückseite! Dies kann auch als Forum dienen, um manche Aufgaben genauer zu erklären und so beim homeoffice zu unterstützen.
Es wird sicher eine neue und große Herausforderung für uns alle werden, wenn der Schulbetrieb unter den geforderten Hygieneregeln schrittweise wieder startet.
Der Schulunterricht und die Lernformen werden nicht mehr so ablaufen können, wie wir und die Kinder es gewohnt sind. Die neue Art des Miteinander- und Zusammenlernens auf Abstand wird fremd und gewöhnungsbedürftig sein. Gemeinsam lernen und Schule hat ja vor allem in der Grundschule immer ganz viel mit Nähe, engen sozialen Kontakten und Gemeinschaft zu tun.
Wir werden für unsere Schule die geforderten Maßnahmen (neues Raumkonzept, Gruppengröße, Hygienevorschriften, Schulbus) in Abstimmung mit dem Schulverband und unter Einbeziehung des Elternbeirates planen und vorbereiten, damit die Wiederaufnahme des Schulbetriebs möglich ist.
Bitten informieren Sie sich über unsere Homepage über den aktuellen Stand, die zeitlichen
und organisatorischen Vorgaben der Wiederaufnahme des Schulbetriebs!
Mit freundlichen Grüßen
Gudrun Hartl, Rektorin
Einladung zu Zoom:
Guten Tag liebe Eltern und Kinder der Grundschule Oberscheckenbach, nun ist klar, wir bleiben noch ein paar Tage zuhause… Um euch, Eltern etwas den „Rücken“ frei zu halten, damit die Kids ihre Freunde sehen können, einfach, um wieder etwas Klassengemeinschaft zu haben, wurde folgende Idee ins Leben gerufen:
Kinderkonferenz!
Die Kinder haben nun auch neben ihrem „Homeoffice“ die Möglichkeit einer täglichen Konferenz, um sich mit anderen Klassenkameraden zu unterhalten. Ich werde gerne, wie in der Middi auch, die Kinder bei den Hausaufgaben unterstützen und kleine Hilfestellungen geben.
Im engen Kontakt mit der Schulleitung und den Klassenlehrerinnen (vielleicht laden wir die Lehrerinnen mal zu unserer Kinderkonferenz ein…) gestalten wir die Konferenz möglichst so, dass die gestellten Aufgaben auch besprochen werden können.
Wir machen auch gleich einen kleinen Wettbewerb: Wer erfindet den besten Namen für unsere Kinderkonferenz? Das Kind mit der besten Idee bekommt ein kostenloses Schulessen von mir spendiert………
Liebe Eltern, wenn Sie dem Meeting zustimmen, ist es notwendig, dass Sie sich auf Zoom einmalig und kostenlos anmelden. Dazu müssen Sie mir Ihre E-Mail-Adresse mit Namen und Klasse Ihres Kindes zukommen lassen. Meine E-Mail-Adresse: an.kaufm@web.de
Den Link finden Sie bei Ihrer ersten Einladung zum Meeting. Es ist wirklich ganz einfach!
Zu jedem neuen Meeting (Konferenz) gibt es dann tagesaktuell einen neuen Zugangscode.
Viele Grüße
Angelika Geli Seißer
Sehr geehrte Leser und Leserinnen unserer Homepage
momentan wird diese Rubrik "Elterninformationen aus dem vergangenen Schuljahr 2019/2020" bearbeitet und evtl. sind Inhalte NOCH nicht auf dem aktuellsten Stand... Wir geben unser Bestes, um schnellstmöglich fertig zu werden.

Tschüüüüüssss, die Redaktion...
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
angesichts der raschen Ausbreitung des Coronavirus ist seit dem
16.03.2020 bayernweit auch der Unterrichtsbetrieb an den Grundschulen bis zum Ende der Osterferien eingestellt.
Ich danke Ihnen sehr herzlich, dass Sie das Lernen daheim, das die Grundschullehrkräfte sehr verantwortungsbewusst vorbereiten und umsetzen, engagiert unterstützen.
Da von der Einstellung des Schulbetriebs auch das Übertrittsverfahren betroffen ist, ist es mir ein besonderes Anliegen, Sie bereits heute über notwendige Änderungen zu informieren. Diese gelten ausschließlich für den Fall, dass der Unterricht am 20.04.2020 wieder aufgenommen werden kann.
Telefon: 089 2186 2020 E-Mail: michael.piazolo@stmuk.bayern.de Salvatorstraße 2 ∙ 80333 München Telefax: 089 2186 2809 Internet: www.km.bayern.de U3, U4, U5, U6 – Haltestelle Odeonsplatz
Ich darf Ihnen versichern, dass wir im Vorfeld auch unter Berücksichtigung der zeitlichen Rahmenbedingungen sehr sorgfältig abgewogen haben, welche Maßnahmen erforderlich sind, um für Ihr Kind
- auch in einer aufgrund des Coronavirus völlig neuen Situation faire Bedingungen im Übertrittsverfahren zu garantieren,
- aber auch den von Ihnen zu Recht erwarteten gut organisierten Unterrichtsbeginn in Jahrgangsstufe 5 im Schuljahr 2020/2021 sicherzustellen.
Daher gilt für den Fall des Unterrichtsbeginns am 20.04.2020 für das Übertrittsverfahren im Jahr 2020:
Wie bisher erhält Ihr Kind ein Übertrittszeugnis, das
- feststellt, für welche Schulart das Kind geeignet ist,
- für die Anmeldung an einer weiterführenden Schule notwendig ist.
Darüber hinaus gilt für das Schuljahr 2019/2020 Folgendes:
- Übertrittszeugnis
- Ihr Kind erhält das Übertrittszeugnis am 11.05.2020. Damit schöpfen wir den maximal möglichen Zeitpunkt aus und stellen insbesondere sicher, dass die für einen reibungslosen Beginn des Schuljahres 2020/2021 notwendige Personalplanung an den weiterführenden Schulen noch rechtzeitig erfolgen kann.
- Das Übertrittszeugnis enthält o ausschließlich Ziffernnoten in den für den Übertritt maßgeblichen
Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht
(HSU), o keine Ziffernnoten in allen übrigen Fächern, o keine Aussagen zur Lernentwicklung im jeweiligen Fach, o Aussagen zum Sozial-, Lern- und Arbeitsverhalten, o ein Beratungsangebot der Grundschule für den Bedarfsfall, o die Durchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik und
HSU, o eine Aussage, für welche Schulart das Kind geeignet ist.
- Probearbeiten
- Grundlage für das Übertrittszeugnis sind die bis zum 13.03.2020 – dem letzten Tag vor der bayernweiten Einstellung des Unterrichtsbetriebs – erzielten Noten. In die Jahresfortgangsnote gehen daher zunächst alle Noten ein, die Ihr Kind bis einschließlich 13.03.2020 erzielt hat.
- Eine aktuelle Notenübersicht stellt Ihnen die Klassenlehrkraft Ihres Kindes schriftlich zur Verfügung.
- Ihr Kind muss, wenn der Unterricht wieder aufgenommen wird, bis zum Übertrittszeugnis keine weiteren verpflichtenden Probearbeiten mehr schreiben.
- Die Schule bietet jedoch in den Fächern Deutsch, Mathematik und HSU jeweils noch eine Probearbeit Die Teilnahme daran ist freiwillig.
- Sie entscheiden, o ob und ggf. in welchem Fach bzw. in welchen Fächern Ihr Kind die
Probearbeit mitschreibt, o nach Bekanntgabe der Note, ob diese in die Übertrittsnote einfließt.
- Der aktuelle Leistungsstand Ihres Kindes kann sich dadurch nicht verschlechtern, wohl aber verbessern.
- Zeitlicher Rahmen
Ø Für die noch abzuhaltenden Probearbeiten schöpfen wir den maximal möglichen Zeitrahmen aus. Dabei berücksichtigen wir auch, dass Ihr Kind nach der Phase des Lernens zuhause evtl. einige Tage braucht, um sich wieder an das reguläre Schulleben zu gewöhnen.
- Woche 1 (20.04. – 24.04.): In Woche 1 wiederholen, üben und sichern die Kinder Inhalte in den Fächern Deutsch, Mathematik und HSU. Die Probearbeiten für die Wochen 2 und 3 kündigt die Lehrkraft mindestens eine Woche vorher an. In einer Woche sollen nicht mehr als zwei Probearbeiten stattfinden.
- Wochen 2 und 3 (27.04. – 30.04. bzw. 04.05. – 06.05.): Ihr Kind nimmt an einer, zwei oder drei Probearbeiten auf freiwilliger Basis Sie entscheiden nach Herausgabe der Probe, ob die erzielte Note in die Gesamtnote einfließen soll. Inhalt der Probearbeit ist
nur, was (ggf. auch vor der Einstellung des Schulbetriebs) unterrichtlich behandelt und ausreichend gesichert ist.
- Anmeldetermin und Probeunterricht an weiterführenden Schulen
- Kinder, die den für einen Übertritt erforderlichen Notendurchschnitt (Realschule: 2,66; Gymnasium: 2,33) nicht erreichen, können am Probeunterricht
- Die Anmeldetermine für den Besuch einer Realschule oder eines Gymnasiums haben wir im Rahmen des maximal Möglichen verschoben.
- Die Anmeldung erfolgt im Zeitraum 05. – 22.05.2020.
- Der Probeunterricht an den Realschulen und Gymnasien findet vom
26.05. – 28.05.2020 statt.
Sehr geehrte Eltern, ich hoffe ich konnte Ihnen darlegen, dass die getroffenen Maßnahmen angesichts der aktuellen Entwicklungen nicht nur notwendig sind, sondern insbesondere auch faire Übertrittsbedingungen für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 eröffnen.
Für Ihr großes Engagement, mit dem Sie die derzeitige Notwendigkeit des
Lernens zuhause bestmöglich unterstützen, danke ich Ihnen sehr herzlich!
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Michael Piazolo
Einfach auf „Apps durchstöbern“ gehen, dann auf die gewünschte App (z. B. Mathe) du kannst da direkt die App machen, die du möchtest … ohne Anmeldung!
Kostenlose Anmeldung mit deinem Namen und deiner Schule.
Für alle Klassenstufen und Unterrichtsfächern gibt es vielfältige Aufgaben mit Lösungskontrolle; für erfolgreiches Arbeiten darf man als Belohnung ein Spiel machen.
https://service.zeit.de/schule/gesellschaft/die-vorfahren-des-menschen/
Viele Leseübungen zu verschiedenen Tierarten mit Videos und Arbeitsblättern
Ivi-education: https://ivi-education.de
Zu vielen Themen (z.B. Mittelalter…) Aufgaben und Links mit Infos darüber.
Online Lexikon für Kinder
https://www.youtube.com/results?search_query=+lehrer+schmidt+grundschule
Hier gibt’s zu allen möglichen Themen (Uhr, Malnehmen…) Online- Erklärungen.
Online- Suchmaschine für Kinder – Google mit kindgerechten Inhalten
Und weitere Angebote:
BR Mediathek Schule daheim-online Lernen
SWR/WDR Planet Schule: Wissenspool/Filme nach Fächern geordnet
Kinderfunkkolleg: Podcasts vom Hessischen Rundfunk für Kinder
Sendung mit der Maus-Videos: https://wdrmaus.de/extras
11-Tipps-für-Eltern zu Covid-19
Dies sind Informationen für Eltern im Umgang mit den Maßnahmen zum Corona-Virus des KIBBS – Kriseninterventions – und Bewältigungsteam der bayerischen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen. Eine Aktion der Schulberatung.
16.03.2020
Liebe Eltern,
die durch das Corona-Virus hervorgerufene Krankheit COVID-19 betrifft uns alle: Die Schülerinnen und Schüler dürfen die Schulen nicht mehr besuchen. In Bayern wurde der Katastrophenschutz ausgerufen. Wir wissen nicht, welche Maßnahmen in den kommenden Tagen und Wochen noch getroffen werden.
Diese besondere Situation verunsichert viele Menschen. Daher haben wir vom Kriseninterventions- und Bewältigungsteam Bayerischer Schulpsychologinnen und Schulpsychologen (KIBBS) einige hilfreiche Hinweise für Sie zusammengestellt.
Wie reagieren Kinder und Jugendliche auf belastende und verunsichernde Situationen? Jedes Kind, jeder Jugendliche reagiert anders. Manche spüren körperliche Symptome wie Müdigkeit, Kopf- und Bauchschmerzen oder Appetitverlust. Manche sind sehr ängstlich, sehr verunsichert oder besonders nervös und reizbar. Andere wiederum haben Ein- und Durchschlafprobleme. Es gibt aber auch Kinder, die keine offensichtlichen Stressanzeichen zeigen.
Was können Sie für Ihr Kind tun? Ihr Kind braucht Sie jetzt besonders. Zeigen Sie Zuverlässigkeit, Zuversicht und Ruhe in Ihren Worten und Taten.
• Lassen Sie Ihr Kind Gefühle auf seine Art zeigen und seien Sie da. Nehmen Sie die Gefühle und Sorgen Ihres Kindes ernst.
• Nehmen Sie sich jetzt besonders viel Zeit für Ihr Kind! Wenn es will, kann es beim Spielen, beim Basteln oder beim Malen leichter über Beunruhigendes sprechen oder schwierige Fragen stellen.
• Geben Sie Ihrem Kind viel Nähe und Zuwendung. Auch wenn es dafür eigentlich schon zu groß ist. Manche Kinder wollen jetzt nachts nicht alleine schlafen oder nässen plötzlich wieder ein. Das sollte nach ein paar Tagen besser werden.
• Sprechen Sie so mit Ihrem Kind, dass es die Dinge verstehen kann. Erklären Sie Maßnahmen wie Schul- und Geschäftsschließungen oder eingeschränkte soziale Kontaktmöglichkeiten. Machen Sie es nicht zu schwer, aber beantworten Sie die Fragen ehrlich, wenn Sie es können.
• Besprechen Sie nicht alles, was vielleicht sein kann. Sonst werden Angst und Unsicherheit noch größer. Beschützen Sie Ihr Kind gerade jetzt vor beunruhigenden Bildern aus dem Fernsehen und dem Internet.
• Zeigen Sie Ihrem Kind, wie besonnen Sie mit der Situation umgehen. Besprechen Sie, was Sie beruhigt und Ihnen hilft. Ihr Kind lernt von Ihnen mit der schwierigen Situation umzugehen.
• Fragen Sie Ihr Kind, welche Hilfe es möchte, wenn es beunruhigende Gedanken hat. Vielleicht möchte es Ablenkung oder mehr Ruhe?
• Helfen Sie Ihrem Kind auch, sich abzulenken. Spiel, Sport und Spazierengehen sind dafür gut. Beziehen Sie Ihr Kind zum Beispiel auch mehr in Haushaltstätigkeiten mit ein.
• Geben Sie Ihrem Kind eine feste Tagesstruktur mit ausgewogenen Aktivitäten (Lern- und Spielzeiten), regelmäßigen gemeinsamen Mahlzeiten und Schlafenszeiten. Planen Sie den Tag oder die Woche gemeinsam mit Ihrem Kind (z.B. mithilfe von einem Übersichtsplan oder Kalender, den Ihr Kind gestalten kann).
• Nutzen Sie die Lernangebote der Schule Ihres Kindes. Informationen dazu bekommen Sie von Ihrer Schule.
• Ermöglichen Sie Kontakte mithilfe der sozialen Medien. Auch wenn geliebte Menschen wie Großeltern oder gute Freunde jetzt nicht mehr besucht werden sollten, zeigen Sie Ihren Kindern wie sie trotzdem in Kontakt bleiben können (z.B. Telefon, Bilder und Gespräche über soziale Medien). Aber lassen Sie sich und Ihre Familie auch hier nicht von zu viel Aufregung anstecken!
• Informieren Sie sich über Aktuelles auf seriösen, vertrauenswürdigen Seiten. z.B. auf der Seite des Robert-Koch-Instituts (http://www.rki.de od. www.km.bayern.de )
• Lassen Sie sich nicht entmutigen!
Falls Sie sich große Sorgen machen, können Sie auch jetzt die Hilfsangebote und Beratungsstellen in Ihrer Nähe anrufen!
Mit herzlichen Grüßen Ihre Schulpsychologinnen und Schulpsychologen von KIBBS
Zusammengestellt – in Zusammenarbeit mit Schulpsychologie für Nürnberg (IPSN) – mithilfe der Broschüren des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) https://www.bbk.bund.de/DE/TopThema/TT_2020/TT_Covid_19_Quarantaene_Tipps_fuer_ Eltern.html)
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Regionalkoordinatorin KIBBS- Mittelfranken: Andrea Blendinger, Staatl. Schulpsychologin E-Mail: blendinger@schulberatung-mittelfranken.de
Betrifft: Aktuelle Info vom 16.03.2020
Liebe Eltern,
Da die Schule seit heute geschlossen ist und kein Schulbetrieb und damit zusammenhängende Veranstaltungen stattfinden dürfen („Betretungsverbot“), kann auch der Instrumentalunterricht der Musikschule und die Ensembleproben nicht im Schulhaus stattfinden. Das werde ich so an die Musikschule weitergeben. Betroffene Eltern sollen sich bitte direkt mit den Musikschullehrkräften in Verbindung setzen.
Am letzten Freitag haben wir soweit in der Kürze der Zeit möglich, den Kindern Ideen und Aufgaben zur Bearbeitung vorab schon mitgegeben.
Jede Kollegin wird im Laufe dieser Woche Arbeitsmaterialen für ihre Klasse zusammenstellen, die von den Kindern zuhause zu bearbeiten sind.
Gedacht ist, dass jedes Kind täglich 2 Stunden lang Schulaufgaben bearbeitet. So könnte eine gewisse Kontinuität den sicherlich nicht für alle einfachen Alltag zuhause strukturieren und erleichtern helfen und die Kinder bleiben in der Übung. Sobald wir die Materialien zusammengestellt haben, – ich denke momentan an die Auslieferung am Fr – werden diese den Kindern zugestellt. Es wäre prima, wenn unser Hausmeister, Herr Gruber, für die einzelnen Gemeindeteile eine Sammelauslieferungsadresse genannt bekommen kann, so dass er an dieser Stelle alle Briefe abgeben kann und die Weiterleitung innerhalb der Ortschaft organisiert werden kann. (Bitte telefonisch Bescheid geben!)
Falls Schulbücher/Arbeitshefte noch im Klassenzimmer sind, können diese von den Eltern geholt werden.
Das Schulhaus ist am Vormittag besetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Gudrun Hartl, Rektorin
Bekanntgabe vom 16.03.2020:
Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG); hier:
Informationen zu COVID –19 (Coronavirus SARS-CoV-2)
Sehr geehrte Damen und Herren,
vorab möchte ich mich bei Ihnen allen ganz herzlich für das in diesen herausfordernden Zeiten von Ihnen täglich unter sich schnell ändernden Rahmenbedingungen Geleistete bedanken!
Mein Eindruck ist, dass die Schulen hier sehr umsichtig mit der Situation umgehen. Bitte geben Sie diesen Dank auch an die Kolleginnen und Kollegen weiter. Nichtsdestotrotz entwickelt sich der Prozess um COVID-19 bedauerlicher-weise sehr dynamisch. Wie Sie sicherlich den entsprechenden Informationsseiten des RKI bzw. der Presse bereits entnommen haben, hat sich so-wohl die Zahl der zum Risikogebiet erklärten Regionen vergrößert als auch das Maßnahmenpaket in den umliegenden Ländern verschärft. Diese Entwicklung hat die Bayerische Staatsregierung zu der Entscheidung bewogen, jegliche Schulveranstaltung und damit den Unterrichtsbetrieb an den Schulen bis einschließlich der Osterferien einzustellen. Hierzu ist eine Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und
Der Bayerische Staatsministerfür Unterricht und KultusProf. Dr. Michael Piazolo, MdLII.
-2-Pflege im Einvernehmen mit dem StMAS sowie unserem Haus ergangen, das für alle Schulen in Bayern gilt. Diese wird in Kürze veröffentlicht werden und auf unserer Homepage eingestellt sein. Um die sich daraus für die Betroffenen ergebenden Konsequenzen zu verdeutlichen, möchten wir Ihnen zusätzlich folgende Hinweise geben:1.Konsequenzen für Schülerinnen und Schüler. Aus der Allgemeinverfügung ergibt sich, dass Schülerinnen und Schüler dem Unterricht und jeglicher sonstigen schulischen Veranstaltung i.S.d. Art. 30 S.1 BayEUG ab Montag, den 16.03.2020 bis einschließlich Sonntag, den 19.04.2020 (Ende der Osterferien) fernbleiben müssen; die Nichtteilnahme am Unterricht ist damit entschuldigt, § 20 Abs. 1 BaySchO.
Die Allgemeinverfügung gilt auch für die Studierenden an den Staatsinstituten. Angesichts dieses längerfristigen Zeitraums müssen jedoch alle Möglichkeiten genutzt werden, die den Schulen sowie den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung stehen, um diesen Unterrichtsausfall aufzufangen. Hierzu darf auf das KMS vom 12.03.2020, AZ I.4-BS1356.5/158/7zum Einsatz digitaler Medien verwiesen werden. Solange Schulveranstaltungen eingestellt sind, werden auch keine Schüler-praktika bzw. Betriebspraktika von Schülerinnen und Schülern gefordert. Dies gilt für die Staatsinstitute entsprechend. Die Einzelheiten werden von den zuständigen Stellen vor Ort geklärt. Nichtschulische Nutzungen des Gebäudes sind von dieser Regelung nicht betroffen. Die Sachaufwandsträger können eigenverantwortlich über die nichtschulische Nutzung der Gebäude entscheiden.2.AnwesenheitspflichtDie Schulleiterinnen und Schulleiter, im Vertretungsfall deren Stellvertretungen, sind an den Unterrichtstagen zu den üblichen Unterrichtszeiten zur
-3-Anwesenheit verpflichtet, um die Erreichbarkeit für die Schulaufsicht sicherzustellen und gegebenenfalls weitere Schutzmaßnahmen vor Ort umgehend umsetzen zu können. Lehrkräfte, Erziehungsberechtigte sowie Eltern-beirat bzw. Schulforum und auch Sachaufwandsträger sind umgehend über aktuelle Entwicklungen zu informieren.
3.Konsequenzenfür Lehrkräfte und sonstiges an der Schule tätige Personal Ein Betretungsverbot für Lehrkräfte und sonstiges an der Schule tätiges Personal besteht nicht. Sie befinden sich weiterhin im Dienst. Dieser setzt sich bei einer Lehrkraft typischer Weise aus verschiedenen Komponenten –allgemeine und außerunterrichtliche Dienstpflichten gemäß §§ 9a, 9b LDO –zusammen.
Neben den in § 9 b LDO genannten außerunterrichtlichen Aufgaben können die Lehrkräfte in Absprache bzw. auf Anordnung der Schulleitung in dem Zeitraum des Betretungsverbots für die Schülerinnen und Schüler u.a. zu folgenden Tätigkeiten herangezogen werden:
- Erstellen und Verteilen von Unterrichtsmaterialien an die Schülerinnen und Schüler, z.B. per E-Mail, Schulportal, etc.
- Unterstützung der Schülerinnen und Schüler, insbesondere der Ober-stufen, die sich auf die Abschlussprüfungen vorbereiten müssen, bei der Bearbeitung der Unterrichtsmaterialien im Rahmen der üblichen Unterrichtszeiten via Telefon, E-Mail, etc.
- Wahrnehmung administrativer Tätigkeiten
- Planungen zur Nachholung des Unterrichts für die Zeit nach Aufhebung des Betretungsverbots
- Betreuung von Schülerinnen und Schülern im Rahmen eines Notfallbetreuungsprogramms an der Schule, s. u. Ziff. 4.
-4-Die Schulleitung hat bei der Verteilung darauf zu achten, dass die genannten außerunterrichtlichen Aufgaben unter Berücksichtigung der individuellen familiären Situation (z.B. Betreuung eigener Kinder aufgrund des Betretungsverbots)möglichst gleichmäßig auf alle Lehrkräfte verteilt werden.4.NotfallbetreuungDie Einrichtung der Betreuungsangebote für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 an Grundschulen und der Grundschulstufe von Förderschulen und der Jahrgangstufen 5 und 6 an weiterführen-den Schulen und den entsprechenden Förderschulen ist erforderlich, um in Bereichen der kritischen Infrastruktur die Arbeitsfähigkeit der Erziehungsberechtigten, die sich andernfalls um die Betreuung ihrer Kinder kümmern müssten, aufrecht zu erhalten. Zu den Bereichen der kritischen Infrastruktur zählen insbesondere die Gesundheitsversorgung, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz) und die Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikations-dienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung).Grundvoraussetzung ist, dass beide Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler, im Fall von Alleinerziehenden der Alleinerziehende, in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätigsind.Durch diese Maßnahme wird das Ziel der Allgemeinverfügung – Eindämmung der Ausbreitung des COVID-19 –nicht konterkariert. Denn durch die strengen Einschränkungen (Infrastrukturberufe, keine Verdachtsfälle bzw. Krankheitssymptomatik, keine Rückkehrer aus Risikogebieten) werden deutlich weniger Schülerinnen und Schüler an die Schulen kommen. Somit ist die Einhaltung von Hygienevorschriften sowie Vorsichtsmaßnahmen deutlich erleichtert. Die Notfallbetreuung erstreckt sich auf den Zeitraum der regulären Unterrichtszeit dieser Schülerinnen und Schüler. Die Einteilung der Schülerinnen
-5-und der Schüler sowie des beaufsichtigenden (Lehr-)Personals wird von der Schulleitung vorgenommen. In den Fällen, in denen diese Schülerinnen und Schüler regelmäßig an der offenen Ganztagsbetreuung oder der Mittagsbetreuung teilnehmen, ist diese weiterhin sicherzustellen.
- Schulartspezifische Sonderregelungen zu Abschlussprüfungen, Leistungserhebungen und Übertrittsverfahren Sonderregelungen zu den oben genannten Punkten, die aufgrund des Unterrichtsausfalls erforderlich werden, werden parallel entwickelt. Dabei wird selbstverständlich sichergestellt, dass den Schülerinnen und Schülern kein Nachteil entsteht. Die Schulen werden durch Schreiben der jeweiligen Schulabteilungen informiert. Informationen werden auch auf der Homepage des Staatsministeriums eingestellt werden. Eine Kommunikation der Eltern erfolgt über die jeweilige Schule.6. Stornokosten für Schülerfahrten/ Schüleraustauschmaßnahmen.
Es ist beabsichtigt als Nothilfe Aufwendungen für Stornokosten für nicht an-getretene Schulfahrten sowie Schüleraustauschmaßnahmen zu erstatten, die aus Gründen des Gemeinwohls zur Vermeidung einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus entstanden sind. Die näheren Festlegungen erfolgen mit gesondertem Schreiben, sobald der Bayerische Landtag den beabsichtigten Billigkeitsleistungen zugestimmt hat.
- Präsenzveranstaltungen der Staatlichen Lehrerfortbildung
Das StMUK hat sich zudem dazu entschieden, vorsorglich und mit sofortiger Wirkung sämtliche Präsenzveranstaltungen im Rahmen der Staatlichen Lehrerfortbildung auf zentraler (im Bereich der Akademie für
-6-Lehrerfortbildung und Personalführung (ALP) Dillingen sowie der Landes-stelle für den Schulsport (LASPO) im Bayerischen Landesamt für Schule, regionaler(im Bereich der Ministerialbeauftragten bzw. Regierungen) als auch lokaler Ebene(im Bereich der Staatlichen Schulämter) bis ein-schließlich 17. April 2020(Ende der Osterferien) abzusagen. Zum Zeit-punkt der Zustellung dieses Schreibens bereits laufende Fortbildungsveranstaltungen können im Ermessen des Veranstalters noch zu Ende geführt werden. Ob und ggf. wann einzelne staatliche Fortbildungsveranstaltungen nachgeholt werden, wird in jedem Einzelfall geprüft und den Teilnehmern durch den Veranstalter (rechtzeitig) bekanntgegeben. Schulinterne Lehrerfortbildungen können im Ermessen der Schulleitung stattfinden. Es wird darum gebeten, die Kooperationspartner der schulischen Ganztagsangebote sowie die Träger Mittagsbetreuungen entsprechend zu informieren. Abschließend möchte ich noch folgendes betonen: Die getroffenen Maßnahmen dienen der Verlangsamung des Infektionsgeschehens in Bayern und zum Schutz gefährdeter Gruppen. Dadurch wer-den infektionsrelevante Kontakte für insgesamt fünf Wochenunterbunden. Es soll erreicht werden, dass sich die Ausbreitung von COVID-19 verlang-samt. Damit diese Zielsetzung nicht konterkariert wird, bitte ich um besonnenes Verhalten auch im Privatbereich. Soziale Kontakte sollten auf ein Minimum reduziert werden. Die Kommunalen Spitzenverbände sowie die Privatschulträgerverbände erhalten einen Abdruck dieses Schreibens. Auf die staatlichen Leistungen nach dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz für kommunale und private Schulen haben die Allgemeinverfügung des StMGP und die in diesem Schreiben geschilderten Maßnahmen dem Grunde nach keine Auswirkungen.
-7-Ich bedanke mich nochmals sehr herzlich für Ihren Einsatz und bitte Sie weiter um Ihre Unterstützung bei der Bewältigung der Herausforderungen für die Schulen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Michael Piazolo
Bekanntgabe vom 13.03.2020:
Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG);hier: Informationen zu COVID –19 (Coronavirus SARS-CoV-2)
Sehr geehrte Damen und Herren,
vorab möchte ich mich bei Ihnen allen ganz herzlich für das in diesen herausfordernden Zeiten von Ihnen täglich unter sich schnell ändernden Rahmenbedingungen Geleistete bedanken! Mein Eindruck ist, dass die Schulen hier sehr umsichtig mit der Situation umgehen.Bitte geben Sie diesen Dank auch an die Kolleginnen und Kollegen weiter. Nichtsdestotrotz entwickelt sich der Prozess um COVID-19 bedauerlicher-weise sehr dynamisch.
Wie Sie sicherlich den entsprechenden Informationsseiten des RKI bzw. der Presse bereits entnommen haben, hat sich sowohl die Zahl der zum Risikogebiet erklärten Regionen vergrößert als auch das Maßnahmenpaket in den umliegenden Ländern verschärft. Diese Entwicklung hat die Bayerische Staatsregierung zu der Entscheidung bewogen, jegliche Schulveranstaltung und damit den Unterrichtsbetrieb an den Schulen bis einschließlich der Osterferien einzustellen.
Hierzu ist eine Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Der Bayerische Staatsminister für Unterricht und Kultus Prof. Dr. Michael Piazolo, MdLII. Pflege im Einvernehmen mit dem StMAS sowie unserem Haus ergangen, das für alle Schulen in Bayern gilt. Diese wird in Kürze veröffentlicht werden und auf unserer Homepage eingestellt sein.Um die sich daraus für die Betroffenen ergebenden Konsequenzen zu verdeutlichen, möchten wir Ihnen zusätzlich folgende Hinweise geben:
Konsequenzen für Schülerinnen und Schüler
Aus der Allgemeinverfügung ergibt sich, dass Schülerinnen und Schüler dem Unterricht und jeglicher sonstigen schulischen Veranstaltung i.S.d. Art. 30 S.1 BayEUG ab Montag, den 16.03.2020 bis einschließlich Sonntag, den 19.04.2020 (Ende der Osterferien) fernbleiben müssen; die Nichtteilnahme am Unterricht ist damit entschuldigt, § 20 Abs. 1 BaySchO.
Die Allgemeinverfügung gilt auch für die Studierenden an den Staatsinstituten.
Angesichts dieses längerfristigen Zeitraums müssen jedoch alle Möglichkeiten genutzt werden, die den Schulen sowie den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung stehen, um diesen Unterrichtsausfall aufzufangen. Hierzu darf auf das KMS vom 12.03.2020, AZ I.4-BS1356.5/158/7 zum Einsatz digitaler Medien verwiesen werden.
Solange Schulveranstaltungen eingestellt sind, werden auch keine Schülerpraktika bzw. Betriebspraktika von Schülerinnen und Schülern gefordert. Dies gilt für die Staatsinstitute entsprechend. Die Einzelheiten den zuständigen Stellen vor Ort geklärt.
Nichtschulische Nutzungen des Gebäudes sind von dieser Regelung nicht betroffen. Die Sachaufwandsträger können eigenverantwortlich über die nichtschulische Nutzung der Gebäude entscheiden.
Anwesenheitspflicht: Die Schulleiterinnen und Schulleiter, im Vertretungsfall deren Stellvertretungen, sind an den Unterrichtstagen zu den üblichen Unterrichtszeiten zur Anwesenheit verpflichtet, um die Erreichbarkeit für die Schulaufsicht sicherzustellen und gegebenenfalls weitere Schutzmaßnahmen vor Ort umgehend umsetzen zu können. Lehrkräfte, Erziehungsberechtigte sowie Elternbeirat bzw. Schulforum und auch Sachaufwandsträger sind umgehend über aktuelle Entwicklungen zu informieren.
Konsequenzenfür Lehrkräfte und sonstiges an der Schule tätige Personal:
Ein Betretungsverbot für Lehrkräfte und sonstiges an der Schule tätiges Personal besteht nicht. Sie befinden sich weiterhin im Dienst.
Dieser setzt sich bei einer Lehrkraft typischer Weise aus verschiedenen Komponenten –allgemeine und außerunterrichtliche Dienstpflichten gemäß §§ 9a, 9b LDO –zusammen. Neben den in § 9 b LDO genannten außerunterrichtlichen Aufgaben können die Lehrkräfte in Absprache bzw. auf Anordnung der Schulleitung in dem Zeitraum des die Schülerinnen und Schüler u.a. zu folgenden Tätigkeiten herangezogen werden: •Erstellen und Verteilen von Unterrichtsmaterialien an die Schülerinnen und Schüler, z.B. per E-Mail, Schulportal, etc.
•Unterstützung der Schülerinnen und Schüler, insbesondere der Ober-stufen, die sich auf die Abschlussprüfungen vorbereiten müssen, bei der Bearbeitung der Unterrichtsmaterialien im Rahmen der üblichen Unterrichtszeitenvia Telefon, E-Mail, etc.
•Wahrnehmung administrativer Tätigkeiten
•Planungen zur Nachholung des Unterrichts für die Zeit nach Aufhebung des Betretungsverbots
•Betreuung von Schülerinnen und Schülern im Rahmen eines Notfallbetreuungsprogramms an der Schule, s. u.Ziff. 4.
Die Schulleitung hat bei der Verteilung darauf zu achten, dass die genannten außerunterrichtlichen Aufgaben unter Berücksichtigung der individuellen familiären Situation (z.B. Betreuung eigener Kinder aufgrund des Betretungsverbots) möglichst gleichmäßig auf alle Lehrkräfte verteilt werden.
Die Notfallbetreuung erstreckt sich auf den Zeitraum der regulären Unterrichtszeit dieser Schülerinnen und Schüler.
Die Einteilung der Schülerinnen und der Schüler sowie des beaufsichtigenden (Lehr-)Personals wird von der Schulleitung vorgenommen.
In den Fällen, in denen diese Schülerinnen und Schüler regelmäßig an der offenen Ganztagsbetreuung oder der Mittagsbetreuung teilnehmen, ist diese weiterhin sicherzustellen.
Präsenzveranstaltungen der Staatlichen Lehrerfortbildung
Das StMUK hat sich zudem dazu entschieden, vorsorglich und mit sofortiger Wirkung sämtliche Präsenzveranstaltungen im Rahmen der Staatlichen Lehrerfortbildung auf zentraler (im Bereich der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung (ALP) Dillingen sowie der Landes-stelle für den Schulsport (LASPO) im Bayerischen Landesamt für Schule, regionaler(im Bereich der Ministerialbeauftragten bzw. Regierungen) als auch lokaler Ebene(im Bereich der Staatlichen Schulämter) bis ein-schließlich 17. April 2020(Ende der Osterferien) abzusagen.
Zum Zeit-punkt der Zustellung dieses Schreibens bereits laufende Fortbildungsveranstaltungen können im Ermessen des Veranstalters noch zu Ende geführt werden.
Ob und ggf. wann einzelne staatliche Fortbildungsveranstaltungen nachgeholt werden, wird in jedem Einzelfall geprüft und den Teilnehmern durch den Veranstalter (rechtzeitig) bekanntgegeben.
Schulinterne Lehrerfortbildungen können im Ermessen der Schulleitung stattfinden. Es wird darum gebeten, die Kooperationspartner der schulischen Ganztagsangebote sowie die Träger Mittagsbetreuungen entsprechend zu informieren.
Abschließend möchte ich noch folgendes betonen: Die getroffenen Maßnahmen dienen der Verlangsamung des Infektionsgeschehens in Bayern und zum Schutz gefährdeter Gruppen. Dadurch werden infektionsrelevante Kontakte für insgesamt fünf Wochen unterbunden.
Es soll erreicht werden, dass sich die Ausbreitung von COVID-19 verlang-samt. Damit diese Zielsetzung nicht konterkariert wird, bitte ich um besonnenes Verhalten auch im Privatbereich. Soziale Kontakte sollten auf ein Minimum reduziert werden.
Die Kommunalen Spitzenverbände sowie die Privatschulträgerverbände erhalten einen Abdruck dieses Schreibens. Auf die staatlichen Leistungen nach dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz für kommunale und private Schulen haben die Allgemeinverfügung des StMGP und die in diesem Schreiben geschilderten Maßnahmen dem Grunde nach keine Auswirkungen.
Schulschließungen in Bayern: Die Entscheidungen im Überblick
Kein Unterricht an Schulen, geschlossene Kindergärten, ein stark eingeschränktes Besuchsrecht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen: Bayern verschärft die Maßnahmen gegen die Coronavirus-Ausbreitung. Die Kommunalwahl soll wie geplant stattfinden.
Als eines der ersten Bundesländer hat Bayern beschlossen, von Montag an alle Schulen zu schließen. Das soll dazu beitragen, die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus zu bremsen, wie Ministerpräsident Markus Söder (CSU) in München sagte. Auch Kinderbetreuungseinrichtungen würden zunächst bis zum Ende der Osterferien am 19. April geschlossen.
Danach sei es notwendig, eine Bestandsaufnahme zu machen. Nach Aussage aller Virologen könnten diese fünf Wochen ganz entscheidend sein, um die Ausbreitung des Coronvirus zu verlangsamen. Zugleich versicherte der Ministerpräsident, kein Schüler müsse sich Sorgen machen, bei den Abiturprüfungen einen Nachteil zu haben.
Kultusminister: “Keine Ferien”
Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) betonte, die Schließung betreffe alle Schulen – “über alle Schularten hinweg, auch die Privatschulen, auch die Berufsschulen”. Es finde zwar kein Unterricht in der Schule statt, es seien aber keine Ferien. Der Minister kündigte an, den Kindern würden Materialien zur Verfügung gestellt, damit sie “zu Hause etwas Schulisches zu tun haben”.
Lediglich für Kinder von der ersten bis sechsten Klasse, deren Eltern in sogenannten systemkritischen Berufen tätig seien, werde eine Betreuung sichergestellt. Als Beispiele nannte Piazolo Ärzte, Pflegepersonal, Polizisten. Bayern werde das restriktiv handhaben. Gehört nur ein Elternteil einer dieser Berufsgruppen an, müsse das andere die Kinderbetreuung sicherstellen.
Söder: Betreuung nicht bei Oma und Opa organisieren
Laut Sozialministerin Carolina Trautner (beide CSU) gilt auch für die rund 9.800 Kindertagesstätten von Montag an ein Betretungsverbot. Das Betreffe auch die Kindertagespflege sowie die heilpädagogischen Tagesstätten. In Kindergärten werde es Notgruppen geben – aber ebenfalls nur für Kinder, bei denen beide Eltern in Gesundheitsberufen, bei Polizei oder THW tätig seien. Söder betonte, es gebe die klare Empfehlung, “die Betreuung nicht bei Oma und Opa zu organisieren, sonders das anders zu machen”.
Um die Kinderbetreuung zu gewährleisten, appellierte Trautner an die Arbeitgeber, ihren Beschäftigten entgegenzukommen. Arbeitszeiten sollten flexibel gestaltet werden. Wo möglich, solle im Homeoffice gearbeitet werden. Wenn dies nicht möglich ist, solle zunächst Urlaub in Betracht gezogen werden.
Besuchsrecht in Kliniken wird eingeschränkt
Der Ministerpräsident kündigte zudem an, dass das Besuchsrecht in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Seniorenheimen und Behinderteneinrichtungen massiv eingeschränkt werde. Es gelte, die ältere und kranke Menschen zu schützen, die bei einer Ansteckung mit dem Coronavirus besonders gefährdet seien.
Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) sprach von einem Besuchsverbot in den Senioren- und Krankenhäusern sowie den Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. “Angedacht ist eben, dass man sagt: ein Besucher pro Tag, eine Stunde pro Patient,,,,.”
Merkblatt……..
Coronainfos
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
angesichts der raschen Ausbreitung des Coronavirus ist seit dem
16.03.2020 bayernweit auch der Unterrichtsbetrieb an den Grundschulen bis zum Ende der Osterferien eingestellt.
Ich danke Ihnen sehr herzlich, dass Sie das Lernen daheim, das die Grundschullehrkräfte sehr verantwortungsbewusst vorbereiten und umsetzen, engagiert unterstützen.
Da von der Einstellung des Schulbetriebs auch das Übertrittsverfahren betroffen ist, ist es mir ein besonderes Anliegen, Sie bereits heute über notwendige Änderungen zu informieren. Diese gelten ausschließlich für den Fall, dass der Unterricht am 20.04.2020 wieder aufgenommen werden kann.
Telefon: 089 2186 2020 E-Mail: michael.piazolo@stmuk.bayern.de Salvatorstraße 2 ∙ 80333 München Telefax: 089 2186 2809 Internet: www.km.bayern.de U3, U4, U5, U6 – Haltestelle Odeonsplatz
Ich darf Ihnen versichern, dass wir im Vorfeld auch unter Berücksichtigung der zeitlichen Rahmenbedingungen sehr sorgfältig abgewogen haben, welche Maßnahmen erforderlich sind, um für Ihr Kind
- auch in einer aufgrund des Coronavirus völlig neuen Situation faire Bedingungen im Übertrittsverfahren zu garantieren,
- aber auch den von Ihnen zu Recht erwarteten gut organisierten Unterrichtsbeginn in Jahrgangsstufe 5 im Schuljahr 2020/2021 sicherzustellen.
Daher gilt für den Fall des Unterrichtsbeginns am 20.04.2020 für das Übertrittsverfahren im Jahr 2020:
Wie bisher erhält Ihr Kind ein Übertrittszeugnis, das
- feststellt, für welche Schulart das Kind geeignet ist,
- für die Anmeldung an einer weiterführenden Schule notwendig ist.
Darüber hinaus gilt für das Schuljahr 2019/2020 Folgendes:
- Übertrittszeugnis
- Ihr Kind erhält das Übertrittszeugnis am 11.05.2020. Damit schöpfen wir den maximal möglichen Zeitpunkt aus und stellen insbesondere sicher, dass die für einen reibungslosen Beginn des Schuljahres 2020/2021 notwendige Personalplanung an den weiterführenden Schulen noch rechtzeitig erfolgen kann.
- Das Übertrittszeugnis enthält o ausschließlich Ziffernnoten in den für den Übertritt maßgeblichen
Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht
(HSU), o keine Ziffernnoten in allen übrigen Fächern, o keine Aussagen zur Lernentwicklung im jeweiligen Fach, o Aussagen zum Sozial-, Lern- und Arbeitsverhalten, o ein Beratungsangebot der Grundschule für den Bedarfsfall, o die Durchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik und
HSU, o eine Aussage, für welche Schulart das Kind geeignet ist.
- Probearbeiten
- Grundlage für das Übertrittszeugnis sind die bis zum 13.03.2020 – dem letzten Tag vor der bayernweiten Einstellung des Unterrichtsbetriebs – erzielten Noten. In die Jahresfortgangsnote gehen daher zunächst alle Noten ein, die Ihr Kind bis einschließlich 13.03.2020 erzielt hat.
- Eine aktuelle Notenübersicht stellt Ihnen die Klassenlehrkraft Ihres Kindes schriftlich zur Verfügung.
- Ihr Kind muss, wenn der Unterricht wieder aufgenommen wird, bis zum Übertrittszeugnis keine weiteren verpflichtenden Probearbeiten mehr schreiben.
- Die Schule bietet jedoch in den Fächern Deutsch, Mathematik und HSU jeweils noch eine Probearbeit Die Teilnahme daran ist freiwillig.
- Sie entscheiden, o ob und ggf. in welchem Fach bzw. in welchen Fächern Ihr Kind die
Probearbeit mitschreibt, o nach Bekanntgabe der Note, ob diese in die Übertrittsnote einfließt.
- Der aktuelle Leistungsstand Ihres Kindes kann sich dadurch nicht verschlechtern, wohl aber verbessern.
- Zeitlicher Rahmen
Ø Für die noch abzuhaltenden Probearbeiten schöpfen wir den maximal möglichen Zeitrahmen aus. Dabei berücksichtigen wir auch, dass Ihr Kind nach der Phase des Lernens zuhause evtl. einige Tage braucht, um sich wieder an das reguläre Schulleben zu gewöhnen.
- Woche 1 (20.04. – 24.04.): In Woche 1 wiederholen, üben und sichern die Kinder Inhalte in den Fächern Deutsch, Mathematik und HSU. Die Probearbeiten für die Wochen 2 und 3 kündigt die Lehrkraft mindestens eine Woche vorher an. In einer Woche sollen nicht mehr als zwei Probearbeiten stattfinden.
- Wochen 2 und 3 (27.04. – 30.04. bzw. 04.05. – 06.05.): Ihr Kind nimmt an einer, zwei oder drei Probearbeiten auf freiwilliger Basis Sie entscheiden nach Herausgabe der Probe, ob die erzielte Note in die Gesamtnote einfließen soll. Inhalt der Probearbeit ist
nur, was (ggf. auch vor der Einstellung des Schulbetriebs) unterrichtlich behandelt und ausreichend gesichert ist.
- Anmeldetermin und Probeunterricht an weiterführenden Schulen
- Kinder, die den für einen Übertritt erforderlichen Notendurchschnitt (Realschule: 2,66; Gymnasium: 2,33) nicht erreichen, können am Probeunterricht
- Die Anmeldetermine für den Besuch einer Realschule oder eines Gymnasiums haben wir im Rahmen des maximal Möglichen verschoben.
- Die Anmeldung erfolgt im Zeitraum 05. – 22.05.2020.
- Der Probeunterricht an den Realschulen und Gymnasien findet vom
26.05. – 28.05.2020 statt.
Sehr geehrte Eltern, ich hoffe ich konnte Ihnen darlegen, dass die getroffenen Maßnahmen angesichts der aktuellen Entwicklungen nicht nur notwendig sind, sondern insbesondere auch faire Übertrittsbedingungen für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 eröffnen.
Für Ihr großes Engagement, mit dem Sie die derzeitige Notwendigkeit des
Lernens zuhause bestmöglich unterstützen, danke ich Ihnen sehr herzlich!
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Michael Piazolo
Einfach auf „Apps durchstöbern“ gehen, dann auf die gewünschte App (z. B. Mathe) du kannst da direkt die App machen, die du möchtest … ohne Anmeldung!
Kostenlose Anmeldung mit deinem Namen und deiner Schule.
Für alle Klassenstufen und Unterrichtsfächern gibt es vielfältige Aufgaben mit Lösungskontrolle; für erfolgreiches Arbeiten darf man als Belohnung ein Spiel machen.
https://service.zeit.de/schule/gesellschaft/die-vorfahren-des-menschen/
Viele Leseübungen zu verschiedenen Tierarten mit Videos und Arbeitsblättern
Ivi-education: https://ivi-education.de
Zu vielen Themen (z.B. Mittelalter…) Aufgaben und Links mit Infos darüber.
Online Lexikon für Kinder
https://www.youtube.com/results?search_query=+lehrer+schmidt+grundschule
Hier gibt’s zu allen möglichen Themen (Uhr, Malnehmen…) Online- Erklärungen.
Online- Suchmaschine für Kinder – Google mit kindgerechten Inhalten
Und weitere Angebote:
BR Mediathek Schule daheim-online Lernen
SWR/WDR Planet Schule: Wissenspool/Filme nach Fächern geordnet
Kinderfunkkolleg: Podcasts vom Hessischen Rundfunk für Kinder
Sendung mit der Maus-Videos: https://wdrmaus.de/extras
11-Tipps-für-Eltern zu Covid-19
Dies sind Informationen für Eltern im Umgang mit den Maßnahmen zum Corona-Virus des KIBBS – Kriseninterventions – und Bewältigungsteam der bayerischen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen. Eine Aktion der Schulberatung.
16.03.2020
Liebe Eltern,
die durch das Corona-Virus hervorgerufene Krankheit COVID-19 betrifft uns alle: Die Schülerinnen und Schüler dürfen die Schulen nicht mehr besuchen. In Bayern wurde der Katastrophenschutz ausgerufen. Wir wissen nicht, welche Maßnahmen in den kommenden Tagen und Wochen noch getroffen werden.
Diese besondere Situation verunsichert viele Menschen. Daher haben wir vom Kriseninterventions- und Bewältigungsteam Bayerischer Schulpsychologinnen und Schulpsychologen (KIBBS) einige hilfreiche Hinweise für Sie zusammengestellt.
Wie reagieren Kinder und Jugendliche auf belastende und verunsichernde Situationen? Jedes Kind, jeder Jugendliche reagiert anders. Manche spüren körperliche Symptome wie Müdigkeit, Kopf- und Bauchschmerzen oder Appetitverlust. Manche sind sehr ängstlich, sehr verunsichert oder besonders nervös und reizbar. Andere wiederum haben Ein- und Durchschlafprobleme. Es gibt aber auch Kinder, die keine offensichtlichen Stressanzeichen zeigen.
Was können Sie für Ihr Kind tun? Ihr Kind braucht Sie jetzt besonders. Zeigen Sie Zuverlässigkeit, Zuversicht und Ruhe in Ihren Worten und Taten.
• Lassen Sie Ihr Kind Gefühle auf seine Art zeigen und seien Sie da. Nehmen Sie die Gefühle und Sorgen Ihres Kindes ernst.
• Nehmen Sie sich jetzt besonders viel Zeit für Ihr Kind! Wenn es will, kann es beim Spielen, beim Basteln oder beim Malen leichter über Beunruhigendes sprechen oder schwierige Fragen stellen.
• Geben Sie Ihrem Kind viel Nähe und Zuwendung. Auch wenn es dafür eigentlich schon zu groß ist. Manche Kinder wollen jetzt nachts nicht alleine schlafen oder nässen plötzlich wieder ein. Das sollte nach ein paar Tagen besser werden.
• Sprechen Sie so mit Ihrem Kind, dass es die Dinge verstehen kann. Erklären Sie Maßnahmen wie Schul- und Geschäftsschließungen oder eingeschränkte soziale Kontaktmöglichkeiten. Machen Sie es nicht zu schwer, aber beantworten Sie die Fragen ehrlich, wenn Sie es können.
• Besprechen Sie nicht alles, was vielleicht sein kann. Sonst werden Angst und Unsicherheit noch größer. Beschützen Sie Ihr Kind gerade jetzt vor beunruhigenden Bildern aus dem Fernsehen und dem Internet.
• Zeigen Sie Ihrem Kind, wie besonnen Sie mit der Situation umgehen. Besprechen Sie, was Sie beruhigt und Ihnen hilft. Ihr Kind lernt von Ihnen mit der schwierigen Situation umzugehen.
• Fragen Sie Ihr Kind, welche Hilfe es möchte, wenn es beunruhigende Gedanken hat. Vielleicht möchte es Ablenkung oder mehr Ruhe?
• Helfen Sie Ihrem Kind auch, sich abzulenken. Spiel, Sport und Spazierengehen sind dafür gut. Beziehen Sie Ihr Kind zum Beispiel auch mehr in Haushaltstätigkeiten mit ein.
• Geben Sie Ihrem Kind eine feste Tagesstruktur mit ausgewogenen Aktivitäten (Lern- und Spielzeiten), regelmäßigen gemeinsamen Mahlzeiten und Schlafenszeiten. Planen Sie den Tag oder die Woche gemeinsam mit Ihrem Kind (z.B. mithilfe von einem Übersichtsplan oder Kalender, den Ihr Kind gestalten kann).
• Nutzen Sie die Lernangebote der Schule Ihres Kindes. Informationen dazu bekommen Sie von Ihrer Schule.
• Ermöglichen Sie Kontakte mithilfe der sozialen Medien. Auch wenn geliebte Menschen wie Großeltern oder gute Freunde jetzt nicht mehr besucht werden sollten, zeigen Sie Ihren Kindern wie sie trotzdem in Kontakt bleiben können (z.B. Telefon, Bilder und Gespräche über soziale Medien). Aber lassen Sie sich und Ihre Familie auch hier nicht von zu viel Aufregung anstecken!
• Informieren Sie sich über Aktuelles auf seriösen, vertrauenswürdigen Seiten. z.B. auf der Seite des Robert-Koch-Instituts (http://www.rki.de od. www.km.bayern.de )
• Lassen Sie sich nicht entmutigen!
Falls Sie sich große Sorgen machen, können Sie auch jetzt die Hilfsangebote und Beratungsstellen in Ihrer Nähe anrufen!
Mit herzlichen Grüßen Ihre Schulpsychologinnen und Schulpsychologen von KIBBS
Zusammengestellt – in Zusammenarbeit mit Schulpsychologie für Nürnberg (IPSN) – mithilfe der Broschüren des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) https://www.bbk.bund.de/DE/TopThema/TT_2020/TT_Covid_19_Quarantaene_Tipps_fuer_ Eltern.html)
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Regionalkoordinatorin KIBBS- Mittelfranken: Andrea Blendinger, Staatl. Schulpsychologin E-Mail: blendinger@schulberatung-mittelfranken.de
Betrifft: Aktuelle Info vom 16.03.2020
Liebe Eltern,
Da die Schule seit heute geschlossen ist und kein Schulbetrieb und damit zusammenhängende Veranstaltungen stattfinden dürfen („Betretungsverbot“), kann auch der Instrumentalunterricht der Musikschule und die Ensembleproben nicht im Schulhaus stattfinden. Das werde ich so an die Musikschule weitergeben. Betroffene Eltern sollen sich bitte direkt mit den Musikschullehrkräften in Verbindung setzen.
Am letzten Freitag haben wir soweit in der Kürze der Zeit möglich, den Kindern Ideen und Aufgaben zur Bearbeitung vorab schon mitgegeben.
Jede Kollegin wird im Laufe dieser Woche Arbeitsmaterialen für ihre Klasse zusammenstellen, die von den Kindern zuhause zu bearbeiten sind.
Gedacht ist, dass jedes Kind täglich 2 Stunden lang Schulaufgaben bearbeitet. So könnte eine gewisse Kontinuität den sicherlich nicht für alle einfachen Alltag zuhause strukturieren und erleichtern helfen und die Kinder bleiben in der Übung. Sobald wir die Materialien zusammengestellt haben, – ich denke momentan an die Auslieferung am Fr – werden diese den Kindern zugestellt. Es wäre prima, wenn unser Hausmeister, Herr Gruber, für die einzelnen Gemeindeteile eine Sammelauslieferungsadresse genannt bekommen kann, so dass er an dieser Stelle alle Briefe abgeben kann und die Weiterleitung innerhalb der Ortschaft organisiert werden kann. (Bitte telefonisch Bescheid geben!)
Falls Schulbücher/Arbeitshefte noch im Klassenzimmer sind, können diese von den Eltern geholt werden.
Das Schulhaus ist am Vormittag besetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Gudrun Hartl, Rektorin
Bekanntgabe vom 16.03.2020:
Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG); hier:
Informationen zu COVID –19 (Coronavirus SARS-CoV-2)
Sehr geehrte Damen und Herren,
vorab möchte ich mich bei Ihnen allen ganz herzlich für das in diesen herausfordernden Zeiten von Ihnen täglich unter sich schnell ändernden Rahmenbedingungen Geleistete bedanken!
Mein Eindruck ist, dass die Schulen hier sehr umsichtig mit der Situation umgehen. Bitte geben Sie diesen Dank auch an die Kolleginnen und Kollegen weiter. Nichtsdestotrotz entwickelt sich der Prozess um COVID-19 bedauerlicher-weise sehr dynamisch. Wie Sie sicherlich den entsprechenden Informationsseiten des RKI bzw. der Presse bereits entnommen haben, hat sich so-wohl die Zahl der zum Risikogebiet erklärten Regionen vergrößert als auch das Maßnahmenpaket in den umliegenden Ländern verschärft. Diese Entwicklung hat die Bayerische Staatsregierung zu der Entscheidung bewogen, jegliche Schulveranstaltung und damit den Unterrichtsbetrieb an den Schulen bis einschließlich der Osterferien einzustellen. Hierzu ist eine Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und
Der Bayerische Staatsministerfür Unterricht und KultusProf. Dr. Michael Piazolo, MdLII.
-2-Pflege im Einvernehmen mit dem StMAS sowie unserem Haus ergangen, das für alle Schulen in Bayern gilt. Diese wird in Kürze veröffentlicht werden und auf unserer Homepage eingestellt sein. Um die sich daraus für die Betroffenen ergebenden Konsequenzen zu verdeutlichen, möchten wir Ihnen zusätzlich folgende Hinweise geben:1.Konsequenzen für Schülerinnen und Schüler. Aus der Allgemeinverfügung ergibt sich, dass Schülerinnen und Schüler dem Unterricht und jeglicher sonstigen schulischen Veranstaltung i.S.d. Art. 30 S.1 BayEUG ab Montag, den 16.03.2020 bis einschließlich Sonntag, den 19.04.2020 (Ende der Osterferien) fernbleiben müssen; die Nichtteilnahme am Unterricht ist damit entschuldigt, § 20 Abs. 1 BaySchO.
Die Allgemeinverfügung gilt auch für die Studierenden an den Staatsinstituten. Angesichts dieses längerfristigen Zeitraums müssen jedoch alle Möglichkeiten genutzt werden, die den Schulen sowie den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung stehen, um diesen Unterrichtsausfall aufzufangen. Hierzu darf auf das KMS vom 12.03.2020, AZ I.4-BS1356.5/158/7zum Einsatz digitaler Medien verwiesen werden. Solange Schulveranstaltungen eingestellt sind, werden auch keine Schüler-praktika bzw. Betriebspraktika von Schülerinnen und Schülern gefordert. Dies gilt für die Staatsinstitute entsprechend. Die Einzelheiten werden von den zuständigen Stellen vor Ort geklärt. Nichtschulische Nutzungen des Gebäudes sind von dieser Regelung nicht betroffen. Die Sachaufwandsträger können eigenverantwortlich über die nichtschulische Nutzung der Gebäude entscheiden.2.AnwesenheitspflichtDie Schulleiterinnen und Schulleiter, im Vertretungsfall deren Stellvertretungen, sind an den Unterrichtstagen zu den üblichen Unterrichtszeiten zur
-3-Anwesenheit verpflichtet, um die Erreichbarkeit für die Schulaufsicht sicherzustellen und gegebenenfalls weitere Schutzmaßnahmen vor Ort umgehend umsetzen zu können. Lehrkräfte, Erziehungsberechtigte sowie Eltern-beirat bzw. Schulforum und auch Sachaufwandsträger sind umgehend über aktuelle Entwicklungen zu informieren.
3.Konsequenzenfür Lehrkräfte und sonstiges an der Schule tätige Personal Ein Betretungsverbot für Lehrkräfte und sonstiges an der Schule tätiges Personal besteht nicht. Sie befinden sich weiterhin im Dienst. Dieser setzt sich bei einer Lehrkraft typischer Weise aus verschiedenen Komponenten –allgemeine und außerunterrichtliche Dienstpflichten gemäß §§ 9a, 9b LDO –zusammen.
Neben den in § 9 b LDO genannten außerunterrichtlichen Aufgaben können die Lehrkräfte in Absprache bzw. auf Anordnung der Schulleitung in dem Zeitraum des Betretungsverbots für die Schülerinnen und Schüler u.a. zu folgenden Tätigkeiten herangezogen werden:
- Erstellen und Verteilen von Unterrichtsmaterialien an die Schülerinnen und Schüler, z.B. per E-Mail, Schulportal, etc.
- Unterstützung der Schülerinnen und Schüler, insbesondere der Ober-stufen, die sich auf die Abschlussprüfungen vorbereiten müssen, bei der Bearbeitung der Unterrichtsmaterialien im Rahmen der üblichen Unterrichtszeiten via Telefon, E-Mail, etc.
- Wahrnehmung administrativer Tätigkeiten
- Planungen zur Nachholung des Unterrichts für die Zeit nach Aufhebung des Betretungsverbots
- Betreuung von Schülerinnen und Schülern im Rahmen eines Notfallbetreuungsprogramms an der Schule, s. u. Ziff. 4.
-4-Die Schulleitung hat bei der Verteilung darauf zu achten, dass die genannten außerunterrichtlichen Aufgaben unter Berücksichtigung der individuellen familiären Situation (z.B. Betreuung eigener Kinder aufgrund des Betretungsverbots)möglichst gleichmäßig auf alle Lehrkräfte verteilt werden.4.NotfallbetreuungDie Einrichtung der Betreuungsangebote für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 an Grundschulen und der Grundschulstufe von Förderschulen und der Jahrgangstufen 5 und 6 an weiterführen-den Schulen und den entsprechenden Förderschulen ist erforderlich, um in Bereichen der kritischen Infrastruktur die Arbeitsfähigkeit der Erziehungsberechtigten, die sich andernfalls um die Betreuung ihrer Kinder kümmern müssten, aufrecht zu erhalten. Zu den Bereichen der kritischen Infrastruktur zählen insbesondere die Gesundheitsversorgung, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz) und die Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikations-dienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung).Grundvoraussetzung ist, dass beide Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler, im Fall von Alleinerziehenden der Alleinerziehende, in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätigsind.Durch diese Maßnahme wird das Ziel der Allgemeinverfügung – Eindämmung der Ausbreitung des COVID-19 –nicht konterkariert. Denn durch die strengen Einschränkungen (Infrastrukturberufe, keine Verdachtsfälle bzw. Krankheitssymptomatik, keine Rückkehrer aus Risikogebieten) werden deutlich weniger Schülerinnen und Schüler an die Schulen kommen. Somit ist die Einhaltung von Hygienevorschriften sowie Vorsichtsmaßnahmen deutlich erleichtert. Die Notfallbetreuung erstreckt sich auf den Zeitraum der regulären Unterrichtszeit dieser Schülerinnen und Schüler. Die Einteilung der Schülerinnen
-5-und der Schüler sowie des beaufsichtigenden (Lehr-)Personals wird von der Schulleitung vorgenommen. In den Fällen, in denen diese Schülerinnen und Schüler regelmäßig an der offenen Ganztagsbetreuung oder der Mittagsbetreuung teilnehmen, ist diese weiterhin sicherzustellen.
- Schulartspezifische Sonderregelungen zu Abschlussprüfungen, Leistungserhebungen und Übertrittsverfahren Sonderregelungen zu den oben genannten Punkten, die aufgrund des Unterrichtsausfalls erforderlich werden, werden parallel entwickelt. Dabei wird selbstverständlich sichergestellt, dass den Schülerinnen und Schülern kein Nachteil entsteht. Die Schulen werden durch Schreiben der jeweiligen Schulabteilungen informiert. Informationen werden auch auf der Homepage des Staatsministeriums eingestellt werden. Eine Kommunikation der Eltern erfolgt über die jeweilige Schule.6. Stornokosten für Schülerfahrten/ Schüleraustauschmaßnahmen.
Es ist beabsichtigt als Nothilfe Aufwendungen für Stornokosten für nicht an-getretene Schulfahrten sowie Schüleraustauschmaßnahmen zu erstatten, die aus Gründen des Gemeinwohls zur Vermeidung einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus entstanden sind. Die näheren Festlegungen erfolgen mit gesondertem Schreiben, sobald der Bayerische Landtag den beabsichtigten Billigkeitsleistungen zugestimmt hat.
- Präsenzveranstaltungen der Staatlichen Lehrerfortbildung
Das StMUK hat sich zudem dazu entschieden, vorsorglich und mit sofortiger Wirkung sämtliche Präsenzveranstaltungen im Rahmen der Staatlichen Lehrerfortbildung auf zentraler (im Bereich der Akademie für
-6-Lehrerfortbildung und Personalführung (ALP) Dillingen sowie der Landes-stelle für den Schulsport (LASPO) im Bayerischen Landesamt für Schule, regionaler(im Bereich der Ministerialbeauftragten bzw. Regierungen) als auch lokaler Ebene(im Bereich der Staatlichen Schulämter) bis ein-schließlich 17. April 2020(Ende der Osterferien) abzusagen. Zum Zeit-punkt der Zustellung dieses Schreibens bereits laufende Fortbildungsveranstaltungen können im Ermessen des Veranstalters noch zu Ende geführt werden. Ob und ggf. wann einzelne staatliche Fortbildungsveranstaltungen nachgeholt werden, wird in jedem Einzelfall geprüft und den Teilnehmern durch den Veranstalter (rechtzeitig) bekanntgegeben. Schulinterne Lehrerfortbildungen können im Ermessen der Schulleitung stattfinden. Es wird darum gebeten, die Kooperationspartner der schulischen Ganztagsangebote sowie die Träger Mittagsbetreuungen entsprechend zu informieren. Abschließend möchte ich noch folgendes betonen: Die getroffenen Maßnahmen dienen der Verlangsamung des Infektionsgeschehens in Bayern und zum Schutz gefährdeter Gruppen. Dadurch wer-den infektionsrelevante Kontakte für insgesamt fünf Wochenunterbunden. Es soll erreicht werden, dass sich die Ausbreitung von COVID-19 verlang-samt. Damit diese Zielsetzung nicht konterkariert wird, bitte ich um besonnenes Verhalten auch im Privatbereich. Soziale Kontakte sollten auf ein Minimum reduziert werden. Die Kommunalen Spitzenverbände sowie die Privatschulträgerverbände erhalten einen Abdruck dieses Schreibens. Auf die staatlichen Leistungen nach dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz für kommunale und private Schulen haben die Allgemeinverfügung des StMGP und die in diesem Schreiben geschilderten Maßnahmen dem Grunde nach keine Auswirkungen.
-7-Ich bedanke mich nochmals sehr herzlich für Ihren Einsatz und bitte Sie weiter um Ihre Unterstützung bei der Bewältigung der Herausforderungen für die Schulen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Michael Piazolo
Bekanntgabe vom 13.03.2020:
Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG);hier: Informationen zu COVID –19 (Coronavirus SARS-CoV-2)
Sehr geehrte Damen und Herren,
vorab möchte ich mich bei Ihnen allen ganz herzlich für das in diesen herausfordernden Zeiten von Ihnen täglich unter sich schnell ändernden Rahmenbedingungen Geleistete bedanken! Mein Eindruck ist, dass die Schulen hier sehr umsichtig mit der Situation umgehen.Bitte geben Sie diesen Dank auch an die Kolleginnen und Kollegen weiter. Nichtsdestotrotz entwickelt sich der Prozess um COVID-19 bedauerlicher-weise sehr dynamisch.
Wie Sie sicherlich den entsprechenden Informationsseiten des RKI bzw. der Presse bereits entnommen haben, hat sich sowohl die Zahl der zum Risikogebiet erklärten Regionen vergrößert als auch das Maßnahmenpaket in den umliegenden Ländern verschärft. Diese Entwicklung hat die Bayerische Staatsregierung zu der Entscheidung bewogen, jegliche Schulveranstaltung und damit den Unterrichtsbetrieb an den Schulen bis einschließlich der Osterferien einzustellen.
Hierzu ist eine Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Der Bayerische Staatsminister für Unterricht und Kultus Prof. Dr. Michael Piazolo, MdLII. Pflege im Einvernehmen mit dem StMAS sowie unserem Haus ergangen, das für alle Schulen in Bayern gilt. Diese wird in Kürze veröffentlicht werden und auf unserer Homepage eingestellt sein.Um die sich daraus für die Betroffenen ergebenden Konsequenzen zu verdeutlichen, möchten wir Ihnen zusätzlich folgende Hinweise geben:
Konsequenzen für Schülerinnen und Schüler
Aus der Allgemeinverfügung ergibt sich, dass Schülerinnen und Schüler dem Unterricht und jeglicher sonstigen schulischen Veranstaltung i.S.d. Art. 30 S.1 BayEUG ab Montag, den 16.03.2020 bis einschließlich Sonntag, den 19.04.2020 (Ende der Osterferien) fernbleiben müssen; die Nichtteilnahme am Unterricht ist damit entschuldigt, § 20 Abs. 1 BaySchO.
Die Allgemeinverfügung gilt auch für die Studierenden an den Staatsinstituten.
Angesichts dieses längerfristigen Zeitraums müssen jedoch alle Möglichkeiten genutzt werden, die den Schulen sowie den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung stehen, um diesen Unterrichtsausfall aufzufangen. Hierzu darf auf das KMS vom 12.03.2020, AZ I.4-BS1356.5/158/7 zum Einsatz digitaler Medien verwiesen werden.
Solange Schulveranstaltungen eingestellt sind, werden auch keine Schülerpraktika bzw. Betriebspraktika von Schülerinnen und Schülern gefordert. Dies gilt für die Staatsinstitute entsprechend. Die Einzelheiten den zuständigen Stellen vor Ort geklärt.
Nichtschulische Nutzungen des Gebäudes sind von dieser Regelung nicht betroffen. Die Sachaufwandsträger können eigenverantwortlich über die nichtschulische Nutzung der Gebäude entscheiden.
Anwesenheitspflicht: Die Schulleiterinnen und Schulleiter, im Vertretungsfall deren Stellvertretungen, sind an den Unterrichtstagen zu den üblichen Unterrichtszeiten zur Anwesenheit verpflichtet, um die Erreichbarkeit für die Schulaufsicht sicherzustellen und gegebenenfalls weitere Schutzmaßnahmen vor Ort umgehend umsetzen zu können. Lehrkräfte, Erziehungsberechtigte sowie Elternbeirat bzw. Schulforum und auch Sachaufwandsträger sind umgehend über aktuelle Entwicklungen zu informieren.
Konsequenzenfür Lehrkräfte und sonstiges an der Schule tätige Personal:
Ein Betretungsverbot für Lehrkräfte und sonstiges an der Schule tätiges Personal besteht nicht. Sie befinden sich weiterhin im Dienst.
Dieser setzt sich bei einer Lehrkraft typischer Weise aus verschiedenen Komponenten –allgemeine und außerunterrichtliche Dienstpflichten gemäß §§ 9a, 9b LDO –zusammen. Neben den in § 9 b LDO genannten außerunterrichtlichen Aufgaben können die Lehrkräfte in Absprache bzw. auf Anordnung der Schulleitung in dem Zeitraum des die Schülerinnen und Schüler u.a. zu folgenden Tätigkeiten herangezogen werden: •Erstellen und Verteilen von Unterrichtsmaterialien an die Schülerinnen und Schüler, z.B. per E-Mail, Schulportal, etc.
•Unterstützung der Schülerinnen und Schüler, insbesondere der Ober-stufen, die sich auf die Abschlussprüfungen vorbereiten müssen, bei der Bearbeitung der Unterrichtsmaterialien im Rahmen der üblichen Unterrichtszeitenvia Telefon, E-Mail, etc.
•Wahrnehmung administrativer Tätigkeiten
•Planungen zur Nachholung des Unterrichts für die Zeit nach Aufhebung des Betretungsverbots
•Betreuung von Schülerinnen und Schülern im Rahmen eines Notfallbetreuungsprogramms an der Schule, s. u.Ziff. 4.
Die Schulleitung hat bei der Verteilung darauf zu achten, dass die genannten außerunterrichtlichen Aufgaben unter Berücksichtigung der individuellen familiären Situation (z.B. Betreuung eigener Kinder aufgrund des Betretungsverbots) möglichst gleichmäßig auf alle Lehrkräfte verteilt werden.
Die Notfallbetreuung erstreckt sich auf den Zeitraum der regulären Unterrichtszeit dieser Schülerinnen und Schüler.
Die Einteilung der Schülerinnen und der Schüler sowie des beaufsichtigenden (Lehr-)Personals wird von der Schulleitung vorgenommen.
In den Fällen, in denen diese Schülerinnen und Schüler regelmäßig an der offenen Ganztagsbetreuung oder der Mittagsbetreuung teilnehmen, ist diese weiterhin sicherzustellen.
Präsenzveranstaltungen der Staatlichen Lehrerfortbildung
Das StMUK hat sich zudem dazu entschieden, vorsorglich und mit sofortiger Wirkung sämtliche Präsenzveranstaltungen im Rahmen der Staatlichen Lehrerfortbildung auf zentraler (im Bereich der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung (ALP) Dillingen sowie der Landes-stelle für den Schulsport (LASPO) im Bayerischen Landesamt für Schule, regionaler(im Bereich der Ministerialbeauftragten bzw. Regierungen) als auch lokaler Ebene(im Bereich der Staatlichen Schulämter) bis ein-schließlich 17. April 2020(Ende der Osterferien) abzusagen.
Zum Zeit-punkt der Zustellung dieses Schreibens bereits laufende Fortbildungsveranstaltungen können im Ermessen des Veranstalters noch zu Ende geführt werden.
Ob und ggf. wann einzelne staatliche Fortbildungsveranstaltungen nachgeholt werden, wird in jedem Einzelfall geprüft und den Teilnehmern durch den Veranstalter (rechtzeitig) bekanntgegeben.
Schulinterne Lehrerfortbildungen können im Ermessen der Schulleitung stattfinden. Es wird darum gebeten, die Kooperationspartner der schulischen Ganztagsangebote sowie die Träger Mittagsbetreuungen entsprechend zu informieren.
Abschließend möchte ich noch folgendes betonen: Die getroffenen Maßnahmen dienen der Verlangsamung des Infektionsgeschehens in Bayern und zum Schutz gefährdeter Gruppen. Dadurch werden infektionsrelevante Kontakte für insgesamt fünf Wochen unterbunden.
Es soll erreicht werden, dass sich die Ausbreitung von COVID-19 verlang-samt. Damit diese Zielsetzung nicht konterkariert wird, bitte ich um besonnenes Verhalten auch im Privatbereich. Soziale Kontakte sollten auf ein Minimum reduziert werden.
Die Kommunalen Spitzenverbände sowie die Privatschulträgerverbände erhalten einen Abdruck dieses Schreibens. Auf die staatlichen Leistungen nach dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz für kommunale und private Schulen haben die Allgemeinverfügung des StMGP und die in diesem Schreiben geschilderten Maßnahmen dem Grunde nach keine Auswirkungen.
Schulschließungen in Bayern: Die Entscheidungen im Überblick
Kein Unterricht an Schulen, geschlossene Kindergärten, ein stark eingeschränktes Besuchsrecht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen: Bayern verschärft die Maßnahmen gegen die Coronavirus-Ausbreitung. Die Kommunalwahl soll wie geplant stattfinden.
Als eines der ersten Bundesländer hat Bayern beschlossen, von Montag an alle Schulen zu schließen. Das soll dazu beitragen, die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus zu bremsen, wie Ministerpräsident Markus Söder (CSU) in München sagte. Auch Kinderbetreuungseinrichtungen würden zunächst bis zum Ende der Osterferien am 19. April geschlossen.
Danach sei es notwendig, eine Bestandsaufnahme zu machen. Nach Aussage aller Virologen könnten diese fünf Wochen ganz entscheidend sein, um die Ausbreitung des Coronvirus zu verlangsamen. Zugleich versicherte der Ministerpräsident, kein Schüler müsse sich Sorgen machen, bei den Abiturprüfungen einen Nachteil zu haben.
Kultusminister: “Keine Ferien”
Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) betonte, die Schließung betreffe alle Schulen – “über alle Schularten hinweg, auch die Privatschulen, auch die Berufsschulen”. Es finde zwar kein Unterricht in der Schule statt, es seien aber keine Ferien. Der Minister kündigte an, den Kindern würden Materialien zur Verfügung gestellt, damit sie “zu Hause etwas Schulisches zu tun haben”.
Lediglich für Kinder von der ersten bis sechsten Klasse, deren Eltern in sogenannten systemkritischen Berufen tätig seien, werde eine Betreuung sichergestellt. Als Beispiele nannte Piazolo Ärzte, Pflegepersonal, Polizisten. Bayern werde das restriktiv handhaben. Gehört nur ein Elternteil einer dieser Berufsgruppen an, müsse das andere die Kinderbetreuung sicherstellen.
Söder: Betreuung nicht bei Oma und Opa organisieren
Laut Sozialministerin Carolina Trautner (beide CSU) gilt auch für die rund 9.800 Kindertagesstätten von Montag an ein Betretungsverbot. Das Betreffe auch die Kindertagespflege sowie die heilpädagogischen Tagesstätten. In Kindergärten werde es Notgruppen geben – aber ebenfalls nur für Kinder, bei denen beide Eltern in Gesundheitsberufen, bei Polizei oder THW tätig seien. Söder betonte, es gebe die klare Empfehlung, “die Betreuung nicht bei Oma und Opa zu organisieren, sonders das anders zu machen”.
Um die Kinderbetreuung zu gewährleisten, appellierte Trautner an die Arbeitgeber, ihren Beschäftigten entgegenzukommen. Arbeitszeiten sollten flexibel gestaltet werden. Wo möglich, solle im Homeoffice gearbeitet werden. Wenn dies nicht möglich ist, solle zunächst Urlaub in Betracht gezogen werden.
Besuchsrecht in Kliniken wird eingeschränkt
Der Ministerpräsident kündigte zudem an, dass das Besuchsrecht in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Seniorenheimen und Behinderteneinrichtungen massiv eingeschränkt werde. Es gelte, die ältere und kranke Menschen zu schützen, die bei einer Ansteckung mit dem Coronavirus besonders gefährdet seien.
Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) sprach von einem Besuchsverbot in den Senioren- und Krankenhäusern sowie den Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. “Angedacht ist eben, dass man sagt: ein Besucher pro Tag, eine Stunde pro Patient,,,,.”
Merkblatt für die Erziehungsberechtigten und Schülerinnen und Schüler- Maßnahmen COVID-19)
Aktuelle Risikobewertung des Robert Koch-Instituts (RKI) (Stand 28.02.2020):
In Deutschland liegt die Zahl der bestätigten Infektionsfälle mit dem neuen Coronavirus (SARS-CoV-2) noch im zweistelligen Bereich, mehrere Bundesländer haben Fälle gemeldet. Auf globaler Ebene handelt es sich um eine sich sehr dynamisch entwickelnde und ernst zu nehmende Situation. Mit einem Import von weiteren Fällen nach Deutschland sowie weiteren Übertragungen innerhalb Deutschlands muss gerechnet werden. Die Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung wird in Deutschland aktuell als gering bis mäßig eingeschätzt. Diese Einschätzung kann sich kurzfristig durch neue Erkenntnisse ändern.
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikobewertung.html
- Wie verhalte ich mich, wenn ich gerade von einer Reise zurückgekehrt bin?
Hier ist wie folgt zu differenzieren:
- Schülerinnen und Schüler, die mit unspezifischen Allgemeinsymptomen (wie z.B. Fieber, Muskelschmerzen, Durchfall) oder akuten respiratorischen Symptomen (z.B. Husten, Schnupfen) erkrankt sind und sich in den letzten 14 Tagen vor Symptombeginn in einem Risikogebiet (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html) aufgehalten haben, sowie Schülerinnen und Schüler, die unter den o.g. Symptomen leiden und Kontakt zu einem COVID-19 Patienten hatten, sind begründete Verdachtsfälle. Diese Personen bleiben zuhause und setzen sich umgehend telefonisch mit ihrem Hausarzt in Verbindung oder kontaktieren den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst (unter der Telefonnummer 116 117), um das weitere Vorgehen zu besprechen. Sollte nach Einschätzung des Hausarztes bzw. des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes eine Testung erforderlich sein, werden diese die Testung vornehmen.
- Schülerinnen und Schüler, die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einem COVID-19 Erkrankten hatten, müssen sich, auch wenn sie keine der o.g. Symptome aufweisen, umgehend an ihr Gesundheitsamt
- Schülerinnen und Schüler, die innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet waren, wird angeraten, unabhängig von Symptomen unnötige Kontakte zu vermeiden und, sofern das möglich ist, zu Hause zu bleiben. Die Schule ist umgehend darüber in Kenntnis zu setzen. In diesem Fall gilt die Nichtteilnahme am Unterricht als entschuldigt i.S.d. § 20 Abs. 1 BaySchO.
Maßnahmen, wie
- Ausschluss einzelner Schüler vom Unterricht
- Temporäre Schließung der Schule
- Informationsweitergabe über die Hintergründe von Einzelfällen und Hinweise zum Verhalten an Lehrkräfte, Schüler, Erziehungsberechtigte u.a.
werden vom jeweils zuständigen Gesundheitsamt nach einer Risikobewertung im Einzelfall veranlasst und von der Schulleiterin/dem Schulleiter umgesetzt.
Grundsätzlich gilt augenblicklich uneingeschränkt die Schulpflicht.
Hinweise zu Reiserückkehrern aus Risikogebieten sind dem aktuellen Merkblatt des Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und des RKI zu entnehmen, die unter folgenden Links zu finden sind:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Einreise_aus_RG.html
Wer nicht aus einem Risikogebiet kommt und keinerlei Kontakt zu einem COVID-19 Erkrankten hatte, soll wie üblich bei Erkältungskrankheiten vorgehen und muss keine zusätzlichen Vorsichtsmaßnahmen beachten, außer der üblichen Hygienemaßnahmen (siehe Punkt 2.).
- Wie schütze ich mich und andere am Besten?
Die üblichen Hygieneempfehlungen beim Vorliegen von infektiösen Atemwegserkrankungen, wie z. B. bei der saisonalen Grippe, schützen auch vor einer Infektion mit dem neuen Coronavirus (SARS-CoV-2):
- Abstand halten und engen Kontakt mit Personen, die an einer Atemwegsinfektion erkrankt sind, meiden
- Häufiges Händewaschen
- Beim Niesen und Husten Mund und Nase mit der Armbeuge abdecken.
Aktuelle Empfehlungen zu Hygienemaßnahmenfinden Sie unter:
https://www.infektionsschutz.de/haendewaschen/
https://www.infektionsschutz.de/hygienetipps/hygiene-beim-husten-und-niesen/#c6375
Video des BZgA: “Schütz Dich und andere: Richtig Händewaschen“ : https://www.youtube.com/watch?v=hd1V04xcTds
Video des BZgA: „Damit sich keiner ansteckt: Richtig husten und niesen“ : https://www.youtube.com/watch?v=1XdIvgq008E
Playlist des BZgA: „Antworten auf häufig gestellte Fragen“: https://www.youtube.com/playlist?list=PLRsi8mtTLFAyJaujkSHyH9NqZbgm3fcvy
https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html –> „Wie kann man sich vor einer Ansteckung schützen?“
https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/infektionskrankheiten_a_z/coronavirus/faq.htm
- Werden Schülerfahrten u.ä. durchgeführt?
Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes aufgrund des Coronavirus liegt derzeit lediglich eingeschränkt für China vor. Darüber hinaus gibt es lokal einige Ein- und Ausreisverbote in Italien. Da sich dies kurzfristig ändern kann, empfehlen wir dringend, sich nach den aktuellen Informationen des Auswärtigen Amtes zu richten, vgl. Sie bitte https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender.
Die Entscheidung, ob Klassenfahrten, schulische Auslandsreisen u.ä. stattfinden, hat die Schule vor Ort zu treffen. Die Schulen haben hier unter Berücksichtigung der Umstände (insbes. Zielort und gegebene Situation, s.o.) zu entscheiden. Insbesondere muss geprüft werden, ob in Abstimmung mit dem jeweiligen Reiseunternehmen eine Umbuchung/Stornierung möglich ist. Für Gebiete, die ein Ein- bzw. Ausreiseverbot verhängt haben, dürfte dies problemlos möglich sei, da ein objektives Reisehindernis vorliegt. Für noch nicht gelistete Gebiete muss ein derartiges Hindernis verneint werden. Sofern eine Umbuchung/Stornierung nicht möglich ist, die Reise aber dennoch nicht angetreten wird, haben die Erziehungsberechtigten die Gebühren zu tragen.
- Wo kann ich mich allgemein über das Coronavirus informieren?
Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links:
- Aktuelle Informationen zu COVID-19
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html
- FAQ des LGL zu COVID-19:
https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/infektionskrankheiten_a_z/coronavirus/faq.htm
- FAQ des BZgA auf YouTube: https://www.youtube.com/playlist?list=PLRsi8mtTLFAyJaujkSHyH9NqZbgm3fcvy
- FAQ des BZgA: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html
- Hinweise zu Risikogebieten:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html
- Informationsseite des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html
- Hinweise des StMUK:
- Coronavirus-Telefon- Hotline des LGL: 09131 6808-5101
Betreff: Allgemeinverfügung des Gesundheitsministeriums für Rückkehrer aus Coronavirus-Risikogebieten
Sehr geehrte Damen und Herren,
die derzeitigen Regelungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus werden ständig aktualisiert und damit zum Teil auch geändert. Hier der letzte Stand aus dem Bayerischen Gesundheitsministerium vom heute (7. März 2020). Das Ministerium hat in einer Pressemeldung auf eine Allgemeinverfügung hingewiesen, die heute in Kraft tritt. Darin heißt es:
Das Bayerische Gesundheitsministerium hat im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus und dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales eine Coronavirus-Allgemeinverfügung zum Besuch von Schulen, Kindertagesstätten, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogischen Tagesstätten für Reise-Rückkehrer aus Risikogebieten wie Südtirol erlassen. Darauf hat Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml am Samstag hingewiesen. Demzufolge dürfen Schüler und Kindergartenkinder zum Beispiel nach ihrer Rückkehr aus Südtirol für 14 Tage nicht in die Schule bzw. Einrichtung.
Südtirol war am Donnerstagabend vom Robert Koch-Institut als Coronavirus-Risikogebiet eingestuft worden.
Risikogebiete sind laut RKI-Definition “Gebiete, in denen eine fortgesetzte Übertragung von Mensch zu Mensch vermutet werden kann”. In Italien gehören dazu außerdem die Region Emilia-Romagna, die Region Lombardei und die Stadt Vo in der Provinz Padua in der Region Venetien.
Der Text der Allgemeinverfügung lautet:
- Schülerinnen und Schüler sowie Kinder bis zur Einschulung, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet entsprechend der aktuellen Festlegung durch das Robert Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus dem Risikogebiet keine Schule, Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Heilpädagogische Tagesstätte betreten. Ausreichend ist, dass die Festlegung des Gebietes als Risikogebiet durch das RKI innerhalb der 14-Tages-Frist erfolgt. Die Risikogebiete sind unter https://www.rki.de/DE/Content/In-fAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html tagesaktuell abrufbar. Schülerinnen und Schüler sowie Kinder bis zur Einschulung haben sich in einem Risikogebiet aufgehalten, wenn sie dort kumulativ mindestens 15-minütigen Kontakt zu einer anderen Person als den Mitreisenden im Abstand von weniger als 75 cm hatten.
- Die Personensorgeberechtigten haben für die Erfüllung der in Ziffer 1 genannten Verpflichtung zu sorgen. Sie sind unter Berücksichtigung der Voraussetzungen in Ziffer 1 verpflichtet, keine Betreuungsangebote von Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Heilpädagogischer Tagesstätte in Anspruch zu nehmen.
- Erhält der Träger bzw. das beauftragte Personal einer Schule, Kindertageseinrichtung oder Heilpädagogischen Tagesstätte oder eine Tagespflegeperson Kenntnis davon, dass die Voraussetzung nach Ziffer 1 vorliegt, dürfen die betreffenden Schülerinnen und Schüler sowie die Kinder nicht betreut werden.
- Die Anordnung tritt in Kraft mit Wirkung ab 07.03.2020.
- Auf die Bußgeldvorschrift des § 73 Abs. 1a Nr. 6 IfSG wird hingewiesen.
Zur Begründung steht in der Allgemeinverfügung unter anderem: “Kinder und Jugendliche sind besonders schutzbedürftig. Dabei ist die Übertragungsgefahr bei Kindern besonders hoch, weil kindliches Spiel in den frühkindlichen Einrichtungen regelmäßig einen spontanen engen körperlichen Kontakt der Kinder untereinander mit sich bringt. Das Einhalten disziplinierter Hygieneetiketten ist zudem abhängig vom Alter und der Möglichkeit zur Übernahme von (Eigen-)Verantwortung und bedarf daher bei Kindern noch einer entwicklungsangemessenen Unterstützung durch Erwachsene. Diese Unterstützung kann in den Einrichtungen mit einer Vielzahl an betreuten Kindern seitens der Aufsichtspersonen nicht immer ununterbrochen sichergestellt werden. Vielmehr sehen die Räume in den Einrichtungen in aller Regel Rückzugsmöglichkeiten vor. Daher kann schon räumlich eine lückenlose Überwachung nicht immer gewährleistet werden. Damit steigt die Gefahr, dass sich Infektionen innerhalb der Einrichtung verbreiten und diese nach Hause in die Familien getragen werden.”
Ein Sprecher des bayerischen Gesundheitsministeriums betonte: “Deshalb ist nach Abwägung aller Umstände eine allgemeingültige Anordnung erforderlich, um die Verbreitung der Infektion im Bereich der Schulen und der Kinderbetreuung zu unterbinden. Diese Anordnung betrifft die Kindertagespflege auch dann, wenn nur ein Kind betreut wird. Denn auch dann ist eine Übertragung auf weitere Kinder nicht ausgeschlossen. Die Anordnung ist nicht befristet. Bei entsprechender erneuter Risikoeinschätzung wird die Allgemeinverfügung aufgehoben.”
In der Allgemeinverfügung wird erläutert: “Es ist ausdrücklich keine Aufgabe der Träger bzw. des eingesetzten Personals bzw. der Tagespflegeperson, gezielt durch Nachfragen zu erforschen, ob Kinder sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Nur dann, wenn eine positive Kenntnis darüber besteht, dürfen diese Schülerinnen und Schüler sowie Kinder nicht mehr betreut werden.”
Die Allgemeinverfügung finden Sie im Internet unter
Dies ist ein Schreiben des Staatlichen Schulamtes, das wir mit freundlicher Genehmigung online setzen durften.
Liebe Eltern,
Seit dem Schuljahr 15/16 bietet unsere Grundschule die „Offene Ganztagsbetreuung“ (Kurzgruppe) an. Dieses Modell bietet aktuell Betreuung bis 12.30 Uhr / bis 14 Uhr an und ist für die Eltern mit Ausnahme der Kosten für die Mittagsverpflegung kostenfrei. Es sieht das Angebot einer täglichen Mittagsverpflegung, Hausaufgabenbetreuung und verschiedene Freizeitangebote vor. Die Kinder können um 12.30 Uhr und um 14 Uhr mit dem Schulbus nach Hause fahren.
Unsere beiden Betreuungskräfte Frau Seißer und Frau Tabacnik werden in der Betreuung von Bundesfreiwilligendienstleisterinnen (BUFDIs) unterstützt.
Gemeinsames Anliegen des Schulverbandes und der Schulleitung ist es, das Betreuungsangebot für unsere Schulkinder den aktuellen Bedürfnissen anzupassen. Deshalb möchten wir abfragen, ob für die Eltern unseres Schulverbandes das bisherige Betreuungsangebot bis maximal 14 Uhr genügt oder ob Bedarf besteht, das Betreuungsangebot bis 15.30 Uhr zu erweitern.
Deshalb bitten wir Sie, an der beigefügten Abfrage (keine Anmeldung!) teilzunehmen, damit der aktuelle Bedarf ermittelt werden kann.
Gudrun Hartl Rektorin
Johannes Hellenschmidt 1. Schulverbandsvorsitzender
Bitte bringen Sie den unteren Abschnitt ausgefüllt zum Info-Abend für die zukünftigen Erstklasseneltern mit!
Ich möchte, dass mein Kind täglich bis 12.30 Uhr an der Schule betreut wird. |
Ich möchte, dass mein Kind bis 14 Uhr an der Schule betreut wird. |
Ich möchte, dass mein Kind bis 15.30 Uhr an der Schule betreut werden kann. |
Ich benötige keine Betreuung für mein Kind. |
Name: _________________________________________ Datum: _________________
Mein Kind besucht aktuell den Kindergarten in _____________________________ .
Liebe Eltern, 13.01.2020
Ihnen und Ihrer Familie möchte ich, auch im Namen des gesamten Schulteams ein gesundes und gesegnetes neues Jahr 2020 wünschen!
Hier für Sie weitere Termine und Vorhaben in der Übersicht:
Ausgabe der Leistungsberichte Klasse 4
Kinder der 4. Jahrgangsstufe erhalten am Freitag, den 24. Januar eine Zwischeninformation über den aktuellen Leistungsstand. In der Jahrgangsstufe 4 gibt es kein Zwischenzeugnis, daher grundsätzlich auch kein Lernweggespräch. Die Übertrittsgespräche in Kl 4 wird die Klassen-lehrkraft terminieren. Ausgabe Übertrittszeugnis Klasse 4: Montag, 04. Mai
Lernweggespräche für die Klassenstufe 1 – 3 im Februar
Die Termine für die Gespräche werden individuell mit der Lehrkraft vereinbart. Zur Vorbereitung für das Lernweggespräch bekommen Sie den Selbsteinschätzungsbogen zum Ausfüllen mit nach Hause. Dabei soll Ihr Kind den aktuellen Lern- und Wissensstand sowie den Lernzuwachs reflektieren. Bitte füllen Sie den Bogen zusammen mit Ihrem Kind aus und geben ihn wieder bei der Klassenlehrkraft ab. Die Gespräche finden zusammen mit Ihnen und Ihrem Kind statt. Planen Sie für die Gespräche ca 20/25 Minuten ein. Bei dem Gespräch werden von der Lehrkraft Schwerpunkte gesetzt und nicht alle Details besprochen. Es werden gemeinsam Ziele für das weitere Lernen und Arbeiten vereinbart und im Dokumentationsbogen festgehalten. Das Original bekommen Sie mit nach Hause. Eine Kopie des Bogens kommt in die Schülerakte.
In der Jahrgangsstufe 3 wird im Dokumentationsbogen auch eine Ziffernote ausgewiesen.
MSE-Projekt
Nachdem unsere Viertklässler das MSE-Projekt abgeschlossen haben, bekommen nun die Drittklässler jeden Freitag im Rahmen des Sportunterrichtes eine Einweisung in „Modern Selfdefense Education“ zusammen mit den Trainern Julian Woik und Robert Geck.
Faschingsfeier
Alle Kinder dürfen am Donnerstag, 20.02. verkleidet in die Schule kommen.
(Erlaubt sind Pistolen ohne !! Munition) In der 5./6. Stunde feiern wir Fasching mit Spielen, Tänzen und einer Schulhaus-Polonaise.
Info-Elternabend zum Übertrittsverfahren für Eltern der Klasse 2 und interessierte Eltern der Klasse 3 in Gebsattel: Dienstag,12.05. um 19.30 Uhr.
Info-Elternabend für die Eltern unserer zukünftigen Schulanfänger :
Donnerstag, 05.03. um 19.30 Uhr
Schuleinschreibung:
Dienstag, 10.03. nachmittags zwischen 14 Uhr und 17 Uhr
Tag des Baumes:
Di 28.04. (mit Baumpflanzaktion)
Orientierungs- und Vergleichsarbeiten Klasse 2 und Klasse 3
Die Vergleichsarbeiten VERA Klasse 3 finden am 28.4.(Deutsch I), am 30.4. (Deutsch II) und am 05.5. (Mathe) statt. Die Orientierungsarbeiten Klasse 2 in Deutsch finden am 28.4. statt.
Schulfest:
Sonntagnachmittag, 21. Juni
Sporttag:
Freitag, 22.Mai (Ausweichtag: Fr 29.5.)
Familien- und Sexualerziehung
Im Rahmen der Familien- und Sexualerziehung führt die Schule für die 4. Klassen wie in den vergangenen Jahren das MFM-Projekt (My Fertility Matters) durch.
Der vorbereitende Elternabend hierzu findet am Di.19. Mai um 19.30 Uhr zusammen mit den Eltern der Geslauer Viertklässler in Geslau statt.
Der Projekttag selbst wird für unsere Schülerinnen und Schüler am Dienstag, 26. Mai durchgeführt.
Theaterfahrt nach Feuchtwangen
Alle Klassen unserer Schule werden am Dienstag, 21.Juli ins Theater nach Feuchtwangen fahren.
Für unsere Erstklässler beginnt im 2. Halbjahr das WIM-Projekt („Wir musizieren“).
Im Rahmen des Musikunterrichtes ermöglicht dieses Projekt allen Kindern eine fundierte musikalische Grundausbildung. Diese beinhaltet, dass die Kinder Rhythmen und Notenwerte erlernen. Sie lernen alle Musikinstrumentenfamilien kennen. Sie erfahren, wie die jeweiligen Töne erzeugt werden und dürfen die einzelnen Musikinstrumente ausprobieren. Frau Hauptmann, unsere Fachkraft für musikalische Elementarpädagogik, und die jeweilige Klassenlehrkraft leiten die WIM-Stunden im Team. Die WIM-Stunde findet immer dienstags statt.
Musikalischer Info-Abend und „Konzertle“
Für unsere Zweitklässler, die nun bald alle Instrumentenfamilien kennengelernt haben, und für alle weiteren interessierten Kinder und Eltern aus allen Klassen wird voraussichtlich am Mo 6. Juli im Rahmen unserer Kooperation mit den örtlichen Musikvereinen und der Musikschule Rothenburg ein Info-Abend angeboten als Entscheidungshilfe, ob und welches Instrument man ab dem nächsten Schuljahr erlernen möchte. Die Jugendkapelle freut sich auf weitere Musiker/innen! Das „Konzertle“ der Musikschule, bei dem die Kinder Instrumente ausprobieren dürfen und für die Eltern die Möglichkeit besteht, sich nochmals bei den Musiklehrkräften zu informieren, findet voraussichtlich am Dienstagvormittag, 7. Juli ab 9.15 Uhr statt.
Mit freundlichen Grüßen
Gudrun Hartl, Rektorin
„Es erleichtert ungemein – Fühlt man sich nicht ganz allein – Sondern immer wieder weiß – Jemand hilft mit großem Fleiß“
Horst Winkler
Liebe Kinder, liebe Eltern,
Wir möchten uns ganz herzlich bei allen Helferinnen und Helfern bedanken, die zum Gelingen von unserem Weihnachtsmarktstand beigetragen haben. Es war wundervoll zu erleben wie viele helfende Hände mitgewirkt haben, vom Basteln übers Backen und Leintücher bügeln und viel viel mehr.
Nur als Gemeinschaft ist so eine Aktion zu stemmen, und dafür möchte ich im Namen des Schulteams, des Elternbeirats, der Klassenelternsprecher und des Freundeskreises DANKE sagen.
Wir haben mit unserem Marktstand und dem Weihnachtskonzert insgesamt 1440 € Gewinn erzielt. Dieses Geld wird komplett für die Projekte und Aktionen in diesem Schuljahr verwendet (Info siehe „Elternpaket“)
Bei unserem Weihnachtskonzert gaben die Kinder den zahlreichen Gästen einen Einblick in die Vielfalt der an der Schule praktizierten musikalischen Arbeit.
Diese Fähigkeiten finden ihre Fortsetzung in der nun im dritten Jahr bestehenden Jugendkapelle.
Deshalb möchten wir Sie einladen zum Weihnachtsgottesdienst am 25.12.2019 in Ohrenbach. Dieser wird von der Bauernkapelle und der Jugendkapelle musikalisch begleitet.
Wir wünschen Ihnen frohe und besinnliche Feiertage und einen guten Start ins Jahr 2020.
Mit herzlichen Grüßen
Nadja de Candido, Elternbeiratsvorsitzende und Gudrun Hartl, Rektorin
STEP= Systematisches Training für Eltern und Pädagogen
Liebe Eltern,
in den Herbstferien hat der Einführungsabend zum STEP-Kurs an unserer Grundschule stattgefunden. Alle Teilnehmer waren begeistert und möchten am ersten Block teilnehmen. Dieser wird an der Grundschule im Computerraum stattfinden.
Der erste Block (insgesamt 5 Abende) beginnt am 12.11.2019 um 19:30 Uhr
(weitere Termine: 18.11., 26.11., 3.12.,10.12.)
Der Kurs kostet für Einzelpersonen 95€ für Ehepaare 140€, er beinhaltet alle Kursmaterialien sowie das “STEP- Buch“.
Dieser Kurs lebt vom Austausch unter uns Eltern, deshalb freuen sich alle bisher angemeldeten Teilnehmer, wenn noch weitere Eltern aus unserem Schulverband zum Kurs kommen.
Bei Fragen können Sie sich gerne bei mir telefonisch melden: 09865-941388
Ich freue mich auf viele Teilnehmer/innen
Herzliche Grüße
Nadja de Candido
Liebe Eltern!
In jedem Schuljahr wird für die im Laufe eines Schuljahres anfallenden Kosten für die verschiedenen unterrichtliche Vorhaben, Angebote, und Projekte ein Eigenbeteiligungsbeitrag von den Eltern eingesammelt. Diese Eigenbeteiligung durch die Eltern deckt nur einen Teil der anfallenden Kosten, stellt also eine Art „Grundsicherung“ dar.
Durch verschiedene Aktionen können zusätzliche Einnahmen erwirtschaftet werden.
Deshalb beteiligt sich unsere Schule auch mit einem Stand am Weihnachtsmarkt in Tauberzell.
Das Weihnachtskonzert, das Schulfest und großzügige Zuschüsse vom Freundeskreis helfen die anfallenden Unkosten zu decken.
Das Einsammeln der einzelnen Geldbeträge für die verschiedenen Posten (Handarbeits- und Werkgeld, Papiergeld, Kopiergeld, Lerntagebuch, Wasserspender, musikalische Projekte, MFM-Projekt, MSE-Projekt, Skipping hearts, PC-AG, Juniorhelferkurs ……..) ist immer sehr zeitaufwändig. Wertvolle Unterrichtszeit geht dadurch verloren. Deshalb wurde im Elternbeirat beschlossen, dass ab diesem Schuljahr die Geldbeträge „gebündelt in einem Paket“ eingesammelt werden. Dadurch entfällt das wiederholte Einsammeln von Kleinbeträgen.
Der Eigenbeitrag beträgt pro Kind und Schuljahr 45 Euro.
Nicht enthalten sind in dem Paket die Theaterfahrten.
Bitte geben Sie den Betrag bis zum Dienstag, den 12. November mit in die Schule.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
gez. Gudrun Hartl, Rektorin
Liebe Eltern,
(liebe Lehrkräfte)
der Freundeskreis der Grundschule Oberscheckenbach und der Elternbeirat beteiligen sich dieses Jahr wieder mit einem Verkaufsstand am Weihnachtsmarkt in Tauberzell. Dieser findet am 2. Adventswochenende von 10 bis 20 Uhr statt. Voraussichtlich wird auch unser Schulchor wieder auftreten.
Am Stand sollen selbstgebastelte, -gebackene, -gekochte, -gestrickte,…Freuden verkauft werden.
Dafür brauchen wir Unterstützung!
Im Vorfeld beim Basteln, Backen, Werkeln,…
Dann beim Auf- und Abbau des Marktstands, sowie im Verkauf.
Dazu möchten wir uns in diesem Jahr wieder vorher kurz treffen, um unsere Ideen zu sammeln und den groben Rahmen abzustecken.
Dieses Treffen findet am 17.10.2019 um 19:00 Uhr in der Grundschule Oberscheckenbach statt.
Wenn ihr also Lust habt, was beizutragen, freuen wir uns über Unterstützung.
Gerne dürft ihr Euch gemeinsam mit der Klasse etwas organisieren (z.B. über die Klassenelternsprecherinnen) oder Großeltern, Freundeskreismitglieder, die ihr kennt und kreativ sind, ansprechen.
Wir freuen uns über jede helfende Hand. Meldet Euch bitte bei mir, wenn Ihr Fragen dazu habt.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Liebe Grüße
Nadja de Candido
(Tel.: 09865-941388)
Wichtige Info für alle selbstzubereiteten Lebensmittel:
Lebensmittel müssen für den Verkauf gekennzeichnet werden. Um das Ganze ein bisschen einfacher zu gestalten, habe ich einen Ordner mit den verwendeten Rezepten. Dieser wird am Stand deponiert, damit die Kunden die Gelegenheit haben, die Zutatenliste einzusehen. Dann muss auf der Verpackung selbst aber noch zu lesen sein: welche Familie hat es hergestellt, wie viel ist drin, wie lange ist es haltbar (z.B. bei Plätzchen könnte auch stehen: zum sofortigen Verzehr oder so) oder auch wann es hergestellt wurde, bei Marmelade muss die Sorte drauf stehen (z.B. Erdbeere: 1 Teil Frucht, 1 Teil Gelierzucker; in diesem Fall entfällt das Kopieren vom Rezept).
Noch eine Bitte:
Ich finde es immer sehr schwierig einen passenden Verkaufspreis für selbstgemachte, gespendete Ware zu finden. Oft steckt mehr Zeit und Herzblut drin als man auf den ersten Blick sieht. Deshalb macht Euch im Vorfeld schon mal Gedanken, damit wir bei der Preisgestaltung einen Anhaltspunkt haben.
Liebe Eltern!
Mit diesem Elternbrief möchte ich Ihnen weitere Informationen über unsere Schule zukommen lassen:
Sprechstunden der Lehrkräfte
Frau Arold | Kl. 1 | Freitag | 11.00 Uhr – 11.45 Uhr |
Frau Knörr | Kl. 2 | Dienstag | 11.00 Uhr -11.45 Uhr |
Frau Hartl | Kl. 3 | Mittwoch | 10.00 Uhr – 10.45 Uhr |
Frau Eberlein | Kl. 4 | Donnerstag | 11.00 Uhr – 11.45 Uhr |
Bitte melden Sie sich immer bei der betreffenden Lehrkraft vorher an!
Klassenelternsprecherinnen
Klasse1: Julia Klingler, (Rebecca Himmler); Klasse2: Isabel Gräf-Castelo, (Stefanie Ums); Klasse3: Jennifer Moll, (Karin Stahl); Klasse4: Isabel Gräf-Castelo, (Sabine Jezierny);
Elternbeirat (nach neuer Verordnung auf 2 Jahre gewählt):
Nadja de Candido (Vorsitz), Karin Knoll-Rauch (Stellvertretung), Manuela Scherer, Stefanie Ums, Sabine Schultheiß (Kasse), Cora Wittmann, Karin Stahl, Markus Palm;
Ich bedanke mich ganz herzlich für die Bereitschaft, dieses Ehrenamt zu übernehmen und freue mich auf eine offene und konstruktive Zusammenarbeit zum Wohle unserer Kinder und der gesamten Schulgemeinde.
Verhalten im Bus
Alle Kinder haben in den ersten Schulwochen von der Verkehrspolizei eine intensive Einweisung zum Verhalten beim Schulbusfahren bekommen. Leider kommt es immer wieder vor, dass Schüler im Bus nicht sitzen bleiben und umherlaufen. Dadurch gefährden sie sich selbst und ermuntern durch ihr Verhalten auch andere, dies zu tun. Bitte besprechen auch Sie mit Ihrem Kind, dass es für die Sicherheit sehr wichtig ist, dass sie im Bus sitzen bleiben.
Entschuldigungen
Bei Krankheit müssen Sie Ihr Kind rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn entschuldigen. Bitte rufen Sie vor 7.30 Uhr an (09865/334). Unser Hausmeister, Herr Gruber, gibt die Entschuldigung an die entsprechende Lehrkraft weiter.
Sollte Ihr Kind länger als einen Tag krank sein, geben Sie bei Wiedererscheinen eine schriftliche Entschuldigung mit, in der die Krankheitsdauer angegeben ist.
Bitte nehmen Sie dieses Entschuldigen sehr ernst. Wir Lehrerinnen sind verpflichtet, bei unentschuldigtem Fehlen die Polizei zu informieren.
Lernweggespräche
An unserer Schule finden zum Halbjahr in den Klassenstufen 1, 2 und 3 Lernweggespräche mit Eltern und Kind statt. In der Klassenstufe 4 werden die sogenannten Übertrittgespräche im März geführt.
MSE-Projekt (Modern Selfdefense Education) Infos unter: https://www.protactics.de
Für alle Kinder in allen Klassenstufen werden im Rahmen des Sportunterrichtes pro Schuljahr fünf Trainingseinheiten durchgeführt. Das heißt, dass jedes Kind im Laufe seiner Grundschulzeit insgesamt 20 MSE-Trainingseinheiten bekommt.
Läusebefall
Die kühlere Jahreszeit begünstigt Kopfläusebefall. Bitte führen Sie regelmäßig Kontrollen durch. Falls Sie Läuse/Nissen feststellen, muss sofort die Schule informiert werden. Es besteht Meldepflicht. Nur so lassen sich notwendige Maßnahmen einleiten, um die Ausbreitung zu stoppen.
Ferienregelung
Anbei erhalten Sie die für das laufende Schuljahr gültige Ferienregelung. Bitte planen Sie Ihren Urlaub so, dass er ausschließlich in die unterrichtsfreie Zeit fällt.
Herbstferien | 28.10.19 – 31.10. 19 | Osterferien | 06.04.20 – 18.04.20 |
Weihnachtsferien | 23.12.19 – 04.01.20 | Pfingstferien | 02.06.20 – 13.06.20 |
Faschingsferien | 24.02.20 – 28.02.20 | Sommerferien | 27.07.20 – 07.09.20 |
Der Unterricht endet vor zwei- oder mehrwöchigen Ferien (also Weihnachts-, Oster-, Pfingst- und Sommerferien) um 10.45 Uhr. An diesen Tagen findet keine Betreuung statt!
Unterrichtsfrei: Buß- und Bettag, Mi. 20.11.19
Terminvorschau
So 08.12. Auftritt Schulchor (16 Uhr) mit Verkaufsstand des Elternbeirates/Freundeskreises beim Weihnachtsmarkt in Tauberzell, Helfer willkommen! (nähere Infos über unseren Elternbeirat)
Di 17.12.Weihnachtskonzert AULA: (Beginn: 17.30 Uhr)
Mi 18.12. Theaterfahrt Weihnachtsmärchen AN
!!!So 21.06.20 Schulfest !!! Bitte beachten sie diesen neuen Termin!!!
Sekretariat
Unsere Sekretärin Ulrike Junker wird leider auf Ende November ihre Arbeit an unserer Schule aufgeben. Die Stelle wird ausgeschrieben.
Für heute herzliche Grüße
Gudrun Hartl, Rektorin
im Schuljahr 2019/20
am Mittwoch den 9.10.2019 um 19:00 Uhr, Aula der Grundschule
Liebe Eltern,
der Elternbeirat des letzten Schuljahres lädt alle Eltern am Mittwoch, den 9.10.2018 zur Wahl des neuen Elternbeirates ein. Außerdem haben wir das Ehepaar Kienapfel zu unserem diesjährigen Elternabend eingeladen. Sie referieren zu ihrem STEP-Programm und sind bereit bei Interesse einen Kurs an unserer Schule für uns Eltern abzuhalten.
(STEP = Systemisches Training für Eltern. Das Elterntraining für mehr Sicherheit in der Erziehung – weniger Stress im Alltag.)
Von 19 bis 20 Uhr findet die Elternbeiratswahl statt. Zudem gibt es allgemeine Infos zum Schuljahr von der Schulleitung und dem Elternbeirat.
An unserer Schule sind 7 Elternbeiräte aus der Elternschaft zu wählen. Seit diesem Schuljahr wird der Elternbeirat auf 2 Jahre gewählt (wie an den weiterführenden Schulen). Die Elternbeiratswahl wird von Frau Barbara Gumbrecht (Mama von Lena aus der letztjährigen 4.Klasse) durchgeführt werden. Jeder der sich gerne zur Wahl stellen oder einen Wahlvorschlag abgeben möchte wendet sich bitte per mail an: barbara.gumbrecht@t-online.de
Es können auch noch am Wahlabend Wahlvorschläge genannt werden.
Im zweiten Teil des Elternabends ab 20 Uhr findet der Vortrag zum STEP statt. Zu diesem Vortrag sind auch alle Kindergarteneltern eingeladen.
Ich freue mich Sie alle am Elternabend begrüßen zu dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Nadja de Candido
Elternbeitratsvorsitzende im Schuljahr 2018/19
Archiv 2018/2019
Liebe Eltern,
das Schuljahr neigt sich dem Ende zu und es wird Zeit „DANKE“ zu sagen für eure Unterstützung bei den vielen Aktivitäten in diesem Schuljahr. Wie z.B. Weihnachtsfeier, Schuleinschreibung, Sportfest, beim Kennenlernnachmittag der zukünftigen Erstklässler und vielem mehr.
„DANKE“ auch, dass ihr immer „wenn’s brennt oder auch brennen könnte“ das Gespräch mit uns sucht. Immer wieder nachfragt und erzählt, was euch im Schulalltag auffällt, uns Anregungen, Tipps und Rückmeldungen gebt. Denn nur so können wir euch vertreten.
Ohne viele helfende Hände ist vieles nicht machbar, deshalb ein
herzliches „Dankeschön“ an euch alle!
Beim Schulfest kam ein schöner Gewinn zusammen. Der Betrag wird für die laufenden Kosten des Schuljahres genutzt, wie am Schuljahresanfang mit euch im „Elternpaket“ vereinbart.
Wir bedanken uns für das Vertrauen, das ihr uns bei der Elternbeiratswahl entgegengebracht habt.
Allen Kindern und Eltern, die jetzt die letzten Wochen an unserer Grundschule verbringen, wünschen wir einen guten Start in der neuen Schule und nette neue Lehrer und Mitschüler.
Wir wünschen euch angenehme letzte Schulwochen und im Anschluss erholsame und schöne Ferien. Wir freuen uns darauf im nächsten Schuljahr gemeinsam mit euch und euren helfenden Händen wieder voll durchzustarten.
Elternbeirat 2018/19
Liebe Eltern!
Am Dienstag, den 23. Juli fahren wir in das Sommertheater nach Feuchtwangen.
Wir werden das Theaterstück “Der Räuber Hotzenplotz und die Mondrakete” anschauen.
Da wir erst um 9.00 Uhr losfahren, findet die beiden ersten Stunden Unterricht statt. Deshalb benötigt Ihr Kind an diesem Tag neben dem Schulranzen, einen Rucksack mit Vesper und Trinkflasche.
Wetterangepasste Kleidung ist ebenfalls wichtig. Bitte entsprechend an Regenkleidung oder Sonnenschutz denken! Um 12.30Uhr sind wir wieder an der Schule und die Kinder fahren mit dem Schulbus heim oder gehen in die Betreuung bis 14Uhr.
Unsere Schule beteiligt sich wieder beim diesjährigen Schülerlauf des SC Adelshofens unter dem Motto „Mit frischem Schwung ins neue Schuljahr“. Der Lauf findet am Sonntag, 15. September statt.
Bitte beachten Sie dazu den beigefügten Flyer! Es gibt tolle Preise zu gewinnen! Der gemeinsame Spaß am Laufen unter dem Motto „Gemeinsam sind wir stark“ ist ein Anreiz dabei zu sein. Nicht nur die drei besten Einzelläufer, sondern auch die Klasse, die zahlenmäßig die meisten Läufer auf die Strecke schickt (Eltern dürfen dabei auch unterstützen!) bekommt einen Preis. Die Startgebühr beträgt pro Teilnehmer 1 Euro, den Sie direkt am Starttag beim SC bezahlen können. Da diese Veranstaltung gleich am ersten Wochenende nach den Sommerferien stattfindet, möchte ich Sie bitten, den Termin sich schon jetzt zu notieren.
Herzlich bedanken möchte ich mich an dieser Stelle bei Frau Horn, Herrn Gruber und Frau Junker für die tägliche Arbeit und Mithilfe in unserer Schule!
Ebenso ein herzliches Dankeschön an Frau Tabacnic und Frau Seißer für die vertrauensvolle Zusammenarbeit in der Ganztagesbetreuung.
Bedanken möchte ich mich auch herzlich bei unserem Bufdi Moritz Höher, der uns in diesem Schuljahr sehr tatkräftig unterstützt hat. Wir wünschen ihm für sein Lehramtsstudium alles Gute!
Auch ein herzliches Dankeschön an alle Elternbeirätinnen und Klassenelternsprecherinnen für die engagierte Mitarbeit in diesem Schuljahr.
Mit einem gemeinsamen Abschlussgottesdienst um 7.30 Uhr in der Kirche beschließen wir das Schuljahr. Nach der Zeugnisausgabe endet der letzte Schultag am Fr. 26.07. für alle Klassen um 10.45 Uhr.
Unseren Viertklässlern wünschen wir, dass sie sich schnell an ihrer neuen Schule einleben und wohlfühlen.
Erholsame Ferien wünscht Ihnen und Ihren Kindern das ganze Schulteam der GS Oberscheckenbach!
Mit freundlichen Grüßen
Gudrun Hartl, Rektorin
Liegengebliebene Kleidungsstücke/Vesperdosen/Schuhe werden am Freitag, 19.07. während des Vormittages zum Mitnehmen ausgelegt. Nicht abgeholte Gegenstände werden danach entsorgt.
Montag, den 01.Juli.2019 Info-Abend
Dienstag, den 02.Juli.2019 “Konzertle” ab 9:15 Uhr anschließendes Ausprobieren von Instrumenten
Für unsere Zweitklässler, die nun bald alle Instrumentenfamilien kennengelernt haben und für alle weiteren interessierten Kinder und Eltern aus allen Klassen:
Am 1.Juli wird im Rahmen unserer Kooperation mit den örtlichen Musikvereinen und der Musikschule Rothenburg ein Info-Abend angeboten. Dieser dient als Entscheidungshilfe, ob und welches Instrument man ab dem nächsten Schuljahr erlernen möchte. Die Jugendkapelle freut sich auf weitere Musiker/innen!
Bei dem “Konzertle” der Musikschule am Dienstagvormittag, den 2. Juli, in der Grundschule Oberscheckenbach, dürfen die Kinder alle angebotenen Instrumente unter Anleitung der Musiklehrer ausprobieren. Auch für die Eltern besteht die Möglichkeit, sich nochmals bei den Musiklehrkräften zu informieren.
Donnerstag, den 04.04.2019 findet die Schuleinschreibung statt.
Faschingsfeier am Donnerstag, den 28.02.2019
Alle Kinder dürfen verkleidet in die Schule kommen. Erlaubt sind Pistolen aber OHNE !!! Munition.
In der 5. und 6. Stunde feiern wir Fasching mit Spielen, Tänzen und einer Schulaus -Polonaise.
Liebe Eltern, 10.01.2019
Ihnen und Ihrer Familie möchte ich, auch im Namen des gesamten Schulteams ein gesundes und gesegnetes neues Jahr 2019 wünschen!
Hier für Sie weitere Termine und Vorhaben in der Übersicht:
Ausgabe der Leistungsberichte Klasse 4
Kinder der 4. Jahrgangsstufe erhalten am Freitag, den 18. Januar eine Zwischeninformation über den aktuellen Leistungsstand. In der Jahrgangsstufe 4 gibt es kein Zwischenzeugnis, daher grundsätzlich auch kein Lernweggespräch. Die Übertrittsgespräche in Kl 4 wird die Klassen-lehrkraft terminieren. Ausgabe Übertrittszeugnis Klasse 4: Donnerstag, 02. Mai
Lernweggespräche für die Klassenstufe 1 – 3 im Februar
Die Termine für die Gespräche werden individuell mit der Lehrkraft vereinbart. Zur Vorbereitung für das Lernweggespräch bekommen Sie den Selbsteinschätzungsbogen zum Ausfüllen mit nach Hause. Dabei soll Ihr Kind den aktuellen Lern- und Wissensstand sowie den Lernzuwachs reflektieren. Bitte füllen Sie den Bogen zusammen mit Ihrem Kind aus und geben ihn wieder bei der Klassenlehrkraft ab. Die Gespräche finden zusammen mit Ihnen und Ihrem Kind statt. Planen Sie für die Gespräche ca 20/25 Minuten ein. Bei dem Gespräch werden von der Lehrkraft Schwerpunkte gesetzt und nicht alle Details besprochen. Es werden gemeinsam Ziele für das weitere Lernen und Arbeiten vereinbart und im Dokumentationsbogen festgehalten. Das Original bekommen Sie mit nach Hause. Eine Kopie des Bogens kommt in die Schülerakte.
In der Jahrgangsstufe 3 wird im Dokumentationsbogen auch eine Ziffernote ausgewiesen.
MSE-Projekt
Nachdem unsere Viertklässler das MSE-Projekt abgeschlossen haben, bekommen nun die Drittklässler jeden Donnerstag im Rahmen des Sportunterrichtes eine Einweisung in „Modern Selfdefense Education“ zusammen mit den Trainern Julian Woik und Robert Geck.
.
Faschingsfeier am Donnerstag, 28.02.
Alle Kinder dürfen verkleidet in die Schule kommen. (Erlaubt sind Pistolen ohne !! Munition)
In der 5./6. Stunde feiern wir Fasching mit Spielen, Tänzen und einer Schulhaus-Polonaise.
Info-Elternabend zum Übertrittsverfahren für Klasse 3 in Oberscheckenbach: Mittwoch,13.03. um 19.30 Uhr
Info-Elternabend für die Eltern unserer Schulanfänger:
Donnerstag, 28.03. um 19.30 Uhr
Schuleinschreibung:
Donnerstag, 04.04. nachmittags
Tag des Baumes:
Di 30.04. (mit Baumpflanzaktion)
Orientierungs- und Vergleichsarbeiten Klasse 2 und Klasse 3
Die Vergleichsarbeiten VERA Klasse 3 finden am 08.5.(Deutsch I), am 10.5. (Deutsch II) und am 14.5. (Mathe) statt. Die Orientierungsarbeiten Klasse 2 in Deutsch finden am 08.5. statt.
Schulfest:
Sonntagnachmittag, 02. Juni
Sporttag:
Donnerstag, 27.Juni (Ausweichtag: Do 4.7.)
Familien- und Sexualerziehung
Im Rahmen der Familien- und Sexualerziehung führt die Schule für die 4. Klassen wie in den vergangenen Jahren das MFM-Projekt (My Fertility Matters) durch.
Der vorbereitende Elternabend hierzu findet am Mi.03. Juli um 19.30 Uhr zusammen mit den Eltern der Geslauer Viertklässler bei uns statt.
Der Projekttag selbst wird für unsere Schülerinnen und Schüler am Freitag, 05. Juli durchgeführt.
Theaterfahrt nach Feuchtwangen
Alle Klassen unserer Schule werden am Dienstag, 23.Juli ins Theater nach Feuchtwangen fahren.
Für unsere Erstklässler beginnt im 2. Halbjahr das WIM-Projekt („Wir musizieren“).
Im Rahmen des Musikunterrichtes ermöglicht dieses Projekt allen Kindern eine fundierte musikalische Grundausbildung. Diese beinhaltet, dass die Kinder Rhythmen und Notenwerte erlernen. Sie lernen alle Musikinstrumentenfamilien kennen. Sie erfahren, wie die jeweiligen Töne erzeugt werden und dürfen die einzelnen Musikinstrumente ausprobieren. Frau Hauptmann, unsere Fachkraft für musikalische Elementarpädagogik, und die jeweilige Klassenlehrkraft leiten die WIM-Stunden im Team. Die WIM-Stunde findet immer dienstags statt.
Musikalischer Info-Abend und „Konzertle“
Für unsere Zweitklässler, die nun bald alle Instrumentenfamilien kennengelernt haben, und für alle weiteren interessierten Kinder und Eltern aus allen Klassen wird am Mo 1. Juli im Rahmen unserer Kooperation mit den örtlichen Musikvereinen und der Musikschule Rothenburg ein Info-Abend angeboten als Entscheidungshilfe, ob und welches Instrument man ab dem nächsten Schuljahr erlernen möchte. Die Jugendkapelle freut sich auf weitere Musiker/innen! Das „Konzertle“ der Musikschule, bei dem die Kinder Instrumente ausprobieren dürfen und für die Eltern die Möglichkeit besteht, sich nochmals bei den Musiklehrkräften zu informieren, findet am Dienstagvormittag, 2. Juli ab 9.15 Uhr statt.
Mit freundlichen Grüßen
Gudrun Hartl, Rektorin
zum downloaden:
4. Elternbrief_Januar_ 18_19
Wir laden Sie ganz herzlich zum Weihnachtskonzert der Grundschule Oberscheckenbach ein.
Das Konzert findet am Dienstag, den 18. Dezember 2018 um 17.30 Uhr in der Aula der Grundschule statt.
Mitwirkende:
Schulchor
WIM-Klasse 2
Flötengruppe aus Klasse 3 und 4
Instrumental-Ensembles
Wir freuen uns auf zahlreiche Gäste!
Gudrun Hartl, Rektorin
„Ohne Gefährten ist kein Glück erfreulich“ von Seneca
Liebe Kinder, liebe Eltern,
Wir möchten uns ganz herzlich bei allen Helferinnen und Helfern bedanken, die zum Gelingen von unserem Weihnachtsmarktstand beigetragen haben. Es war wundervoll zu erleben wie viele helfende Hände mitgewirkt haben, vom Basteln übers Backen und Leintücher bügeln und viel viel mehr.
Nur als Gemeinschaft ist so eine Aktion zu stemmen, und dafür möchte ich im Namen des Schulteams, des Elternbeirats, der Klassenelternsprecher und des Freundeskreises DANKE sagen.
Wir haben am Weihnachtsmarkt und am Weihnachtskonzert insgesamt ca. 1050 € Gewinn erzielt und in der „Punschspendenkasse“ waren nochmals rund 150€. Dieses Geld wird komplett für die Projekte und Aktionen in diesem Schuljahr verwendet (Info siehe „Elternpaket“)
Bei unserem Weihnachtskonzert gaben die Kinder den zahlreichen Gästen einen Einblick in die Vielfalt der an der Schule praktizierten musikalischen Arbeit.
Diese Fähigkeiten finden ihre Fortsetzung in der nun im zweiten Jahr bestehenden Jugendkapelle.
Deshalb möchten wir Sie einladen zum Weihnachtskonzert des Musikvereins Adelshofen am 26.12.2018 um 19:30 Uhr in der St. Nikolaus Kirche.
An diesem Konzert wird die Jugendkapelle unseres Schulverbands mitwirken.
Wir wünschen Ihnen frohe und besinnliche Feiertage und einen guten Start ins Jahr 2019.
Mit herzlichen Grüßen
Nadja de Candido, Elternbeiratsvorsitzende und Gudrun Hartl, Rektorin
Liebe Eltern!
In jedem Schuljahr wird für die im Laufe eines Schuljahres anfallenden Kosten für die verschiedenen unterrichtliche Vorhaben, Angebote, und Projekte ein Eigenbeteiligungsbeitrag von den Eltern eingesammelt. Diese Eigenbeteiligung durch die Eltern deckt nur einen Teil der anfallenden Kosten, stellt also eine Art „Grundsicherung“ dar.
Durch verschiedene Aktionen können zusätzliche Einnahmen erwirtschaftet werden.
Deshalb beteiligt sich unsere Schule auch mit einem Stand am Weihnachtsmarkt in Tauberzell.
Das Weihnachtskonzert, das Schulfest und großzügige Zuschüsse vom Freundeskreis helfen die anfallenden Unkosten zu decken.
Das Einsammeln der einzelnen Geldbeträge für die verschiedenen Posten (Handarbeits- und Werkgeld, Papiergeld, Kopiergeld, Lerntagebuch, Wasserspender, musikalische Projekte, MFM-Projekt, MSE-Projekt, Skipping hearts, PC-AG, Juniorhelferkurs ……..) ist immer sehr zeitaufwändig. Wertvolle Unterrichtszeit geht dadurch verloren. Deshalb wurde im Elternbeirat beschlossen, dass ab diesem Schuljahr die Geldbeträge „gebündelt in einem Paket“ eingesammelt werden. Dadurch entfällt das wiederholte Einsammeln von Kleinbeträgen.
Der Eigenbeitrag beträgt pro Kind und Schuljahr 45 Euro.
Nicht enthalten sind in dem Paket die Theaterfahrten.
Bitte geben Sie den Betrag bis zum Donnerstag, den 22. November mit in die Schule.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
gez. Gudrun Hartl, Rektorin
Liebe Eltern!
Mit diesem Elternbrief möchte ich Ihnen weitere Informationen über unsere Schule zukommen lassen:
Sprechstunden der Lehrkräfte
Frau Knörr | Kl. 1 | Montag | 11.00 Uhr – 11.45 Uhr |
Frau Hartl | Kl. 2 | täglich | ab 11.00 Uhr |
Frau Eberlein | Kl. 3 | Montag | 11.45 Uhr – 12.30 Uhr |
Frau Arold | Kl. 4 | Dienstag | 11.00 Uhr – 11.45 Uhr |
Bitte melden Sie sich immer bei der betreffenden Lehrkraft vorher an!
Sprechstunden von Schulleitung und Sekretärin
Unser Büro ist am Dienstag und am Donnerstag von 10.00 – 14.00 Uhr durch unsere Sekretärin Frau Junker besetzt. Mich erreichen Sie täglich ab 11 Uhr im Büro.
Lernweggespräche
An unserer Schule finden zum Halbjahr in den Klassenstufen 1, 2 und 3 Lernweggespräche mit Eltern und Kind statt. In der Klassenstufe 4 werden die sogenannten Übertrittgespräche im März geführt.
Entschuldigungen
Bei Krankheit müssen Sie Ihr Kind rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn entschuldigen. Bitte rufen Sie vor 7.30 Uhr an (09865/334). Unser Hausmeister, Herr Gruber, gibt die Entschuldigung an die entsprechende Lehrkraft weiter. Ebenso können Sie auch einen Entschuldigungszettel durch ein anderes Kind mitgeben.
Sollte Ihr Kind länger als einen Tag krank sein, geben Sie bei Wiedererscheinen eine schriftliche Entschuldigung mit, in der die Krankheitsdauer angegeben ist.
Bitte nehmen Sie dieses Entschuldigen sehr ernst. Wir Lehrerinnen machen uns um unentschuldigte Kinder große Sorgen; wir müssen die Klasse verlassen, um zu telefonieren und sollten wir Sie nicht erreichen, so sind wir verpflichtet, bei unentschuldigtem Fehlen die Polizei zu informieren.
Verhalten im Bus
Leider kommt es immer wieder vor, dass Schüler im Bus nicht sitzen bleiben und umherlaufen. Dadurch gefährden sie sich selbst und ermuntern durch ihr Verhalten auch andere, dies zu tun. Wir Lehrkräfte haben die Kinder über richtiges Verhalten im Bus belehrt. Auch die Busfahrer sind um einen gefahrlosen Transport bemüht. Bitte besprechen auch Sie mit Ihrem Kind, dass es für die Sicherheit sehr wichtig ist, dass sie im Bus sitzen bleiben.
Ferienregelung
Anbei erhalten Sie die für das laufende Schuljahr gültige Ferienregelung. Bitte planen Sie Ihren Urlaub so, dass er ausschließlich in die unterrichtsfreie Zeit fällt.
Herbstferien | 27.10.18 – 04.11. 18 | Osterferien | 13.04.19 – 28.04.19 |
Weihnachtsferien | 22.12.18 – 06.01.19 | Pfingstferien | 08.06.19 – 23.06.19 |
Faschingsferien | 02.03.19 – 10.03.19 | Sommerferien | 27.07.19 – 09.09.19 |
Der Unterricht endet vor zwei- oder mehrwöchigen Ferien (also Weihnachts-, Oster-, Pfingst- und Sommerferien) um 10.45 Uhr. An diesen Tagen findet keine Betreuung statt!
Unterrichtsfrei: Buß- und Bettag, Mi. 21.11. 18
Klassenelternsprecherinnen
Klasse 1: Frau Gräf-Castelo, (Frau Ums); Klasse 2: Frau Moll, (Frau Stahl); Klasse 3: Frau Sennert (Frau Gräf-Castelo); Klasse 4: Frau Scherer (Frau Seemann)
Elternbeirat:
Frau de Candido (Vorsitz), Frau Knoll (Stellvertretung), Frau Riebl (Schriftführung), Frau Gumbrecht, Frau Horn, Frau Scherer, Frau Ums, Frau Schultheiß (Kasse) ;
Ich bedanke mich ganz herzlich für die Bereitschaft, dieses Ehrenamt zu übernehmen und freue mich auf eine offene und konstruktive Zusammenarbeit zum Wohle unserer Kinder und der gesamten Schulgemeinde.
MSE-Projekt
Am 2. Elternabend stellten Herr Julian Woik und Herr Robert Geck das MSE-Projekt (Modern Selfdefense Education) der Elternschaft vor. Dabei erklärten sie, welche Schwerpunkte das Projekt beinhaltet und wie sie mit den Kindern trainieren. Die Durchführung des Projektes in Klasse 4 im letzten Schuljahr stieß auf durchweg positive Rückmeldungen, sowohl von Seiten der Schüler, der Eltern als auch der Lehrkräfte. Daher wurde im Elternbeirat angeregt, dieses Konzept in unser Schulprofil aufzunehmen und aufbauend Blöcke des MSE-Projektes (ca 5 Trainingseinheiten pro Schuljahr) für alle Kinder in allen Klassenstufen im Rahmen des Sportunterrichtes anzubieten.
Das heißt, dass jedes Kind im Laufe seiner Grundschulzeit insgesamt 20 MSE-Trainingseinheiten bekommt. Infos unter https://www.protactics.de/
–
Terminvorschau
Fr 07.12. Theaterfahrt AN (Drei Haselnüsse für Aschenbrödel)
So 09.12.Weihnachtsmarkt Tauberzell: Auftritt Schulchor mit Verkaufsstand des Elternbeirates/Freundeskreises
Di 18.12.Weihnachtskonzert AULA: (17.30 Uhr)
So 02.06.19: Schulfest
Ab sofort können Sie alle Elternbriefe und Infos zu unserer Schule auf unserer Schulhomepage unter www.grundschule-oberscheckenbach.de nachlesen.
Für heute grüße ich Sie ganz herzlich
Gudrun Hartl, Rektorin
Info – Elternabend in Oberscheckenbach am Donnerstag, den 28.03.2019 um 19:30 Uhr
Herzlich eingeladen sind alle interessierten Eltern.
Info – Elternabend zum Übertrittsverfahren für Klasse 3 in Oberscheckenbach am Mittwoch, den 13.03.2019 um 19:30 Uhr
Herzlich eingeladen sind alle interessierten Eltern der Schüler aus Klasse 3
Liebe Eltern,
mit diesem Elternbrief möchte ich Sie, auch im Namen des gesamten Kollegiums und im Namen von Frau Seißer und Frau Pflüger, unseren Betreuungskräften im „Offenen Ganztag“, ganz herzlich zum neuen Schuljahr willkommen heißen. Unser Hausmeister, Herr Gruber, hat gemeinsam mit Frau Horn unser Schulhaus auf Hochglanz gebracht und alle Zimmer für das neue Schuljahr vorbereitet. Es kann also losgehen!
Ich wünsche Ihnen und insbesondere Ihren Kindern alles Gute und viel Erfolg im Schuljahr 2018/19. Unseren neuen Erstklässlern wünsche ich, dass sie sich schnell bei uns an der Schule einleben und wohlfühlen!
Zunächst für Sie folgende Informationen:
Wir haben in diesem Schuljahr vier Klassen. Die Klasse 1wird von Frau Knörr unterrichtet. Die Klasse 2 führe ich weiter. Die Klasse 3 unterrichtet Frau Eberlein, eine uns neu zugewiesene Kollegin. Frau Gerber wird als mobile Reserve geführt. Sie wird im November in Mutterschutz gehen. Die 4. Klasse wird von Frau Arold weiter geführt. Als WuG-Lehrkräfte werden Frau Leyh-Wedel und Frau Herderich die Handarbeitsstunden erteilen. Für den Religionsunterricht wurde unserer Schule wieder Herr Glück zugeteilt.
Ganz herzlich begrüße ich Frau Junker an unserer Schule als unsere neue Verwaltungsangestellte.
Moritz Höher aus Steinsfeld wird uns im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes ein Jahr lang in der schulischen Arbeit und in der Betreuung unterstützen.
Betreuungsangebot „Offener Ganztag – Kurzgruppe“
Ab morgen, Mi 12.09. können die bisher angemeldeten Kinder bis 14.00 Uhr betreut werden.
– Die Teilnahme ist kostenfrei; Betreuung wird von Mo-Do von 11 Uhr bis 14 Uhr angeboten.
– Anmeldung ist für einzelne Tage möglich; bis 12.30 Uhr oder bis 14 Uhr, je nach Bedarf
– Kinder können um 12.30 Uhr und um 14 Uhr mit dem Bus der FA Hütter heimfahren
– Kinder, die bis 14 Uhr bleiben, essen gemeinsam zu Mittag
– Hausaufgabenbetreuungszeit wird gewährt (keine Garantie für Vollständigkeit und Richtigkeit!)
– Betreuung übernehmen wie bisher Frau Seißer und Frau Pflüger
– am Freitag findet Betreuung bis 12.30 Uhr statt. Bedarf bitte der Klassenlehrkraft melden!
– im Rahmen des „Offenen Ganztages“ besteht die Möglichkeit, dass Kinder an zusätzlichen AG`s oder
am Instrumentalunterricht in Kooperation mit der Musikschule Rothenburg teilnehmen und davor /
danach das Betreuungsangebot in Anspruch nehmen (Anmeldung erforderlich!)
– schriftliche Anmeldungen für das Offene Ganztagsangebot bitte bis zum 21.09.
(bei Frau Seißer od im Sekretariat)
Schulchor
Auch in diesem Schuljahr gibt es die Möglichkeit in unserem Schulchor unter der Leitung von Frau Hauptmann mitzusingen. Sie ist einigen Kindern und Eltern sicher schon gut bekannt, da sie an unserer Schule den Kurs „musikalische Früherziehung“ anbietet und auch als WIM- Fachkraft in der ersten und zweiten Klasse mit unterrichtet. Ich freue mich sehr, dass wir mit Frau Hauptmann eine äußerst versierte und erfahrene Fachkraft an unserer Schule haben, die uns in unserem musikalischen Profil unterstützt. Man darf am 18. und 25.09. zum Schnuppern in die Chor-AG kommen, danach muss eine verbindliche Anmeldung erfolgen.
Ab diesem Jahr ist die Teilnahme an der Chor-AG kostenfrei.
Die Schulfotografin (Fotostudio Menth) kommt am Donnerstag, den 20.09. zur Aufnahme der Klassenfotos. Die Schulanfänger möchten an diesem Tag die Schultüten bereithalten. Die Porträtaufnahmen der Erstklässler beginnen ab 10.45 Uhr.
Rothenburger Landwehrlauf
Die GS Oberscheckenbach und der SC Adelshofen veranstalten gemeinsam eine Laufveranstaltung für alle Schüler, Eltern und sportbegeisterte Freunde. Wir wollen „Mit frischem Schwung ins neue Schuljahr“ starten. Am kommenden Sonntag, den 16.9. beginnen die Erstklässler mit ihrem Lauf um 13 Uhr.
Bitte beachten Sie dazu die ausgelegten Flyer!
Der gemeinsame Spaß am Laufen unter dem Motto „Gemeinsam sind wir stark“ ist ein Anreiz, dabei zu sein! Nicht nur die drei besten Einzelläufer, sondern auch die Klasse, die zahlenmäßig die meisten Läufer auf die Strecke schickt, bekommt einen Preis! Als Verstärkung der Klassenanzahl dürfen auch Eltern, Freunde unterstützend mitlaufen! Die Startgebühr beträgt pro Teilnehmer 1 Euro. Anmeldungen sind möglich über die Klassenlehrerin oder direkt beim SC-Adelshofen.
Auch unsere ehemaligen Viertklässler können noch mitlaufen!
Termine der Klassenelternabende mit Wahl der Klassenelternsprecher
Klasse 1: Montag, 17.09. Beginn 19.30 Uhr
Klasse 2: Dienstag, 18.09. Beginn 19.30 Uhr
Klasse 3: Mittwoch , 19.09. Beginn 19.30 Uhr
Klasse 4: Donnerstag, 20.09. Beginn 19.30 Uhr
Zu den Klassen-Elternabenden ergeht hiermit herzliche Einladung.
An diesem Abend findet die Klassenelternsprecherwahl statt.
Am ersten und zweiten Schultag findet Unterricht bis 10.45 Uhr bei der jeweiligen Klassenlehrkraft statt. Ab Donnerstag findet Unterricht nach Stundenplan statt.
Der Elternbeirat unserer Schule wird von der gesamten Elternschaft gewählt.
Diese Wahl findet im Rahmen eines zweiten Elternabends am Di 09.10. um 19.30 Uhr statt.
Für heute grüße ich Sie ganz herzlich
Gudrun Hartl, Rektorin
Liebe Eltern unserer Schulanfänger!
Nun ist es bald soweit und Ihr Kind darf zum „Schnuppern“ in unsere Schule kommen. Die Einladung dafür liegt bei. Nach der jetzigen Planung ist vorgesehen, dass die erste Klasse unsere Kollegin Frau Elisabeth Knörr unterrichten wird. Sie hat einen Brief an ihre zukünftigen Schulkinder geschrieben und die Materialliste, die sie schon beim Info-Abend im Februar bekommen haben, ergänzt. Alle Lehrerinnen freuen sich auf Ihr Kind und wir hoffen auf eine gute Zusammenarbeit auch mit Ihnen als Eltern.
Anbei erhalten Sie die Informationen zum Schulstart im September: Der erste Schultag für Ihr Kind ist der Dienstag, 11. September 2018.
Um 8.30 Uhr findet in der Kirche in Oberscheckenbach der Einschulungsgottesdienst statt.
Im Anschluss daran werden wir uns gegen 9.30 Uhr in der Aula der Schule treffen und nach einer kurzen Begrüßung werden die neuen Schulkinder in ihr Klassenzimmer gehen und eine Stunde Unterricht haben. Während dieser Zeit können Sie sich in unserer Bücherei oder auf dem Pausenhof aufhalten. Unterrichtsende wird gegen 10.30 Uhr sein. Bitte nehmen Sie Ihr Schulkind am ersten Schultag selber wieder mit nach Hause.
Am zweiten Schultag haben alle Kinder Unterricht von 7.30 Uhr bis 10.45 Uhr. Auch die Erstklässler dürfen nun mit dem Bus heimfahren.
Der Unterricht beginnt an unserer Schule immer um 7.30 Uhr für alle Kinder. Den genauen Stundenplan wird Ihr Kind in der ersten Schulwoche bekommen.
Bitte merken Sie sich auch schon den Termin für den ersten Elternabend vor: Mo. 17.09.2018 um 19.30 Uhr
Ich möchte Sie schon jetzt auf einige Unternehmungen aufmerksam machen, die wir fürs neue Schuljahr planen und
an denen Ihr Kind teilnehmen kann:
- Unsere Schule wird am diesjährigen Schülerlauf in Adelshofen am So.16.09. teilnehmen.
Unter dem Motto „Mit frischem Schwung ins neue Schuljahr“ werden wir klassenweise starten. Auch unsere neuen Erstklässler dürfen dabei schon mitmachen! Deshalb möchte ich Sie bitten, melden Sie sich am besten zusammen mit Ihrem Kind schon jetzt beim SC Adelshofen an. Neben tollen Preisen (auch für die zahlenmäßig größte Gruppe einer Klasse!) ist diese Veranstaltung eine schöne Sache für die ganze Schulgemeinschaft. - das Betreuungsangebot für unsere Schulkinder im Rahmen des „Offenen Ganztages“ besteht bis um 12.30 / 14 Uhr.
Anmeldeformulare sind im Sekretariat erhältlich.
Anmeldungen bitte bis spätestens Fr.21.09. im Sekretariat abgeben! - An unserer Schule gibt es einen Schulchor. Wir freuen uns auch über Erstklässler, die dabei gerne mitmachen wollen!
(Anmeldung dazu ebenfalls nach Schulbeginn)
Mit freundlichen Grüßen
Gudrun Hartl, Rektorin
Informationsveranstaltung der GS Oberscheckenbach zum Übertritt an die weiterführenden Schulen für die Eltern der Viertklässler an unserer Schule
und der Schulen Gebsattel und Geslau
Liebe Eltern der 4. Jahrgangsstufen,
zu unserem Informationsabend “Übertritt an weiterführende Schulen“
laden wir Sie herzlich ein.
Termin: Mittwoch, 14.11. 2018
Zeit: 19.30 Uhr
Ort: Grundschule Oberscheckenbach
In den nächsten Wochen haben Sie zusammen mit der Schule die wichtige Entscheidung zu treffen:
Welche Schule soll mein Kind nach der Grundschulzeit besuchen?
Damit die Entscheidung eine gute Entscheidung für Ihr Kind wird, sollen die weiter-führenden Schulen Gelegenheit bekommen, Ihnen, den Eltern der Viertklässler, ihre Schule vorzustellen und das besondere Profil dieser Schule aufzuzeigen.
Frau Sandra Wittmann, Beratungslehrerin, wird die allgemeinen Übertrittsbedingungen zu Beginn des Abends erläutern.
Vertreter folgender Schulen sind zu der Veranstaltung eingeladen:
- Mittelschule Rothenburg
- Realschule Rothenburg
- Gymnasium Rothenburg
- Wirtschaftsschule Ansbach
- Christian-von-Bomhard Schule, Uffenheim
- Edith Stein Realschule, Schillingsfürst
Wir hoffen, dass Sie an diesem Abend neue, hilfreiche und weiterführende Erkenntnisse gewinnen können!
Mit freundlichen Grüßen
Gudrun Hartl, Rektorin
Rückmeldung bitte bis Mi 07.11.18
Download Einladung Eltern Infoabend Übertritt 2018
Liebe Eltern!
Vom SC Adelshofen wurden wir angefragt, ob sich unsere Schule wieder beim diesjährigen Schülerlauf unter dem Motto „Mit frischem Schwung ins neue Schuljahr“ beteiligt. Im Kollegium haben wir beschlossen, dass alle Klassen daran teilnehmen. Der Lauf findet am Sonntag, 16. September statt.
Bitte beachten Sie dazu den beigefügten Flyer! Es gibt tolle Preise zu gewinnen! Der gemeinsame Spaß am Laufen unter dem Motto „Gemeinsam sind wir stark“ ist ein Anreiz dabei zu sein. Nicht nur die drei besten Einzelläufer, sondern auch die Klasse, die zahlenmäßig die meisten Läufer auf die Strecke schickt (Eltern dürfen dabei auch unterstützen!) bekommt einen Preis. Die Startgebühr beträgt pro Teilnehmer 1 Euro, den Sie direkt am Starttag beim SC bezahlen können. Da diese Veranstaltung gleich am ersten Wochenende nach den Sommerferien stattfindet, möchte ich Sie bitten, den Termin sich schon jetzt zu notieren.
Herzlich bedanken möchte ich mich an dieser Stelle bei Frau Horn, Herrn Gruber und Frau Melzner für die tägliche Arbeit und
Mithilfe in unserer Schule!
Ebenso ein herzliches Dankeschön an Frau Pflüger und Frau Seißer für die vertrauensvolle Zusammenarbeit in der Ganztagesbetreuung.
Bedanken möchte ich mich auch herzlich bei unserer Bufdi Lisa Kusnierz, die uns in diesem Schuljahr sehr tatkräftig und überaus verlässlich unterstützt hat. Wir wünschen ihr für ihr Studium alles Gute!
Auch ein herzliches Dankeschön an alle Elternbeirätinnen und Klassenelternsprecherinnen für die engagierte Mitarbeit in diesem Schuljahr.
Unsere Sekretärin Frau Melzner beendet mit Ablauf des Schuljahres ihre Arbeit im Sekretariat Oberscheckenbach. Frau Junker, die Sekretärin der GS Gebsattel, wird die Stelle in Oberscheckenbach ab dem neuen Schuljahr mitverwalten.
Mit einem gemeinsamen Abschlussgottesdienst um 7.30 Uhr in der Kirche beschließen wir das Schuljahr.
Nach der Zeugnisausgabe endet der letzte Schultag am Fr 27.07. für alle Klassen um 10.45 Uhr.
Unseren Viertklässlern wünschen wir, dass sie sich schnell an ihrer neuen Schule einleben und wohlfühlen.
Erholsame Ferien wünscht Ihnen und Ihren Kindern das ganze Schulteam der GS Oberscheckenbach!
Mit freundlichen Grüßen
Gudrun Hartl, Rektorin
Liegengebliebene Kleidungsstücke/Vesperdosen/Schuhe werden am Freitag, 20.07. während des Vormittages zum Mitnehmen ausgelegt. Nicht abgeholte Gegenstände werden danach entsorgt.
am Dienstag, den 6.10.2020 um 19:30Uhr in der Grundschule Oberscheckenbach
Liebe Eltern,
der Elternbeirat lädt alle Eltern am Dienstag, den 6.10.2020 um 19:30 Uhr zu einem Elternabend mit Frau Kirstin Kasecker von der Kriminalpolizei Ansbach ein.
Sie referiert zum Thema:
„Cybermobbing – Gefahren im Netz“
Bedingt durch die fortschreitende Entwicklung moderner Kommunikationsmittel, birgt das Internet immer mehr Gefahren, sich strafbar zu machen oder Opfer einer Straftat zu werden.
Der Vortrag zeigt aus polizeilicher Sicht die vielseitigen Gefahren im Internet auf – insbesondere für Kinder und Jugendliche. Er hat das Ziel, Eltern im Umgang mit den neuen Medien zu sensibilisieren.
Der Elternabend soll die Möglichkeit bieten, Ihre eigenen Kenntnisse zu diesem Thema zu vertiefen und offene Fragen von der Polizei beantwortet zu bekommen.
Der Vortrag soll vor allem über die folgenden Punkte informieren:
⦁ Welche Gefahren und Risiken lauern für unsere Kinder im Internet?
⦁ Wie trete ich bzw. unsere Kinder im Netz auf?
⦁ Welche Daten, insbesondere in sozialen Netzwerken, darf / kann ich weitergeben
⦁ Welche Handlungen (z. B. bei der Verbreitung von Bildern) sind strafbar?
Bitte beachten Sie, dass auf dem gesamten Schulgelände eine „Maskenpflicht“ besteht.
Um den Elternabend durchführen zu können brauchen wir Ihre Mitarbeit.
Denken Sie deshalb an Ihre Maske, ans Abstandhalten, Hände waschen, niesen und husten Sie in ihre Armbeuge oder ein Taschentuch. Wenn Sie sich krank fühlen bleiben Sie bitte zu Hause.
Füllen Sie den unteren Abschnitt bitte aus und geben Sie ihn möglichst bald über Ihr Kind an die Klassenlehrkraft zurück. So können wir entsprechend bestuhlen und planen.
Vielen herzlichen Dank!
Ich freue mich, wenn viele Eltern dieses Angebot wahrnehmen.
Mit herzlichen Grüßen
Nadja de Candido
Elternbeitratsvorsitzende (Kontakt: 09865-941388)
Anmeldung zum Ausdrucken: Einladung_Elternabend
Drei-Stufen-Plan zum Unterrichtsbetrieb im Schuljahr 2020/2021
– Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte –
Stand: 07.09.2020
Der Unterrichtsbetrieb im Schuljahr 2020/2021 richtet sich in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen nach einem Drei-Stufen-Plan, der sich an der „7-Tage-Inzidenz“ (d. h. an der Zahl der Neuinfektionen der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner in einem Landkreis bzw. einer kreisfreien Stadt) orientiert.
Tagesaktuelle Daten zur 7-Tage-Inzidenz werden jeweils unter www.lgl.bayern.de veröffentlicht.
o Im Schuljahr 2020/2021 müssen bis auf Weiteres alle Personen auf dem Schulgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen – am Sitzplatz im Klassenzimmer jedoch nur dann, wenn dies in der jeweiligen Stufe (s. u.) ausdrücklich vorgesehen ist.
o Für die Jahrgangsstufen 5 und höher gilt darüber hinaus in den ersten beiden Unterrichtswochen (d. h. bis einschließlich 18.09.2020) folgende Sonderregelung:
Die Pflicht zum Tragen einer geeigneten Mund-Nasen Bedeckung besteht während dieser Zeit auch am Sitzplatz im Klassenzimmer.
Stufe 1: Regelbetrieb unter Hygieneauflagen (7-Tage-Inzidenz unter 35) Regelbetrieb unter Beachtung des Rahmen-Hygieneplans
Stufe 2: Maskenpflicht im Unterricht (7-Tage-Inzidenz zwischen 35 und 50) Ab Jahrgangsstufe 5 (weiterführende und berufliche Schulen): Pflicht für Schülerinnen und Schüler zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch am Sitzplatz im Klassenzimmer, wenn dort der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht gewährleistet ist.
Ausnahme nur für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 an Grund- und Förderschulen: dort gilt keine Maskenpflicht am Sitzplatz im Klassenzimmer.
Stufe 3: Wechselmodell und Maskenpflicht (7-Tage-Inzidenz über 50) Teilung der Klassen und Unterricht im wöchentlichen oder täglichen Wechsel von Präsenzund Distanzunterricht (Ausnahme: Mindestabstand von 1,5 Metern kann vor Ort auch bei
voller Klassenstärke eingehalten werden) und Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch am Sitzplatz im Klassenzimmer für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen aller Schularten
Die genannten Schwellenwerte lösen nicht automatisch die nächsthöhere Stufe aus. Die endgültige Entscheidung hierüber trifft das zuständige Gesundheitsamt (in Abstimmung mit der Schulaufsicht). So können auch unterschiedliche Regelungen für einzelne Gemeinden innerhalb des gleichen Kreises getroffen werden, wenn z. B. Neuinfektionen lokal eingrenzbar sind.
Anhand der Stufen 1 bis 3 entscheidet sich auch, wie mit Kindern und Jugendlichen mit Krankheits- und Erkältungssymptomen umzugehen ist. Beachten Sie dazu bitte die Hinweise auf der nächsten Seite.
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Schulen
Bei welchen Krankheitsanzeichen muss mein Kind auf jeden Fall zuhause bleiben?
Bei akuten, grippeähnlichen Krankheitssymptomen wie
Fieber
trockener Husten
Hals- oder Ohrenschmerzen
starke Bauchschmerzen
Erbrechen oder Durchfall
ist der Schulbesuch nicht erlaubt.
Falls Ihr Kind eine/n Arzt/Ärztin benötigt, so nehmen Sie bitte Kontakt auf. Ihr/e Arzt/Ärztin entscheidet, ob ein Covid-19-Test nötig ist und bespricht mit Ihnen das weitere Vorgehen bis zum erneuten Schulbesuch.
Unter welchen Bedingungen ein Schulbesuch wieder möglich ist, hängt davon ab, wie hoch die Infektionszahlen vor Ort sind:
In Stufe 1 und Stufe 2 muss Ihr Kind nach überstandener Erkrankung mindestens 24 Stunden symptomfrei (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) sein; der fieberfreie Zeitraum soll 36 Stunden betragen.
In Stufe 3 ist zusätzlich ein negativer Covid-19-Tests oder ein ärztliches Attest erforderlich.
Darf mein Kind mit leichten Erkältungssymptomen (Schnupfen, gelegentlicher Husten) in die Schule gehen?
Dies richtet sich danach,
wie alt die Schülerin/der Schüler ist und
wie hoch die Infektionszahlen vor Ort sind.
Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 ist der Schulbesuch
in Stufe 1 und Stufe 2 ohne Einschränkungen möglich,
in Stufe 3 erst nach einem negativen Covid-19-Test oder mit ärztlichem Attest erlaubt.
Für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 gilt:
An dem Tag, an dem die Symptome aufgetreten sind, ist der Schulbesuch nicht erlaubt.
In Stufe 1 und Stufe 2 ist der Schulbesuch erst wieder erlaubt, wenn nach mindestens 24 Stunden nach Auftreten der Symptome kein Fieber entwickelt wurde.
In Stufe 3 ist vor dem erneuten Schulbesuch zusätzlich ein negativer Covid19-Test oder ein ärztliches Attest erforderlich.
Zum Schulbeginn 08.09.2020
Liebe Eltern,
mit diesem Elternbrief möchte ich Sie, auch im Namen des gesamten Schulteams, ganz herzlich zum neuen Schuljahr willkommen heißen.
Wir alle wissen, dass auch das Schuljahr 2020/21 wesentlich von der Corona-Pandemie geprägt sein wird. Das Bemühen um bestmöglichen Infektionsschutz im schulischen Alltag muss daher weiterhin im Vordergrund stehen.
Das Ministerium hat zum Unterrichtsbeginn einen Rahmenhygieneplan erarbeitet:
Der Unterrichtsbetrieb im Schuljahr 2020/21 wird in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen nach einem Drei-Stufen-Plan organisiert, der sich an den Werten der Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis bzw. einer kreisfreien Stadt orientiert. Ziel ist, dass die Schülerinnen und Schüler bei bestmöglichem Infektionsschutz für alle Beteiligten möglichst viel Präsenzunterricht erhalten.
Nach diesem Stufenplan (für unsere Region aktuell Stufe eins bei bis zu 34 Erkrankten pro 100 000 Einwohnern) findet an unserer Grundschule ein Regelbetrieb unter Beachtung besonderer Hygieneauflagen statt:
Mund-Nasen-Bedeckung
Eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt grundsätzlich für alle Personen (Lehrkräfte und weiteres schulisches Personal, Schülerinnen und Schüler, Externe) im gesamten Schulgelände. Diese Pflicht umfasst alle Räume und Begegnungsflächen im Schulgebäude und auch im freien Schulgelände. Im Klassenzimmer kann der Mund-Nasenschutz am Sitzplatz abgenommen werden, ebenso während des Ausübens von Musik und Sport.
Jedes Kind sollte einen zweiten Mundschutz in einer Plastiktüte dabeihaben, um diesen bei Durchfeuchtung wechseln zu können. Der Mundschutz sollte täglich frisch sein. Für saubere und frische Mund-Nasen-Bedeckungen sind die Eltern verantwortlich.
Hygiene- und Schutzmaßnahmen
regelmäßiges Händewaschen (Händewaschen mit Seife für 20 – 30 Sekunden)
Abstandhalten (mindestens 1,5 m)
Einhaltung der Husten- und Niesetikette (Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch)
Verzicht auf Körperkontakt (z. B. persönliche Berührungen, Umarmungen, Händeschütteln), sofern sich der Körperkontakt nicht zwingend aus unterrichtlichen oder pädagogischen Notwendigkeiten ergibt.
Vermeidung des Berührens von Augen, Nase und Mund
Raumhygiene
Es ist auf eine intensive Lüftung der Räume zu achten. Mindestens alle 45 min ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten (mindestens 5 Minuten) vorzunehmen, wenn möglich auch öfters während des Unterrichts.
Verhalten bei Erkältungssymptomen
Der Hygieneplan sieht auch Maßgaben zum Umgang mit Schülerinnen und Schülern vor, die leichte Erkältungssymptome wie Schnupfen oder gelegentlichem Husten zeigen. Dabei gilt: An Grundschulen ist ein Schulbesuch bei leichten Erkältungssymptomen ohne Fieber vertretbar.
Grundsätzlich sollten Kinder mit unklaren Krankheitssymptomen in jedem Fall zunächst zuhause bleiben und gegebenenfalls einen Arzt aufsuchen: Kranke Schüler in reduziertem Allgemeinzustand mit Fieber, Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall dürfen nicht in die Schule kommen.
Die Wiederzulassung zum Schulbesuch nach einer Erkrankung ist erst wieder möglich, sofern die Schüler mindestens 24 Stunden symptomfrei (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) sind. In der Regel ist keine Testung auf Sars-CoV-2 erforderlich. Der Arzt entscheidet über eine Testung. Der fieberfreie Zeitraum soll 36 Stunden betragen.
Liebe Eltern, ich möchte Sie herzlich bitten, uns im Bemühen zu unterstützen, dass diese vorgegebenen Maßgaben eingehalten werden. Schließlich ist es unser gemeinsames Anliegen, den Präsenzunterricht an unserer Schule aufrecht zu erhalten.
Weitere Infos zum Schuljahresbeginn
In diesem Schuljahr werden knapp 100 Kinder in vier Klassen unterrichtet:
Klasse 1: Frau Knörr
Klasse 2: Frau Arold
Klasse 3: Frau Eberlein
Klasse 4: Frau Hartl
WuG-Lehrkräfte: Frau Hufnagel, Frau Herderich
Religionspädagoge: Herr Glück
WIM-Fachkraft: Frau Hauptmann
Jule Kleine und Theresa Probst werden uns im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes ein Jahr lang in der schulischen Arbeit und in der Betreuung unterstützen.
Betreuungsangebot „Offener Ganztag“ (Frau Seißer, Frau Tabacnik)
-Beginn der Betreuung: Mi 09.09.
-Teilnahme ist kostenfrei
-Betreuung wird von Mo-Do von 11 Uhr bis 12.30 Uhr bzw bis 14 Uhr oder bis 15.30 Uhr angeboten.
-Anmeldung ist für einzelne Tage möglich; je nach Bedarf
-Kinder können um 12.30 Uhr und um 14 Uhr mit dem Bus der FA Hütter heimfahren
-Kinder, die bis 15.30 Uhr bleiben, müssen abgeholt werden
-Kinder, die bis 14 Uhr oder 15.30 Uhr bleiben, essen gemeinsam zu Mittag
-Hausaufgabenbetreuungszeit wird gewährt
-freitags findet Betreuung nur bis 12.30 Uhr statt.
– im Rahmen des „Offenen Ganztages“ besteht die Möglichkeit, dass Kinder an zusätzlichen AG`s oder
am Instrumentalunterricht in Kooperation mit der Musikschule Rothenburg teilnehmen und davor /
danach das Betreuungsangebot in Anspruch nehmen (Anmeldung erforderlich!)
– schriftliche Anmeldungen bitte bis zum 18.09. abgeben!
Schulchor/WIM
Leider kann aufgrund der Corona-Pandemie aktuell kein Schulchor stattfinden.
Die WIM-Musikstunden in Klasse 2 werden von Frau Hauptmann gemeinsam mit der Klassenlehrkraft stattfinden. Ab dem 2. Halbjahr gibt es auch für die Erstklässler WIM. Ich freue mich sehr, dass wir mit Frau Hauptmann eine äußerst versierte und erfahrene Fachkraft an unserer Schule haben, die uns in unserem musikalischen Profil unterstützt.
Schulbus
Für die Schulbusfahrten wird für alle Fahrkinder das 365 Euro-Ticket zur Verfügung gestellt.
(Weitere Vorzüge dieses Tickets siehe unter : www.vgn.de/tickets/365-euro-ticket-vgn)
Die Schulfotografin (Fotostudio Menth) kommt am Donnerstag, den 17.09. zur Aufnahme der Klassenfotos (bei Wunsch auch Portraitfotos). Die Schulanfänger möchten an diesem Tag die Schultüten bereithalten.
Klassenelternabende mit Wahl der Klassenelternsprecher
Klasse 1: Montag, 14.09. Beginn 19.30 Uhr
Klasse 2: Dienstag, 15.09. Beginn 19.30 Uhr
Klasse 3: Mittwoch, 16.09. Beginn 19.30 Uhr
Klasse 4: Donnerstag, 17.09. Beginn 19.30 Uhr
Zu den Klassen-Elternabenden ergeht hiermit herzliche Einladung.
An diesem Abend findet die Klassenelternsprecherwahl statt.
Elternbeirat
Der Elternbeirat unserer Schule ist auf zwei Jahre gewählt.
Deshalb finden dieses Jahr keine Neuwahlen statt.
Unser Elternbeirat lädt alle Eltern zu einem Themen-Elternabend ein:
Thema „Gefahren im Netz“
Termin: Di 06.10.
Referentin: Frau Kasecker, Kripo Ansbach
An den beiden ersten Schultagen findet Unterricht bis 10.45 Uhr bei der jeweiligen Klassenlehrkraft statt. Ab Donnerstag findet Unterricht nach Stundenplan statt.
Ich wünsche Ihnen und insbesondere Ihren Kindern alles Gute und viel Erfolg im neuen Schuljahr.
Unseren neuen Erstklässlern wünsche ich, dass sie sich schnell bei uns an der Schule einleben und wohlfühlen!
Für heute grüße ich Sie ganz herzlich
Gudrun Hartl, Rektorin
Hier noch mal der Link für Alleinerziehende zur Notbetreuung:
An die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler an den bayerischen Schulen
Sommerferien und Schuljahr 2020/21
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern,
die Sommerferien stehen vor der Tür. Hinter uns liegt ein Schuljahr, das die Eltern viel Kraft gekostet hat. Ich hoffe, dass Sie und Ihre Kinder in den kommenden Wochen nun etwas Ruhe und Entspannung finden können, und wünsche Ihnen – auch im Namen von Frau Staatssekretärin Anna Stolz – schöne und möglichst unbeschwerte Ferientage.
Doch auch wenn wir es uns anders wünschen: Corona wird uns durch die Ferienzeit begleiten und unser Leben weiterhin beeinflussen. Das gilt weltweit, ganz egal, ob zuhause oder im Urlaub. Wir müssen alles dafür tun, damit das Infektionsgeschehen auf niedrigem Niveau bleibt.
Auch mit Blick auf das kommende Schuljahr sind niedrige Infektionszahlen entscheidend. Denn nur unter dieser Voraussetzung können unsere Schulen im Herbst in den „Regelbetrieb mit Hygieneauflagen“ starten, der unser Ziel ist.
Damit alle Schülerinnen und Schüler wieder täglich in die Schule gehen können, der Start gut gelingt und das Risiko einer Infektion so gering wie möglich bleibt, bereiten sich die Schulen auf das neue Schuljahr vor.
Den ab Herbst geltenden Hygieneplan können Sie Ende Juli / Anfang August unter www.km.bayern.de einsehen. Er wird viele Vorgaben etwa zur persönlichen Hygiene, zur Raumhygiene, zur Klassen- und Gruppenbildung sowie zum Verhalten im Schulhaus enthalten. Genaue Hinweise zur Umsetzung des Hygieneplans vor Ort erhalten Sie vor Unterrichtsbeginn direkt von der Schule Ihres Kindes.
Die ersten Wochen des Schuljahres werden vom „Wiederankommen“ geprägt sein. Für Schülerinnen und Schüler, bei denen sich Wissenslücken gebildet haben, richten die Schulen besondere Förderangebote ein. Nähere Informationen bzw. ggf. eine Teilnahmeempfehlung für Ihren Sohn/ Ihre Tochter erhalten Sie von der Schule.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern, Bayerns Schulen haben bei den Vorbereitungen für das neue Schuljahr verschiedene Szenarien im Blick: Auch für den Fall, dass die Infektionszahlen wieder ansteigen und ein Regelbetrieb nicht möglich sein sollte, sind entsprechende Pläne ausgearbeitet. Ihre Schule wird Sie ggf. über kurzfristige Entwicklungen informieren; auch über www.km.bayern.de erhalten Sie aktuelle Informationen.
Ich bin jedoch sehr zuversichtlich, dass wir das Schuljahr 2020/2021 am 8. September wie geplant beginnen können. Bitte geben Sie während der Ferien gut auf sich und andere Acht.
Für Ihre Unterstützung bedanke ich mich sehr und wünsche Ihnen noch einmal erholsame und vor allem gesunde Sommerferien!
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Michael Piazolo
Liebe Eltern unserer Schulanfänger!
Vor einem Monat hatte ich Ihnen geschrieben, wie wir die Einschulung unserer Erstklässler gerne planen würden unter der Voraussetzung, dass bis zum September wieder alles „normal“ laufen kann. Zwar ist der Wunsch groß, dass nach den Sommerferien der Regelunterricht stattfinden kann, allerdings zeichnet sich jetzt schon ab, dass auch das nächste Schuljahr kein „normales“ Jahr werden wird. Für das beginnende Schuljahr 2020/21 wird erwartet, dass wir mit ungewissen Infektionslagen, mit der Notwendigkeit von kurzfristigen Änderungen in Abläufen und weiteren besonderen Anforderungen für alle Beteiligten rechnen müssen – pädagogisch, personell, technisch und organisatorisch.
Nach den Informationen des Kultusministeriums und den aktuell gültigen Hygienevorschriften kann der Einschulungstag wie folgt geplant werden:
Der erste Schultag für Ihr Kind ist der Dienstag, 08. September 2020.
Nach dem aktuellen Stand findet um 9.30 Uhr in der Turnhalle der Grundschule eine kurze Andacht mit Herrn Pfarrer Reinhard Baust und anschließender Begrüßung für die Schulanfänger und deren Eltern statt. Dazu kann jeder Erstklässler höchsten zwei Begleitpersonen mitbringen.
(begrenzte Personenzahl! Mund/Nasenschutz! Abstandsregelung!)
Nach der Begrüßung werden die Kinder mit ihrer Lehrerin Frau Knörr in ihr künftiges Klassenzimmer gehen und dort ihre erste Unterrichtsstunde haben. Während dieser Zeit können Sie sich vor der Schule aufhalten. Unterrichtsende wird gegen 10.30 Uhr sein. Bitte nehmen Sie Ihr Schulkind am ersten Schultag selbst wieder mit nach Hause.
Am zweiten Schultag haben alle Kinder Unterricht von 7.30 Uhr bis 10.45 Uhr.
Auch die Erstklässler dürfen nun mit dem Bus heimfahren. Das Busticket bekommen die Kinder von der Lehrerin. Der Unterricht beginnt an unserer Schule immer um 7.30 Uhr für alle Kinder.
Den genauen Stundenplan wird Ihr Kind in der ersten Schulwoche bekommen.
Termin für den ersten Elternabend: Mo. 14.09. um 19.30 Uhr
Liebe Erstklasseneltern, ich hoffe sehr, dass wir den Schulanfang Ihrer Kinder in dieser Weise werden durchführen können und es nicht zu weiteren Einschränkungen kommen wird.
Bitte beachten Sie dazu aktuelle Hinweise auf unserer Homepage!
Mit freundlichen Grüßen
Gudrun Hartl, Rektorin
Juli 2020
Mögliches Ferienmotto:
>>Nichtstun ist besser als mit viel Mühe nichts schaffen. <<
Laotse
Liebe Eltern,
ein (wahrlich) verrücktes Schuljahr geht zu Ende und wir wissen heute noch nicht wie es nach den Ferien weitergeht.
Gerade deshalb möchten wir euch von ganzem Herzen eine gute Ferienzeit wünschen. Mit vielen Momenten in den Sie all die aktuellen Sorgen unserer Zeit ausblenden und zur Ruhe komme können.
Auch wir können noch keine Aussagen treffen wie und in welchem Rahmen unsere gewohnten Angebote z.B. Chor und MSE wieder anlaufen können. Wir werden aber die Schulleitung unterstützen (im Rahmen der Vorgaben) unseren Kindern einen möglichsten gewohnten und gemeinschaftlichen Schulalltag zu bieten.
Über eventuelle Überschüsse vom eingesammelten Elternpaket können wir im Moment noch keine genauen Aussagen treffen, werden euch aber im neuen Schuljahr informieren und natürlich einen möglichen Überschuss an euch weiterleiten. Papier- und Werkgeld wurde auch in diesem Schuljahr verbraucht (auch weil Werkmaterialien immer am Schuljahresanfang aufgefüllt werden).
Unsere Kooperation mit der Musikschule und den örtlichen Musikvereinen steht nach wie vor und es wird weiter Instrumentalunterricht angeboten. Die Anmeldung erfolgt über die Musikschule Rothenburg.
Wir wünschen euch, dass ihr alle gut im die Ferien kommt. Besonders unseren Viertklässlern und ihren Eltern wünschen wir an den neuen Schulen einen guten Start.
Wenn ihr noch Fragen habt, dürft ihr euch gerne an den Elternbeirat wenden.
Herzliche Grüße
Nadja de Candido
(Elternbeiratsvorsitzende)
(Kontakt Nadja de Candido: 09865-941388)
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern,
die Schulschließungen im Zusammenhang mit COVID-19 haben dazu geführt, dass viele Eltern in Bayern ihren Jahresurlaub bereits eingebracht haben, weil sie ihre Kinder selbst betreuen mussten. Deutlich mehr Eltern als in früheren Jahren benötigen daher in den Sommerferien 2020 ein Ferienangebot. Aus diesem Grund hat das Kultusministerium ein Sonderförderprogramm für zusätzliche Ferienangebote aufgelegt. Der Bayerische Jugendring (BJR) hält im Internet ein Ferienportal bereit, auf dem Sie die Ferienangebote in Ihrer Region finden.
Mit diesem Schreiben möchten wir Sie darüber informieren, wie Sie Ihr Kind für Ferienangebote anmelden können.
Bitte gehen Sie so vor:
Das Ferienportal des BJR finden Sie hier: www.bjr.de/ferienportal
Dort können Sie ab Montag, 13. Juli 2020, nach unterschiedlichen Ferienangeboten in Ihrer Region (sortiert nach Landkreisen und kreisfreien Städten) recherchieren.
Bitte melden Sie sich dann direkt bei dem jeweiligen Träger des Ferienangebots an. Die Informationen hierzu finden Sie in der jeweiligen Stecknadel auf der Landkarte.
Bitte beachten Sie bei der Anmeldung Folgendes:
Im Ferienportal finden Sie zwei Arten von Ferienangeboten:
o reguläre Ferienangebote ab Ferienbeginn (27. Juli 2020), an denen alle Kinder teilnehmen können.
o Ferienangebote, an denen nur Kinder teilnehmen können, deren Elltern ihren Jahresurlaub bereits weitgehend einbringen mussten.
Diese Ferienangebote, die durch das Sonderförderprogramm des Freistaats gefördert werden, finden ab dem 3. August 2020 statt.
Viele Träger werden erst nach und nach ihre Ferienangebote im Ferienportal einstellen. Wenn Sie noch nicht gleich ein passendes Angebot finden, prüfen Sie bitte einige Tage später nochmals die zur Verfügung stehenden Angebote.
Mit dem Sonderförderprogramm möchte der Freistaat die Eltern in Bayern unterstützen. Ein gesetzlicher Anspruch auf einen Ferienplatz besteht nicht.
Bitte beachten Sie, dass weder die Kommunen noch die Schulen für die Organisation der Ferienangebote zuständig sind. Informationen zu den Ferienangeboten finden Sie ausschließlich im Ferienportal (www.bjr.de/ferienportal).
Der Freistaat übernimmt für Ferienangebote keine Beförderungskosten.
Das zurückliegende Schuljahr war für Kinder, Eltern, Lehrkräfte und die weiteren pädagogischen Kräfte an den Schulen eine große Herausforderung.
Wir wünschen Ihnen sehr herzlich, dass Sie im Sommer 2020 – der ungewöhnlichen Situation zum Trotz – etwas Erholung und Ruhe finden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Gudrun Hartl, Rektorin
!!!!! Liegengebliebene Kleidungsstücke/Vesperdosen/Schuhe werden am Do 23./Fr 24. 07. zum Mitnehmen ausgelegt.
Nicht abgeholte Gegenstände werden danach entsorgt.
gez. Hartl, Schulleitung
Ein großer Regenbogen ist an unserem Schulfenster gut sichtbar zu erkennen. Er strahlt mit seinen bunten Farben über den Steinen, auf denen steht, was uns bedrückt hat und schwergefallen ist.
Alle Schulkinder unserer Grundschule haben an diesem Fensterbild ihren Anteil. Jedes Kind hat seine persönlichen Gedanken zu der Zeit der Schulschließung, Wünsche und Hoffnung für die Zukunft aufgeschrieben. Das Symbol des Regenbogens möchte somit für die ganze Schulgemeinschaft ein Zeichen der Hoffnung und Verbundenheit mit einem positiv in die Zukunft gewandten Blick aussenden. Näheres Hinschauen lohnt sich!
Dieses Schuljahr, das kurz nach dem Halbjahr vom gewohnten Schulbetrieb schlagartig in das „Lernen zuhause“ umgewandelt wurde, hat sehr viel Flexibilität und Neuorientierung gefordert.
Das Wohnen und Leben im ländlichen Raum und unsere überschaubare Schulgröße haben sich gerade in der großen Herausforderung der COVID- 19 Pandemie für unsere Schulkinder als vorteilshaft erwiesen. Der Kontakt zueinander konnte auf verschiedenen Wegen aufrechterhalten werden. Nach Pfingsten war es wieder für alle Klassen möglich unter Beachtung der Hygienevorgaben jeweils in halber Klassenstärke gemeinsam zu lernen.
Unsere beiden Bufdis Anna und Luisa (siehe Foto) beenden ihren Einsatz an unserer Schule. Die Schulfamilie bedankt sich herzlich für die tatkräftige Unterstützung. Wir wünschen beiden für ihren weiteren Ausbildungsweg alles Gute!
Liebe Eltern unserer Schulanfänger!
Aufgrund der Vorschriften wegen Covid 19 ist es aktuell leider nicht möglich den Kennenlern-Nachmittag und die Schnupperstunde für die Schulanfänger durchzuführen.
Deshalb hat jeder Tutor einen persönlichen Brief für sein Tutorenkind geschrieben.
Im September werden wir sicher das Kennenlernen nachholen können.
Anbei erhalten Sie die Informationen zum Schulstart im September:
Der erste Schultag für Ihr Kind ist der Dienstag, 08. September 2020.
Unter der Voraussetzung, dass bis zum September wieder alles „normal“ laufen kann,
wird um 8.30 Uhr in der Kirche in Oberscheckenbach der Einschulungsgottesdienst stattfinden.
Im Anschluss daran werden wir uns gegen 9.30 Uhr in der Aula der Schule treffen und nach einer kurzen Begrüßung durch die Schulleitung und die Tutoren werden die neuen Schulkinder in ihr Klassenzimmer gehen und eine Stunde Unterricht haben. Während dieser Zeit können Sie sich in unserer Bücherei oder auf dem Pausenhof aufhalten. Unterrichtsende wird gegen 10.30 Uhr sein. Bitte nehmen Sie Ihr Schulkind am ersten Schultag selbst wieder mit nach Hause.
Am zweiten Schultag haben alle Kinder Unterricht von 7.30 Uhr bis 10.45 Uhr.
Auch die Erstklässler dürfen nun mit dem Bus heimfahren. Das Busticket bekommen die Kinder von der Lehrerin.
Der Unterricht beginnt an unserer Schule immer um 7.30 Uhr für alle Kinder.
Den genauen Stundenplan wird Ihr Kind in der ersten Schulwoche bekommen.
Bitte merken Sie sich auch schon den Termin für den ersten Elternabend vor:
Mo. 14.09. um 19.30 Uhr
Das Betreuungsangebot für unsere Schulkinder kann im Rahmen des „Offenen Ganztages“ bis um 12.30 / 14 Uhr und ab dem neuen Schuljahr auch bis 15.30 Uhr wahrgenommen werden.
Ein aktualisiertes Anmeldeformular liegt bei.
Verbindliche Anmeldungen bitte bis spätestens Fr.18. 09. im Sekretariat abgeben!
Nach der jetzigen Planung ist vorgesehen, dass die erste Klasse unsere Kollegin Frau Elisabeth Knörr unterrichten wird. Sie hat einen Brief an ihre zukünftigen Schulkinder geschrieben und die Materialliste, die sie schon beim Info-Abend im Februar bekommen haben, ergänzt.
Alle Lehrerinnen freuen sich auf Ihr Kind und wir hoffen auf eine gute Zusammenarbeit auch mit Ihnen als Eltern.
Mit freundlichen Grüßen
Gudrun Hartl, Rektorin
Schulbetrieb ab September und „Brückenangebote 2020“
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern,
seit den Pfingstferien befinden sich die allermeisten Schülerinnen und Schüler wieder im Präsenzunterricht. Von einer Normalität an den Schulen sind wir im Moment jedoch noch weit entfernt. Durch das weiterhin notwendige Abstandsgebot werden die Klassen derzeit mit geteilten Gruppen unterrichtet, die sich wochen- oder tageweise beim Schulbesuch abwechseln.
Die derzeitige positive Entwicklung der Infektionszahlen sowie jüngst veröffentlichte wissenschaftliche Studien, die sich mit der Rolle von Kindern in Zusammenhang mit dem Corona-Virus befassen, geben jedoch Anlass zur Hoffnung. Sollte das Infektionsgeschehen es zulassen, streben wir daher eine Öffnung der Schulen zum neuen Schuljahr im Regelbetrieb unter bestimmten Hygieneauflagen an. So hat es der bayerische Ministerrat heute beschlossen.
Dies bedeutet, dass ab September 2020
- alle Schülerinnen und Schüler täglich im Präsenzunterricht, d. h. an ihrer Schule, unterrichtet werden,
- auch die Schulvorbereitenden Einrichtungen (SVE) an Förderschulen wieder einen regulären Betrieb aufnehmen und
- weiterhin besondere Hygienevorgaben gelten sollen, um den Anforderungen des Infektionsschutzes Rechnung zu tragen.
Für die Schülerinnen und Schüler, ihre Lehrerinnen und Lehrer, aber auch für Sie als Erziehungsberechtigte wäre eine solche Rückkehr der Schulen zum Regelbetrieb – wenn auch unter Auflagen – ein entscheidender Schritt in Richtung der Normalität, die wir uns alle inständig wünschen. Voraussetzung ist, dass die Entwicklung des Infektionsgeschehens über die Sommerferien hinweg einen Verzicht auf den Mindestabstand von 1,5 Metern in den Klassenzimmern zulässt. Sie können sich darauf verlassen, dass wir weiterhin vorsichtig und umsichtig vorgehen werden. Besondere Bedeutung hat daher der Hygieneplan für die Schulen, den wir gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium an die neue Situation anpassen werden. Außerdem werden wir das Infektionsgeschehen genau beobachten. Sollten die Infektionszahlen eine Rückkehr zum Regelbetrieb im September nicht erlauben, werden wir schnell reagieren und Alternativszenarien zum Einsatz bringen. Unter Umständen kann daher auch kurzfristig eine Rückkehr zum derzeitigen System notwendig werden, bei dem sich Präsenzunterricht in der Schule mit „Distanzunterricht“ zu Hause abwechselt. Insbesondere für den Fall einer zweiten Pandemiewelle kann ich auch nicht ausschließen, dass der Schulbetrieb an einzelnen Schulen oder ggf. auch flächendeckend erneut auf „Distanzunterricht“ umgestellt werden muss. All diese Alternativszenarien haben wir im Blick.
Gleichzeitig stehen für uns die Belange der Bildung sowie die der Kinder, der Jugendlichen und deren Eltern im Fokus – für die Familien waren die letzten Monate sehr belastend und sie haben größte Anstrengungen unternommen, um mit den Auswirkungen der Pandemie umzugehen. Dafür darf
ich Ihnen, auch im Namen von Frau Staatssekretärin Anna Stolz unseren Dank und unsere Anerkennung aussprechen. Es ist uns ein Anliegen, Sie und Ihre Kinder auch weiterhin in dieser einmaligen Sondersituation unterstützen. Dafür haben wir die „Brückenangebote 2020“ entwickelt, die gewissermaßen eine Brücke hin zum bzw. ins neue Schuljahr bilden.
1. Unterstützung bei der Betreuung in den Sommerferien Ich bin mir bewusst, dass die Schulschließungen viele Eltern vor große Herausforderungen gestellt haben, um die Betreuung ihrer Kinder sicherzustellen. Gerade für Alleinerziehende und Eltern von Kindern mit Behinderungen war die Situation nicht einfach. Einige haben ihren Jahresurlaub bereits eingebracht und sind daher auf Unterstützung bei der Überbrückung der Sommerferien angewiesen. Auch in den diesjährigen Sommerferien bieten zahlreiche Träger vor Ort (wie z. B. Kommunen, Kreis- und Stadtjugendringe u. a.) Ferienangebote an. Sollten Sie Ihren Jahresurlaub bereits aufgebraucht haben, bitte ich Sie, zunächst auf diese Angebote zurückgreifen.
Ergänzend hierzu schafft das Kultusministerium in diesem Jahr die Voraussetzungen, dass zusätzliche Ferienangebote in den Sommerferien eingerichtet werden können. Diese Angebote sind überwiegend freizeitpädagogisch ausgerichtet. Für die teilnehmenden Kinder soll der Erholungscharakter der Ferien im Vordergrund stehen. Auch dienen die Angebote der Stärkung des sozialen Miteinanders, das in den letzten Wochen und Monaten in der Corona-Pandemie sicher oft zu kurz gekommen ist. Das Angebot wird eingerichtet vor allem für die Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2019/2020 die Jahrgangsstufen 1 bis 6 besuchen. Sollte Ihr Kind in einer entsprechenden Jahrgangsstufe sein, wird die Schulleitung in Kürze mit entsprechenden weiterführenden Informationen und einer Abfrage des Betreuungsbedarfs auf Sie zukommen. Für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen können auch höhere Jahrgangsstufen einbezogen werden.
2. Zusätzliche Förderangebote Die Schulen haben seit Beginn der Schulschließungen große Anstrengungen unternommen, um trotz der Einschränkungen alle Schülerinnen und Schüler zu erreichen. Dennoch kann das „Lernen zuhause“ nicht immer dieselbe Wirkung entfalten, wie es der durchgängige Präsenzunterricht mit seinen persönlichen Begegnungen vermag. Nicht alle Schülerinnen und Schülerinnen kommen gleich gut mit dieser Situation zurecht. Für Schülerinnen und Schüler, bei denen die Corona-Sondersituation erkennbar zu Lücken im Wissens- bzw. Kompetenzerwerb geführt hat, werden daher im Rahmen der den Schulen zur Verfügung stehenden Stellen im neuen Schuljahr spezielle schulbegleitende Unterstützungsangebote eingerichtet. Schülerinnen und Schüler mit entsprechendem Bedarf sollen dabei besonders gefördert werden. Die Angebote starten – i. d. R. auf der Basis einer Teilnahmeempfehlung durch die jeweilige Schule, die möglichst noch in diesem Schuljahr ausgesprochen wird – bereits in der ersten Schulwoche nach den Sommerferien. Ihre Schule wird Sie rechtzeitig informieren, wie diese Förderangebote vor Ort organisiert werden und welche Fächer beteiligt sind, sowie ggf. eine Teilnahmeempfehlung für die entsprechenden Schülerinnen und Schüler aussprechen.
Über diese Angebote hinaus ist es mir ein besonderes Anliegen, dass alle Schülerinnen und Schüler zu Beginn des kommenden Schuljahrs gut im neuen Schuljahr 2020/2021 ankommen. Vertrauen Sie darauf, dass die Lehrkräfte des aktuellen und des kommenden Schuljahres sich nicht nur gut austauschen, wenn bestimmte Inhalte nicht mehr behandelt werden konnten, sondern auch mit Augenmaß die richtigen Schwerpunkte im Lernstoff des kommenden Schuljahres setzen werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern,
in den vergangenen Wochen und Monaten hat sich die Bedeutung der Schulen auf besondere Weise gezeigt: Schule ist nicht nur ein Ort des Lernens, sondern auch ein Ort des Miteinanders und der Begegnung. Ich hoffe sehr, dass diese Begegnungen – wenn auch unter bestimmten Hygienevorgaben – bald wieder intensiver stattfinden können.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Michael Piazolo
München, Juni 2020
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern,
die Schulschließungen im Zusammenhang mit COVID-19 haben dazu geführt, dass viele Erziehungsberechtigte in Bayern ihre Kinder selbst betreuen und daher ihren Jahresurlaub bereits einbringen mussten. Vor diesem Hintergrund hat die Staatsregierung beschlossen, ein Förderprogramm für zusätzliche Ferienangebote aufzulegen.
Zur Planung dieses Programms benötigen wir konkrete Angaben zu den Betreuungsbedarfen an den einzelnen Schulen. Wir bitten Sie daher, ihre Betreuungsbedarfe mit diesem Rückmeldebogen den Schulleitungen mitzuteilen. Bitte beachten Sie, bevor Sie den Rückmeldebogen ausfüllen, unbedingt folgende Hinweise:
- Die Kommunen in Bayern, aber auch viele Jugendorganisationen und häufig auch die Träger von schulischen Ganztagsangeboten und Mittagsbetreuungen bieten Ferienbetreuungen an. Darüber hinaus sehen Kindertageseinrichtungen wie Horte sowie Heilpädagogische Tagesstätten eine Betreuung in den Sommerferien vor. Sofern Sie für Ihr Kind bereits einen Betreuungsplatz in einem dieser Angebote haben, melden Sie bitte keine Betreuungsbedarfe mit diesem Rückmeldebogen an. Die Bedarfsabfrage dient nur dazu, die noch nicht gedeckten Betreuungsbedarfe zu erfassen.
- Bei dieser Bedarfsabfrage handelt es sich nicht um eine Anmeldung. Die Bedarfsabfrage dient lediglich dazu, dass festgestellt werden kann, wo noch zusätzliche Angebote benötigt werden.
- Teilnahmeberechtigt an diesen zusätzlichen Angeboten sind ausschließlich Kinder, deren Erziehungsberechtigte bzw. alleinerziehenden Elternteile ihren Jahresurlaub bereits weitestgehend bzw. vollständig einbringen mussten. Selbstverständlich steht es allen anderen Erziehungsberechtigten frei, ihre Kinder für die sonstigen Ferienangebote an ihrem Wohnort anzumelden.
- Zudem ist der Teilnehmerkreis auf Kinder beschränkt, die im Schuljahr 2019/2020 die Jahrgangsstufen 1-6 besuchen sowie Schülerinnen und Schüler in höheren Jahrgangsstufen, wenn deren Behinderung oder entsprechende Beeinträchtigung eine ganztägige Aufsicht und Betreuung erfordert. Teilnahmeberechtigt sind außerdem Kinder in Schulvorbereitenden Einrichtungen (SVE) an Förderzentren.
- Es besteht kein Anspruch auf einen Betreuungsplatz.
- Ferienangebote können nur durchgeführt werden, wenn das Infektionsgeschehen dies zulässt. Kinder mit Krankheitssymptomen können nicht teilnehmen.
- Die Träger der zusätzlichen Ferienangebote können für die Teilnahme an den Ferienangeboten Teilnahmegebühren verlangen (Richtwert: bis zu 50 Euro pro Kind/Woche).
- Die zusätzlichen Ferienangebote können, je nach Träger, im Schulgebäude oder in anderen Räumlichkeiten stattfinden. Bitte beachten Sie, dass der Freistaat für Ferienangebote keine Beförderungskosten übernimmt.
- Der Freistaat fördert zusätzliche Ferienangebote im Umfang von einer, zwei, drei, vier oder fünf Wochen, die am 3. August 2020 oder später beginnen. Bitte haben Sie Verständnis, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussagen möglich sind, welche Zeiträume an Ihrem Wohnort abgedeckt werden können.
- Die zusätzlichen Ferienangebote decken montags bis freitags grundsätzlich den Zeitraum von 8 bis 16 Uhr ab. Eine Anmeldung und Teilnahme erfolgt in der Regel wochenweise.
Teilnahmeberechtigt sind Kinder, die in diesem Zeitraum täglich mindestens 4 Stunden an dem Betreuungsangebot teilnehmen. In dem Rückmeldebogen können Sie daher auch Betreuungsbedarfe melden, die sich auf den Vormittag oder Nachmittag beschränken.
Bitte haben Sie Verständnis, dass es großen Aufwand erfordert, kurzfristig zusätzliche Ferienangebote einzurichten.
Informationen über die Anmeldemöglichkeiten für zusätzliche Ferienangebote in Ihrer Region werden daher voraussichtlich erst im Verlauf des Monats Juli bekannt gegeben.
Bis dahin bitten wir Sie sehr herzlich um Geduld.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Elfriede Ohrnberger Ministerialdirigentin
Hier ist dieser Brief ist auch als PDF für Sie zum Ausdrucken: Elternbrief_Sommerferien
Hier finden Sie den Rückmeldebogen als PDF zum Ausdrucken 1Rückmeldebogen_Sommerferien
……………>> “Eine Krise ist ein produktiver Zustand. Man muss ihr nur den Beigeschmack der Katastrophe nehmen.” Max Frisch <<…………….
Liebe Eltern,
es steht nun fest, wie es mit dem Schulbesuch bis zu den Sommerferien für alle Schüler/innen weitergeht.
Wir wissen, dass das Ganze in den vergangenen Wochen/Monaten für euch nicht einfach war, dass die Situation auch weiterhin nicht einfach sein wird und es nicht leicht ist Schule, Lernen und Arbeiten unter einen Hut zu bekommen.
Wir, der Elternbeirat, möchten uns deshalb in diesem Brief ganz herzlich bei euch Eltern bedanken, für eure Geduld und Ausdauer, um diese „neue“ Situation mitzutragen,
für die Motivation, mit der ihr eure Kinder unterstützt habt und weiterhin auch noch tut, damit sie am „Ball“ bleiben und für eure Anregungen und Rückmeldungen in den letzten Wochen.
Leider muss auch unser Schulfest in diesem Jahr ausfallen. Vielleicht können wir ja ein kleines Fest zum Abschluss des Schuljahres veranstalten, wenn die Auflagen es zulassen und Interesse von eurer Seite besteht, allerdings ist dies momentan noch nicht planbar.
Durch das Schulfest fehlen uns zwar Einnahmen in unserer Kasse, da aber viele Projekte nicht stattfinden konnten haben wir auch weniger Ausgaben und so gleicht sich alles aus. Sollten wir dennoch mehr Ausgaben als Einnahmen haben, wird der Freundeskreis uns unterstützen. Herzlichen Dank dafür.
Die Schul-T-Shirts sind bestellt, wir informieren euch, bevor sei ausgeteilt werden.
Wir sind auch weiterhin dankbar, wenn ihr auf uns zukommt und uns eure Rückmeldungen, Ideen, Anregungen und Fragen mitteilt, denn nur so können wir Schulalltag, auch wenn er außergewöhnlich ist, gemeinsam mit unseren Kindern gut meistern.
Nach dem aktuellen Plan werden unsere Kinder in 2 Klassengruppen geteilt und haben abwechselnd Unterricht. Immer ein Tag Unterricht ein Tag „Homeoffice“. Genaue Angaben dazu findet ihr im Elternbrief von der Schulleitung. Diesen findet ihr auch nochmal auf der Homepage.
Vielen Dank und bleibt gesund und genießt die Ferien!
Euer Elternbeirat
(Kontakt Nadja de Candido 09865-941388)
……..>> “Wo die Herzen weit sind, da ist auch ein Haus nicht zu eng” J.W.v. Goethe <<……..
(in diesem Sinne wünschen wir euch weiterhin weite Herzen!)
Liebe Eltern,
ich freue mich Ihnen mitteilen zu können, dass ab dem 15.06.2020 auch die Klassen der Jahrgangsstufen 2 und 3 wieder in den Präsenzunterricht zurückkehren können.
Das Kultusministerium weist darauf hin, dass weiterhin der Gesundheitsschutz der gesamten Schulgemeinschaft an oberster Stelle steht und eine strikte Einhaltung des Hygieneplans unerlässlich ist. Dem Infektionsschutz wird weiterhin oberste Priorität eingeräumt. Allen Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 – 4 wird Unterricht in Lerngruppen erteilt.
Für unsere Grundschule haben wir basierend auf den Vorgaben des Ministeriums folgende Vorgehensweise vereinbart:
Die Klassenlehrkraft teilt ihre Klasse in zwei Lerngruppen auf (soweit möglich nach Buslinie Adelshofen-/Steinsfeld-Linie), damit die Busse nicht überlastet sind.
- Der Unterricht erfolgt für alle Klassen in geteilten Lerngruppen, die sich täglich abwechseln.
- An jedem zweiten Tag wird die jeweilige Lerngruppe in der Schule unterrichtet und bekommt Hausaufgaben bis zum übernächsten Schultag.
- -Die Unterrichtszeit geht von 7.30 Uhr bis 10.45 Uhr. Jedes Kind hat somit bis zu den Sommerferien 15 Unterrichtstage mit jeweils 4 Unterrichtseinheiten. Das ergibt insgesamt eine Gesamtstundenzahl von 60 Unterrichtseinheiten. (Laut Erlass ist eine Gesamtstundenzahl von 45 Unterrichtseinheiten im Präsenzunterricht vorgeschrieben)
- Der Unterricht dient dem Kompetenzerwerb in den Kernfächern Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht.
- Die übrigen Fächer können im Rahmen der Möglichkeiten angemessen berücksichtigt werden.
- Weiterhin findet aus Gründen des Infektionsschutzes kein Sportunterricht, keine Musikpraxis, kein Kunstunterricht und kein gruppenbezogenes Arbeiten im Fach Werken und Gestalten statt.
- Verkehrserziehung kann im verbleibenden Schuljahr nicht durchgeführt werden. Es entfällt die praktische Radfahrausbildung durch die Jugendverkehrsschule und die Radfahrprüfung in Jahrgangsstufe 4.
Leistungserhebungen, Leistungsbewertungen:
- Sind grundsätzlich nur noch möglich, wenn sie zur Bildung der Jahresfortgangsnote erforderlich sind. (Erzielte Note darf nur zur Leistungsverbesserung beitragen)
- Werden in Jahrgangsstufe 4 wie bisher angekündigt.
- Setzen eine fundierte Erarbeitung und Sicherung der Inhalte im vorausgegangenen Präsensunterricht voraus.
Zeugnisse
- Beim Jahreszeugnis für Jahrgangsstufe 1 ergibt sich keine Veränderung
- Das Jahreszeugnis für Jahrgangsstufe 2 erfolgt analog dem der Jahrgangsstufe 1 (Leistungsrückmeldung ausschließlich über Verbalbeurteilung)
- Die Noten für das Jahreszeugnis für die Jahrgangsstufe 3 und 4 werden grundsätzlich auf Basis der bisher erbrachten Leistungen gebildet.
Im gesamten Schulgebäude und auf dem Pausenhof gelten die vorgeschriebenen Hygienevorschriften (siehe Hygienekonzept bayr. Staatsministerium vom 19.05.2020)
- Jedes Kind muss im Schulbus, im Schulhaus und auf dem Pausenhof einen Mund/Nasenschutz tragen. Im Klassenzimmer darf er abgelegt werden. Jedes Kind soll einen zweiten Mundschutz in einer Plastiktüte dabeihaben, um diesen in der Schule wechseln zu können.
- Der Mundschutz sollte täglich frisch gewaschen sein. Dafür müssen die Eltern Sorge tragen.
- Die Kinder werden angehalten immer Abstand zueinander zu halten.
- Gründliches Händewaschen ist vorgeschrieben (20-30 sec).
- Händedesinfektion steht laut dringender Empfehlung des Ministeriums zur Verfügung.
- Nies- und Hustenetikette ist zu beachten.
- Beim Auftreten von coronaspezifischen Erkältungs- bzw respiratorischen Symptomen ist die Schulleitung zu informieren und das Kind muss zuhause bleiben.
- Tritt ein solches Symptom in der Schule auf, ist das Kind sofort vor Ort in der Schule bis zur Abholung durch die Eltern zu isolieren.
- Ein Schulbesuch ist erst dann wieder möglich, wenn eine Bestätigung des Arztes vorliegt, dass der betroffene Schüler untersucht und ein Verdachtsfall ausgeschlossen ist.
Notbetreuung / Ganztagesbetreuung
wird im gesetzlichen Rahmen bis 12.30 Uhr angeboten.
Mit freundlichen Grüßen
Gudrun Hartl, Rektorin
Weitere Infos aus dem Elternbeirat:
- Unser diesjähriges Schulfest muss leider entfallen.
- Die Schul T-shirts sind bestellt. Sobald die Lieferung da ist, werden die Eltern informiert.
———————————————————————————————————————————————————————
Bitte bestätigen Sie den Erhalt des Elternbriefes durch Ihre Unterschrift und geben Sie den Abschnitt Ihrem Kind mit in die Schule:
Ich habe den Elternbrief vom 29.05.2020 erhalten und den Inhalt zur Kenntnis genommen.
Name des Kindes: ____________________________ Klasse: __________
Datum: ___________________ Unterschrift: ____________________
Über die Schulleitung
An die Eltern der Schülerinnen und Schüler an den bayerischen Schulen
per OWA
Corona-Pandemie – schrittweise Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs an den Schulen in Bayern
Sehr geehrte Damen und Herren,
vor mehr als zwei Monaten wurde der Unterrichtsbetrieb an den bayerischen Schulen eingestellt, um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Seither befinden sich nicht nur unsere Schulen, sondern auch die Familien in unserem Land gewissermaßen in einer Ausnahmesituation. Ich weiß, welche Herausforderungen für Sie als Eltern bzw. Erziehungsberechtigte mit dieser Situation verbunden sind und waren. Für Eltern von Kindern mit Behinderungen oder in besonderen Lebenslagen gilt dies noch einmal in verstärktem Maß. Unter diesen Umständen weiterhin einen familiären „Alltag“ zu organisieren, der den verschiedenen Anforderungen von Schule, Betreuung und Arbeit gerecht wird, geht bei vielen an die Belastungsgrenze – erst recht, wenn noch konkrete Sorgen um nahestehende Menschen oder die eigene Zukunft hinzukommen. Für alles, was Sie in den zurückliegenden Wochen geleistet haben, möchte ich Ihnen daher an dieser Stelle – auch im Namen
Der Bayerische Staatsminister für Unterricht und Kultus Prof. Dr. Michael Piazolo, MdL
von Frau Staatssekretärin Anna Stolz – noch einmal meinen herzlichen Dank aussprechen.
Zuletzt habe ich mich am 21. April direkt an Sie gewandt. Damals hatten wir gerade ins Auge gefasst, die Abschlussklassen an den weiterführenden und beruflichen Schulen in den Präsenzunterricht zurückzuholen, um diese Schülerinnen und Schüler weiterhin gut auf ihre bevorstehenden Abschlussprüfungen vorbereiten zu können. Eine Öffnung der Schulen für weitere Jahrgangsstufen ließ der Infektionsschutz zu diesem Zeitpunkt nicht zu. Daher haben wir seither für die übrigen Jahrgangsstufen das „Lernen zuhause“ unter den Rahmenbedingungen, die ich Ihnen in dem genannten Schreiben geschildert habe, fortgesetzt.
Wie Sie wissen, setzen wir den behutsamen Kurs, die Schulen schrittweise und unter besonderen Hygienevorgaben für weitere Jahrgangsstufen zu öffnen, in diesen Tagen fort. Dabei stellt der Infektionsschutz die oberste Richtschnur dar. Seit 11. Mai sind auch die Klassen, die im kommenden Jahr ihren Abschluss machen, und die Jahrgangsstufe 4 der Grundschulen und der entsprechenden Förderschulen an den Schulen zurück. Unterrichtet wird in aller Regel in geteilten Gruppen, um in den Klassenräumen den erforderlichen Mindestabstand einhalten zu können. Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und sonstiges Personal sowie Besucherinnen und Besucher sind zudem angehalten, außerhalb des Unterrichts einen Mund- und Nasenschutz zu tragen, da es hier extrem schwierig ist, den Mindestabstand einzuhalten. Ab Montag, den 18. Mai 2020, kehren dann die jeweils untersten Jahrgangsstufen der allgemeinbildenden Schulen in den Präsenzunterricht zurück. An den Grundschulen sind dies die Erstklässlerinnen und Erstklässler, an den Mittelschulen die Jahrgangsstufe 5, an Realschulen und Gymnasien die Jahrgangsstufen 5 und 6 und zusätzlich an den Wirtschaftsschulen die jeweils unterste Jahrgangsstufe. Das gilt grundsätzlich ebenso für die entsprechenden Förderschulen; genauere
Informationen zu den einzelnen Förderschwerpunkten finden Sie auf unserer Homepage. Auch diese Klassen werden in aller Regel geteilt, wobei sich die beiden Gruppen in den meisten Fällen wochenweise (im Einzelfall ggf. auch tageweise) mit dem Schulbesuch abwechseln. Die Gruppe, die sich jeweils nicht in der Schule befindet, setzt in dieser Zeit das „Lernen zuhause“ fort.
Zur organisatorischen Umsetzung des Präsenzunterrichts bzw. zur Gruppeneinteilung werden Sie bereits direkt von Ihrer Schule Informationen erhalten haben. Die Schulen sind bestrebt, ein stabiles und verlässliches Unterrichtsangebot umzusetzen. Gleichzeitig sind die Möglichkeiten der Schulen aktuell stark eingeschränkt: So sind beispielsweise durch die Gruppenteilungen in den Abschlussklassen zusätzliche Räume belegt, die dann an anderer Stelle fehlen. Lehrkräfte, die mit Blick auf Covid-19 einer Risikogruppe angehören, stehen u. U. nicht für den Einsatz an der Schule zur Verfügung. Andere Lehrkräfte werden für die Fortsetzung der Notbetreuung benötigt. Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass der Unterricht in der Schule vielfach nur in reduziertem Umfang stattfinden kann.
Nach den Pfingstferien wollen wir – sofern sich das Infektionsgeschehen weiterhin günstig entwickelt – schließlich auch alle übrigen Jahrgangsstufen in die Schulen zurückholen, freilich ebenfalls in dem oben beschriebenen Wechsel zwischen Präsenzunterricht und „Lernen zuhause“. Welche Klasse bzw. welche Gruppe wann in der Schule sein wird, erfahren Sie dann direkt von Ihrer Schule. Bis dahin bitte ich Sie noch um etwas Geduld.
In den meisten Klassen bzw. Jahrgangsstufen wird es somit in den kommenden Wochen in aller Regel zu einem Wechsel von Präsenzunterricht in der Schule und „Lernen zuhause“ kommen (mit Ausnahme der Abschlussklassen sowie – bis Pfingsten – der Jahrgangsstufe 4 an den Grundschulen).
Aus pädagogischer Sicht ist es dabei wichtig, das „Lernen zuhause“ und den Präsenzunterricht eng zu verknüpfen. Beide Phasen bilden im Grunde eine Einheit, die die verschiedenen Teilgruppen einer Klasse in der Regel zeitversetzt durchlaufen. Dabei werden die im Präsenzunterricht bearbeiteten Inhalte und vermittelten Kompetenzen in der Phase des „Lernens zuhause“ geübt, gefestigt und vertieft. In enger Verbindung mit dem Präsenzunterricht kann zuhause auch Wissen erweitert werden – allerdings mit Augenmaß. Die Themen, die die Lehrkräfte dafür auswählen, müssen sich hinsichtlich Umfang, Schwierigkeitsgrad, Vorkenntnissen und vorhandenen Kommunikationswegen dafür eignen. Wichtig ist auch, dass sie von zentraler Bedeutung für die nächsthöheren Jahrgangsstufen sind. Die genaue Umsetzung liegt in den Händen der Lehrkräfte. Grundsätzlich können analoge wie digitale Kommunikations- und Vermittlungswege genutzt werden. Die Lehrkräfte berücksichtigen bei der Auswahl die Schulart, das Alter und den Lernstand der Schülerinnen und Schüler genauso wie die häuslichen Voraussetzungen. Dies kann durchaus zu unterschiedlichen pädagogischen und organisatorischen Herangehensweisen führen. Die Lehrkräfte werden während des „Lernens zuhause“ weiterhin Kontakt zu ihren Schülerinnen und Schülern halten und sie (z. B. in Telefon- oder Videosprechstunden oder Videokonferenzen via Internet) begleiten. Voraussetzung für eine gelingende Kommunikation ist freilich, dass die Schülerinnen und Schüler auf die angebotenen Kommunikationsmöglichkeiten auch zuverlässig zurückgreifen. Sie als Eltern bzw. Erziehungsberechtigte bitte ich, Ihre Kinder zu unterstützen, indem Sie mit ihnen einen Tagesablauf festlegen, eine passende Lernumgebung ermöglichen und – je nach Alter – ggf. die Erledigung der erteilten Arbeitsaufträge prüfen. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal betonen: Auch in den kommenden Wochen können und sollen Sie die Lehrkraft nicht ersetzen!
Die Schulen werden zudem große Anstrengungen unternehmen, für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6, die während der
Phasen des „Lernens zuhause“ nicht zuhause betreut werden können, weiterhin eine Betreuung in der Schule zu ermöglichen. In den Pfingstferien soll – wie schon in den Osterferien – ebenfalls ein Betreuungsangebot aufrechterhalten werden. Nähere Informationen erhalten Sie noch direkt von der Schule.
Trotz des enormen Einsatzes der Lehrkräfte und der Berücksichtigung der Erfahrungen der letzten Wochen wird auch in Zukunft nicht immer alles klappen – dies zu erwarten, wäre angesichts der Herausforderungen, denen wir uns derzeit gegenübersehen, in meinen Augen vermessen. Umso wichtiger ist daher, dass Sie den Lehrkräften eine kurze Rückmeldung geben, wenn es wiederholt größere Probleme gibt. Genauso wichtig – und auch das möchte in diesem Zusammenhang nicht unerwähnt lassen – sind Feedback und Anerkennung, wenn etwas gut gelingt.
Viele Schüler, Eltern und Lehrkräfte haben in den letzten Tagen berichtet, dass der „erste Schultag nach Corona“ für sie ein ganz besonderer war – und dies nicht nur wegen der Hygienevorgaben und der ungewohnten Atmosphäre im Schulhaus. Die langen Wochen der Schulschließungen ohne das gewohnte soziale Umfeld haben bei vielen tiefe Eindrücke hinterlassen. Umso wichtiger ist es mir, dass wir unseren Schülerinnen und Schülern nun eine Phase des Ankommens ermöglichen. Dazu gehört auch, dass bis zum Schuljahresende in aller Regel keine verpflichtenden Leistungsnachweise mehr stattfinden. Die Noten für das Jahreszeugnis werden grundsätzlich auf Basis der bisher erbrachten Leistungsnachweise gebildet. Nur in wenigen Ausnahmefällen kann die Durchführung von Leistungsnachweisen zur Bildung der Jahresfortgangsnote noch erforderlich sein. Freiwillige Leistungsnachweise sind zur Notenverbesserung grundsätzlich weiter möglich. Während des „Lernens zuhause“ finden wie bisher keine Leistungsnachweise statt. Weitere aktuelle Informationen zum Schulbetrieb bis zum Schuljahresende finden Sie auf der Homepage des Kultusministeriums unter www.km.bayern.de.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern,
wenn die Schülerinnen und Schüler in den nächsten Tagen und Wochen Schritt für Schritt in die Schulhäuser zurückkehren, werden viele dies wenigstens als einen kleinen Schritt hin zum gewohnten Alltag empfinden. Dass die rückläufigen Infektionszahlen diesen Schritt ermöglichen, ist auch Ihr Verdienst. Sie waren in den zurückliegenden Wochen der Schulschließung in besonderer Weise für Ihre Kinder da und haben so zu einer Eindämmung des Virus beigetragen. Auch dafür sage ich Ihnen meinen aufrichtigen Dank, in den ich die vielen Elternvertreter vor Ort einschließe, die als Klassenelternsprecher, Elternbeiräte oder Unterstützer in vielfältiger Weise hilfreich tätig waren. Von einer Rückkehr zur Normalität sind wir derzeit leider noch weit entfernt, die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens ist nach wie vor nicht absehbar. Daher bitte ich Sie auch für die kommenden Wochen um Ihre Unterstützung, Ihr Verständnis und Ihre Geduld bei allen Maßnahmen, die dem Schutz vor dem Corona-Virus dienen.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Michael Piazol
Information des Bayerischen Staatsministeriums vom 08.05.2020 zur
Durchführung schulischer Ganztagsangebote bzw. der Mittagsbetreuung ab dem 11. Mai 2020
„Im Zuge der schrittweisen Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts gemäß dem Schreiben vom 5. Mai 2020 (Az.: ZS.3-BS4363.0/139/1) können in den jeweiligen Jahrgangsstufen auch die schulischen Ganztagsangebote bzw. Angebote der Mittagsbetreuung – zumindest in angepasster Form – in den Schulen durchgeführt werden.
Berechtigt zur Teilnahme an den schulischen Ganztagsangeboten bzw. der Mittagsbetreuung sind alle Schülerinnen und Schüler, die bereits zu Beginn des Schuljahres für das schulische Ganztagsangebot bzw. die Mittagsbetreuung angemeldet worden sind und gleichzeitig eine Jahrgangsstufe besuchen, die wieder im Präsenzunterricht beschult wird und außerdem bei Beschulung in einem rollierenden System der Gruppe angehören, die im Schulgebäude (und nicht über das Lernen zuhause) beschult wird. Die Regelungen zur Teilnahme an der Notfallbetreuung bleiben davon unberührt.“
Das heißt für unsere Grundschule, dass ab dem 11.05. alle Viertklässler, die in der OGT-Betreuung angemeldet sind, nach Unterrichtsende die Mittagsbetreuung besuchen und anschließend um 12.30 Uhr mit dem Bus nach Hause fahren können.
Dasselbe gilt ab dem 18.05. für alle Erstklässler, die in der OGT-Betreuung angemeldet sind.
Gudrun Hartl, Rektorin
Liebe Eltern,
Wie Sie den Nachrichten entnehmen konnten, beginnt nun die schrittweise Öffnung der Schulen.
Das Kultusministerium weist darauf hin, dass „weiterhin der Gesundheitsschutz der gesamten Schulgemeinschaft an oberster Stelle steht. Die bayerischen Schulen sollen auch künftig ein Raum sein, in dem sich die Schülerinnen und Schüler, aber auch die Lehrkräfte und alle anderen Beschäftigten sicher fühlen. Dies bedeutet aber auch, dass eine Rückkehr zu einem „Normalbetrieb“, wie wir ihn aus der Zeit vor Corona gewohnt sind, bis auf Weiteres erst einmal nicht möglich sein wird. Die Einhaltung des Hygieneplans, zu der beispielsweise auch die Organisation des Unterrichts mit in aller Regel halben Klassenstärken gehört, wird in der nächsten Zeit den Schulalltag deutlich prägen. Auch ist nicht ausgeschlossen, dass die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens kurzfristig Nachsteuerungen erforderlich macht, die heute noch nicht absehbar sind.“
Ab dem 11. Mai kehren an den Grundschulen die Jahrgangsstufe 4 zurück.
Ab dem 18. Mai kehren an den Grundschulen die Jahrgangsstufe 1 zurück.
Der Unterricht erfolgt in geteilten Lerngruppen, die sich täglich abwechseln.
Am Montag, 15.06. soll – vorbehaltlich einer weiterhin positiven Entwicklung beim Infektionsgeschehen – der Präsenzunterricht auch für alle übrigen Jahrgangsstufen wieder aufgenommen werden. Auch hier wird ein gestaffelter Unterrichtsbetrieb die Regel sein.
Für die Jahrgangsstufen, die jeweils noch nicht in den Präsenzunterricht zurückgekehrt sind, wird das „Lernen zuhause“ fortgesetzt.
Für die Jahrgangsstufen 2 und 3 soll es ab 18.05. ein Pädagogisches Begleit- und Gesprächsangebot in Kleingruppen in einem engen zeitlichen Rahmen geben.
Nähere Infos und individuelle Angebote dazu erhalten Sie von der jeweiligen Klassenlehrkraft.
Für unsere Grundschule haben wir basierend auf den Vorgaben des Ministeriums folgende Vorgehensweise vereinbart:
- Die Klassenlehrkraft teilt ihre Klasse in zwei Lerngruppen auf (möglichst nach Buslinie Taubertal/Steinsfeld-Linie), damit zum einen die Busse nicht überlastet und zum anderen die Kontakte begrenzt bleiben.
- An jedem zweiten Tag wird die jeweilige Lerngruppe in der Schule unterrichtet und bekommt Hausaufgaben bis zum übernächsten Schultag.
- Der Unterricht begrenzt sich zunächst auf die Kernfächer Deutsch und Mathematik.
- -Die Unterrichtszeit geht von 7.30 Uhr bis 10.45 Uhr.
- Jedes Kind muss im Schulbus, im Schulhaus und auf dem Pausenhof einen Mund/Nasenschutz Im Klassenzimmer darf er abgelegt werden.
- Jedes Kind muss einen zweiten Mundschutz in einer Plastiktüte dabeihaben, um diesen in der Schule wechseln zu können.
- Der Mundschutz sollte täglich frisch gewaschen sein, um die Hygienevorschriften einzuhalten. Dafür müssen die Eltern Sorge tragen.
- Notbetreuung wird im gesetzlichen Rahmen bis 12.30 Uhr angeboten. Um 12.30 fährt kein Schulbus.
Im gesamten Schulgebäude und auf dem Pausenhof gelten strikte Hygienevorschriften, die mit den Kindern besprochen werden und befolgt werden müssen:
- Abstand halten! (Markierungen sind angebracht)
- Gründlich Hände waschen! (20-30 sec)
- Mundschutz tragen!
- Nies- und Hustenetikette beachten!
Bitte sprechen auch Sie zuhause mit Ihren Kindern darüber!
Mit freundlichen Grüßen
Gudrun Hartl, Rektorin
Schulanmeldung an der Mittelschule Rothenburg o.d.T
http://www.mittelschule.rothenburg.de
- Formulare direkt auf der Startseite; digital ausfüllen und per Mail an die Schule senden. Achtung: zeitnahe Anmeldung für Ganztagsklasse wegen begrenzter Schülerzahl nötig!
- Bei Fragen: Telefon: 09861 8747450
Schulanmeldung an der Oskar-von-Miller-Realschule Rothenburg o.d.T
Anmeldezeitraum: 18. bis 22. Mai 2020
Die Voranmeldung muss von zu Hause aus online vorgenommen werden und ist ab sofort möglich.
Über die Schulhomepage
unter online-Schulanmeldung gelangen Sie zur Anmeldeplattform.
Folgende Unterlagen sind dann der Schule fristgerecht (18.-22.05.2020) per Post oder persönlich vorzulegen:
- der Ausdruck der Online-Anmeldung (bitte auf der letzten Seite das Kreuz für die neue Forscherklasse etc. nicht vergessen und alle Seiten unterschreiben)
- das Übertrittszeugnis der Grundschule im Original
- der Nachweis im Sinne des Masernschutzgesetzes (Kopie der ersten Seite + der Seite des Impfbuches „Masern“)
- der Geburtsschein oder die Geburtsurkunde (für Alleinerziehende: Sorgerechtsbeschluss)
- falls die Aufnahme nicht im Anschluss an den Besuch einer Grund-und Mittelschule erfolgt, die Zeugnisse von früher besuchten Schulen.
Das Übertrittszeugnis der Grundschule ist unbedingt immer im Original abzugeben.
Probeunterricht und weitere Aufnahmebedingungen
Schüler, die im Übertrittszeugnis nicht den Vermerk „geeignet für die Realschule“ haben, können ihre Eignung durch die erfolgreiche Teilnahme am Probeunterricht der Realschule nachweisen.Der Probeunterricht findet in der Zeit von Di/Mi/Do 26.-28. Mai 2020 statt. Geprüft wird schriftlich und mündlich in den Fächern Deutsch und Mathematik.
Sollten die Erziehungsberechtigten eine Beratung wünschen, erfolgt dies telefonisch 09861/874790,per E-Mail oder auf Wunsch auch persönlich (Terminvereinbarung).
Schulanmeldung am Reichstadt-Gymnasium Rothenburg o.d.T
- Anmeldung online
https://www.reichsstadt-gymnasium.de/index.php/service/fuer-eltern/uebertritt-klasse-5/
- Geburtsurkunde und Übertrittszeugnis vermutl. per Post einzureichen
- Bei Rückfragen:
- Vogt, VAe
Tel.: 09861/8747750
Fax: 09861/87477550
Schulanmeldung an der Mittelschule Uffenheim
Wir möchten die Eltern bitten, sich telefonisch bei uns zu melden.
Wir werden die Daten direkt in ASV eingeben und anschließend die kompletten Unterlagen den Eltern zu Unterschrift schicken.
Wir sind täglich von 07.00 – 12.00 Uhr telefonisch erreichbar.
Grund- und Mittelschule Uffenheim
Schulstraße 2-4
97215 Uffenheim
Telefon 09842 953068-0 NEU!!!
Fax 09842 953068-68
Schulanmeldung an der Christian-von- Bomhard Schule Uffenheim
- Formulare und Informationen online: https://www.bomhardschule.de/schule/schulanmeldung-online/
- Unterlagen können in Postkasten eingeworfen werden
- Bei Fragen: Telefon: +49 (0) 98 42 – 93 67 0
E-Mail: info@bomhardschule.de
Anmeldung der Klasse 5 an der Mittelschule Uffenheim:
Wir möchten die Eltern bitten, sich telefonisch bei uns zu melden.
Wir werden die Daten direkt in ASV eingeben und anschließend die kompletten Unterlagen den Eltern zu Unterschrift schicken.
Wir sind täglich von 07.00 – 12.00 Uhr telefonisch erreichbar.
Mit freundlichen Grüßen
Tanja Gerlinger, VAe
Grund- und Mittelschule Uffenheim
Schulstraße 2-4
97215 Uffenheim
Telefon 09842 953068-0 NEU!!!
Fax 09842 953068-68
Schulanmeldung an der Oskar-von-Miller-Realschule Rothenburg o.d.Tbr.
Schulanmeldung an der Oskar-von-Miller-Realschule Rothenburg o.d.Tbr.
Anmeldezeitraum: 18. bis 22. Mai 2020
Angesichts der aktuellen Entwicklung und der damit verbundenen Sondersituation kann die Anmeldung ohne persönliches Erscheinen der Erziehungsberechtigten sowie des Kindes erfolgen. Die Voranmeldung muss von zu Hause aus online vorgenommen werden und ist ab sofort möglich. Über die Schulhomepage http://www.rs-rothenburg.de unter online-Schulanmeldung gelangen Sie zur Anmeldeplattform.
Folgende Unterlagen sind dann der Schule fristgerecht (18.-22.05.2020) per Post oder persönlich vorzulegen:
- der Ausdruck der Online-Anmeldung (bitte auf der letzten Seite das Kreuz für die neue Forscherklasse etc. nicht vergessen und alle Seiten unterschreiben)
- das Übertrittszeugnis der Grundschule im Original
- der Nachweis im Sinne des Masernschutzgesetzes (Kopie der ersten Seite + der Seite des Impfbuches „Masern“)
- der Geburtsschein oder die Geburtsurkunde (für Alleinerziehende: Sorgerechtsbeschluss)
- falls die Aufnahme nicht im Anschluss an den Besuch einer Grund-und Mittelschule erfolgt, die Zeugnisse von früher besuchten Schulen
Das Übertrittszeugnis der Grundschule ist unbedingt immer im Original abzugeben.
Probeunterricht und weitere Aufnahmebedingungen
Schüler, die im Übertrittszeugnis nicht den Vermerk „geeignet für die Realschule“ haben, können ihre Eignung durch die erfolgreiche Teilnahme am Probeunterricht der Realschule nachweisen.
Der Probeunterricht findet in der Zeit von Di/Mi/Do 26.-28. Mai 2020 statt. Geprüft wird schriftlich und mündlich in den Fächern Deutsch und Mathematik.
Sollten die Erziehungsberechtigten eine Beratung wünschen, erfolgt dies telefonisch 09861/874790,
per E-Mail oder auf Wunsch auch persönlich (Terminvereinbarung).
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
hier finden Sie die Antragsformulare zur Bedarfsmeldung einer Notfallbetreuung.
Dies ist der Stand 24.04.2020
Formular_Erklaerung_Notbetreuung-Stand-24.04.2020-1
Erklaerung_Notbetreuung_Abschlussschuler_final-Stand-24.04.2020-1
Erklaerung_Notbetreuung_Alleinerziehende_Stand-24.04.2020-1
Auf der Seite: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales finden Sie die aktuellsten Informationsblätter zur Kinderbetreuung und Notbetreuung.
https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/faq-coronavirus-betreuung.php
An alle Schulen
(per OWA)
Ausweitung der Notfallbetreuung, Durchführung schulischer Ganztagsangebote sowie der Mittagsbetreuungen zwischen dem 27. April 2020 und dem 10. Mai 2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom 21. April 2020 (Az. II.1-BS4363.0/130/1) wurden Sie bereits über die anstehende Aufnahme des Unterrichtsbetriebs informiert, insbesondere welche Schülerinnen und Schüler wieder ab 27. April 2020 an der Schule sein werden. Nunmehr möchten wir Sie, wie angekündigt, über die Auswirkungen des Neuerlasses der Allgemeinverfügung betreffend Schulschließungen auf die Notfallbetreuung an Schulen informieren, welche am 26. April 2020 in Kraft treten und demnächst unter https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/ veröffentlicht werden wird.
1. Erweiterung der Notfallbetreuung a) Ausweitung der Berechtigungen zur Notfallbetreuung
In Abweichung zu den bisherigen Voraussetzungen für die Teilnahme an der Notfallbetreuung an der Schule und an der Schulvorbereitenden Einrichtung (SVE) gilt ab 27. April 2020 Folgendes:
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
II.
Das Betreuungsangebot darf bereits in Anspruch genommen werden, soweit und solange
– ein Erziehungsberechtigter in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig oder als Schülerin oder Schüler am Unterricht der Abschlussklassen ab 27. April 2020 teilnimmt oder – eine Alleinerziehende bzw. ein Alleinerziehender erwerbstätig ist.
Erforderlich bleibt aber weiterhin,
– dass der Erziehungsberechtigte aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten in dieser Tätigkeit an einer Betreuung des Kindes gehindert ist und – dass das Kind
o nicht durch eine andere im gemeinsamen Haushalt lebende volljährige Person betreut werden kann
o keine Krankheitssymptome aufweist,
o nicht in Kontakt zu einer infizierten Person steht oder seit dem Kontakt mit einer infizierten Person 14 Tage vergangen sind und es keine Krankheitssymptome aufweist, und
o keiner sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegt.
Eine aktualisierte Erklärung zur Teilnahme an der Notfallbetreuung wird zeitnah auf der Homepage des Staatsministeriums zur Verfügung gestellt.
b) Ausnahmen für bestimmte Schülerinnen und Schüler
Schon bisher waren vom Betretungsverbot Kinder ausgenommen, deren Betreuung in einer Schule (einschl. Schulvorbereitende Einrichtung), Heilpädagogischen Tagesstätte, nach Nr. 1.2, Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle zur Sicherstellung des Kindeswohls vom zuständigen Jugendamt nach den Regelungen des SGB VIII angeordnet wurden (vgl. hierzu das KMS vom 2. April 2020 (Az. II.1BS4363.0/125/1).
Dies gilt nun auch für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung,
– bei welchen die Leitung der Heilpädagogischen Tagesstätte nach Abstimmung mit dem zuständigen Bezirk über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern, deren Art und Schwere ihrer Behinderung zu einer außerordentlich hohen Belastung der Familien in der häuslichen Betreuung führt, entschieden hat und
– bei welchen die Schulleiterin bzw. der Schulleiter der Aufnahme zugestimmt hat.
2. Umfang der Betreuungsleistungen Die Notfallbetreuung erstreckt sich weiterhin, wie bereits mit Schreiben vom 11. März 2020 (Az. II.1-V7300/41/4) ausgeführt, auf den Zeitraum der regulären Unterrichtszeit dieser Schülerinnen und Schüler. In den Fällen, in denen diese Schülerinnen und Schüler regelmäßig an der offenen Ganztagsbetreuung oder der Mittagsbetreuung teilnehmen, ist diese weiterhin sicherzustellen.
Eine Notfallbetreuung bis 16 Uhr steht nur für solche Schülerinnen und Schüler zur Verfügung, – welche regelmäßig an einem schulischen Ganztagsangebot oder der Mittagsbetreuung teilnehmen und/oder – deren Erziehungsberechtigte in einem Beruf der kritischen Infrastruktur tätig sind.
3. Öffnung der Heilpädagogischen Tagesstätten, der Schülerheime und Internate
Soweit der Schulbetrieb wieder aufgenommen wird, können für die davon betroffenen Jahrgangsstufen auch die entsprechenden Heilpädagogischen Tagesstätten, Schülerwohnheime und Internate wieder geöffnet werden.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass unabhängig von der Öffnung der Schulen und der schulischen Notfallbetreuung die Heilpädagogischen Tagesstätten der Jugendhilfe wegen des hohen pädagogischen und therapeutischen Förderbedarfs der dort betreuten Kinder von den Betretungsverboten ausgenommen werden. Die schulischen Angebote werden hiervon nicht berührt.
4. Durchführung schulischer Ganztagsangebote sowie der Mittagsbetreuungen Wie bisher entfallen an den bayerischen Schulen alle Schulveranstaltungen und damit auch schulische Ganztagsangebote (gebundene und offene Form); die entsprechende Allgemeinverfügung gilt derzeit bis 9. Mai 2020. Dasselbe gilt für die Mittagsbetreuungen. Hiervon ausgenommen sind folgende Ganztagsangebote bzw. Mittagsbetreuungen:
Sofern die in den Ziffern 2.1 und 2.2. der o.g. Allgemeinverfügung benannten Schülerinnen und Schüler an Förderschulen ein schulisches Ganztagsangebot beziehungsweise eine Mittagsbetreuung besuchen, können die entsprechenden Angebote jedoch durchgeführt werden.
Sofern Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen, die in Ziff. 2.4 der Allgemeinverfügung benannt werden, ein Ganztagsangebot besuchen, können die entsprechenden Angebote ebenfalls durchgeführt werden.
Von den genehmigten pädagogischen Konzepten kann im Hinblick auf die Erfordernisse des Infektionsschutzes abgewichen werden. In diesem Zusammenhang ist auf den mit Schreiben vom 21. April 2020 (Az. II.1BS4363.0/130/1) übermittelten Hygieneplan bzw. dessen Aktualisierung mit Schreiben vom 23. April 2020 (Az. I.1-BS4363.0/130/7) zu verweisen. Wir bitten Sie, den Kooperationspartnern und Trägern im Bedarfsfall weitere Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, um eine Betreuung in räumlich getrennten Kleingruppen zu ermöglichen.
Die Teilnahme an offenen Ganztagsangeboten und Angeboten der Mittagsbetreuung ist bis Ende des Schuljahres 2019/2020 freiwillig. Für die jeweiligen Kooperationspartner bzw. Träger der Mittagsbetreuungen ist die Nichtteilnahme einzelner Schülerinnen und Schüler förderunschädlich. Bei Klassen in gebundener Ganztagsform ist die Teilnahmeverpflichtung auf die übergangsweise vorgesehene Stundenanzahl in der jeweiligen Jahrgangsstufe beschränkt; die Teilnahme an darüber hinausgehenden Angeboten ist ebenfalls freiwillig.
5. Einbindung der Kooperationspartner und Träger in das „Lernen zuhause“ Das „Lernen zuhause“ kann auch Zeitfenster umfassen, in denen üblicherweise schulische Ganztagsangebote bzw. Angebote der Mittagsbetreuung vorgesehen sind. Die Schulleitung kann von dem jeweiligen Kooperationspartner bzw. Träger verlangen, dass er sich hierbei – im Sinne eines „Ganztags zuhause“ – einbringt, z. B. durch eine individuelle Begleitung einzelner fest zugeordneter Schülerinnen und Schüler. Diesbezüglich wird auch auf das Schreiben zur Durchführung schulischer Ganztagsangebote und der Mittagsbetreuung vom 20. April 2020 (Az. IV.8 BO 4207 – 6a.36627) verwiesen, das konkrete Anregungen enthält. Die Begleitung des „Lernens zuhause“ ist stets von der Schulleitung zu koordinieren. Sofern das Konzept der jeweiligen Schule für das „Lernen zuhause“ keine Einbindung des Kooperationspartners bzw. Trägers vorsieht, ist es nicht förderschädlich, wenn Kooperationspartner bzw. Träger keine entsprechenden Angebote vorhalten.
6. Einbindung der Kooperationspartner und Träger in die Notfallbetreuung
Die Notfallbetreuung erstreckt sich u.U. auf den Zeitraum von 8 bis 16 Uhr, vgl. die obigen Ausführungen. Sofern keine entsprechenden Bedarfe bestehen, kann die Notfallbetreuung kürzer vorgehalten werden oder ganz entfallen.
Zu den Zeitfenstern, an denen Kooperationspartner bzw. Träger üblicherweise Ganztagsangebote vorhalten, ist der Kooperationspartner verpflichtet, bei Bedarf seine Personalkapazitäten in die Notfallbetreuung einzubringen. Sofern kein Bedarf besteht, ist es nicht förderschädlich, wenn der Kooperationspartner bzw. Träger nicht im Rahmen der Notfallbetreuung tätig wird.
Grundsätzlich ist es möglich, dass Kooperationspartner bzw. Träger übergangsweise auch in weiteren Zeitfenstern tätig wird. So wäre es z. B. denkbar, dass Kooperationspartner, die eine Kurzgruppe des offenen Ganztags anbieten, ausnahmsweise bis 16 Uhr betreuen. Ebenso wäre es denkbar, dass sich Kooperationspartner auch am Vormittag in die Notfallbetreuung einbringen, sofern die Lehrkräfte durchgehend für die Wiederaufnahme des Unterrichts benötigt werden. Allerdings sehen die Kooperationsverträge des Freistaats mit Kooperationspartnern und ebenso die Vorgaben zur Durchführung der Mittagsbetreuung keine Leistungspflicht der Kooperationspartner bzw. Träger vor dem regulären Unterrichtsende vor. Sofern die Kooperationspartner bzw. Träger vor dem regulären Unterrichtsende kein Personal bereitstellen können, darf dies seitens der Schulleitungen nicht verlangt werden.
Der Kooperationspartner bzw. Träger darf bei einem Einsatz auch am Vormittag in der Gesamtbetrachtung zeitlich bzw. personell nicht stärker belastet werden als bei dem sonst üblichen Ganztagsschulbetrieb bzw. dem Betrieb von Mittagsbetreuungen, da er auf keine zusätzliche staatliche Refinanzierung zurückzugreifen kann. Außerdem darf ein zusätzlicher Einsatz der Kooperationspartner bzw. Träger nicht dazu führen, dass die Bildungs- und Betreuungsangebote der Kooperationspartner bzw. Träger bei Wiederaufnahme des regulären Unterrichtsbetriebs zum Ausgleich reduziert werden.
Die Notfallbetreuung wird auch dann von der Schulleitung organisiert (Anmeldeverfahren usw.) bzw. verantwortet, wenn sie in Teilen durch das Personal des Kooperationspartners bzw. Trägers umgesetzt wird. Eine von der Schule losgelöste Notfallbetreuung nur durch Kooperationspartner bzw. Träger ist nicht vorgesehen (vgl. das Schreiben vom 16. März 2020; Az. IV.8 – BO 4207 – 6a.25 695, Ziffer 3). Träger der Mittagsbetreuung können verlangen, dass die Eltern in diesem Fall den üblichen Betreuungsvertrag mit dem Träger schließen.
Kindertageseinrichtungen (z. B. Horte) sehen ebenfalls eine Notfallbetreuung vor. Schulkinder, die nach dem Ende der regulären Unterrichtszeit gewöhnlich eine Kindertageseinrichtung besuchen, werden daher zu den entsprechenden Zeiten in der Kindertageseinrichtung betreut.
7. Förderung schulischer Ganztagsangebote sowie der Mittagsbetreuungen Die staatliche Förderung für schulische Ganztagsangebote sowie Mittagsbetreuungen bleibt während des in der Allgemeinverfügung benannten Zeitraums grundsätzlich unberührt. Im Übrigen wird auf die im Schreiben vom 20. April 2020 (Az. IV.8 BO 4207 – 6a.36627) übermittelten Hinweise und Regelungen zu Einsatzmöglichkeiten der Kooperationspartner und Träger verwiesen, die weiterhin Anwendung finden.
Wir bitten Sie, diese Informationen – soweit erforderlich – an die Erziehungsberechtigten weiterzugeben.
Bitte leiten Sie dieses Schreiben auch an die Kooperationspartner der schulischen Ganztagsangebote bzw. Träger der Mittagsbetreuung weiter und stimmen Sie sich mit den Kooperationspartnern bzw. Trägern über das weitere Vorgehen ab.
Ich wünsche uns allen ein gutes Gelingen der sukzessiven Wiederaufnahme des Unterrichts und weiterhin starkes Durchhaltevermögen! Es ist uns sehr bewusst, was draußen vor Ort an den Schulen zu leisten ist – eine Ausnahmesituation, die ihresgleichen sucht. Bleiben Sie gesund!
Die Bayerischen Staatsministerien für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Familie, Arbeit und Soziales, die Schulaufsichtsbehörden, die Kommunalen Spitzenverbände sowie die Privatschulträgerverbände erhalten Abdrucke dieses Schreibens.
Mit freundlichen Grüßen gez. Stefan Graf Ministerialdirigent
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 80327 München
Per E-Mail
Über die Schulleitung
An die Eltern der Schülerinnen und Schüler an bayerischen Schulen
Corona-Pandemie – Öffnung der Schulen und „Lernen zuhause“
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern,
die mit der Corona-Pandemie verbundene Ausnahmesituation stellt uns alle vor Herausforderungen, die bislang nicht vorstellbar waren. Von der Schulschließung sind in ganz besonderer Weise die Familien betroffen. Die Betreuung der Kinder ist dabei nicht die einzige Herausforderung, die Eltern derzeit schultern müssen. Viele belasten Sorgen um die Gesundheit der Angehörigen, Sorgen um die wirtschaftliche Existenz oder die Frage, wie man das Familienleben und die Arbeit im Homeoffice am besten in Einklang bringen kann. Sie, sehr verehrte Eltern, leisten in dieser Situation Außergewöhnliches. Dafür danke ich Ihnen auch im Namen von Frau Staatssekretärin Anna Stolz aufrichtig.
Die Ausnahmesituation ist aber noch nicht überwunden. Für den Weg zur Normalität, die eine andere sein wird als vor der Corona-Krise, brauchen
Der Bayerische Staatsminister für Unterricht und Kultus Prof. Dr. Michael Piazolo, MdL
wir noch viel Geduld, gegenseitiges Verständnis und gemeinsame Anstrengungen. Mit diesem Schreiben will ich Sie über die nächsten Schritte informieren und dabei auf einige Fragen eingehen, die Sie bewegen.
Das Infektionsgeschehen hat dank der getroffenen Maßnahmen etwas von seiner bedrohlichen Dynamik verloren. Der Bayerische Ministerrat hat deshalb am 16. April 2020 erste Maßnahmen zur Lockerung der Einschränkungen des öffentlichen Lebens beschlossen. Zu diesen Maßnahmen zählt auch die schrittweise Öffnung der Schulen ab dem 27. April. An diesem Tag startet der Präsenzunterricht für die Abschlussklassen weiterführender und beruflicher Schulen. Ein Präsenzunterricht für weitere Jahrgangsstufen kann frühestens ab dem 11. Mai beginnen – wie und in welcher Form, wird anhand des Infektionsgeschehens in den kommenden Wochen noch zu entscheiden sein. Außerhalb der Abschlussklassen wird daher das „Lernen zuhause“ bis auf Weiteres fortgesetzt. Die Notfallbetreuung wird ausgeweitet. Detaillierte und stets aktualisierte Informationen zu diesen Themen wie zu häufig gestellten Fragen finden Sie auf der Internetseite des Staatsministeriums unter: https://www.km.bayern.de/ministerium/meldung/6945/faq-zum-unterrichtsbetrieb-an-bayerns-schulen.html.
Mit dem „Lernen zuhause“ haben alle Beteiligten Neuland betreten. Auch wenn anfangs nicht alles glückte: Insgesamt ist es den Lehrkräften in einem großen Kraftakt gelungen, mit hoher Kompetenz und pädagogischem Einfühlungsvermögen ihren Schülerinnen und Schülern ein altersangemessenes Lernangebot zur Verfügung zu stellen. Auch in den kommenden Wochen werden die Lehrkräfte Ihre Kinder so gut wie möglich beim Lernen zuhause unterstützen. Sie als Eltern bitte ich, Ihre Kinder weiterhin vor allem dadurch zu unterstützen, indem Sie einen möglichst guten Rahmen für die Lernaktivitäten Ihrer Kinder schaffen, Ihnen verlässliche Tagesstrukturen bieten und sie zum Lernen motivieren. Uns ist bewusst, dass es große Unterschiede in den häuslichen Voraussetzungen gibt. Deshalb müssen die Ansprüche an Ihre Unterstützung der Kinder realistisch bleiben: Sie können und sollen nicht die Lehrkraft ersetzen.
Betonen möchte ich auch: Die Angebote des „Lernens zuhause“ können und sollen den regulären Präsenzunterricht in der Schule nicht ersetzen. Vielmehr dienen sie dazu, eine möglichst solide Grundlage für die Wiederaufnahme des Unterrichts zum jeweiligen Zeitpunkt zu schaffen. Dazu gehört weiterhin eine möglichst selbstständige Vertiefung und Wiederholung von bereits Gelerntem. Darüber hinaus können beim „Lernen zuhause“ in den kommenden Wochen unter bestimmten Voraussetzungen auch neue Inhalte vorgesehen werden. Aufgabe der Lehrkräfte ist es dabei, solche Inhalte samt zugehöriger Kompetenzen zu ermitteln und auszuwählen, die dafür hinsichtlich Umfang, Schwierigkeitsgrad, Vorkenntnissen und vorhandenen Kommunikationswegen geeignet und von zentraler Bedeutung für die nächsthöheren Jahrgangsstufen sind. Benotete Leistungserhebungen finden während des „Lernens zuhause“ weiterhin nicht statt.
Die Schulen haben schulartspezifische Hinweise zur weiteren Gestaltung des „Lernens zuhause“ erhalten. Sie werden regelmäßigen Kontakt zu den Schülerinnen und Schülern aufnehmen, vor allem die Lernaufgaben koordinieren, ihre Erledigung überprüfen und bei Bedarf begleiten. Wichtig ist mir auch, dass die Schulen verlässliche Kontaktmöglichkeiten für Eltern anbieten und Feedback einholen. Das hilft, das Vorgehen anzupassen und bei Problemen gemeinsam nach Lösungen zu suchen.
Die Sicherung gerechter Bildungschancen ist eine zentrale Aufgabe unseres Bildungswesens. Daher wollen wir die coronabedingten Beeinträchtigungen für unsere Schülerinnen und Schüler so gering wie möglich halten. Die Schulen werden nach Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs durch intensive Phasen der Wiederholung und des individuellen Übens möglichst gleiche Grundlagen für den weiteren Lernfortgang aller jungen Menschen sichern.
Sollten Sie Beratung wünschen, stehen Ihnen die Beratungslehrkräfte sowie die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen an den Schulen wie den Staatlichen Schulberatungsstellen gerne zur Verfügung.
Die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts unter Bedingungen des Infektionsschutzes stellt die Schulen vor große Herausforderungen: die Organisation der Schülerbeförderung, die Gestaltung des Unterrichts in geteilten Gruppen zur Wahrung des Abstandsgebots, die Stundenplangestaltung und der Lehrereinsatz sowie die Pausengestaltung, um nur einige zu nennen. Neben den Vorgaben des Infektionsschutzes sind dabei jeweils die Bedingungen an der Einzelschule zu beachten. Ich verstehe den Wunsch von Eltern, möglichst bald Klarheit über den Zeitplan und die Lösungen zu bekommen, auch weil familiäre Entscheidungen davon abhängen. Aber diese hochkomplexen Planungen verlangen besondere Sorgfalt und große Umsicht. Deshalb bitte ich Sie um Verständnis, wenn dafür noch etwas Zeit benötigt wird. Zudem erfolgen alle Planungen unter dem Vorbehalt, dass sich die Maßnahmen zur Eindämmung der Infektion weiter als so wirksam wie bisher erweisen. Detaillierte Informationen werden Sie so früh wie nur möglich erhalten.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern, ich bin sehr zuversichtlich, dass wir die enormen Herausforderungen bewältigen werden. Im Mittelpunkt all unserer Bemühungen stehen das Wohl und der Bildungserfolg der Schülerinnen und Schüler. Wir müssen aber auch an die Lehrkräfte und das pädagogische Personal an den Schulen denken. Und gleichermaßen müssen mögliche Auswirkungen von Entscheidungen auf Eltern und weitere Beteiligte berücksichtigt werden. Einen wichtigen Beitrag zum Gelingen leistet der Dialog mit den Elternverbänden auf Landesebene ebenso wie der mit den Elternvertretungen auf Schulebene. Allen Elternvertretern möchte ich für die bisher geleistete Arbeit herzlich danken.
Es liegt noch ein weiter Weg zur Normalität vor uns. Wir werden ihn so schnell wie möglich, aber so verantwortungsvoll wie nötig gehen. Dabei bitte ich Sie weiterhin um Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Michael Piazolo
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 80327 München
Per E-Mail
alle Grundschulen (per OWA) Zur Weiterleitung an die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler der Jgst. 4
Ihr Zeichen / Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) München, 20.04.2020 III.1-BS7302.0/38/33 Telefon: 089 2186 2476 Name: Frau Wilhelm
Fortsetzung des Lernens zuhause und Anpassungen im Übertrittsverfahren
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
mit Schreiben vom 24.03.2020 hat Sie Herr Staatsminister Prof. Dr. Piazolo angesichts der Einstellung des Unterrichtsbetriebs zum 16.03.2020 über notwendige Anpassungen im Übertrittsverfahren informiert. Diese standen unter dem ausdrücklichen Vorbehalt eines Unterrichtsbeginns am 20.04.2020.
Im Hinblick auf die weiterhin dynamische Entwicklung rund um das Coronavirus hat die Staatsregierung am 16.04.2020 beschlossen, dass das Lernen zuhause für alle Grundschülerinnen und Grundschüler auch nach den Osterferien fortgesetzt wird. Ob der Unterricht für die vierten Klassen eventuell am 11.05.2020 wiederaufgenommen werden kann, wird in den kommenden Wochen geprüft und entschieden.
Mit diesem Schreiben möchte ich Ihnen weitere Informationen zukommen lassen, die sich aus den o. g. Beschlüssen für das Lernen zuhause 2.0 ergeben und die für das Übertrittsverfahren im Jahr 2020 wichtig sind:
1. Übertrittsverfahren
Grundsätzlich gilt: Die schriftliche Information zum Leistungsstand erhalten Sie von der Schule in der Woche vom 20.04. – 24.04.2020, weist den Leistungsstand in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht (HSU) zum Stand 13.03.2020 aus. Probearbeiten, die bis zum 13.03.2020 geschrieben, aber erst danach herausgegeben worden sind, werden darin berücksichtigt sein. Das Übertrittszeugnis erhalten Sie am 11.05.2020. Eine weitere Verschiebung dieses Termins ist nicht möglich, da die notwendige Organisation für das Schuljahr 2020/2021 dann nicht mehr sichergestellt werden könnte. enthält nur Ziffernnoten in den Fächern Deutsch, Mathematik und HSU, kurze Aussagen zum Sozial-, Lern- und Arbeitsverhalten Ihres Kindes, ein Beratungsangebot der Grundschule, die Durchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik und HSU, eine Aussage, für welche Schulart Ihr Kind geeignet ist.
Vom 18.05. – 22.05.2020 melden Sie Ihr Kind ggf. an der Realschule oder an dem Gymnasium an, das es im kommenden Schuljahr besuchen soll.
Wenn Ihr Kind den erforderlichen Notendurchschnitt (Realschule: 2,66, Gymnasium: 2,33) nicht erreicht hat, kann es am Probeunterricht teilnehmen. Der findet vom 26.05. – 28.05.2020 statt.
Für das Übertrittsverfahren 2020 gilt zudem: Grundlage für das Übertrittszeugnis sind die bis zum 13.03.2020 erzielten Noten. Bis zur Ausgabe des Übertrittszeugnisses am 11.05.2020 besteht für die Lehrkräfte keine Möglichkeit mehr, schriftliche oder mündliche Noten zu machen. Die Noten für Probearbeiten, die noch vor der Einstellung des Unterrichts geschrieben wurden, erhalten Sie – soweit noch nicht geschehen – von der Schule (z. B. per Post oder telefonisch). Die Richtwerte für die Probearbeiten sind für die Klassen, die sie noch nicht erreicht haben, hinfällig. Noch nicht gehaltene Probearbeiten können nicht mehr durchgeführt werden. Dies gilt auch für Probearbeiten, die Ihr Kind vor der Einstellung des Unterrichts evtl. versäumt hat.
Wir bitten Sie um Verständnis, aber die besondere Ausnahmesituation erfordert diese Anpassungen im Übertrittsverfahren.
2. Lernen zuhause 2.0 Ich möchte Ihnen sehr herzlich dafür danken, dass Sie in den vergangenen Wochen Ihr Kind beim Lernen zuhause so engagiert begleitet und unterstützt haben.
Nach den Osterferien wird diese Phase im Lernen zuhause 2.0 fortgesetzt. Wie bisher gilt, dass Sie auch in den kommenden Wochen keine Ersatzlehrkraft für Ihr Kind sein sollen. Auch die Schulleitungen und Lehrkräfte wissen um diese wichtige Tatsache und stehen Ihnen für einen Austausch über diesen wichtigen Punkt bei Bedarf sehr gerne zur Verfügung. Im gemeinsamen vertrauensvollen Gespräch können Erfahrungen dazu besprochen und das weitere Vorgehen abgestimmt werden. Darüber hinaus haben wir die Lehrkräfte gebeten, beim Lernen zuhause 2.0 wie bisher bekannte Inhalte zu üben. Durch eine gezielte Auswahl von neuen Inhalten und dazu passenden Aufgaben ist es nun auch Ziel, das Wissen und Können Ihres Kindes zu erweitern. Damit wollen wir eine gute Basis schaffen für den Wiederbeginn des Unterrichts zu gegebener Zeit:
Wir haben die Lehrkräfte gebeten, Ihr Kind auch weiterhin im Lernprozess bestmöglich zu begleiten und regelmäßig Kontakt mit Ihrem Kind aufzunehmen. Darüber hinaus stehen die Lehrkräfte auch Ihnen für Fragen und Rückmeldungen gerne zur Verfügung. Ein vertrauensvoller und regelmäßiger Austausch ist angesichts der aktuellen und für alle Beteiligten herausfordernden Situation besonders wichtig.
Ich möchte Sie daher bitten und ermutigen, sich bei Bedarf gerne an die Lehrkraft Ihres Kindes zu wenden, damit Fragen und Erfahrungen besprochen und ggf. zum Wohle Ihres Kindes geklärt werden können.
Wie auch in den vergangenen Wochen werden die Lehrkräfte auch beim Lernen zuhause 2.0 selbstverständlich keine Noten machen.
Ich darf Ihnen abschließend versichern, dass wir an unserem erklärten Ziel festhalten, dass auch im Jahr 2020 jedes Kind faire Übertrittsbedingungen erhalten und kein Kind durch die aktuelle Situation einen Nachteil erleiden soll. Daher haben wir die Lehrkräfte gebeten, die Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen in diesem Jahr gezielt mit den Aufgabenformaten des Probeunterrichts in den Fächern Deutsch und Mathematik vertraut zu machen. Da sich diese Aufgaben zwingend an den Kompetenzerwartungen und Inhalten des LehrplanPLUS Grundschule orientieren, eignen sie sich grundsätzlich auch zur Bearbeitung durch diejenigen Schülerinnen und Schüler, die den Probeunterricht nicht besuchen werden.
Weitere aktuelle Informationen zum Lernen zuhause 2.0 und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auch unter https://www.km.sbayern.de/allgemein/meldung/6945/faq-zumunterrichtbetrieb-an-bayerns-schulen.html#informationen-zuhause .
Sehr geehrte Eltern, ich danke Ihnen für Ihr bisheriges Engagement in dieser nicht einfachen Zeit und wünsche Ihnen und Ihrem Kind alles Gute! Ich bin zuversichtlich, dass das bisherige Engagement von Schulleitungen, Lehrkräften und Ihnen als Eltern ein wesentlicher Faktor für ein Gelingen des Lernens zuhause 2.0 sein wird.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Gremm Ministerialdirigent
Liebe Eltern,
Nun müssen wir uns doch noch länger mit dieser Ausnahmesituation zurechtfinden.
Die aktuelle Info des Ministeriums besagt, dass voraussichtlich frühestens ab dem 11. Mai der Schulbetrieb in sehr eingeschränkter Form starten wird. Vermutlich nur mit Klassenstufe 4 und unter sehr strengen hygienischen Vorgaben.
Die Neuerungen hinsichtlich der Notfallbetreuung und alle Bekanntgaben des Ministeriums werden fortlaufend aktualisiert und in die Schulhomepage eingestellt.
Ich möchte mich ausdrücklich auch im Namen meiner Kolleginnen bei Ihnen allen bedanken,
dass Sie Ihre Kinder in der schulischen Arbeit so gut es möglich ist, zu unterstützen. Es ist uns sehr wohl bewusst, dass dies für Sie als Eltern und auch für die Kinder nicht immer einfach ist.
Meine Kolleginnen und ich bemühen uns, sinnvolle und passende Aufgaben zur Verfügung zu stellen. Wir hoffen, diese können größtenteils von den Kindern eigenständig bearbeitet werden. Soweit möglich, werden Lösungsblätter oder Kontrollmöglichkeiten angeboten.
Nach wie vor sollte jedes Kind täglich mindestens 2 Stunden lang konsequent an den Schulaufgaben arbeiten, um in der Übung zu bleiben.
Hinweisen möchte ich Sie auf die Anton App: Diese Lern-App bietet für alle Klassenstufen, auch schon für Klasse 1, nach Fächern sortiert gute und vielfältige Übungsaufgaben an. Diese sind abwechslungsreich und motivierend gestaltet. Es erfolgt sofort Rückmeldung über die richtige Lösung und es gibt zusätzlich einen „Tipp“-Button.
Es ist uns wichtig, mit Ihnen und den Kindern im Kontakt zu bleiben und Rückmeldungen zu bekommen. Deshalb werden wir versuchen, mit jedem von Ihnen zumindest einmal zu telefonieren, um zu erfahren, wie es unseren Schulkindern geht und wo Unterstützungsbedarf besteht.
Die im Zeitraum bis zu den Osterferien erledigten Aufgaben sollen zur Kontrolle und Korrektur in dem von uns zugeschickten Umschlag mit dem Namen des Kindes wieder zurück in den Briefkasten der Schule eingeworfen werden. Bitte dazu die Info der jeweiligen Lehrkraft beachten!
Ein hilfreiches und spannendes Angebot kommt von Frau Seißer aus der Middi.
Frau Seißer hat „Zoom“ für unsere Schule eingerichtet. Mit diesem Programm ist es möglich, miteinander zu kommunizieren und sich zu sehen. Die genaue Erklärung und die Einladung zum Mitmachen finden Sie auf der Rückseite! Dies kann auch als Forum dienen, um manche Aufgaben genauer zu erklären und so beim homeoffice zu unterstützen.
Es wird sicher eine neue und große Herausforderung für uns alle werden, wenn der Schulbetrieb unter den geforderten Hygieneregeln schrittweise wieder startet.
Der Schulunterricht und die Lernformen werden nicht mehr so ablaufen können, wie wir und die Kinder es gewohnt sind. Die neue Art des Miteinander- und Zusammenlernens auf Abstand wird fremd und gewöhnungsbedürftig sein. Gemeinsam lernen und Schule hat ja vor allem in der Grundschule immer ganz viel mit Nähe, engen sozialen Kontakten und Gemeinschaft zu tun.
Wir werden für unsere Schule die geforderten Maßnahmen (neues Raumkonzept, Gruppengröße, Hygienevorschriften, Schulbus) in Abstimmung mit dem Schulverband und unter Einbeziehung des Elternbeirates planen und vorbereiten, damit die Wiederaufnahme des Schulbetriebs möglich ist.
Bitten informieren Sie sich über unsere Homepage über den aktuellen Stand, die zeitlichen
und organisatorischen Vorgaben der Wiederaufnahme des Schulbetriebs!
Mit freundlichen Grüßen
Gudrun Hartl, Rektorin
Einladung zu Zoom:
Guten Tag liebe Eltern und Kinder der Grundschule Oberscheckenbach, nun ist klar, wir bleiben noch ein paar Tage zuhause… Um euch, Eltern etwas den „Rücken“ frei zu halten, damit die Kids ihre Freunde sehen können, einfach, um wieder etwas Klassengemeinschaft zu haben, wurde folgende Idee ins Leben gerufen:
Kinderkonferenz!
Die Kinder haben nun auch neben ihrem „Homeoffice“ die Möglichkeit einer täglichen Konferenz, um sich mit anderen Klassenkameraden zu unterhalten. Ich werde gerne, wie in der Middi auch, die Kinder bei den Hausaufgaben unterstützen und kleine Hilfestellungen geben.
Im engen Kontakt mit der Schulleitung und den Klassenlehrerinnen (vielleicht laden wir die Lehrerinnen mal zu unserer Kinderkonferenz ein…) gestalten wir die Konferenz möglichst so, dass die gestellten Aufgaben auch besprochen werden können.
Wir machen auch gleich einen kleinen Wettbewerb: Wer erfindet den besten Namen für unsere Kinderkonferenz? Das Kind mit der besten Idee bekommt ein kostenloses Schulessen von mir spendiert………
Liebe Eltern, wenn Sie dem Meeting zustimmen, ist es notwendig, dass Sie sich auf Zoom einmalig und kostenlos anmelden. Dazu müssen Sie mir Ihre E-Mail-Adresse mit Namen und Klasse Ihres Kindes zukommen lassen. Meine E-Mail-Adresse: an.kaufm@web.de
Den Link finden Sie bei Ihrer ersten Einladung zum Meeting. Es ist wirklich ganz einfach!
Zu jedem neuen Meeting (Konferenz) gibt es dann tagesaktuell einen neuen Zugangscode.
Viele Grüße
Angelika Geli Seißer
Sehr geehrte Leser und Leserinnen unserer Homepage
momentan wird diese Rubrik "Elterninformationen aus dem vergangenen Schuljahr 2019/2020" bearbeitet und evtl. sind Inhalte NOCH nicht auf dem aktuellsten Stand... Wir geben unser Bestes, um schnellstmöglich fertig zu werden.

Tschüüüüüssss, die Redaktion...
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
angesichts der raschen Ausbreitung des Coronavirus ist seit dem
16.03.2020 bayernweit auch der Unterrichtsbetrieb an den Grundschulen bis zum Ende der Osterferien eingestellt.
Ich danke Ihnen sehr herzlich, dass Sie das Lernen daheim, das die Grundschullehrkräfte sehr verantwortungsbewusst vorbereiten und umsetzen, engagiert unterstützen.
Da von der Einstellung des Schulbetriebs auch das Übertrittsverfahren betroffen ist, ist es mir ein besonderes Anliegen, Sie bereits heute über notwendige Änderungen zu informieren. Diese gelten ausschließlich für den Fall, dass der Unterricht am 20.04.2020 wieder aufgenommen werden kann.
Telefon: 089 2186 2020 E-Mail: michael.piazolo@stmuk.bayern.de Salvatorstraße 2 ∙ 80333 München Telefax: 089 2186 2809 Internet: www.km.bayern.de U3, U4, U5, U6 – Haltestelle Odeonsplatz
Ich darf Ihnen versichern, dass wir im Vorfeld auch unter Berücksichtigung der zeitlichen Rahmenbedingungen sehr sorgfältig abgewogen haben, welche Maßnahmen erforderlich sind, um für Ihr Kind
- auch in einer aufgrund des Coronavirus völlig neuen Situation faire Bedingungen im Übertrittsverfahren zu garantieren,
- aber auch den von Ihnen zu Recht erwarteten gut organisierten Unterrichtsbeginn in Jahrgangsstufe 5 im Schuljahr 2020/2021 sicherzustellen.
Daher gilt für den Fall des Unterrichtsbeginns am 20.04.2020 für das Übertrittsverfahren im Jahr 2020:
Wie bisher erhält Ihr Kind ein Übertrittszeugnis, das
- feststellt, für welche Schulart das Kind geeignet ist,
- für die Anmeldung an einer weiterführenden Schule notwendig ist.
Darüber hinaus gilt für das Schuljahr 2019/2020 Folgendes:
- Übertrittszeugnis
- Ihr Kind erhält das Übertrittszeugnis am 11.05.2020. Damit schöpfen wir den maximal möglichen Zeitpunkt aus und stellen insbesondere sicher, dass die für einen reibungslosen Beginn des Schuljahres 2020/2021 notwendige Personalplanung an den weiterführenden Schulen noch rechtzeitig erfolgen kann.
- Das Übertrittszeugnis enthält o ausschließlich Ziffernnoten in den für den Übertritt maßgeblichen
Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht
(HSU), o keine Ziffernnoten in allen übrigen Fächern, o keine Aussagen zur Lernentwicklung im jeweiligen Fach, o Aussagen zum Sozial-, Lern- und Arbeitsverhalten, o ein Beratungsangebot der Grundschule für den Bedarfsfall, o die Durchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik und
HSU, o eine Aussage, für welche Schulart das Kind geeignet ist.
- Probearbeiten
- Grundlage für das Übertrittszeugnis sind die bis zum 13.03.2020 – dem letzten Tag vor der bayernweiten Einstellung des Unterrichtsbetriebs – erzielten Noten. In die Jahresfortgangsnote gehen daher zunächst alle Noten ein, die Ihr Kind bis einschließlich 13.03.2020 erzielt hat.
- Eine aktuelle Notenübersicht stellt Ihnen die Klassenlehrkraft Ihres Kindes schriftlich zur Verfügung.
- Ihr Kind muss, wenn der Unterricht wieder aufgenommen wird, bis zum Übertrittszeugnis keine weiteren verpflichtenden Probearbeiten mehr schreiben.
- Die Schule bietet jedoch in den Fächern Deutsch, Mathematik und HSU jeweils noch eine Probearbeit Die Teilnahme daran ist freiwillig.
- Sie entscheiden, o ob und ggf. in welchem Fach bzw. in welchen Fächern Ihr Kind die
Probearbeit mitschreibt, o nach Bekanntgabe der Note, ob diese in die Übertrittsnote einfließt.
- Der aktuelle Leistungsstand Ihres Kindes kann sich dadurch nicht verschlechtern, wohl aber verbessern.
- Zeitlicher Rahmen
Ø Für die noch abzuhaltenden Probearbeiten schöpfen wir den maximal möglichen Zeitrahmen aus. Dabei berücksichtigen wir auch, dass Ihr Kind nach der Phase des Lernens zuhause evtl. einige Tage braucht, um sich wieder an das reguläre Schulleben zu gewöhnen.
- Woche 1 (20.04. – 24.04.): In Woche 1 wiederholen, üben und sichern die Kinder Inhalte in den Fächern Deutsch, Mathematik und HSU. Die Probearbeiten für die Wochen 2 und 3 kündigt die Lehrkraft mindestens eine Woche vorher an. In einer Woche sollen nicht mehr als zwei Probearbeiten stattfinden.
- Wochen 2 und 3 (27.04. – 30.04. bzw. 04.05. – 06.05.): Ihr Kind nimmt an einer, zwei oder drei Probearbeiten auf freiwilliger Basis Sie entscheiden nach Herausgabe der Probe, ob die erzielte Note in die Gesamtnote einfließen soll. Inhalt der Probearbeit ist
nur, was (ggf. auch vor der Einstellung des Schulbetriebs) unterrichtlich behandelt und ausreichend gesichert ist.
- Anmeldetermin und Probeunterricht an weiterführenden Schulen
- Kinder, die den für einen Übertritt erforderlichen Notendurchschnitt (Realschule: 2,66; Gymnasium: 2,33) nicht erreichen, können am Probeunterricht
- Die Anmeldetermine für den Besuch einer Realschule oder eines Gymnasiums haben wir im Rahmen des maximal Möglichen verschoben.
- Die Anmeldung erfolgt im Zeitraum 05. – 22.05.2020.
- Der Probeunterricht an den Realschulen und Gymnasien findet vom
26.05. – 28.05.2020 statt.
Sehr geehrte Eltern, ich hoffe ich konnte Ihnen darlegen, dass die getroffenen Maßnahmen angesichts der aktuellen Entwicklungen nicht nur notwendig sind, sondern insbesondere auch faire Übertrittsbedingungen für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 eröffnen.
Für Ihr großes Engagement, mit dem Sie die derzeitige Notwendigkeit des
Lernens zuhause bestmöglich unterstützen, danke ich Ihnen sehr herzlich!
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Michael Piazolo
Einfach auf „Apps durchstöbern“ gehen, dann auf die gewünschte App (z. B. Mathe) du kannst da direkt die App machen, die du möchtest … ohne Anmeldung!
Kostenlose Anmeldung mit deinem Namen und deiner Schule.
Für alle Klassenstufen und Unterrichtsfächern gibt es vielfältige Aufgaben mit Lösungskontrolle; für erfolgreiches Arbeiten darf man als Belohnung ein Spiel machen.
https://service.zeit.de/schule/gesellschaft/die-vorfahren-des-menschen/
Viele Leseübungen zu verschiedenen Tierarten mit Videos und Arbeitsblättern
Ivi-education: https://ivi-education.de
Zu vielen Themen (z.B. Mittelalter…) Aufgaben und Links mit Infos darüber.
Online Lexikon für Kinder
https://www.youtube.com/results?search_query=+lehrer+schmidt+grundschule
Hier gibt’s zu allen möglichen Themen (Uhr, Malnehmen…) Online- Erklärungen.
Online- Suchmaschine für Kinder – Google mit kindgerechten Inhalten
Und weitere Angebote:
BR Mediathek Schule daheim-online Lernen
SWR/WDR Planet Schule: Wissenspool/Filme nach Fächern geordnet
Kinderfunkkolleg: Podcasts vom Hessischen Rundfunk für Kinder
Sendung mit der Maus-Videos: https://wdrmaus.de/extras
11-Tipps-für-Eltern zu Covid-19
Dies sind Informationen für Eltern im Umgang mit den Maßnahmen zum Corona-Virus des KIBBS – Kriseninterventions – und Bewältigungsteam der bayerischen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen. Eine Aktion der Schulberatung.
16.03.2020
Liebe Eltern,
die durch das Corona-Virus hervorgerufene Krankheit COVID-19 betrifft uns alle: Die Schülerinnen und Schüler dürfen die Schulen nicht mehr besuchen. In Bayern wurde der Katastrophenschutz ausgerufen. Wir wissen nicht, welche Maßnahmen in den kommenden Tagen und Wochen noch getroffen werden.
Diese besondere Situation verunsichert viele Menschen. Daher haben wir vom Kriseninterventions- und Bewältigungsteam Bayerischer Schulpsychologinnen und Schulpsychologen (KIBBS) einige hilfreiche Hinweise für Sie zusammengestellt.
Wie reagieren Kinder und Jugendliche auf belastende und verunsichernde Situationen? Jedes Kind, jeder Jugendliche reagiert anders. Manche spüren körperliche Symptome wie Müdigkeit, Kopf- und Bauchschmerzen oder Appetitverlust. Manche sind sehr ängstlich, sehr verunsichert oder besonders nervös und reizbar. Andere wiederum haben Ein- und Durchschlafprobleme. Es gibt aber auch Kinder, die keine offensichtlichen Stressanzeichen zeigen.
Was können Sie für Ihr Kind tun? Ihr Kind braucht Sie jetzt besonders. Zeigen Sie Zuverlässigkeit, Zuversicht und Ruhe in Ihren Worten und Taten.
• Lassen Sie Ihr Kind Gefühle auf seine Art zeigen und seien Sie da. Nehmen Sie die Gefühle und Sorgen Ihres Kindes ernst.
• Nehmen Sie sich jetzt besonders viel Zeit für Ihr Kind! Wenn es will, kann es beim Spielen, beim Basteln oder beim Malen leichter über Beunruhigendes sprechen oder schwierige Fragen stellen.
• Geben Sie Ihrem Kind viel Nähe und Zuwendung. Auch wenn es dafür eigentlich schon zu groß ist. Manche Kinder wollen jetzt nachts nicht alleine schlafen oder nässen plötzlich wieder ein. Das sollte nach ein paar Tagen besser werden.
• Sprechen Sie so mit Ihrem Kind, dass es die Dinge verstehen kann. Erklären Sie Maßnahmen wie Schul- und Geschäftsschließungen oder eingeschränkte soziale Kontaktmöglichkeiten. Machen Sie es nicht zu schwer, aber beantworten Sie die Fragen ehrlich, wenn Sie es können.
• Besprechen Sie nicht alles, was vielleicht sein kann. Sonst werden Angst und Unsicherheit noch größer. Beschützen Sie Ihr Kind gerade jetzt vor beunruhigenden Bildern aus dem Fernsehen und dem Internet.
• Zeigen Sie Ihrem Kind, wie besonnen Sie mit der Situation umgehen. Besprechen Sie, was Sie beruhigt und Ihnen hilft. Ihr Kind lernt von Ihnen mit der schwierigen Situation umzugehen.
• Fragen Sie Ihr Kind, welche Hilfe es möchte, wenn es beunruhigende Gedanken hat. Vielleicht möchte es Ablenkung oder mehr Ruhe?
• Helfen Sie Ihrem Kind auch, sich abzulenken. Spiel, Sport und Spazierengehen sind dafür gut. Beziehen Sie Ihr Kind zum Beispiel auch mehr in Haushaltstätigkeiten mit ein.
• Geben Sie Ihrem Kind eine feste Tagesstruktur mit ausgewogenen Aktivitäten (Lern- und Spielzeiten), regelmäßigen gemeinsamen Mahlzeiten und Schlafenszeiten. Planen Sie den Tag oder die Woche gemeinsam mit Ihrem Kind (z.B. mithilfe von einem Übersichtsplan oder Kalender, den Ihr Kind gestalten kann).
• Nutzen Sie die Lernangebote der Schule Ihres Kindes. Informationen dazu bekommen Sie von Ihrer Schule.
• Ermöglichen Sie Kontakte mithilfe der sozialen Medien. Auch wenn geliebte Menschen wie Großeltern oder gute Freunde jetzt nicht mehr besucht werden sollten, zeigen Sie Ihren Kindern wie sie trotzdem in Kontakt bleiben können (z.B. Telefon, Bilder und Gespräche über soziale Medien). Aber lassen Sie sich und Ihre Familie auch hier nicht von zu viel Aufregung anstecken!
• Informieren Sie sich über Aktuelles auf seriösen, vertrauenswürdigen Seiten. z.B. auf der Seite des Robert-Koch-Instituts (http://www.rki.de od. www.km.bayern.de )
• Lassen Sie sich nicht entmutigen!
Falls Sie sich große Sorgen machen, können Sie auch jetzt die Hilfsangebote und Beratungsstellen in Ihrer Nähe anrufen!
Mit herzlichen Grüßen Ihre Schulpsychologinnen und Schulpsychologen von KIBBS
Zusammengestellt – in Zusammenarbeit mit Schulpsychologie für Nürnberg (IPSN) – mithilfe der Broschüren des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) https://www.bbk.bund.de/DE/TopThema/TT_2020/TT_Covid_19_Quarantaene_Tipps_fuer_ Eltern.html)
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Regionalkoordinatorin KIBBS- Mittelfranken: Andrea Blendinger, Staatl. Schulpsychologin E-Mail: blendinger@schulberatung-mittelfranken.de
Betrifft: Aktuelle Info vom 16.03.2020
Liebe Eltern,
Da die Schule seit heute geschlossen ist und kein Schulbetrieb und damit zusammenhängende Veranstaltungen stattfinden dürfen („Betretungsverbot“), kann auch der Instrumentalunterricht der Musikschule und die Ensembleproben nicht im Schulhaus stattfinden. Das werde ich so an die Musikschule weitergeben. Betroffene Eltern sollen sich bitte direkt mit den Musikschullehrkräften in Verbindung setzen.
Am letzten Freitag haben wir soweit in der Kürze der Zeit möglich, den Kindern Ideen und Aufgaben zur Bearbeitung vorab schon mitgegeben.
Jede Kollegin wird im Laufe dieser Woche Arbeitsmaterialen für ihre Klasse zusammenstellen, die von den Kindern zuhause zu bearbeiten sind.
Gedacht ist, dass jedes Kind täglich 2 Stunden lang Schulaufgaben bearbeitet. So könnte eine gewisse Kontinuität den sicherlich nicht für alle einfachen Alltag zuhause strukturieren und erleichtern helfen und die Kinder bleiben in der Übung. Sobald wir die Materialien zusammengestellt haben, – ich denke momentan an die Auslieferung am Fr – werden diese den Kindern zugestellt. Es wäre prima, wenn unser Hausmeister, Herr Gruber, für die einzelnen Gemeindeteile eine Sammelauslieferungsadresse genannt bekommen kann, so dass er an dieser Stelle alle Briefe abgeben kann und die Weiterleitung innerhalb der Ortschaft organisiert werden kann. (Bitte telefonisch Bescheid geben!)
Falls Schulbücher/Arbeitshefte noch im Klassenzimmer sind, können diese von den Eltern geholt werden.
Das Schulhaus ist am Vormittag besetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Gudrun Hartl, Rektorin
Bekanntgabe vom 16.03.2020:
Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG); hier:
Informationen zu COVID –19 (Coronavirus SARS-CoV-2)
Sehr geehrte Damen und Herren,
vorab möchte ich mich bei Ihnen allen ganz herzlich für das in diesen herausfordernden Zeiten von Ihnen täglich unter sich schnell ändernden Rahmenbedingungen Geleistete bedanken!
Mein Eindruck ist, dass die Schulen hier sehr umsichtig mit der Situation umgehen. Bitte geben Sie diesen Dank auch an die Kolleginnen und Kollegen weiter. Nichtsdestotrotz entwickelt sich der Prozess um COVID-19 bedauerlicher-weise sehr dynamisch. Wie Sie sicherlich den entsprechenden Informationsseiten des RKI bzw. der Presse bereits entnommen haben, hat sich so-wohl die Zahl der zum Risikogebiet erklärten Regionen vergrößert als auch das Maßnahmenpaket in den umliegenden Ländern verschärft. Diese Entwicklung hat die Bayerische Staatsregierung zu der Entscheidung bewogen, jegliche Schulveranstaltung und damit den Unterrichtsbetrieb an den Schulen bis einschließlich der Osterferien einzustellen. Hierzu ist eine Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und
Der Bayerische Staatsministerfür Unterricht und KultusProf. Dr. Michael Piazolo, MdLII.
-2-Pflege im Einvernehmen mit dem StMAS sowie unserem Haus ergangen, das für alle Schulen in Bayern gilt. Diese wird in Kürze veröffentlicht werden und auf unserer Homepage eingestellt sein. Um die sich daraus für die Betroffenen ergebenden Konsequenzen zu verdeutlichen, möchten wir Ihnen zusätzlich folgende Hinweise geben:1.Konsequenzen für Schülerinnen und Schüler. Aus der Allgemeinverfügung ergibt sich, dass Schülerinnen und Schüler dem Unterricht und jeglicher sonstigen schulischen Veranstaltung i.S.d. Art. 30 S.1 BayEUG ab Montag, den 16.03.2020 bis einschließlich Sonntag, den 19.04.2020 (Ende der Osterferien) fernbleiben müssen; die Nichtteilnahme am Unterricht ist damit entschuldigt, § 20 Abs. 1 BaySchO.
Die Allgemeinverfügung gilt auch für die Studierenden an den Staatsinstituten. Angesichts dieses längerfristigen Zeitraums müssen jedoch alle Möglichkeiten genutzt werden, die den Schulen sowie den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung stehen, um diesen Unterrichtsausfall aufzufangen. Hierzu darf auf das KMS vom 12.03.2020, AZ I.4-BS1356.5/158/7zum Einsatz digitaler Medien verwiesen werden. Solange Schulveranstaltungen eingestellt sind, werden auch keine Schüler-praktika bzw. Betriebspraktika von Schülerinnen und Schülern gefordert. Dies gilt für die Staatsinstitute entsprechend. Die Einzelheiten werden von den zuständigen Stellen vor Ort geklärt. Nichtschulische Nutzungen des Gebäudes sind von dieser Regelung nicht betroffen. Die Sachaufwandsträger können eigenverantwortlich über die nichtschulische Nutzung der Gebäude entscheiden.2.AnwesenheitspflichtDie Schulleiterinnen und Schulleiter, im Vertretungsfall deren Stellvertretungen, sind an den Unterrichtstagen zu den üblichen Unterrichtszeiten zur
-3-Anwesenheit verpflichtet, um die Erreichbarkeit für die Schulaufsicht sicherzustellen und gegebenenfalls weitere Schutzmaßnahmen vor Ort umgehend umsetzen zu können. Lehrkräfte, Erziehungsberechtigte sowie Eltern-beirat bzw. Schulforum und auch Sachaufwandsträger sind umgehend über aktuelle Entwicklungen zu informieren.
3.Konsequenzenfür Lehrkräfte und sonstiges an der Schule tätige Personal Ein Betretungsverbot für Lehrkräfte und sonstiges an der Schule tätiges Personal besteht nicht. Sie befinden sich weiterhin im Dienst. Dieser setzt sich bei einer Lehrkraft typischer Weise aus verschiedenen Komponenten –allgemeine und außerunterrichtliche Dienstpflichten gemäß §§ 9a, 9b LDO –zusammen.
Neben den in § 9 b LDO genannten außerunterrichtlichen Aufgaben können die Lehrkräfte in Absprache bzw. auf Anordnung der Schulleitung in dem Zeitraum des Betretungsverbots für die Schülerinnen und Schüler u.a. zu folgenden Tätigkeiten herangezogen werden:
- Erstellen und Verteilen von Unterrichtsmaterialien an die Schülerinnen und Schüler, z.B. per E-Mail, Schulportal, etc.
- Unterstützung der Schülerinnen und Schüler, insbesondere der Ober-stufen, die sich auf die Abschlussprüfungen vorbereiten müssen, bei der Bearbeitung der Unterrichtsmaterialien im Rahmen der üblichen Unterrichtszeiten via Telefon, E-Mail, etc.
- Wahrnehmung administrativer Tätigkeiten
- Planungen zur Nachholung des Unterrichts für die Zeit nach Aufhebung des Betretungsverbots
- Betreuung von Schülerinnen und Schülern im Rahmen eines Notfallbetreuungsprogramms an der Schule, s. u. Ziff. 4.
-4-Die Schulleitung hat bei der Verteilung darauf zu achten, dass die genannten außerunterrichtlichen Aufgaben unter Berücksichtigung der individuellen familiären Situation (z.B. Betreuung eigener Kinder aufgrund des Betretungsverbots)möglichst gleichmäßig auf alle Lehrkräfte verteilt werden.4.NotfallbetreuungDie Einrichtung der Betreuungsangebote für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 an Grundschulen und der Grundschulstufe von Förderschulen und der Jahrgangstufen 5 und 6 an weiterführen-den Schulen und den entsprechenden Förderschulen ist erforderlich, um in Bereichen der kritischen Infrastruktur die Arbeitsfähigkeit der Erziehungsberechtigten, die sich andernfalls um die Betreuung ihrer Kinder kümmern müssten, aufrecht zu erhalten. Zu den Bereichen der kritischen Infrastruktur zählen insbesondere die Gesundheitsversorgung, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz) und die Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikations-dienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung).Grundvoraussetzung ist, dass beide Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler, im Fall von Alleinerziehenden der Alleinerziehende, in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätigsind.Durch diese Maßnahme wird das Ziel der Allgemeinverfügung – Eindämmung der Ausbreitung des COVID-19 –nicht konterkariert. Denn durch die strengen Einschränkungen (Infrastrukturberufe, keine Verdachtsfälle bzw. Krankheitssymptomatik, keine Rückkehrer aus Risikogebieten) werden deutlich weniger Schülerinnen und Schüler an die Schulen kommen. Somit ist die Einhaltung von Hygienevorschriften sowie Vorsichtsmaßnahmen deutlich erleichtert. Die Notfallbetreuung erstreckt sich auf den Zeitraum der regulären Unterrichtszeit dieser Schülerinnen und Schüler. Die Einteilung der Schülerinnen
-5-und der Schüler sowie des beaufsichtigenden (Lehr-)Personals wird von der Schulleitung vorgenommen. In den Fällen, in denen diese Schülerinnen und Schüler regelmäßig an der offenen Ganztagsbetreuung oder der Mittagsbetreuung teilnehmen, ist diese weiterhin sicherzustellen.
- Schulartspezifische Sonderregelungen zu Abschlussprüfungen, Leistungserhebungen und Übertrittsverfahren Sonderregelungen zu den oben genannten Punkten, die aufgrund des Unterrichtsausfalls erforderlich werden, werden parallel entwickelt. Dabei wird selbstverständlich sichergestellt, dass den Schülerinnen und Schülern kein Nachteil entsteht. Die Schulen werden durch Schreiben der jeweiligen Schulabteilungen informiert. Informationen werden auch auf der Homepage des Staatsministeriums eingestellt werden. Eine Kommunikation der Eltern erfolgt über die jeweilige Schule.6. Stornokosten für Schülerfahrten/ Schüleraustauschmaßnahmen.
Es ist beabsichtigt als Nothilfe Aufwendungen für Stornokosten für nicht an-getretene Schulfahrten sowie Schüleraustauschmaßnahmen zu erstatten, die aus Gründen des Gemeinwohls zur Vermeidung einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus entstanden sind. Die näheren Festlegungen erfolgen mit gesondertem Schreiben, sobald der Bayerische Landtag den beabsichtigten Billigkeitsleistungen zugestimmt hat.
- Präsenzveranstaltungen der Staatlichen Lehrerfortbildung
Das StMUK hat sich zudem dazu entschieden, vorsorglich und mit sofortiger Wirkung sämtliche Präsenzveranstaltungen im Rahmen der Staatlichen Lehrerfortbildung auf zentraler (im Bereich der Akademie für
-6-Lehrerfortbildung und Personalführung (ALP) Dillingen sowie der Landes-stelle für den Schulsport (LASPO) im Bayerischen Landesamt für Schule, regionaler(im Bereich der Ministerialbeauftragten bzw. Regierungen) als auch lokaler Ebene(im Bereich der Staatlichen Schulämter) bis ein-schließlich 17. April 2020(Ende der Osterferien) abzusagen. Zum Zeit-punkt der Zustellung dieses Schreibens bereits laufende Fortbildungsveranstaltungen können im Ermessen des Veranstalters noch zu Ende geführt werden. Ob und ggf. wann einzelne staatliche Fortbildungsveranstaltungen nachgeholt werden, wird in jedem Einzelfall geprüft und den Teilnehmern durch den Veranstalter (rechtzeitig) bekanntgegeben. Schulinterne Lehrerfortbildungen können im Ermessen der Schulleitung stattfinden. Es wird darum gebeten, die Kooperationspartner der schulischen Ganztagsangebote sowie die Träger Mittagsbetreuungen entsprechend zu informieren. Abschließend möchte ich noch folgendes betonen: Die getroffenen Maßnahmen dienen der Verlangsamung des Infektionsgeschehens in Bayern und zum Schutz gefährdeter Gruppen. Dadurch wer-den infektionsrelevante Kontakte für insgesamt fünf Wochenunterbunden. Es soll erreicht werden, dass sich die Ausbreitung von COVID-19 verlang-samt. Damit diese Zielsetzung nicht konterkariert wird, bitte ich um besonnenes Verhalten auch im Privatbereich. Soziale Kontakte sollten auf ein Minimum reduziert werden. Die Kommunalen Spitzenverbände sowie die Privatschulträgerverbände erhalten einen Abdruck dieses Schreibens. Auf die staatlichen Leistungen nach dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz für kommunale und private Schulen haben die Allgemeinverfügung des StMGP und die in diesem Schreiben geschilderten Maßnahmen dem Grunde nach keine Auswirkungen.
-7-Ich bedanke mich nochmals sehr herzlich für Ihren Einsatz und bitte Sie weiter um Ihre Unterstützung bei der Bewältigung der Herausforderungen für die Schulen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Michael Piazolo
Bekanntgabe vom 13.03.2020:
Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG);hier: Informationen zu COVID –19 (Coronavirus SARS-CoV-2)
Sehr geehrte Damen und Herren,
vorab möchte ich mich bei Ihnen allen ganz herzlich für das in diesen herausfordernden Zeiten von Ihnen täglich unter sich schnell ändernden Rahmenbedingungen Geleistete bedanken! Mein Eindruck ist, dass die Schulen hier sehr umsichtig mit der Situation umgehen.Bitte geben Sie diesen Dank auch an die Kolleginnen und Kollegen weiter. Nichtsdestotrotz entwickelt sich der Prozess um COVID-19 bedauerlicher-weise sehr dynamisch.
Wie Sie sicherlich den entsprechenden Informationsseiten des RKI bzw. der Presse bereits entnommen haben, hat sich sowohl die Zahl der zum Risikogebiet erklärten Regionen vergrößert als auch das Maßnahmenpaket in den umliegenden Ländern verschärft. Diese Entwicklung hat die Bayerische Staatsregierung zu der Entscheidung bewogen, jegliche Schulveranstaltung und damit den Unterrichtsbetrieb an den Schulen bis einschließlich der Osterferien einzustellen.
Hierzu ist eine Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Der Bayerische Staatsminister für Unterricht und Kultus Prof. Dr. Michael Piazolo, MdLII. Pflege im Einvernehmen mit dem StMAS sowie unserem Haus ergangen, das für alle Schulen in Bayern gilt. Diese wird in Kürze veröffentlicht werden und auf unserer Homepage eingestellt sein.Um die sich daraus für die Betroffenen ergebenden Konsequenzen zu verdeutlichen, möchten wir Ihnen zusätzlich folgende Hinweise geben:
Konsequenzen für Schülerinnen und Schüler
Aus der Allgemeinverfügung ergibt sich, dass Schülerinnen und Schüler dem Unterricht und jeglicher sonstigen schulischen Veranstaltung i.S.d. Art. 30 S.1 BayEUG ab Montag, den 16.03.2020 bis einschließlich Sonntag, den 19.04.2020 (Ende der Osterferien) fernbleiben müssen; die Nichtteilnahme am Unterricht ist damit entschuldigt, § 20 Abs. 1 BaySchO.
Die Allgemeinverfügung gilt auch für die Studierenden an den Staatsinstituten.
Angesichts dieses längerfristigen Zeitraums müssen jedoch alle Möglichkeiten genutzt werden, die den Schulen sowie den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung stehen, um diesen Unterrichtsausfall aufzufangen. Hierzu darf auf das KMS vom 12.03.2020, AZ I.4-BS1356.5/158/7 zum Einsatz digitaler Medien verwiesen werden.
Solange Schulveranstaltungen eingestellt sind, werden auch keine Schülerpraktika bzw. Betriebspraktika von Schülerinnen und Schülern gefordert. Dies gilt für die Staatsinstitute entsprechend. Die Einzelheiten den zuständigen Stellen vor Ort geklärt.
Nichtschulische Nutzungen des Gebäudes sind von dieser Regelung nicht betroffen. Die Sachaufwandsträger können eigenverantwortlich über die nichtschulische Nutzung der Gebäude entscheiden.
Anwesenheitspflicht: Die Schulleiterinnen und Schulleiter, im Vertretungsfall deren Stellvertretungen, sind an den Unterrichtstagen zu den üblichen Unterrichtszeiten zur Anwesenheit verpflichtet, um die Erreichbarkeit für die Schulaufsicht sicherzustellen und gegebenenfalls weitere Schutzmaßnahmen vor Ort umgehend umsetzen zu können. Lehrkräfte, Erziehungsberechtigte sowie Elternbeirat bzw. Schulforum und auch Sachaufwandsträger sind umgehend über aktuelle Entwicklungen zu informieren.
Konsequenzenfür Lehrkräfte und sonstiges an der Schule tätige Personal:
Ein Betretungsverbot für Lehrkräfte und sonstiges an der Schule tätiges Personal besteht nicht. Sie befinden sich weiterhin im Dienst.
Dieser setzt sich bei einer Lehrkraft typischer Weise aus verschiedenen Komponenten –allgemeine und außerunterrichtliche Dienstpflichten gemäß §§ 9a, 9b LDO –zusammen. Neben den in § 9 b LDO genannten außerunterrichtlichen Aufgaben können die Lehrkräfte in Absprache bzw. auf Anordnung der Schulleitung in dem Zeitraum des die Schülerinnen und Schüler u.a. zu folgenden Tätigkeiten herangezogen werden: •Erstellen und Verteilen von Unterrichtsmaterialien an die Schülerinnen und Schüler, z.B. per E-Mail, Schulportal, etc.
•Unterstützung der Schülerinnen und Schüler, insbesondere der Ober-stufen, die sich auf die Abschlussprüfungen vorbereiten müssen, bei der Bearbeitung der Unterrichtsmaterialien im Rahmen der üblichen Unterrichtszeitenvia Telefon, E-Mail, etc.
•Wahrnehmung administrativer Tätigkeiten
•Planungen zur Nachholung des Unterrichts für die Zeit nach Aufhebung des Betretungsverbots
•Betreuung von Schülerinnen und Schülern im Rahmen eines Notfallbetreuungsprogramms an der Schule, s. u.Ziff. 4.
Die Schulleitung hat bei der Verteilung darauf zu achten, dass die genannten außerunterrichtlichen Aufgaben unter Berücksichtigung der individuellen familiären Situation (z.B. Betreuung eigener Kinder aufgrund des Betretungsverbots) möglichst gleichmäßig auf alle Lehrkräfte verteilt werden.
Die Notfallbetreuung erstreckt sich auf den Zeitraum der regulären Unterrichtszeit dieser Schülerinnen und Schüler.
Die Einteilung der Schülerinnen und der Schüler sowie des beaufsichtigenden (Lehr-)Personals wird von der Schulleitung vorgenommen.
In den Fällen, in denen diese Schülerinnen und Schüler regelmäßig an der offenen Ganztagsbetreuung oder der Mittagsbetreuung teilnehmen, ist diese weiterhin sicherzustellen.
Präsenzveranstaltungen der Staatlichen Lehrerfortbildung
Das StMUK hat sich zudem dazu entschieden, vorsorglich und mit sofortiger Wirkung sämtliche Präsenzveranstaltungen im Rahmen der Staatlichen Lehrerfortbildung auf zentraler (im Bereich der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung (ALP) Dillingen sowie der Landes-stelle für den Schulsport (LASPO) im Bayerischen Landesamt für Schule, regionaler(im Bereich der Ministerialbeauftragten bzw. Regierungen) als auch lokaler Ebene(im Bereich der Staatlichen Schulämter) bis ein-schließlich 17. April 2020(Ende der Osterferien) abzusagen.
Zum Zeit-punkt der Zustellung dieses Schreibens bereits laufende Fortbildungsveranstaltungen können im Ermessen des Veranstalters noch zu Ende geführt werden.
Ob und ggf. wann einzelne staatliche Fortbildungsveranstaltungen nachgeholt werden, wird in jedem Einzelfall geprüft und den Teilnehmern durch den Veranstalter (rechtzeitig) bekanntgegeben.
Schulinterne Lehrerfortbildungen können im Ermessen der Schulleitung stattfinden. Es wird darum gebeten, die Kooperationspartner der schulischen Ganztagsangebote sowie die Träger Mittagsbetreuungen entsprechend zu informieren.
Abschließend möchte ich noch folgendes betonen: Die getroffenen Maßnahmen dienen der Verlangsamung des Infektionsgeschehens in Bayern und zum Schutz gefährdeter Gruppen. Dadurch werden infektionsrelevante Kontakte für insgesamt fünf Wochen unterbunden.
Es soll erreicht werden, dass sich die Ausbreitung von COVID-19 verlang-samt. Damit diese Zielsetzung nicht konterkariert wird, bitte ich um besonnenes Verhalten auch im Privatbereich. Soziale Kontakte sollten auf ein Minimum reduziert werden.
Die Kommunalen Spitzenverbände sowie die Privatschulträgerverbände erhalten einen Abdruck dieses Schreibens. Auf die staatlichen Leistungen nach dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz für kommunale und private Schulen haben die Allgemeinverfügung des StMGP und die in diesem Schreiben geschilderten Maßnahmen dem Grunde nach keine Auswirkungen.
Schulschließungen in Bayern: Die Entscheidungen im Überblick
Kein Unterricht an Schulen, geschlossene Kindergärten, ein stark eingeschränktes Besuchsrecht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen: Bayern verschärft die Maßnahmen gegen die Coronavirus-Ausbreitung. Die Kommunalwahl soll wie geplant stattfinden.
Als eines der ersten Bundesländer hat Bayern beschlossen, von Montag an alle Schulen zu schließen. Das soll dazu beitragen, die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus zu bremsen, wie Ministerpräsident Markus Söder (CSU) in München sagte. Auch Kinderbetreuungseinrichtungen würden zunächst bis zum Ende der Osterferien am 19. April geschlossen.
Danach sei es notwendig, eine Bestandsaufnahme zu machen. Nach Aussage aller Virologen könnten diese fünf Wochen ganz entscheidend sein, um die Ausbreitung des Coronvirus zu verlangsamen. Zugleich versicherte der Ministerpräsident, kein Schüler müsse sich Sorgen machen, bei den Abiturprüfungen einen Nachteil zu haben.
Kultusminister: “Keine Ferien”
Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) betonte, die Schließung betreffe alle Schulen – “über alle Schularten hinweg, auch die Privatschulen, auch die Berufsschulen”. Es finde zwar kein Unterricht in der Schule statt, es seien aber keine Ferien. Der Minister kündigte an, den Kindern würden Materialien zur Verfügung gestellt, damit sie “zu Hause etwas Schulisches zu tun haben”.
Lediglich für Kinder von der ersten bis sechsten Klasse, deren Eltern in sogenannten systemkritischen Berufen tätig seien, werde eine Betreuung sichergestellt. Als Beispiele nannte Piazolo Ärzte, Pflegepersonal, Polizisten. Bayern werde das restriktiv handhaben. Gehört nur ein Elternteil einer dieser Berufsgruppen an, müsse das andere die Kinderbetreuung sicherstellen.
Söder: Betreuung nicht bei Oma und Opa organisieren
Laut Sozialministerin Carolina Trautner (beide CSU) gilt auch für die rund 9.800 Kindertagesstätten von Montag an ein Betretungsverbot. Das Betreffe auch die Kindertagespflege sowie die heilpädagogischen Tagesstätten. In Kindergärten werde es Notgruppen geben – aber ebenfalls nur für Kinder, bei denen beide Eltern in Gesundheitsberufen, bei Polizei oder THW tätig seien. Söder betonte, es gebe die klare Empfehlung, “die Betreuung nicht bei Oma und Opa zu organisieren, sonders das anders zu machen”.
Um die Kinderbetreuung zu gewährleisten, appellierte Trautner an die Arbeitgeber, ihren Beschäftigten entgegenzukommen. Arbeitszeiten sollten flexibel gestaltet werden. Wo möglich, solle im Homeoffice gearbeitet werden. Wenn dies nicht möglich ist, solle zunächst Urlaub in Betracht gezogen werden.
Besuchsrecht in Kliniken wird eingeschränkt
Der Ministerpräsident kündigte zudem an, dass das Besuchsrecht in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Seniorenheimen und Behinderteneinrichtungen massiv eingeschränkt werde. Es gelte, die ältere und kranke Menschen zu schützen, die bei einer Ansteckung mit dem Coronavirus besonders gefährdet seien.
Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) sprach von einem Besuchsverbot in den Senioren- und Krankenhäusern sowie den Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. “Angedacht ist eben, dass man sagt: ein Besucher pro Tag, eine Stunde pro Patient,,,,.”
Merkblatt……..
Coronainfos
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
angesichts der raschen Ausbreitung des Coronavirus ist seit dem
16.03.2020 bayernweit auch der Unterrichtsbetrieb an den Grundschulen bis zum Ende der Osterferien eingestellt.
Ich danke Ihnen sehr herzlich, dass Sie das Lernen daheim, das die Grundschullehrkräfte sehr verantwortungsbewusst vorbereiten und umsetzen, engagiert unterstützen.
Da von der Einstellung des Schulbetriebs auch das Übertrittsverfahren betroffen ist, ist es mir ein besonderes Anliegen, Sie bereits heute über notwendige Änderungen zu informieren. Diese gelten ausschließlich für den Fall, dass der Unterricht am 20.04.2020 wieder aufgenommen werden kann.
Telefon: 089 2186 2020 E-Mail: michael.piazolo@stmuk.bayern.de Salvatorstraße 2 ∙ 80333 München Telefax: 089 2186 2809 Internet: www.km.bayern.de U3, U4, U5, U6 – Haltestelle Odeonsplatz
Ich darf Ihnen versichern, dass wir im Vorfeld auch unter Berücksichtigung der zeitlichen Rahmenbedingungen sehr sorgfältig abgewogen haben, welche Maßnahmen erforderlich sind, um für Ihr Kind
- auch in einer aufgrund des Coronavirus völlig neuen Situation faire Bedingungen im Übertrittsverfahren zu garantieren,
- aber auch den von Ihnen zu Recht erwarteten gut organisierten Unterrichtsbeginn in Jahrgangsstufe 5 im Schuljahr 2020/2021 sicherzustellen.
Daher gilt für den Fall des Unterrichtsbeginns am 20.04.2020 für das Übertrittsverfahren im Jahr 2020:
Wie bisher erhält Ihr Kind ein Übertrittszeugnis, das
- feststellt, für welche Schulart das Kind geeignet ist,
- für die Anmeldung an einer weiterführenden Schule notwendig ist.
Darüber hinaus gilt für das Schuljahr 2019/2020 Folgendes:
- Übertrittszeugnis
- Ihr Kind erhält das Übertrittszeugnis am 11.05.2020. Damit schöpfen wir den maximal möglichen Zeitpunkt aus und stellen insbesondere sicher, dass die für einen reibungslosen Beginn des Schuljahres 2020/2021 notwendige Personalplanung an den weiterführenden Schulen noch rechtzeitig erfolgen kann.
- Das Übertrittszeugnis enthält o ausschließlich Ziffernnoten in den für den Übertritt maßgeblichen
Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht
(HSU), o keine Ziffernnoten in allen übrigen Fächern, o keine Aussagen zur Lernentwicklung im jeweiligen Fach, o Aussagen zum Sozial-, Lern- und Arbeitsverhalten, o ein Beratungsangebot der Grundschule für den Bedarfsfall, o die Durchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik und
HSU, o eine Aussage, für welche Schulart das Kind geeignet ist.
- Probearbeiten
- Grundlage für das Übertrittszeugnis sind die bis zum 13.03.2020 – dem letzten Tag vor der bayernweiten Einstellung des Unterrichtsbetriebs – erzielten Noten. In die Jahresfortgangsnote gehen daher zunächst alle Noten ein, die Ihr Kind bis einschließlich 13.03.2020 erzielt hat.
- Eine aktuelle Notenübersicht stellt Ihnen die Klassenlehrkraft Ihres Kindes schriftlich zur Verfügung.
- Ihr Kind muss, wenn der Unterricht wieder aufgenommen wird, bis zum Übertrittszeugnis keine weiteren verpflichtenden Probearbeiten mehr schreiben.
- Die Schule bietet jedoch in den Fächern Deutsch, Mathematik und HSU jeweils noch eine Probearbeit Die Teilnahme daran ist freiwillig.
- Sie entscheiden, o ob und ggf. in welchem Fach bzw. in welchen Fächern Ihr Kind die
Probearbeit mitschreibt, o nach Bekanntgabe der Note, ob diese in die Übertrittsnote einfließt.
- Der aktuelle Leistungsstand Ihres Kindes kann sich dadurch nicht verschlechtern, wohl aber verbessern.
- Zeitlicher Rahmen
Ø Für die noch abzuhaltenden Probearbeiten schöpfen wir den maximal möglichen Zeitrahmen aus. Dabei berücksichtigen wir auch, dass Ihr Kind nach der Phase des Lernens zuhause evtl. einige Tage braucht, um sich wieder an das reguläre Schulleben zu gewöhnen.
- Woche 1 (20.04. – 24.04.): In Woche 1 wiederholen, üben und sichern die Kinder Inhalte in den Fächern Deutsch, Mathematik und HSU. Die Probearbeiten für die Wochen 2 und 3 kündigt die Lehrkraft mindestens eine Woche vorher an. In einer Woche sollen nicht mehr als zwei Probearbeiten stattfinden.
- Wochen 2 und 3 (27.04. – 30.04. bzw. 04.05. – 06.05.): Ihr Kind nimmt an einer, zwei oder drei Probearbeiten auf freiwilliger Basis Sie entscheiden nach Herausgabe der Probe, ob die erzielte Note in die Gesamtnote einfließen soll. Inhalt der Probearbeit ist
nur, was (ggf. auch vor der Einstellung des Schulbetriebs) unterrichtlich behandelt und ausreichend gesichert ist.
- Anmeldetermin und Probeunterricht an weiterführenden Schulen
- Kinder, die den für einen Übertritt erforderlichen Notendurchschnitt (Realschule: 2,66; Gymnasium: 2,33) nicht erreichen, können am Probeunterricht
- Die Anmeldetermine für den Besuch einer Realschule oder eines Gymnasiums haben wir im Rahmen des maximal Möglichen verschoben.
- Die Anmeldung erfolgt im Zeitraum 05. – 22.05.2020.
- Der Probeunterricht an den Realschulen und Gymnasien findet vom
26.05. – 28.05.2020 statt.
Sehr geehrte Eltern, ich hoffe ich konnte Ihnen darlegen, dass die getroffenen Maßnahmen angesichts der aktuellen Entwicklungen nicht nur notwendig sind, sondern insbesondere auch faire Übertrittsbedingungen für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 eröffnen.
Für Ihr großes Engagement, mit dem Sie die derzeitige Notwendigkeit des
Lernens zuhause bestmöglich unterstützen, danke ich Ihnen sehr herzlich!
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Michael Piazolo
Einfach auf „Apps durchstöbern“ gehen, dann auf die gewünschte App (z. B. Mathe) du kannst da direkt die App machen, die du möchtest … ohne Anmeldung!
Kostenlose Anmeldung mit deinem Namen und deiner Schule.
Für alle Klassenstufen und Unterrichtsfächern gibt es vielfältige Aufgaben mit Lösungskontrolle; für erfolgreiches Arbeiten darf man als Belohnung ein Spiel machen.
https://service.zeit.de/schule/gesellschaft/die-vorfahren-des-menschen/
Viele Leseübungen zu verschiedenen Tierarten mit Videos und Arbeitsblättern
Ivi-education: https://ivi-education.de
Zu vielen Themen (z.B. Mittelalter…) Aufgaben und Links mit Infos darüber.
Online Lexikon für Kinder
https://www.youtube.com/results?search_query=+lehrer+schmidt+grundschule
Hier gibt’s zu allen möglichen Themen (Uhr, Malnehmen…) Online- Erklärungen.
Online- Suchmaschine für Kinder – Google mit kindgerechten Inhalten
Und weitere Angebote:
BR Mediathek Schule daheim-online Lernen
SWR/WDR Planet Schule: Wissenspool/Filme nach Fächern geordnet
Kinderfunkkolleg: Podcasts vom Hessischen Rundfunk für Kinder
Sendung mit der Maus-Videos: https://wdrmaus.de/extras
11-Tipps-für-Eltern zu Covid-19
Dies sind Informationen für Eltern im Umgang mit den Maßnahmen zum Corona-Virus des KIBBS – Kriseninterventions – und Bewältigungsteam der bayerischen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen. Eine Aktion der Schulberatung.
16.03.2020
Liebe Eltern,
die durch das Corona-Virus hervorgerufene Krankheit COVID-19 betrifft uns alle: Die Schülerinnen und Schüler dürfen die Schulen nicht mehr besuchen. In Bayern wurde der Katastrophenschutz ausgerufen. Wir wissen nicht, welche Maßnahmen in den kommenden Tagen und Wochen noch getroffen werden.
Diese besondere Situation verunsichert viele Menschen. Daher haben wir vom Kriseninterventions- und Bewältigungsteam Bayerischer Schulpsychologinnen und Schulpsychologen (KIBBS) einige hilfreiche Hinweise für Sie zusammengestellt.
Wie reagieren Kinder und Jugendliche auf belastende und verunsichernde Situationen? Jedes Kind, jeder Jugendliche reagiert anders. Manche spüren körperliche Symptome wie Müdigkeit, Kopf- und Bauchschmerzen oder Appetitverlust. Manche sind sehr ängstlich, sehr verunsichert oder besonders nervös und reizbar. Andere wiederum haben Ein- und Durchschlafprobleme. Es gibt aber auch Kinder, die keine offensichtlichen Stressanzeichen zeigen.
Was können Sie für Ihr Kind tun? Ihr Kind braucht Sie jetzt besonders. Zeigen Sie Zuverlässigkeit, Zuversicht und Ruhe in Ihren Worten und Taten.
• Lassen Sie Ihr Kind Gefühle auf seine Art zeigen und seien Sie da. Nehmen Sie die Gefühle und Sorgen Ihres Kindes ernst.
• Nehmen Sie sich jetzt besonders viel Zeit für Ihr Kind! Wenn es will, kann es beim Spielen, beim Basteln oder beim Malen leichter über Beunruhigendes sprechen oder schwierige Fragen stellen.
• Geben Sie Ihrem Kind viel Nähe und Zuwendung. Auch wenn es dafür eigentlich schon zu groß ist. Manche Kinder wollen jetzt nachts nicht alleine schlafen oder nässen plötzlich wieder ein. Das sollte nach ein paar Tagen besser werden.
• Sprechen Sie so mit Ihrem Kind, dass es die Dinge verstehen kann. Erklären Sie Maßnahmen wie Schul- und Geschäftsschließungen oder eingeschränkte soziale Kontaktmöglichkeiten. Machen Sie es nicht zu schwer, aber beantworten Sie die Fragen ehrlich, wenn Sie es können.
• Besprechen Sie nicht alles, was vielleicht sein kann. Sonst werden Angst und Unsicherheit noch größer. Beschützen Sie Ihr Kind gerade jetzt vor beunruhigenden Bildern aus dem Fernsehen und dem Internet.
• Zeigen Sie Ihrem Kind, wie besonnen Sie mit der Situation umgehen. Besprechen Sie, was Sie beruhigt und Ihnen hilft. Ihr Kind lernt von Ihnen mit der schwierigen Situation umzugehen.
• Fragen Sie Ihr Kind, welche Hilfe es möchte, wenn es beunruhigende Gedanken hat. Vielleicht möchte es Ablenkung oder mehr Ruhe?
• Helfen Sie Ihrem Kind auch, sich abzulenken. Spiel, Sport und Spazierengehen sind dafür gut. Beziehen Sie Ihr Kind zum Beispiel auch mehr in Haushaltstätigkeiten mit ein.
• Geben Sie Ihrem Kind eine feste Tagesstruktur mit ausgewogenen Aktivitäten (Lern- und Spielzeiten), regelmäßigen gemeinsamen Mahlzeiten und Schlafenszeiten. Planen Sie den Tag oder die Woche gemeinsam mit Ihrem Kind (z.B. mithilfe von einem Übersichtsplan oder Kalender, den Ihr Kind gestalten kann).
• Nutzen Sie die Lernangebote der Schule Ihres Kindes. Informationen dazu bekommen Sie von Ihrer Schule.
• Ermöglichen Sie Kontakte mithilfe der sozialen Medien. Auch wenn geliebte Menschen wie Großeltern oder gute Freunde jetzt nicht mehr besucht werden sollten, zeigen Sie Ihren Kindern wie sie trotzdem in Kontakt bleiben können (z.B. Telefon, Bilder und Gespräche über soziale Medien). Aber lassen Sie sich und Ihre Familie auch hier nicht von zu viel Aufregung anstecken!
• Informieren Sie sich über Aktuelles auf seriösen, vertrauenswürdigen Seiten. z.B. auf der Seite des Robert-Koch-Instituts (http://www.rki.de od. www.km.bayern.de )
• Lassen Sie sich nicht entmutigen!
Falls Sie sich große Sorgen machen, können Sie auch jetzt die Hilfsangebote und Beratungsstellen in Ihrer Nähe anrufen!
Mit herzlichen Grüßen Ihre Schulpsychologinnen und Schulpsychologen von KIBBS
Zusammengestellt – in Zusammenarbeit mit Schulpsychologie für Nürnberg (IPSN) – mithilfe der Broschüren des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) https://www.bbk.bund.de/DE/TopThema/TT_2020/TT_Covid_19_Quarantaene_Tipps_fuer_ Eltern.html)
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Regionalkoordinatorin KIBBS- Mittelfranken: Andrea Blendinger, Staatl. Schulpsychologin E-Mail: blendinger@schulberatung-mittelfranken.de
Betrifft: Aktuelle Info vom 16.03.2020
Liebe Eltern,
Da die Schule seit heute geschlossen ist und kein Schulbetrieb und damit zusammenhängende Veranstaltungen stattfinden dürfen („Betretungsverbot“), kann auch der Instrumentalunterricht der Musikschule und die Ensembleproben nicht im Schulhaus stattfinden. Das werde ich so an die Musikschule weitergeben. Betroffene Eltern sollen sich bitte direkt mit den Musikschullehrkräften in Verbindung setzen.
Am letzten Freitag haben wir soweit in der Kürze der Zeit möglich, den Kindern Ideen und Aufgaben zur Bearbeitung vorab schon mitgegeben.
Jede Kollegin wird im Laufe dieser Woche Arbeitsmaterialen für ihre Klasse zusammenstellen, die von den Kindern zuhause zu bearbeiten sind.
Gedacht ist, dass jedes Kind täglich 2 Stunden lang Schulaufgaben bearbeitet. So könnte eine gewisse Kontinuität den sicherlich nicht für alle einfachen Alltag zuhause strukturieren und erleichtern helfen und die Kinder bleiben in der Übung. Sobald wir die Materialien zusammengestellt haben, – ich denke momentan an die Auslieferung am Fr – werden diese den Kindern zugestellt. Es wäre prima, wenn unser Hausmeister, Herr Gruber, für die einzelnen Gemeindeteile eine Sammelauslieferungsadresse genannt bekommen kann, so dass er an dieser Stelle alle Briefe abgeben kann und die Weiterleitung innerhalb der Ortschaft organisiert werden kann. (Bitte telefonisch Bescheid geben!)
Falls Schulbücher/Arbeitshefte noch im Klassenzimmer sind, können diese von den Eltern geholt werden.
Das Schulhaus ist am Vormittag besetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Gudrun Hartl, Rektorin
Bekanntgabe vom 16.03.2020:
Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG); hier:
Informationen zu COVID –19 (Coronavirus SARS-CoV-2)
Sehr geehrte Damen und Herren,
vorab möchte ich mich bei Ihnen allen ganz herzlich für das in diesen herausfordernden Zeiten von Ihnen täglich unter sich schnell ändernden Rahmenbedingungen Geleistete bedanken!
Mein Eindruck ist, dass die Schulen hier sehr umsichtig mit der Situation umgehen. Bitte geben Sie diesen Dank auch an die Kolleginnen und Kollegen weiter. Nichtsdestotrotz entwickelt sich der Prozess um COVID-19 bedauerlicher-weise sehr dynamisch. Wie Sie sicherlich den entsprechenden Informationsseiten des RKI bzw. der Presse bereits entnommen haben, hat sich so-wohl die Zahl der zum Risikogebiet erklärten Regionen vergrößert als auch das Maßnahmenpaket in den umliegenden Ländern verschärft. Diese Entwicklung hat die Bayerische Staatsregierung zu der Entscheidung bewogen, jegliche Schulveranstaltung und damit den Unterrichtsbetrieb an den Schulen bis einschließlich der Osterferien einzustellen. Hierzu ist eine Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und
Der Bayerische Staatsministerfür Unterricht und KultusProf. Dr. Michael Piazolo, MdLII.
-2-Pflege im Einvernehmen mit dem StMAS sowie unserem Haus ergangen, das für alle Schulen in Bayern gilt. Diese wird in Kürze veröffentlicht werden und auf unserer Homepage eingestellt sein. Um die sich daraus für die Betroffenen ergebenden Konsequenzen zu verdeutlichen, möchten wir Ihnen zusätzlich folgende Hinweise geben:1.Konsequenzen für Schülerinnen und Schüler. Aus der Allgemeinverfügung ergibt sich, dass Schülerinnen und Schüler dem Unterricht und jeglicher sonstigen schulischen Veranstaltung i.S.d. Art. 30 S.1 BayEUG ab Montag, den 16.03.2020 bis einschließlich Sonntag, den 19.04.2020 (Ende der Osterferien) fernbleiben müssen; die Nichtteilnahme am Unterricht ist damit entschuldigt, § 20 Abs. 1 BaySchO.
Die Allgemeinverfügung gilt auch für die Studierenden an den Staatsinstituten. Angesichts dieses längerfristigen Zeitraums müssen jedoch alle Möglichkeiten genutzt werden, die den Schulen sowie den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung stehen, um diesen Unterrichtsausfall aufzufangen. Hierzu darf auf das KMS vom 12.03.2020, AZ I.4-BS1356.5/158/7zum Einsatz digitaler Medien verwiesen werden. Solange Schulveranstaltungen eingestellt sind, werden auch keine Schüler-praktika bzw. Betriebspraktika von Schülerinnen und Schülern gefordert. Dies gilt für die Staatsinstitute entsprechend. Die Einzelheiten werden von den zuständigen Stellen vor Ort geklärt. Nichtschulische Nutzungen des Gebäudes sind von dieser Regelung nicht betroffen. Die Sachaufwandsträger können eigenverantwortlich über die nichtschulische Nutzung der Gebäude entscheiden.2.AnwesenheitspflichtDie Schulleiterinnen und Schulleiter, im Vertretungsfall deren Stellvertretungen, sind an den Unterrichtstagen zu den üblichen Unterrichtszeiten zur
-3-Anwesenheit verpflichtet, um die Erreichbarkeit für die Schulaufsicht sicherzustellen und gegebenenfalls weitere Schutzmaßnahmen vor Ort umgehend umsetzen zu können. Lehrkräfte, Erziehungsberechtigte sowie Eltern-beirat bzw. Schulforum und auch Sachaufwandsträger sind umgehend über aktuelle Entwicklungen zu informieren.
3.Konsequenzenfür Lehrkräfte und sonstiges an der Schule tätige Personal Ein Betretungsverbot für Lehrkräfte und sonstiges an der Schule tätiges Personal besteht nicht. Sie befinden sich weiterhin im Dienst. Dieser setzt sich bei einer Lehrkraft typischer Weise aus verschiedenen Komponenten –allgemeine und außerunterrichtliche Dienstpflichten gemäß §§ 9a, 9b LDO –zusammen.
Neben den in § 9 b LDO genannten außerunterrichtlichen Aufgaben können die Lehrkräfte in Absprache bzw. auf Anordnung der Schulleitung in dem Zeitraum des Betretungsverbots für die Schülerinnen und Schüler u.a. zu folgenden Tätigkeiten herangezogen werden:
- Erstellen und Verteilen von Unterrichtsmaterialien an die Schülerinnen und Schüler, z.B. per E-Mail, Schulportal, etc.
- Unterstützung der Schülerinnen und Schüler, insbesondere der Ober-stufen, die sich auf die Abschlussprüfungen vorbereiten müssen, bei der Bearbeitung der Unterrichtsmaterialien im Rahmen der üblichen Unterrichtszeiten via Telefon, E-Mail, etc.
- Wahrnehmung administrativer Tätigkeiten
- Planungen zur Nachholung des Unterrichts für die Zeit nach Aufhebung des Betretungsverbots
- Betreuung von Schülerinnen und Schülern im Rahmen eines Notfallbetreuungsprogramms an der Schule, s. u. Ziff. 4.
-4-Die Schulleitung hat bei der Verteilung darauf zu achten, dass die genannten außerunterrichtlichen Aufgaben unter Berücksichtigung der individuellen familiären Situation (z.B. Betreuung eigener Kinder aufgrund des Betretungsverbots)möglichst gleichmäßig auf alle Lehrkräfte verteilt werden.4.NotfallbetreuungDie Einrichtung der Betreuungsangebote für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 an Grundschulen und der Grundschulstufe von Förderschulen und der Jahrgangstufen 5 und 6 an weiterführen-den Schulen und den entsprechenden Förderschulen ist erforderlich, um in Bereichen der kritischen Infrastruktur die Arbeitsfähigkeit der Erziehungsberechtigten, die sich andernfalls um die Betreuung ihrer Kinder kümmern müssten, aufrecht zu erhalten. Zu den Bereichen der kritischen Infrastruktur zählen insbesondere die Gesundheitsversorgung, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz) und die Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikations-dienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung).Grundvoraussetzung ist, dass beide Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler, im Fall von Alleinerziehenden der Alleinerziehende, in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätigsind.Durch diese Maßnahme wird das Ziel der Allgemeinverfügung – Eindämmung der Ausbreitung des COVID-19 –nicht konterkariert. Denn durch die strengen Einschränkungen (Infrastrukturberufe, keine Verdachtsfälle bzw. Krankheitssymptomatik, keine Rückkehrer aus Risikogebieten) werden deutlich weniger Schülerinnen und Schüler an die Schulen kommen. Somit ist die Einhaltung von Hygienevorschriften sowie Vorsichtsmaßnahmen deutlich erleichtert. Die Notfallbetreuung erstreckt sich auf den Zeitraum der regulären Unterrichtszeit dieser Schülerinnen und Schüler. Die Einteilung der Schülerinnen
-5-und der Schüler sowie des beaufsichtigenden (Lehr-)Personals wird von der Schulleitung vorgenommen. In den Fällen, in denen diese Schülerinnen und Schüler regelmäßig an der offenen Ganztagsbetreuung oder der Mittagsbetreuung teilnehmen, ist diese weiterhin sicherzustellen.
- Schulartspezifische Sonderregelungen zu Abschlussprüfungen, Leistungserhebungen und Übertrittsverfahren Sonderregelungen zu den oben genannten Punkten, die aufgrund des Unterrichtsausfalls erforderlich werden, werden parallel entwickelt. Dabei wird selbstverständlich sichergestellt, dass den Schülerinnen und Schülern kein Nachteil entsteht. Die Schulen werden durch Schreiben der jeweiligen Schulabteilungen informiert. Informationen werden auch auf der Homepage des Staatsministeriums eingestellt werden. Eine Kommunikation der Eltern erfolgt über die jeweilige Schule.6. Stornokosten für Schülerfahrten/ Schüleraustauschmaßnahmen.
Es ist beabsichtigt als Nothilfe Aufwendungen für Stornokosten für nicht an-getretene Schulfahrten sowie Schüleraustauschmaßnahmen zu erstatten, die aus Gründen des Gemeinwohls zur Vermeidung einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus entstanden sind. Die näheren Festlegungen erfolgen mit gesondertem Schreiben, sobald der Bayerische Landtag den beabsichtigten Billigkeitsleistungen zugestimmt hat.
- Präsenzveranstaltungen der Staatlichen Lehrerfortbildung
Das StMUK hat sich zudem dazu entschieden, vorsorglich und mit sofortiger Wirkung sämtliche Präsenzveranstaltungen im Rahmen der Staatlichen Lehrerfortbildung auf zentraler (im Bereich der Akademie für
-6-Lehrerfortbildung und Personalführung (ALP) Dillingen sowie der Landes-stelle für den Schulsport (LASPO) im Bayerischen Landesamt für Schule, regionaler(im Bereich der Ministerialbeauftragten bzw. Regierungen) als auch lokaler Ebene(im Bereich der Staatlichen Schulämter) bis ein-schließlich 17. April 2020(Ende der Osterferien) abzusagen. Zum Zeit-punkt der Zustellung dieses Schreibens bereits laufende Fortbildungsveranstaltungen können im Ermessen des Veranstalters noch zu Ende geführt werden. Ob und ggf. wann einzelne staatliche Fortbildungsveranstaltungen nachgeholt werden, wird in jedem Einzelfall geprüft und den Teilnehmern durch den Veranstalter (rechtzeitig) bekanntgegeben. Schulinterne Lehrerfortbildungen können im Ermessen der Schulleitung stattfinden. Es wird darum gebeten, die Kooperationspartner der schulischen Ganztagsangebote sowie die Träger Mittagsbetreuungen entsprechend zu informieren. Abschließend möchte ich noch folgendes betonen: Die getroffenen Maßnahmen dienen der Verlangsamung des Infektionsgeschehens in Bayern und zum Schutz gefährdeter Gruppen. Dadurch wer-den infektionsrelevante Kontakte für insgesamt fünf Wochenunterbunden. Es soll erreicht werden, dass sich die Ausbreitung von COVID-19 verlang-samt. Damit diese Zielsetzung nicht konterkariert wird, bitte ich um besonnenes Verhalten auch im Privatbereich. Soziale Kontakte sollten auf ein Minimum reduziert werden. Die Kommunalen Spitzenverbände sowie die Privatschulträgerverbände erhalten einen Abdruck dieses Schreibens. Auf die staatlichen Leistungen nach dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz für kommunale und private Schulen haben die Allgemeinverfügung des StMGP und die in diesem Schreiben geschilderten Maßnahmen dem Grunde nach keine Auswirkungen.
-7-Ich bedanke mich nochmals sehr herzlich für Ihren Einsatz und bitte Sie weiter um Ihre Unterstützung bei der Bewältigung der Herausforderungen für die Schulen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Michael Piazolo
Bekanntgabe vom 13.03.2020:
Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG);hier: Informationen zu COVID –19 (Coronavirus SARS-CoV-2)
Sehr geehrte Damen und Herren,
vorab möchte ich mich bei Ihnen allen ganz herzlich für das in diesen herausfordernden Zeiten von Ihnen täglich unter sich schnell ändernden Rahmenbedingungen Geleistete bedanken! Mein Eindruck ist, dass die Schulen hier sehr umsichtig mit der Situation umgehen.Bitte geben Sie diesen Dank auch an die Kolleginnen und Kollegen weiter. Nichtsdestotrotz entwickelt sich der Prozess um COVID-19 bedauerlicher-weise sehr dynamisch.
Wie Sie sicherlich den entsprechenden Informationsseiten des RKI bzw. der Presse bereits entnommen haben, hat sich sowohl die Zahl der zum Risikogebiet erklärten Regionen vergrößert als auch das Maßnahmenpaket in den umliegenden Ländern verschärft. Diese Entwicklung hat die Bayerische Staatsregierung zu der Entscheidung bewogen, jegliche Schulveranstaltung und damit den Unterrichtsbetrieb an den Schulen bis einschließlich der Osterferien einzustellen.
Hierzu ist eine Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Der Bayerische Staatsminister für Unterricht und Kultus Prof. Dr. Michael Piazolo, MdLII. Pflege im Einvernehmen mit dem StMAS sowie unserem Haus ergangen, das für alle Schulen in Bayern gilt. Diese wird in Kürze veröffentlicht werden und auf unserer Homepage eingestellt sein.Um die sich daraus für die Betroffenen ergebenden Konsequenzen zu verdeutlichen, möchten wir Ihnen zusätzlich folgende Hinweise geben:
Konsequenzen für Schülerinnen und Schüler
Aus der Allgemeinverfügung ergibt sich, dass Schülerinnen und Schüler dem Unterricht und jeglicher sonstigen schulischen Veranstaltung i.S.d. Art. 30 S.1 BayEUG ab Montag, den 16.03.2020 bis einschließlich Sonntag, den 19.04.2020 (Ende der Osterferien) fernbleiben müssen; die Nichtteilnahme am Unterricht ist damit entschuldigt, § 20 Abs. 1 BaySchO.
Die Allgemeinverfügung gilt auch für die Studierenden an den Staatsinstituten.
Angesichts dieses längerfristigen Zeitraums müssen jedoch alle Möglichkeiten genutzt werden, die den Schulen sowie den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung stehen, um diesen Unterrichtsausfall aufzufangen. Hierzu darf auf das KMS vom 12.03.2020, AZ I.4-BS1356.5/158/7 zum Einsatz digitaler Medien verwiesen werden.
Solange Schulveranstaltungen eingestellt sind, werden auch keine Schülerpraktika bzw. Betriebspraktika von Schülerinnen und Schülern gefordert. Dies gilt für die Staatsinstitute entsprechend. Die Einzelheiten den zuständigen Stellen vor Ort geklärt.
Nichtschulische Nutzungen des Gebäudes sind von dieser Regelung nicht betroffen. Die Sachaufwandsträger können eigenverantwortlich über die nichtschulische Nutzung der Gebäude entscheiden.
Anwesenheitspflicht: Die Schulleiterinnen und Schulleiter, im Vertretungsfall deren Stellvertretungen, sind an den Unterrichtstagen zu den üblichen Unterrichtszeiten zur Anwesenheit verpflichtet, um die Erreichbarkeit für die Schulaufsicht sicherzustellen und gegebenenfalls weitere Schutzmaßnahmen vor Ort umgehend umsetzen zu können. Lehrkräfte, Erziehungsberechtigte sowie Elternbeirat bzw. Schulforum und auch Sachaufwandsträger sind umgehend über aktuelle Entwicklungen zu informieren.
Konsequenzenfür Lehrkräfte und sonstiges an der Schule tätige Personal:
Ein Betretungsverbot für Lehrkräfte und sonstiges an der Schule tätiges Personal besteht nicht. Sie befinden sich weiterhin im Dienst.
Dieser setzt sich bei einer Lehrkraft typischer Weise aus verschiedenen Komponenten –allgemeine und außerunterrichtliche Dienstpflichten gemäß §§ 9a, 9b LDO –zusammen. Neben den in § 9 b LDO genannten außerunterrichtlichen Aufgaben können die Lehrkräfte in Absprache bzw. auf Anordnung der Schulleitung in dem Zeitraum des die Schülerinnen und Schüler u.a. zu folgenden Tätigkeiten herangezogen werden: •Erstellen und Verteilen von Unterrichtsmaterialien an die Schülerinnen und Schüler, z.B. per E-Mail, Schulportal, etc.
•Unterstützung der Schülerinnen und Schüler, insbesondere der Ober-stufen, die sich auf die Abschlussprüfungen vorbereiten müssen, bei der Bearbeitung der Unterrichtsmaterialien im Rahmen der üblichen Unterrichtszeitenvia Telefon, E-Mail, etc.
•Wahrnehmung administrativer Tätigkeiten
•Planungen zur Nachholung des Unterrichts für die Zeit nach Aufhebung des Betretungsverbots
•Betreuung von Schülerinnen und Schülern im Rahmen eines Notfallbetreuungsprogramms an der Schule, s. u.Ziff. 4.
Die Schulleitung hat bei der Verteilung darauf zu achten, dass die genannten außerunterrichtlichen Aufgaben unter Berücksichtigung der individuellen familiären Situation (z.B. Betreuung eigener Kinder aufgrund des Betretungsverbots) möglichst gleichmäßig auf alle Lehrkräfte verteilt werden.
Die Notfallbetreuung erstreckt sich auf den Zeitraum der regulären Unterrichtszeit dieser Schülerinnen und Schüler.
Die Einteilung der Schülerinnen und der Schüler sowie des beaufsichtigenden (Lehr-)Personals wird von der Schulleitung vorgenommen.
In den Fällen, in denen diese Schülerinnen und Schüler regelmäßig an der offenen Ganztagsbetreuung oder der Mittagsbetreuung teilnehmen, ist diese weiterhin sicherzustellen.
Präsenzveranstaltungen der Staatlichen Lehrerfortbildung
Das StMUK hat sich zudem dazu entschieden, vorsorglich und mit sofortiger Wirkung sämtliche Präsenzveranstaltungen im Rahmen der Staatlichen Lehrerfortbildung auf zentraler (im Bereich der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung (ALP) Dillingen sowie der Landes-stelle für den Schulsport (LASPO) im Bayerischen Landesamt für Schule, regionaler(im Bereich der Ministerialbeauftragten bzw. Regierungen) als auch lokaler Ebene(im Bereich der Staatlichen Schulämter) bis ein-schließlich 17. April 2020(Ende der Osterferien) abzusagen.
Zum Zeit-punkt der Zustellung dieses Schreibens bereits laufende Fortbildungsveranstaltungen können im Ermessen des Veranstalters noch zu Ende geführt werden.
Ob und ggf. wann einzelne staatliche Fortbildungsveranstaltungen nachgeholt werden, wird in jedem Einzelfall geprüft und den Teilnehmern durch den Veranstalter (rechtzeitig) bekanntgegeben.
Schulinterne Lehrerfortbildungen können im Ermessen der Schulleitung stattfinden. Es wird darum gebeten, die Kooperationspartner der schulischen Ganztagsangebote sowie die Träger Mittagsbetreuungen entsprechend zu informieren.
Abschließend möchte ich noch folgendes betonen: Die getroffenen Maßnahmen dienen der Verlangsamung des Infektionsgeschehens in Bayern und zum Schutz gefährdeter Gruppen. Dadurch werden infektionsrelevante Kontakte für insgesamt fünf Wochen unterbunden.
Es soll erreicht werden, dass sich die Ausbreitung von COVID-19 verlang-samt. Damit diese Zielsetzung nicht konterkariert wird, bitte ich um besonnenes Verhalten auch im Privatbereich. Soziale Kontakte sollten auf ein Minimum reduziert werden.
Die Kommunalen Spitzenverbände sowie die Privatschulträgerverbände erhalten einen Abdruck dieses Schreibens. Auf die staatlichen Leistungen nach dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz für kommunale und private Schulen haben die Allgemeinverfügung des StMGP und die in diesem Schreiben geschilderten Maßnahmen dem Grunde nach keine Auswirkungen.
Schulschließungen in Bayern: Die Entscheidungen im Überblick
Kein Unterricht an Schulen, geschlossene Kindergärten, ein stark eingeschränktes Besuchsrecht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen: Bayern verschärft die Maßnahmen gegen die Coronavirus-Ausbreitung. Die Kommunalwahl soll wie geplant stattfinden.
Als eines der ersten Bundesländer hat Bayern beschlossen, von Montag an alle Schulen zu schließen. Das soll dazu beitragen, die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus zu bremsen, wie Ministerpräsident Markus Söder (CSU) in München sagte. Auch Kinderbetreuungseinrichtungen würden zunächst bis zum Ende der Osterferien am 19. April geschlossen.
Danach sei es notwendig, eine Bestandsaufnahme zu machen. Nach Aussage aller Virologen könnten diese fünf Wochen ganz entscheidend sein, um die Ausbreitung des Coronvirus zu verlangsamen. Zugleich versicherte der Ministerpräsident, kein Schüler müsse sich Sorgen machen, bei den Abiturprüfungen einen Nachteil zu haben.
Kultusminister: “Keine Ferien”
Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) betonte, die Schließung betreffe alle Schulen – “über alle Schularten hinweg, auch die Privatschulen, auch die Berufsschulen”. Es finde zwar kein Unterricht in der Schule statt, es seien aber keine Ferien. Der Minister kündigte an, den Kindern würden Materialien zur Verfügung gestellt, damit sie “zu Hause etwas Schulisches zu tun haben”.
Lediglich für Kinder von der ersten bis sechsten Klasse, deren Eltern in sogenannten systemkritischen Berufen tätig seien, werde eine Betreuung sichergestellt. Als Beispiele nannte Piazolo Ärzte, Pflegepersonal, Polizisten. Bayern werde das restriktiv handhaben. Gehört nur ein Elternteil einer dieser Berufsgruppen an, müsse das andere die Kinderbetreuung sicherstellen.
Söder: Betreuung nicht bei Oma und Opa organisieren
Laut Sozialministerin Carolina Trautner (beide CSU) gilt auch für die rund 9.800 Kindertagesstätten von Montag an ein Betretungsverbot. Das Betreffe auch die Kindertagespflege sowie die heilpädagogischen Tagesstätten. In Kindergärten werde es Notgruppen geben – aber ebenfalls nur für Kinder, bei denen beide Eltern in Gesundheitsberufen, bei Polizei oder THW tätig seien. Söder betonte, es gebe die klare Empfehlung, “die Betreuung nicht bei Oma und Opa zu organisieren, sonders das anders zu machen”.
Um die Kinderbetreuung zu gewährleisten, appellierte Trautner an die Arbeitgeber, ihren Beschäftigten entgegenzukommen. Arbeitszeiten sollten flexibel gestaltet werden. Wo möglich, solle im Homeoffice gearbeitet werden. Wenn dies nicht möglich ist, solle zunächst Urlaub in Betracht gezogen werden.
Besuchsrecht in Kliniken wird eingeschränkt
Der Ministerpräsident kündigte zudem an, dass das Besuchsrecht in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Seniorenheimen und Behinderteneinrichtungen massiv eingeschränkt werde. Es gelte, die ältere und kranke Menschen zu schützen, die bei einer Ansteckung mit dem Coronavirus besonders gefährdet seien.
Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) sprach von einem Besuchsverbot in den Senioren- und Krankenhäusern sowie den Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. “Angedacht ist eben, dass man sagt: ein Besucher pro Tag, eine Stunde pro Patient,,,,.”
Merkblatt für die Erziehungsberechtigten und Schülerinnen und Schüler- Maßnahmen COVID-19)
Aktuelle Risikobewertung des Robert Koch-Instituts (RKI) (Stand 28.02.2020):
In Deutschland liegt die Zahl der bestätigten Infektionsfälle mit dem neuen Coronavirus (SARS-CoV-2) noch im zweistelligen Bereich, mehrere Bundesländer haben Fälle gemeldet. Auf globaler Ebene handelt es sich um eine sich sehr dynamisch entwickelnde und ernst zu nehmende Situation. Mit einem Import von weiteren Fällen nach Deutschland sowie weiteren Übertragungen innerhalb Deutschlands muss gerechnet werden. Die Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung wird in Deutschland aktuell als gering bis mäßig eingeschätzt. Diese Einschätzung kann sich kurzfristig durch neue Erkenntnisse ändern.
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikobewertung.html
- Wie verhalte ich mich, wenn ich gerade von einer Reise zurückgekehrt bin?
Hier ist wie folgt zu differenzieren:
- Schülerinnen und Schüler, die mit unspezifischen Allgemeinsymptomen (wie z.B. Fieber, Muskelschmerzen, Durchfall) oder akuten respiratorischen Symptomen (z.B. Husten, Schnupfen) erkrankt sind und sich in den letzten 14 Tagen vor Symptombeginn in einem Risikogebiet (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html) aufgehalten haben, sowie Schülerinnen und Schüler, die unter den o.g. Symptomen leiden und Kontakt zu einem COVID-19 Patienten hatten, sind begründete Verdachtsfälle. Diese Personen bleiben zuhause und setzen sich umgehend telefonisch mit ihrem Hausarzt in Verbindung oder kontaktieren den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst (unter der Telefonnummer 116 117), um das weitere Vorgehen zu besprechen. Sollte nach Einschätzung des Hausarztes bzw. des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes eine Testung erforderlich sein, werden diese die Testung vornehmen.
- Schülerinnen und Schüler, die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einem COVID-19 Erkrankten hatten, müssen sich, auch wenn sie keine der o.g. Symptome aufweisen, umgehend an ihr Gesundheitsamt
- Schülerinnen und Schüler, die innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet waren, wird angeraten, unabhängig von Symptomen unnötige Kontakte zu vermeiden und, sofern das möglich ist, zu Hause zu bleiben. Die Schule ist umgehend darüber in Kenntnis zu setzen. In diesem Fall gilt die Nichtteilnahme am Unterricht als entschuldigt i.S.d. § 20 Abs. 1 BaySchO.
Maßnahmen, wie
- Ausschluss einzelner Schüler vom Unterricht
- Temporäre Schließung der Schule
- Informationsweitergabe über die Hintergründe von Einzelfällen und Hinweise zum Verhalten an Lehrkräfte, Schüler, Erziehungsberechtigte u.a.
werden vom jeweils zuständigen Gesundheitsamt nach einer Risikobewertung im Einzelfall veranlasst und von der Schulleiterin/dem Schulleiter umgesetzt.
Grundsätzlich gilt augenblicklich uneingeschränkt die Schulpflicht.
Hinweise zu Reiserückkehrern aus Risikogebieten sind dem aktuellen Merkblatt des Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und des RKI zu entnehmen, die unter folgenden Links zu finden sind:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Einreise_aus_RG.html
Wer nicht aus einem Risikogebiet kommt und keinerlei Kontakt zu einem COVID-19 Erkrankten hatte, soll wie üblich bei Erkältungskrankheiten vorgehen und muss keine zusätzlichen Vorsichtsmaßnahmen beachten, außer der üblichen Hygienemaßnahmen (siehe Punkt 2.).
- Wie schütze ich mich und andere am Besten?
Die üblichen Hygieneempfehlungen beim Vorliegen von infektiösen Atemwegserkrankungen, wie z. B. bei der saisonalen Grippe, schützen auch vor einer Infektion mit dem neuen Coronavirus (SARS-CoV-2):
- Abstand halten und engen Kontakt mit Personen, die an einer Atemwegsinfektion erkrankt sind, meiden
- Häufiges Händewaschen
- Beim Niesen und Husten Mund und Nase mit der Armbeuge abdecken.
Aktuelle Empfehlungen zu Hygienemaßnahmenfinden Sie unter:
https://www.infektionsschutz.de/haendewaschen/
https://www.infektionsschutz.de/hygienetipps/hygiene-beim-husten-und-niesen/#c6375
Video des BZgA: “Schütz Dich und andere: Richtig Händewaschen“ : https://www.youtube.com/watch?v=hd1V04xcTds
Video des BZgA: „Damit sich keiner ansteckt: Richtig husten und niesen“ : https://www.youtube.com/watch?v=1XdIvgq008E
Playlist des BZgA: „Antworten auf häufig gestellte Fragen“: https://www.youtube.com/playlist?list=PLRsi8mtTLFAyJaujkSHyH9NqZbgm3fcvy
https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html –> „Wie kann man sich vor einer Ansteckung schützen?“
https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/infektionskrankheiten_a_z/coronavirus/faq.htm
- Werden Schülerfahrten u.ä. durchgeführt?
Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes aufgrund des Coronavirus liegt derzeit lediglich eingeschränkt für China vor. Darüber hinaus gibt es lokal einige Ein- und Ausreisverbote in Italien. Da sich dies kurzfristig ändern kann, empfehlen wir dringend, sich nach den aktuellen Informationen des Auswärtigen Amtes zu richten, vgl. Sie bitte https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender.
Die Entscheidung, ob Klassenfahrten, schulische Auslandsreisen u.ä. stattfinden, hat die Schule vor Ort zu treffen. Die Schulen haben hier unter Berücksichtigung der Umstände (insbes. Zielort und gegebene Situation, s.o.) zu entscheiden. Insbesondere muss geprüft werden, ob in Abstimmung mit dem jeweiligen Reiseunternehmen eine Umbuchung/Stornierung möglich ist. Für Gebiete, die ein Ein- bzw. Ausreiseverbot verhängt haben, dürfte dies problemlos möglich sei, da ein objektives Reisehindernis vorliegt. Für noch nicht gelistete Gebiete muss ein derartiges Hindernis verneint werden. Sofern eine Umbuchung/Stornierung nicht möglich ist, die Reise aber dennoch nicht angetreten wird, haben die Erziehungsberechtigten die Gebühren zu tragen.
- Wo kann ich mich allgemein über das Coronavirus informieren?
Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links:
- Aktuelle Informationen zu COVID-19
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html
- FAQ des LGL zu COVID-19:
https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/infektionskrankheiten_a_z/coronavirus/faq.htm
- FAQ des BZgA auf YouTube: https://www.youtube.com/playlist?list=PLRsi8mtTLFAyJaujkSHyH9NqZbgm3fcvy
- FAQ des BZgA: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html
- Hinweise zu Risikogebieten:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html
- Informationsseite des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html
- Hinweise des StMUK:
- Coronavirus-Telefon- Hotline des LGL: 09131 6808-5101
Betreff: Allgemeinverfügung des Gesundheitsministeriums für Rückkehrer aus Coronavirus-Risikogebieten
Sehr geehrte Damen und Herren,
die derzeitigen Regelungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus werden ständig aktualisiert und damit zum Teil auch geändert. Hier der letzte Stand aus dem Bayerischen Gesundheitsministerium vom heute (7. März 2020). Das Ministerium hat in einer Pressemeldung auf eine Allgemeinverfügung hingewiesen, die heute in Kraft tritt. Darin heißt es:
Das Bayerische Gesundheitsministerium hat im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus und dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales eine Coronavirus-Allgemeinverfügung zum Besuch von Schulen, Kindertagesstätten, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogischen Tagesstätten für Reise-Rückkehrer aus Risikogebieten wie Südtirol erlassen. Darauf hat Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml am Samstag hingewiesen. Demzufolge dürfen Schüler und Kindergartenkinder zum Beispiel nach ihrer Rückkehr aus Südtirol für 14 Tage nicht in die Schule bzw. Einrichtung.
Südtirol war am Donnerstagabend vom Robert Koch-Institut als Coronavirus-Risikogebiet eingestuft worden.
Risikogebiete sind laut RKI-Definition “Gebiete, in denen eine fortgesetzte Übertragung von Mensch zu Mensch vermutet werden kann”. In Italien gehören dazu außerdem die Region Emilia-Romagna, die Region Lombardei und die Stadt Vo in der Provinz Padua in der Region Venetien.
Der Text der Allgemeinverfügung lautet:
- Schülerinnen und Schüler sowie Kinder bis zur Einschulung, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet entsprechend der aktuellen Festlegung durch das Robert Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus dem Risikogebiet keine Schule, Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Heilpädagogische Tagesstätte betreten. Ausreichend ist, dass die Festlegung des Gebietes als Risikogebiet durch das RKI innerhalb der 14-Tages-Frist erfolgt. Die Risikogebiete sind unter https://www.rki.de/DE/Content/In-fAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html tagesaktuell abrufbar. Schülerinnen und Schüler sowie Kinder bis zur Einschulung haben sich in einem Risikogebiet aufgehalten, wenn sie dort kumulativ mindestens 15-minütigen Kontakt zu einer anderen Person als den Mitreisenden im Abstand von weniger als 75 cm hatten.
- Die Personensorgeberechtigten haben für die Erfüllung der in Ziffer 1 genannten Verpflichtung zu sorgen. Sie sind unter Berücksichtigung der Voraussetzungen in Ziffer 1 verpflichtet, keine Betreuungsangebote von Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Heilpädagogischer Tagesstätte in Anspruch zu nehmen.
- Erhält der Träger bzw. das beauftragte Personal einer Schule, Kindertageseinrichtung oder Heilpädagogischen Tagesstätte oder eine Tagespflegeperson Kenntnis davon, dass die Voraussetzung nach Ziffer 1 vorliegt, dürfen die betreffenden Schülerinnen und Schüler sowie die Kinder nicht betreut werden.
- Die Anordnung tritt in Kraft mit Wirkung ab 07.03.2020.
- Auf die Bußgeldvorschrift des § 73 Abs. 1a Nr. 6 IfSG wird hingewiesen.
Zur Begründung steht in der Allgemeinverfügung unter anderem: “Kinder und Jugendliche sind besonders schutzbedürftig. Dabei ist die Übertragungsgefahr bei Kindern besonders hoch, weil kindliches Spiel in den frühkindlichen Einrichtungen regelmäßig einen spontanen engen körperlichen Kontakt der Kinder untereinander mit sich bringt. Das Einhalten disziplinierter Hygieneetiketten ist zudem abhängig vom Alter und der Möglichkeit zur Übernahme von (Eigen-)Verantwortung und bedarf daher bei Kindern noch einer entwicklungsangemessenen Unterstützung durch Erwachsene. Diese Unterstützung kann in den Einrichtungen mit einer Vielzahl an betreuten Kindern seitens der Aufsichtspersonen nicht immer ununterbrochen sichergestellt werden. Vielmehr sehen die Räume in den Einrichtungen in aller Regel Rückzugsmöglichkeiten vor. Daher kann schon räumlich eine lückenlose Überwachung nicht immer gewährleistet werden. Damit steigt die Gefahr, dass sich Infektionen innerhalb der Einrichtung verbreiten und diese nach Hause in die Familien getragen werden.”
Ein Sprecher des bayerischen Gesundheitsministeriums betonte: “Deshalb ist nach Abwägung aller Umstände eine allgemeingültige Anordnung erforderlich, um die Verbreitung der Infektion im Bereich der Schulen und der Kinderbetreuung zu unterbinden. Diese Anordnung betrifft die Kindertagespflege auch dann, wenn nur ein Kind betreut wird. Denn auch dann ist eine Übertragung auf weitere Kinder nicht ausgeschlossen. Die Anordnung ist nicht befristet. Bei entsprechender erneuter Risikoeinschätzung wird die Allgemeinverfügung aufgehoben.”
In der Allgemeinverfügung wird erläutert: “Es ist ausdrücklich keine Aufgabe der Träger bzw. des eingesetzten Personals bzw. der Tagespflegeperson, gezielt durch Nachfragen zu erforschen, ob Kinder sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Nur dann, wenn eine positive Kenntnis darüber besteht, dürfen diese Schülerinnen und Schüler sowie Kinder nicht mehr betreut werden.”
Die Allgemeinverfügung finden Sie im Internet unter
Dies ist ein Schreiben des Staatlichen Schulamtes, das wir mit freundlicher Genehmigung online setzen durften.
Liebe Eltern,
Seit dem Schuljahr 15/16 bietet unsere Grundschule die „Offene Ganztagsbetreuung“ (Kurzgruppe) an. Dieses Modell bietet aktuell Betreuung bis 12.30 Uhr / bis 14 Uhr an und ist für die Eltern mit Ausnahme der Kosten für die Mittagsverpflegung kostenfrei. Es sieht das Angebot einer täglichen Mittagsverpflegung, Hausaufgabenbetreuung und verschiedene Freizeitangebote vor. Die Kinder können um 12.30 Uhr und um 14 Uhr mit dem Schulbus nach Hause fahren.
Unsere beiden Betreuungskräfte Frau Seißer und Frau Tabacnik werden in der Betreuung von Bundesfreiwilligendienstleisterinnen (BUFDIs) unterstützt.
Gemeinsames Anliegen des Schulverbandes und der Schulleitung ist es, das Betreuungsangebot für unsere Schulkinder den aktuellen Bedürfnissen anzupassen. Deshalb möchten wir abfragen, ob für die Eltern unseres Schulverbandes das bisherige Betreuungsangebot bis maximal 14 Uhr genügt oder ob Bedarf besteht, das Betreuungsangebot bis 15.30 Uhr zu erweitern.
Deshalb bitten wir Sie, an der beigefügten Abfrage (keine Anmeldung!) teilzunehmen, damit der aktuelle Bedarf ermittelt werden kann.
Gudrun Hartl Rektorin
Johannes Hellenschmidt 1. Schulverbandsvorsitzender
Bitte bringen Sie den unteren Abschnitt ausgefüllt zum Info-Abend für die zukünftigen Erstklasseneltern mit!
Ich möchte, dass mein Kind täglich bis 12.30 Uhr an der Schule betreut wird. |
Ich möchte, dass mein Kind bis 14 Uhr an der Schule betreut wird. |
Ich möchte, dass mein Kind bis 15.30 Uhr an der Schule betreut werden kann. |
Ich benötige keine Betreuung für mein Kind. |
Name: _________________________________________ Datum: _________________
Mein Kind besucht aktuell den Kindergarten in _____________________________ .
Liebe Eltern, 13.01.2020
Ihnen und Ihrer Familie möchte ich, auch im Namen des gesamten Schulteams ein gesundes und gesegnetes neues Jahr 2020 wünschen!
Hier für Sie weitere Termine und Vorhaben in der Übersicht:
Ausgabe der Leistungsberichte Klasse 4
Kinder der 4. Jahrgangsstufe erhalten am Freitag, den 24. Januar eine Zwischeninformation über den aktuellen Leistungsstand. In der Jahrgangsstufe 4 gibt es kein Zwischenzeugnis, daher grundsätzlich auch kein Lernweggespräch. Die Übertrittsgespräche in Kl 4 wird die Klassen-lehrkraft terminieren. Ausgabe Übertrittszeugnis Klasse 4: Montag, 04. Mai
Lernweggespräche für die Klassenstufe 1 – 3 im Februar
Die Termine für die Gespräche werden individuell mit der Lehrkraft vereinbart. Zur Vorbereitung für das Lernweggespräch bekommen Sie den Selbsteinschätzungsbogen zum Ausfüllen mit nach Hause. Dabei soll Ihr Kind den aktuellen Lern- und Wissensstand sowie den Lernzuwachs reflektieren. Bitte füllen Sie den Bogen zusammen mit Ihrem Kind aus und geben ihn wieder bei der Klassenlehrkraft ab. Die Gespräche finden zusammen mit Ihnen und Ihrem Kind statt. Planen Sie für die Gespräche ca 20/25 Minuten ein. Bei dem Gespräch werden von der Lehrkraft Schwerpunkte gesetzt und nicht alle Details besprochen. Es werden gemeinsam Ziele für das weitere Lernen und Arbeiten vereinbart und im Dokumentationsbogen festgehalten. Das Original bekommen Sie mit nach Hause. Eine Kopie des Bogens kommt in die Schülerakte.
In der Jahrgangsstufe 3 wird im Dokumentationsbogen auch eine Ziffernote ausgewiesen.
MSE-Projekt
Nachdem unsere Viertklässler das MSE-Projekt abgeschlossen haben, bekommen nun die Drittklässler jeden Freitag im Rahmen des Sportunterrichtes eine Einweisung in „Modern Selfdefense Education“ zusammen mit den Trainern Julian Woik und Robert Geck.
Faschingsfeier
Alle Kinder dürfen am Donnerstag, 20.02. verkleidet in die Schule kommen.
(Erlaubt sind Pistolen ohne !! Munition) In der 5./6. Stunde feiern wir Fasching mit Spielen, Tänzen und einer Schulhaus-Polonaise.
Info-Elternabend zum Übertrittsverfahren für Eltern der Klasse 2 und interessierte Eltern der Klasse 3 in Gebsattel: Dienstag,12.05. um 19.30 Uhr.
Info-Elternabend für die Eltern unserer zukünftigen Schulanfänger :
Donnerstag, 05.03. um 19.30 Uhr
Schuleinschreibung:
Dienstag, 10.03. nachmittags zwischen 14 Uhr und 17 Uhr
Tag des Baumes:
Di 28.04. (mit Baumpflanzaktion)
Orientierungs- und Vergleichsarbeiten Klasse 2 und Klasse 3
Die Vergleichsarbeiten VERA Klasse 3 finden am 28.4.(Deutsch I), am 30.4. (Deutsch II) und am 05.5. (Mathe) statt. Die Orientierungsarbeiten Klasse 2 in Deutsch finden am 28.4. statt.
Schulfest:
Sonntagnachmittag, 21. Juni
Sporttag:
Freitag, 22.Mai (Ausweichtag: Fr 29.5.)
Familien- und Sexualerziehung
Im Rahmen der Familien- und Sexualerziehung führt die Schule für die 4. Klassen wie in den vergangenen Jahren das MFM-Projekt (My Fertility Matters) durch.
Der vorbereitende Elternabend hierzu findet am Di.19. Mai um 19.30 Uhr zusammen mit den Eltern der Geslauer Viertklässler in Geslau statt.
Der Projekttag selbst wird für unsere Schülerinnen und Schüler am Dienstag, 26. Mai durchgeführt.
Theaterfahrt nach Feuchtwangen
Alle Klassen unserer Schule werden am Dienstag, 21.Juli ins Theater nach Feuchtwangen fahren.
Für unsere Erstklässler beginnt im 2. Halbjahr das WIM-Projekt („Wir musizieren“).
Im Rahmen des Musikunterrichtes ermöglicht dieses Projekt allen Kindern eine fundierte musikalische Grundausbildung. Diese beinhaltet, dass die Kinder Rhythmen und Notenwerte erlernen. Sie lernen alle Musikinstrumentenfamilien kennen. Sie erfahren, wie die jeweiligen Töne erzeugt werden und dürfen die einzelnen Musikinstrumente ausprobieren. Frau Hauptmann, unsere Fachkraft für musikalische Elementarpädagogik, und die jeweilige Klassenlehrkraft leiten die WIM-Stunden im Team. Die WIM-Stunde findet immer dienstags statt.
Musikalischer Info-Abend und „Konzertle“
Für unsere Zweitklässler, die nun bald alle Instrumentenfamilien kennengelernt haben, und für alle weiteren interessierten Kinder und Eltern aus allen Klassen wird voraussichtlich am Mo 6. Juli im Rahmen unserer Kooperation mit den örtlichen Musikvereinen und der Musikschule Rothenburg ein Info-Abend angeboten als Entscheidungshilfe, ob und welches Instrument man ab dem nächsten Schuljahr erlernen möchte. Die Jugendkapelle freut sich auf weitere Musiker/innen! Das „Konzertle“ der Musikschule, bei dem die Kinder Instrumente ausprobieren dürfen und für die Eltern die Möglichkeit besteht, sich nochmals bei den Musiklehrkräften zu informieren, findet voraussichtlich am Dienstagvormittag, 7. Juli ab 9.15 Uhr statt.
Mit freundlichen Grüßen
Gudrun Hartl, Rektorin
„Es erleichtert ungemein – Fühlt man sich nicht ganz allein – Sondern immer wieder weiß – Jemand hilft mit großem Fleiß“
Horst Winkler
Liebe Kinder, liebe Eltern,
Wir möchten uns ganz herzlich bei allen Helferinnen und Helfern bedanken, die zum Gelingen von unserem Weihnachtsmarktstand beigetragen haben. Es war wundervoll zu erleben wie viele helfende Hände mitgewirkt haben, vom Basteln übers Backen und Leintücher bügeln und viel viel mehr.
Nur als Gemeinschaft ist so eine Aktion zu stemmen, und dafür möchte ich im Namen des Schulteams, des Elternbeirats, der Klassenelternsprecher und des Freundeskreises DANKE sagen.
Wir haben mit unserem Marktstand und dem Weihnachtskonzert insgesamt 1440 € Gewinn erzielt. Dieses Geld wird komplett für die Projekte und Aktionen in diesem Schuljahr verwendet (Info siehe „Elternpaket“)
Bei unserem Weihnachtskonzert gaben die Kinder den zahlreichen Gästen einen Einblick in die Vielfalt der an der Schule praktizierten musikalischen Arbeit.
Diese Fähigkeiten finden ihre Fortsetzung in der nun im dritten Jahr bestehenden Jugendkapelle.
Deshalb möchten wir Sie einladen zum Weihnachtsgottesdienst am 25.12.2019 in Ohrenbach. Dieser wird von der Bauernkapelle und der Jugendkapelle musikalisch begleitet.
Wir wünschen Ihnen frohe und besinnliche Feiertage und einen guten Start ins Jahr 2020.
Mit herzlichen Grüßen
Nadja de Candido, Elternbeiratsvorsitzende und Gudrun Hartl, Rektorin
STEP= Systematisches Training für Eltern und Pädagogen
Liebe Eltern,
in den Herbstferien hat der Einführungsabend zum STEP-Kurs an unserer Grundschule stattgefunden. Alle Teilnehmer waren begeistert und möchten am ersten Block teilnehmen. Dieser wird an der Grundschule im Computerraum stattfinden.
Der erste Block (insgesamt 5 Abende) beginnt am 12.11.2019 um 19:30 Uhr
(weitere Termine: 18.11., 26.11., 3.12.,10.12.)
Der Kurs kostet für Einzelpersonen 95€ für Ehepaare 140€, er beinhaltet alle Kursmaterialien sowie das “STEP- Buch“.
Dieser Kurs lebt vom Austausch unter uns Eltern, deshalb freuen sich alle bisher angemeldeten Teilnehmer, wenn noch weitere Eltern aus unserem Schulverband zum Kurs kommen.
Bei Fragen können Sie sich gerne bei mir telefonisch melden: 09865-941388
Ich freue mich auf viele Teilnehmer/innen
Herzliche Grüße
Nadja de Candido
Liebe Eltern!
In jedem Schuljahr wird für die im Laufe eines Schuljahres anfallenden Kosten für die verschiedenen unterrichtliche Vorhaben, Angebote, und Projekte ein Eigenbeteiligungsbeitrag von den Eltern eingesammelt. Diese Eigenbeteiligung durch die Eltern deckt nur einen Teil der anfallenden Kosten, stellt also eine Art „Grundsicherung“ dar.
Durch verschiedene Aktionen können zusätzliche Einnahmen erwirtschaftet werden.
Deshalb beteiligt sich unsere Schule auch mit einem Stand am Weihnachtsmarkt in Tauberzell.
Das Weihnachtskonzert, das Schulfest und großzügige Zuschüsse vom Freundeskreis helfen die anfallenden Unkosten zu decken.
Das Einsammeln der einzelnen Geldbeträge für die verschiedenen Posten (Handarbeits- und Werkgeld, Papiergeld, Kopiergeld, Lerntagebuch, Wasserspender, musikalische Projekte, MFM-Projekt, MSE-Projekt, Skipping hearts, PC-AG, Juniorhelferkurs ……..) ist immer sehr zeitaufwändig. Wertvolle Unterrichtszeit geht dadurch verloren. Deshalb wurde im Elternbeirat beschlossen, dass ab diesem Schuljahr die Geldbeträge „gebündelt in einem Paket“ eingesammelt werden. Dadurch entfällt das wiederholte Einsammeln von Kleinbeträgen.
Der Eigenbeitrag beträgt pro Kind und Schuljahr 45 Euro.
Nicht enthalten sind in dem Paket die Theaterfahrten.
Bitte geben Sie den Betrag bis zum Dienstag, den 12. November mit in die Schule.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
gez. Gudrun Hartl, Rektorin
Liebe Eltern,
(liebe Lehrkräfte)
der Freundeskreis der Grundschule Oberscheckenbach und der Elternbeirat beteiligen sich dieses Jahr wieder mit einem Verkaufsstand am Weihnachtsmarkt in Tauberzell. Dieser findet am 2. Adventswochenende von 10 bis 20 Uhr statt. Voraussichtlich wird auch unser Schulchor wieder auftreten.
Am Stand sollen selbstgebastelte, -gebackene, -gekochte, -gestrickte,…Freuden verkauft werden.
Dafür brauchen wir Unterstützung!
Im Vorfeld beim Basteln, Backen, Werkeln,…
Dann beim Auf- und Abbau des Marktstands, sowie im Verkauf.
Dazu möchten wir uns in diesem Jahr wieder vorher kurz treffen, um unsere Ideen zu sammeln und den groben Rahmen abzustecken.
Dieses Treffen findet am 17.10.2019 um 19:00 Uhr in der Grundschule Oberscheckenbach statt.
Wenn ihr also Lust habt, was beizutragen, freuen wir uns über Unterstützung.
Gerne dürft ihr Euch gemeinsam mit der Klasse etwas organisieren (z.B. über die Klassenelternsprecherinnen) oder Großeltern, Freundeskreismitglieder, die ihr kennt und kreativ sind, ansprechen.
Wir freuen uns über jede helfende Hand. Meldet Euch bitte bei mir, wenn Ihr Fragen dazu habt.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Liebe Grüße
Nadja de Candido
(Tel.: 09865-941388)
Wichtige Info für alle selbstzubereiteten Lebensmittel:
Lebensmittel müssen für den Verkauf gekennzeichnet werden. Um das Ganze ein bisschen einfacher zu gestalten, habe ich einen Ordner mit den verwendeten Rezepten. Dieser wird am Stand deponiert, damit die Kunden die Gelegenheit haben, die Zutatenliste einzusehen. Dann muss auf der Verpackung selbst aber noch zu lesen sein: welche Familie hat es hergestellt, wie viel ist drin, wie lange ist es haltbar (z.B. bei Plätzchen könnte auch stehen: zum sofortigen Verzehr oder so) oder auch wann es hergestellt wurde, bei Marmelade muss die Sorte drauf stehen (z.B. Erdbeere: 1 Teil Frucht, 1 Teil Gelierzucker; in diesem Fall entfällt das Kopieren vom Rezept).
Noch eine Bitte:
Ich finde es immer sehr schwierig einen passenden Verkaufspreis für selbstgemachte, gespendete Ware zu finden. Oft steckt mehr Zeit und Herzblut drin als man auf den ersten Blick sieht. Deshalb macht Euch im Vorfeld schon mal Gedanken, damit wir bei der Preisgestaltung einen Anhaltspunkt haben.
Liebe Eltern!
Mit diesem Elternbrief möchte ich Ihnen weitere Informationen über unsere Schule zukommen lassen:
Sprechstunden der Lehrkräfte
Frau Arold | Kl. 1 | Freitag | 11.00 Uhr – 11.45 Uhr |
Frau Knörr | Kl. 2 | Dienstag | 11.00 Uhr -11.45 Uhr |
Frau Hartl | Kl. 3 | Mittwoch | 10.00 Uhr – 10.45 Uhr |
Frau Eberlein | Kl. 4 | Donnerstag | 11.00 Uhr – 11.45 Uhr |
Bitte melden Sie sich immer bei der betreffenden Lehrkraft vorher an!
Klassenelternsprecherinnen
Klasse1: Julia Klingler, (Rebecca Himmler); Klasse2: Isabel Gräf-Castelo, (Stefanie Ums); Klasse3: Jennifer Moll, (Karin Stahl); Klasse4: Isabel Gräf-Castelo, (Sabine Jezierny);
Elternbeirat (nach neuer Verordnung auf 2 Jahre gewählt):
Nadja de Candido (Vorsitz), Karin Knoll-Rauch (Stellvertretung), Manuela Scherer, Stefanie Ums, Sabine Schultheiß (Kasse), Cora Wittmann, Karin Stahl, Markus Palm;
Ich bedanke mich ganz herzlich für die Bereitschaft, dieses Ehrenamt zu übernehmen und freue mich auf eine offene und konstruktive Zusammenarbeit zum Wohle unserer Kinder und der gesamten Schulgemeinde.
Verhalten im Bus
Alle Kinder haben in den ersten Schulwochen von der Verkehrspolizei eine intensive Einweisung zum Verhalten beim Schulbusfahren bekommen. Leider kommt es immer wieder vor, dass Schüler im Bus nicht sitzen bleiben und umherlaufen. Dadurch gefährden sie sich selbst und ermuntern durch ihr Verhalten auch andere, dies zu tun. Bitte besprechen auch Sie mit Ihrem Kind, dass es für die Sicherheit sehr wichtig ist, dass sie im Bus sitzen bleiben.
Entschuldigungen
Bei Krankheit müssen Sie Ihr Kind rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn entschuldigen. Bitte rufen Sie vor 7.30 Uhr an (09865/334). Unser Hausmeister, Herr Gruber, gibt die Entschuldigung an die entsprechende Lehrkraft weiter.
Sollte Ihr Kind länger als einen Tag krank sein, geben Sie bei Wiedererscheinen eine schriftliche Entschuldigung mit, in der die Krankheitsdauer angegeben ist.
Bitte nehmen Sie dieses Entschuldigen sehr ernst. Wir Lehrerinnen sind verpflichtet, bei unentschuldigtem Fehlen die Polizei zu informieren.
Lernweggespräche
An unserer Schule finden zum Halbjahr in den Klassenstufen 1, 2 und 3 Lernweggespräche mit Eltern und Kind statt. In der Klassenstufe 4 werden die sogenannten Übertrittgespräche im März geführt.
MSE-Projekt (Modern Selfdefense Education) Infos unter: https://www.protactics.de
Für alle Kinder in allen Klassenstufen werden im Rahmen des Sportunterrichtes pro Schuljahr fünf Trainingseinheiten durchgeführt. Das heißt, dass jedes Kind im Laufe seiner Grundschulzeit insgesamt 20 MSE-Trainingseinheiten bekommt.
Läusebefall
Die kühlere Jahreszeit begünstigt Kopfläusebefall. Bitte führen Sie regelmäßig Kontrollen durch. Falls Sie Läuse/Nissen feststellen, muss sofort die Schule informiert werden. Es besteht Meldepflicht. Nur so lassen sich notwendige Maßnahmen einleiten, um die Ausbreitung zu stoppen.
Ferienregelung
Anbei erhalten Sie die für das laufende Schuljahr gültige Ferienregelung. Bitte planen Sie Ihren Urlaub so, dass er ausschließlich in die unterrichtsfreie Zeit fällt.
Herbstferien | 28.10.19 – 31.10. 19 | Osterferien | 06.04.20 – 18.04.20 |
Weihnachtsferien | 23.12.19 – 04.01.20 | Pfingstferien | 02.06.20 – 13.06.20 |
Faschingsferien | 24.02.20 – 28.02.20 | Sommerferien | 27.07.20 – 07.09.20 |
Der Unterricht endet vor zwei- oder mehrwöchigen Ferien (also Weihnachts-, Oster-, Pfingst- und Sommerferien) um 10.45 Uhr. An diesen Tagen findet keine Betreuung statt!
Unterrichtsfrei: Buß- und Bettag, Mi. 20.11.19
Terminvorschau
So 08.12. Auftritt Schulchor (16 Uhr) mit Verkaufsstand des Elternbeirates/Freundeskreises beim Weihnachtsmarkt in Tauberzell, Helfer willkommen! (nähere Infos über unseren Elternbeirat)
Di 17.12.Weihnachtskonzert AULA: (Beginn: 17.30 Uhr)
Mi 18.12. Theaterfahrt Weihnachtsmärchen AN
!!!So 21.06.20 Schulfest !!! Bitte beachten sie diesen neuen Termin!!!
Sekretariat
Unsere Sekretärin Ulrike Junker wird leider auf Ende November ihre Arbeit an unserer Schule aufgeben. Die Stelle wird ausgeschrieben.
Für heute herzliche Grüße
Gudrun Hartl, Rektorin
im Schuljahr 2019/20
am Mittwoch den 9.10.2019 um 19:00 Uhr, Aula der Grundschule
Liebe Eltern,
der Elternbeirat des letzten Schuljahres lädt alle Eltern am Mittwoch, den 9.10.2018 zur Wahl des neuen Elternbeirates ein. Außerdem haben wir das Ehepaar Kienapfel zu unserem diesjährigen Elternabend eingeladen. Sie referieren zu ihrem STEP-Programm und sind bereit bei Interesse einen Kurs an unserer Schule für uns Eltern abzuhalten.
(STEP = Systemisches Training für Eltern. Das Elterntraining für mehr Sicherheit in der Erziehung – weniger Stress im Alltag.)
Von 19 bis 20 Uhr findet die Elternbeiratswahl statt. Zudem gibt es allgemeine Infos zum Schuljahr von der Schulleitung und dem Elternbeirat.
An unserer Schule sind 7 Elternbeiräte aus der Elternschaft zu wählen. Seit diesem Schuljahr wird der Elternbeirat auf 2 Jahre gewählt (wie an den weiterführenden Schulen). Die Elternbeiratswahl wird von Frau Barbara Gumbrecht (Mama von Lena aus der letztjährigen 4.Klasse) durchgeführt werden. Jeder der sich gerne zur Wahl stellen oder einen Wahlvorschlag abgeben möchte wendet sich bitte per mail an: barbara.gumbrecht@t-online.de
Es können auch noch am Wahlabend Wahlvorschläge genannt werden.
Im zweiten Teil des Elternabends ab 20 Uhr findet der Vortrag zum STEP statt. Zu diesem Vortrag sind auch alle Kindergarteneltern eingeladen.
Ich freue mich Sie alle am Elternabend begrüßen zu dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Nadja de Candido
Elternbeitratsvorsitzende im Schuljahr 2018/19
Archiv 2018/2019
Liebe Eltern,
das Schuljahr neigt sich dem Ende zu und es wird Zeit „DANKE“ zu sagen für eure Unterstützung bei den vielen Aktivitäten in diesem Schuljahr. Wie z.B. Weihnachtsfeier, Schuleinschreibung, Sportfest, beim Kennenlernnachmittag der zukünftigen Erstklässler und vielem mehr.
„DANKE“ auch, dass ihr immer „wenn’s brennt oder auch brennen könnte“ das Gespräch mit uns sucht. Immer wieder nachfragt und erzählt, was euch im Schulalltag auffällt, uns Anregungen, Tipps und Rückmeldungen gebt. Denn nur so können wir euch vertreten.
Ohne viele helfende Hände ist vieles nicht machbar, deshalb ein
herzliches „Dankeschön“ an euch alle!
Beim Schulfest kam ein schöner Gewinn zusammen. Der Betrag wird für die laufenden Kosten des Schuljahres genutzt, wie am Schuljahresanfang mit euch im „Elternpaket“ vereinbart.
Wir bedanken uns für das Vertrauen, das ihr uns bei der Elternbeiratswahl entgegengebracht habt.
Allen Kindern und Eltern, die jetzt die letzten Wochen an unserer Grundschule verbringen, wünschen wir einen guten Start in der neuen Schule und nette neue Lehrer und Mitschüler.
Wir wünschen euch angenehme letzte Schulwochen und im Anschluss erholsame und schöne Ferien. Wir freuen uns darauf im nächsten Schuljahr gemeinsam mit euch und euren helfenden Händen wieder voll durchzustarten.
Elternbeirat 2018/19
Liebe Eltern!
Am Dienstag, den 23. Juli fahren wir in das Sommertheater nach Feuchtwangen.
Wir werden das Theaterstück “Der Räuber Hotzenplotz und die Mondrakete” anschauen.
Da wir erst um 9.00 Uhr losfahren, findet die beiden ersten Stunden Unterricht statt. Deshalb benötigt Ihr Kind an diesem Tag neben dem Schulranzen, einen Rucksack mit Vesper und Trinkflasche.
Wetterangepasste Kleidung ist ebenfalls wichtig. Bitte entsprechend an Regenkleidung oder Sonnenschutz denken! Um 12.30Uhr sind wir wieder an der Schule und die Kinder fahren mit dem Schulbus heim oder gehen in die Betreuung bis 14Uhr.
Unsere Schule beteiligt sich wieder beim diesjährigen Schülerlauf des SC Adelshofens unter dem Motto „Mit frischem Schwung ins neue Schuljahr“. Der Lauf findet am Sonntag, 15. September statt.
Bitte beachten Sie dazu den beigefügten Flyer! Es gibt tolle Preise zu gewinnen! Der gemeinsame Spaß am Laufen unter dem Motto „Gemeinsam sind wir stark“ ist ein Anreiz dabei zu sein. Nicht nur die drei besten Einzelläufer, sondern auch die Klasse, die zahlenmäßig die meisten Läufer auf die Strecke schickt (Eltern dürfen dabei auch unterstützen!) bekommt einen Preis. Die Startgebühr beträgt pro Teilnehmer 1 Euro, den Sie direkt am Starttag beim SC bezahlen können. Da diese Veranstaltung gleich am ersten Wochenende nach den Sommerferien stattfindet, möchte ich Sie bitten, den Termin sich schon jetzt zu notieren.
Herzlich bedanken möchte ich mich an dieser Stelle bei Frau Horn, Herrn Gruber und Frau Junker für die tägliche Arbeit und Mithilfe in unserer Schule!
Ebenso ein herzliches Dankeschön an Frau Tabacnic und Frau Seißer für die vertrauensvolle Zusammenarbeit in der Ganztagesbetreuung.
Bedanken möchte ich mich auch herzlich bei unserem Bufdi Moritz Höher, der uns in diesem Schuljahr sehr tatkräftig unterstützt hat. Wir wünschen ihm für sein Lehramtsstudium alles Gute!
Auch ein herzliches Dankeschön an alle Elternbeirätinnen und Klassenelternsprecherinnen für die engagierte Mitarbeit in diesem Schuljahr.
Mit einem gemeinsamen Abschlussgottesdienst um 7.30 Uhr in der Kirche beschließen wir das Schuljahr. Nach der Zeugnisausgabe endet der letzte Schultag am Fr. 26.07. für alle Klassen um 10.45 Uhr.
Unseren Viertklässlern wünschen wir, dass sie sich schnell an ihrer neuen Schule einleben und wohlfühlen.
Erholsame Ferien wünscht Ihnen und Ihren Kindern das ganze Schulteam der GS Oberscheckenbach!
Mit freundlichen Grüßen
Gudrun Hartl, Rektorin
Liegengebliebene Kleidungsstücke/Vesperdosen/Schuhe werden am Freitag, 19.07. während des Vormittages zum Mitnehmen ausgelegt. Nicht abgeholte Gegenstände werden danach entsorgt.
Montag, den 01.Juli.2019 Info-Abend
Dienstag, den 02.Juli.2019 “Konzertle” ab 9:15 Uhr anschließendes Ausprobieren von Instrumenten
Für unsere Zweitklässler, die nun bald alle Instrumentenfamilien kennengelernt haben und für alle weiteren interessierten Kinder und Eltern aus allen Klassen:
Am 1.Juli wird im Rahmen unserer Kooperation mit den örtlichen Musikvereinen und der Musikschule Rothenburg ein Info-Abend angeboten. Dieser dient als Entscheidungshilfe, ob und welches Instrument man ab dem nächsten Schuljahr erlernen möchte. Die Jugendkapelle freut sich auf weitere Musiker/innen!
Bei dem “Konzertle” der Musikschule am Dienstagvormittag, den 2. Juli, in der Grundschule Oberscheckenbach, dürfen die Kinder alle angebotenen Instrumente unter Anleitung der Musiklehrer ausprobieren. Auch für die Eltern besteht die Möglichkeit, sich nochmals bei den Musiklehrkräften zu informieren.
Donnerstag, den 04.04.2019 findet die Schuleinschreibung statt.
Faschingsfeier am Donnerstag, den 28.02.2019
Alle Kinder dürfen verkleidet in die Schule kommen. Erlaubt sind Pistolen aber OHNE !!! Munition.
In der 5. und 6. Stunde feiern wir Fasching mit Spielen, Tänzen und einer Schulaus -Polonaise.
Liebe Eltern, 10.01.2019
Ihnen und Ihrer Familie möchte ich, auch im Namen des gesamten Schulteams ein gesundes und gesegnetes neues Jahr 2019 wünschen!
Hier für Sie weitere Termine und Vorhaben in der Übersicht:
Ausgabe der Leistungsberichte Klasse 4
Kinder der 4. Jahrgangsstufe erhalten am Freitag, den 18. Januar eine Zwischeninformation über den aktuellen Leistungsstand. In der Jahrgangsstufe 4 gibt es kein Zwischenzeugnis, daher grundsätzlich auch kein Lernweggespräch. Die Übertrittsgespräche in Kl 4 wird die Klassen-lehrkraft terminieren. Ausgabe Übertrittszeugnis Klasse 4: Donnerstag, 02. Mai
Lernweggespräche für die Klassenstufe 1 – 3 im Februar
Die Termine für die Gespräche werden individuell mit der Lehrkraft vereinbart. Zur Vorbereitung für das Lernweggespräch bekommen Sie den Selbsteinschätzungsbogen zum Ausfüllen mit nach Hause. Dabei soll Ihr Kind den aktuellen Lern- und Wissensstand sowie den Lernzuwachs reflektieren. Bitte füllen Sie den Bogen zusammen mit Ihrem Kind aus und geben ihn wieder bei der Klassenlehrkraft ab. Die Gespräche finden zusammen mit Ihnen und Ihrem Kind statt. Planen Sie für die Gespräche ca 20/25 Minuten ein. Bei dem Gespräch werden von der Lehrkraft Schwerpunkte gesetzt und nicht alle Details besprochen. Es werden gemeinsam Ziele für das weitere Lernen und Arbeiten vereinbart und im Dokumentationsbogen festgehalten. Das Original bekommen Sie mit nach Hause. Eine Kopie des Bogens kommt in die Schülerakte.
In der Jahrgangsstufe 3 wird im Dokumentationsbogen auch eine Ziffernote ausgewiesen.
MSE-Projekt
Nachdem unsere Viertklässler das MSE-Projekt abgeschlossen haben, bekommen nun die Drittklässler jeden Donnerstag im Rahmen des Sportunterrichtes eine Einweisung in „Modern Selfdefense Education“ zusammen mit den Trainern Julian Woik und Robert Geck.
.
Faschingsfeier am Donnerstag, 28.02.
Alle Kinder dürfen verkleidet in die Schule kommen. (Erlaubt sind Pistolen ohne !! Munition)
In der 5./6. Stunde feiern wir Fasching mit Spielen, Tänzen und einer Schulhaus-Polonaise.
Info-Elternabend zum Übertrittsverfahren für Klasse 3 in Oberscheckenbach: Mittwoch,13.03. um 19.30 Uhr
Info-Elternabend für die Eltern unserer Schulanfänger:
Donnerstag, 28.03. um 19.30 Uhr
Schuleinschreibung:
Donnerstag, 04.04. nachmittags
Tag des Baumes:
Di 30.04. (mit Baumpflanzaktion)
Orientierungs- und Vergleichsarbeiten Klasse 2 und Klasse 3
Die Vergleichsarbeiten VERA Klasse 3 finden am 08.5.(Deutsch I), am 10.5. (Deutsch II) und am 14.5. (Mathe) statt. Die Orientierungsarbeiten Klasse 2 in Deutsch finden am 08.5. statt.
Schulfest:
Sonntagnachmittag, 02. Juni
Sporttag:
Donnerstag, 27.Juni (Ausweichtag: Do 4.7.)
Familien- und Sexualerziehung
Im Rahmen der Familien- und Sexualerziehung führt die Schule für die 4. Klassen wie in den vergangenen Jahren das MFM-Projekt (My Fertility Matters) durch.
Der vorbereitende Elternabend hierzu findet am Mi.03. Juli um 19.30 Uhr zusammen mit den Eltern der Geslauer Viertklässler bei uns statt.
Der Projekttag selbst wird für unsere Schülerinnen und Schüler am Freitag, 05. Juli durchgeführt.
Theaterfahrt nach Feuchtwangen
Alle Klassen unserer Schule werden am Dienstag, 23.Juli ins Theater nach Feuchtwangen fahren.
Für unsere Erstklässler beginnt im 2. Halbjahr das WIM-Projekt („Wir musizieren“).
Im Rahmen des Musikunterrichtes ermöglicht dieses Projekt allen Kindern eine fundierte musikalische Grundausbildung. Diese beinhaltet, dass die Kinder Rhythmen und Notenwerte erlernen. Sie lernen alle Musikinstrumentenfamilien kennen. Sie erfahren, wie die jeweiligen Töne erzeugt werden und dürfen die einzelnen Musikinstrumente ausprobieren. Frau Hauptmann, unsere Fachkraft für musikalische Elementarpädagogik, und die jeweilige Klassenlehrkraft leiten die WIM-Stunden im Team. Die WIM-Stunde findet immer dienstags statt.
Musikalischer Info-Abend und „Konzertle“
Für unsere Zweitklässler, die nun bald alle Instrumentenfamilien kennengelernt haben, und für alle weiteren interessierten Kinder und Eltern aus allen Klassen wird am Mo 1. Juli im Rahmen unserer Kooperation mit den örtlichen Musikvereinen und der Musikschule Rothenburg ein Info-Abend angeboten als Entscheidungshilfe, ob und welches Instrument man ab dem nächsten Schuljahr erlernen möchte. Die Jugendkapelle freut sich auf weitere Musiker/innen! Das „Konzertle“ der Musikschule, bei dem die Kinder Instrumente ausprobieren dürfen und für die Eltern die Möglichkeit besteht, sich nochmals bei den Musiklehrkräften zu informieren, findet am Dienstagvormittag, 2. Juli ab 9.15 Uhr statt.
Mit freundlichen Grüßen
Gudrun Hartl, Rektorin
zum downloaden:
4. Elternbrief_Januar_ 18_19
Wir laden Sie ganz herzlich zum Weihnachtskonzert der Grundschule Oberscheckenbach ein.
Das Konzert findet am Dienstag, den 18. Dezember 2018 um 17.30 Uhr in der Aula der Grundschule statt.
Mitwirkende:
Schulchor
WIM-Klasse 2
Flötengruppe aus Klasse 3 und 4
Instrumental-Ensembles
Wir freuen uns auf zahlreiche Gäste!
Gudrun Hartl, Rektorin
„Ohne Gefährten ist kein Glück erfreulich“ von Seneca
Liebe Kinder, liebe Eltern,
Wir möchten uns ganz herzlich bei allen Helferinnen und Helfern bedanken, die zum Gelingen von unserem Weihnachtsmarktstand beigetragen haben. Es war wundervoll zu erleben wie viele helfende Hände mitgewirkt haben, vom Basteln übers Backen und Leintücher bügeln und viel viel mehr.
Nur als Gemeinschaft ist so eine Aktion zu stemmen, und dafür möchte ich im Namen des Schulteams, des Elternbeirats, der Klassenelternsprecher und des Freundeskreises DANKE sagen.
Wir haben am Weihnachtsmarkt und am Weihnachtskonzert insgesamt ca. 1050 € Gewinn erzielt und in der „Punschspendenkasse“ waren nochmals rund 150€. Dieses Geld wird komplett für die Projekte und Aktionen in diesem Schuljahr verwendet (Info siehe „Elternpaket“)
Bei unserem Weihnachtskonzert gaben die Kinder den zahlreichen Gästen einen Einblick in die Vielfalt der an der Schule praktizierten musikalischen Arbeit.
Diese Fähigkeiten finden ihre Fortsetzung in der nun im zweiten Jahr bestehenden Jugendkapelle.
Deshalb möchten wir Sie einladen zum Weihnachtskonzert des Musikvereins Adelshofen am 26.12.2018 um 19:30 Uhr in der St. Nikolaus Kirche.
An diesem Konzert wird die Jugendkapelle unseres Schulverbands mitwirken.
Wir wünschen Ihnen frohe und besinnliche Feiertage und einen guten Start ins Jahr 2019.
Mit herzlichen Grüßen
Nadja de Candido, Elternbeiratsvorsitzende und Gudrun Hartl, Rektorin
Liebe Eltern!
In jedem Schuljahr wird für die im Laufe eines Schuljahres anfallenden Kosten für die verschiedenen unterrichtliche Vorhaben, Angebote, und Projekte ein Eigenbeteiligungsbeitrag von den Eltern eingesammelt. Diese Eigenbeteiligung durch die Eltern deckt nur einen Teil der anfallenden Kosten, stellt also eine Art „Grundsicherung“ dar.
Durch verschiedene Aktionen können zusätzliche Einnahmen erwirtschaftet werden.
Deshalb beteiligt sich unsere Schule auch mit einem Stand am Weihnachtsmarkt in Tauberzell.
Das Weihnachtskonzert, das Schulfest und großzügige Zuschüsse vom Freundeskreis helfen die anfallenden Unkosten zu decken.
Das Einsammeln der einzelnen Geldbeträge für die verschiedenen Posten (Handarbeits- und Werkgeld, Papiergeld, Kopiergeld, Lerntagebuch, Wasserspender, musikalische Projekte, MFM-Projekt, MSE-Projekt, Skipping hearts, PC-AG, Juniorhelferkurs ……..) ist immer sehr zeitaufwändig. Wertvolle Unterrichtszeit geht dadurch verloren. Deshalb wurde im Elternbeirat beschlossen, dass ab diesem Schuljahr die Geldbeträge „gebündelt in einem Paket“ eingesammelt werden. Dadurch entfällt das wiederholte Einsammeln von Kleinbeträgen.
Der Eigenbeitrag beträgt pro Kind und Schuljahr 45 Euro.
Nicht enthalten sind in dem Paket die Theaterfahrten.
Bitte geben Sie den Betrag bis zum Donnerstag, den 22. November mit in die Schule.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
gez. Gudrun Hartl, Rektorin
Liebe Eltern!
Mit diesem Elternbrief möchte ich Ihnen weitere Informationen über unsere Schule zukommen lassen:
Sprechstunden der Lehrkräfte
Frau Knörr | Kl. 1 | Montag | 11.00 Uhr – 11.45 Uhr |
Frau Hartl | Kl. 2 | täglich | ab 11.00 Uhr |
Frau Eberlein | Kl. 3 | Montag | 11.45 Uhr – 12.30 Uhr |
Frau Arold | Kl. 4 | Dienstag | 11.00 Uhr – 11.45 Uhr |
Bitte melden Sie sich immer bei der betreffenden Lehrkraft vorher an!
Sprechstunden von Schulleitung und Sekretärin
Unser Büro ist am Dienstag und am Donnerstag von 10.00 – 14.00 Uhr durch unsere Sekretärin Frau Junker besetzt. Mich erreichen Sie täglich ab 11 Uhr im Büro.
Lernweggespräche
An unserer Schule finden zum Halbjahr in den Klassenstufen 1, 2 und 3 Lernweggespräche mit Eltern und Kind statt. In der Klassenstufe 4 werden die sogenannten Übertrittgespräche im März geführt.
Entschuldigungen
Bei Krankheit müssen Sie Ihr Kind rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn entschuldigen. Bitte rufen Sie vor 7.30 Uhr an (09865/334). Unser Hausmeister, Herr Gruber, gibt die Entschuldigung an die entsprechende Lehrkraft weiter. Ebenso können Sie auch einen Entschuldigungszettel durch ein anderes Kind mitgeben.
Sollte Ihr Kind länger als einen Tag krank sein, geben Sie bei Wiedererscheinen eine schriftliche Entschuldigung mit, in der die Krankheitsdauer angegeben ist.
Bitte nehmen Sie dieses Entschuldigen sehr ernst. Wir Lehrerinnen machen uns um unentschuldigte Kinder große Sorgen; wir müssen die Klasse verlassen, um zu telefonieren und sollten wir Sie nicht erreichen, so sind wir verpflichtet, bei unentschuldigtem Fehlen die Polizei zu informieren.
Verhalten im Bus
Leider kommt es immer wieder vor, dass Schüler im Bus nicht sitzen bleiben und umherlaufen. Dadurch gefährden sie sich selbst und ermuntern durch ihr Verhalten auch andere, dies zu tun. Wir Lehrkräfte haben die Kinder über richtiges Verhalten im Bus belehrt. Auch die Busfahrer sind um einen gefahrlosen Transport bemüht. Bitte besprechen auch Sie mit Ihrem Kind, dass es für die Sicherheit sehr wichtig ist, dass sie im Bus sitzen bleiben.
Ferienregelung
Anbei erhalten Sie die für das laufende Schuljahr gültige Ferienregelung. Bitte planen Sie Ihren Urlaub so, dass er ausschließlich in die unterrichtsfreie Zeit fällt.
Herbstferien | 27.10.18 – 04.11. 18 | Osterferien | 13.04.19 – 28.04.19 |
Weihnachtsferien | 22.12.18 – 06.01.19 | Pfingstferien | 08.06.19 – 23.06.19 |
Faschingsferien | 02.03.19 – 10.03.19 | Sommerferien | 27.07.19 – 09.09.19 |
Der Unterricht endet vor zwei- oder mehrwöchigen Ferien (also Weihnachts-, Oster-, Pfingst- und Sommerferien) um 10.45 Uhr. An diesen Tagen findet keine Betreuung statt!
Unterrichtsfrei: Buß- und Bettag, Mi. 21.11. 18
Klassenelternsprecherinnen
Klasse 1: Frau Gräf-Castelo, (Frau Ums); Klasse 2: Frau Moll, (Frau Stahl); Klasse 3: Frau Sennert (Frau Gräf-Castelo); Klasse 4: Frau Scherer (Frau Seemann)
Elternbeirat:
Frau de Candido (Vorsitz), Frau Knoll (Stellvertretung), Frau Riebl (Schriftführung), Frau Gumbrecht, Frau Horn, Frau Scherer, Frau Ums, Frau Schultheiß (Kasse) ;
Ich bedanke mich ganz herzlich für die Bereitschaft, dieses Ehrenamt zu übernehmen und freue mich auf eine offene und konstruktive Zusammenarbeit zum Wohle unserer Kinder und der gesamten Schulgemeinde.
MSE-Projekt
Am 2. Elternabend stellten Herr Julian Woik und Herr Robert Geck das MSE-Projekt (Modern Selfdefense Education) der Elternschaft vor. Dabei erklärten sie, welche Schwerpunkte das Projekt beinhaltet und wie sie mit den Kindern trainieren. Die Durchführung des Projektes in Klasse 4 im letzten Schuljahr stieß auf durchweg positive Rückmeldungen, sowohl von Seiten der Schüler, der Eltern als auch der Lehrkräfte. Daher wurde im Elternbeirat angeregt, dieses Konzept in unser Schulprofil aufzunehmen und aufbauend Blöcke des MSE-Projektes (ca 5 Trainingseinheiten pro Schuljahr) für alle Kinder in allen Klassenstufen im Rahmen des Sportunterrichtes anzubieten.
Das heißt, dass jedes Kind im Laufe seiner Grundschulzeit insgesamt 20 MSE-Trainingseinheiten bekommt. Infos unter https://www.protactics.de/
–
Terminvorschau
Fr 07.12. Theaterfahrt AN (Drei Haselnüsse für Aschenbrödel)
So 09.12.Weihnachtsmarkt Tauberzell: Auftritt Schulchor mit Verkaufsstand des Elternbeirates/Freundeskreises
Di 18.12.Weihnachtskonzert AULA: (17.30 Uhr)
So 02.06.19: Schulfest
Ab sofort können Sie alle Elternbriefe und Infos zu unserer Schule auf unserer Schulhomepage unter www.grundschule-oberscheckenbach.de nachlesen.
Für heute grüße ich Sie ganz herzlich
Gudrun Hartl, Rektorin
Info – Elternabend in Oberscheckenbach am Donnerstag, den 28.03.2019 um 19:30 Uhr
Herzlich eingeladen sind alle interessierten Eltern.
Info – Elternabend zum Übertrittsverfahren für Klasse 3 in Oberscheckenbach am Mittwoch, den 13.03.2019 um 19:30 Uhr
Herzlich eingeladen sind alle interessierten Eltern der Schüler aus Klasse 3
Liebe Eltern,
mit diesem Elternbrief möchte ich Sie, auch im Namen des gesamten Kollegiums und im Namen von Frau Seißer und Frau Pflüger, unseren Betreuungskräften im „Offenen Ganztag“, ganz herzlich zum neuen Schuljahr willkommen heißen. Unser Hausmeister, Herr Gruber, hat gemeinsam mit Frau Horn unser Schulhaus auf Hochglanz gebracht und alle Zimmer für das neue Schuljahr vorbereitet. Es kann also losgehen!
Ich wünsche Ihnen und insbesondere Ihren Kindern alles Gute und viel Erfolg im Schuljahr 2018/19. Unseren neuen Erstklässlern wünsche ich, dass sie sich schnell bei uns an der Schule einleben und wohlfühlen!
Zunächst für Sie folgende Informationen:
Wir haben in diesem Schuljahr vier Klassen. Die Klasse 1wird von Frau Knörr unterrichtet. Die Klasse 2 führe ich weiter. Die Klasse 3 unterrichtet Frau Eberlein, eine uns neu zugewiesene Kollegin. Frau Gerber wird als mobile Reserve geführt. Sie wird im November in Mutterschutz gehen. Die 4. Klasse wird von Frau Arold weiter geführt. Als WuG-Lehrkräfte werden Frau Leyh-Wedel und Frau Herderich die Handarbeitsstunden erteilen. Für den Religionsunterricht wurde unserer Schule wieder Herr Glück zugeteilt.
Ganz herzlich begrüße ich Frau Junker an unserer Schule als unsere neue Verwaltungsangestellte.
Moritz Höher aus Steinsfeld wird uns im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes ein Jahr lang in der schulischen Arbeit und in der Betreuung unterstützen.
Betreuungsangebot „Offener Ganztag – Kurzgruppe“
Ab morgen, Mi 12.09. können die bisher angemeldeten Kinder bis 14.00 Uhr betreut werden.
– Die Teilnahme ist kostenfrei; Betreuung wird von Mo-Do von 11 Uhr bis 14 Uhr angeboten.
– Anmeldung ist für einzelne Tage möglich; bis 12.30 Uhr oder bis 14 Uhr, je nach Bedarf
– Kinder können um 12.30 Uhr und um 14 Uhr mit dem Bus der FA Hütter heimfahren
– Kinder, die bis 14 Uhr bleiben, essen gemeinsam zu Mittag
– Hausaufgabenbetreuungszeit wird gewährt (keine Garantie für Vollständigkeit und Richtigkeit!)
– Betreuung übernehmen wie bisher Frau Seißer und Frau Pflüger
– am Freitag findet Betreuung bis 12.30 Uhr statt. Bedarf bitte der Klassenlehrkraft melden!
– im Rahmen des „Offenen Ganztages“ besteht die Möglichkeit, dass Kinder an zusätzlichen AG`s oder
am Instrumentalunterricht in Kooperation mit der Musikschule Rothenburg teilnehmen und davor /
danach das Betreuungsangebot in Anspruch nehmen (Anmeldung erforderlich!)
– schriftliche Anmeldungen für das Offene Ganztagsangebot bitte bis zum 21.09.
(bei Frau Seißer od im Sekretariat)
Schulchor
Auch in diesem Schuljahr gibt es die Möglichkeit in unserem Schulchor unter der Leitung von Frau Hauptmann mitzusingen. Sie ist einigen Kindern und Eltern sicher schon gut bekannt, da sie an unserer Schule den Kurs „musikalische Früherziehung“ anbietet und auch als WIM- Fachkraft in der ersten und zweiten Klasse mit unterrichtet. Ich freue mich sehr, dass wir mit Frau Hauptmann eine äußerst versierte und erfahrene Fachkraft an unserer Schule haben, die uns in unserem musikalischen Profil unterstützt. Man darf am 18. und 25.09. zum Schnuppern in die Chor-AG kommen, danach muss eine verbindliche Anmeldung erfolgen.
Ab diesem Jahr ist die Teilnahme an der Chor-AG kostenfrei.
Die Schulfotografin (Fotostudio Menth) kommt am Donnerstag, den 20.09. zur Aufnahme der Klassenfotos. Die Schulanfänger möchten an diesem Tag die Schultüten bereithalten. Die Porträtaufnahmen der Erstklässler beginnen ab 10.45 Uhr.
Rothenburger Landwehrlauf
Die GS Oberscheckenbach und der SC Adelshofen veranstalten gemeinsam eine Laufveranstaltung für alle Schüler, Eltern und sportbegeisterte Freunde. Wir wollen „Mit frischem Schwung ins neue Schuljahr“ starten. Am kommenden Sonntag, den 16.9. beginnen die Erstklässler mit ihrem Lauf um 13 Uhr.
Bitte beachten Sie dazu die ausgelegten Flyer!
Der gemeinsame Spaß am Laufen unter dem Motto „Gemeinsam sind wir stark“ ist ein Anreiz, dabei zu sein! Nicht nur die drei besten Einzelläufer, sondern auch die Klasse, die zahlenmäßig die meisten Läufer auf die Strecke schickt, bekommt einen Preis! Als Verstärkung der Klassenanzahl dürfen auch Eltern, Freunde unterstützend mitlaufen! Die Startgebühr beträgt pro Teilnehmer 1 Euro. Anmeldungen sind möglich über die Klassenlehrerin oder direkt beim SC-Adelshofen.
Auch unsere ehemaligen Viertklässler können noch mitlaufen!
Termine der Klassenelternabende mit Wahl der Klassenelternsprecher
Klasse 1: Montag, 17.09. Beginn 19.30 Uhr
Klasse 2: Dienstag, 18.09. Beginn 19.30 Uhr
Klasse 3: Mittwoch , 19.09. Beginn 19.30 Uhr
Klasse 4: Donnerstag, 20.09. Beginn 19.30 Uhr
Zu den Klassen-Elternabenden ergeht hiermit herzliche Einladung.
An diesem Abend findet die Klassenelternsprecherwahl statt.
Am ersten und zweiten Schultag findet Unterricht bis 10.45 Uhr bei der jeweiligen Klassenlehrkraft statt. Ab Donnerstag findet Unterricht nach Stundenplan statt.
Der Elternbeirat unserer Schule wird von der gesamten Elternschaft gewählt.
Diese Wahl findet im Rahmen eines zweiten Elternabends am Di 09.10. um 19.30 Uhr statt.
Für heute grüße ich Sie ganz herzlich
Gudrun Hartl, Rektorin
Liebe Eltern unserer Schulanfänger!
Nun ist es bald soweit und Ihr Kind darf zum „Schnuppern“ in unsere Schule kommen. Die Einladung dafür liegt bei. Nach der jetzigen Planung ist vorgesehen, dass die erste Klasse unsere Kollegin Frau Elisabeth Knörr unterrichten wird. Sie hat einen Brief an ihre zukünftigen Schulkinder geschrieben und die Materialliste, die sie schon beim Info-Abend im Februar bekommen haben, ergänzt. Alle Lehrerinnen freuen sich auf Ihr Kind und wir hoffen auf eine gute Zusammenarbeit auch mit Ihnen als Eltern.
Anbei erhalten Sie die Informationen zum Schulstart im September: Der erste Schultag für Ihr Kind ist der Dienstag, 11. September 2018.
Um 8.30 Uhr findet in der Kirche in Oberscheckenbach der Einschulungsgottesdienst statt.
Im Anschluss daran werden wir uns gegen 9.30 Uhr in der Aula der Schule treffen und nach einer kurzen Begrüßung werden die neuen Schulkinder in ihr Klassenzimmer gehen und eine Stunde Unterricht haben. Während dieser Zeit können Sie sich in unserer Bücherei oder auf dem Pausenhof aufhalten. Unterrichtsende wird gegen 10.30 Uhr sein. Bitte nehmen Sie Ihr Schulkind am ersten Schultag selber wieder mit nach Hause.
Am zweiten Schultag haben alle Kinder Unterricht von 7.30 Uhr bis 10.45 Uhr. Auch die Erstklässler dürfen nun mit dem Bus heimfahren.
Der Unterricht beginnt an unserer Schule immer um 7.30 Uhr für alle Kinder. Den genauen Stundenplan wird Ihr Kind in der ersten Schulwoche bekommen.
Bitte merken Sie sich auch schon den Termin für den ersten Elternabend vor: Mo. 17.09.2018 um 19.30 Uhr
Ich möchte Sie schon jetzt auf einige Unternehmungen aufmerksam machen, die wir fürs neue Schuljahr planen und
an denen Ihr Kind teilnehmen kann:
- Unsere Schule wird am diesjährigen Schülerlauf in Adelshofen am So.16.09. teilnehmen.
Unter dem Motto „Mit frischem Schwung ins neue Schuljahr“ werden wir klassenweise starten. Auch unsere neuen Erstklässler dürfen dabei schon mitmachen! Deshalb möchte ich Sie bitten, melden Sie sich am besten zusammen mit Ihrem Kind schon jetzt beim SC Adelshofen an. Neben tollen Preisen (auch für die zahlenmäßig größte Gruppe einer Klasse!) ist diese Veranstaltung eine schöne Sache für die ganze Schulgemeinschaft. - das Betreuungsangebot für unsere Schulkinder im Rahmen des „Offenen Ganztages“ besteht bis um 12.30 / 14 Uhr.
Anmeldeformulare sind im Sekretariat erhältlich.
Anmeldungen bitte bis spätestens Fr.21.09. im Sekretariat abgeben! - An unserer Schule gibt es einen Schulchor. Wir freuen uns auch über Erstklässler, die dabei gerne mitmachen wollen!
(Anmeldung dazu ebenfalls nach Schulbeginn)
Mit freundlichen Grüßen
Gudrun Hartl, Rektorin
Informationsveranstaltung der GS Oberscheckenbach zum Übertritt an die weiterführenden Schulen für die Eltern der Viertklässler an unserer Schule
und der Schulen Gebsattel und Geslau
Liebe Eltern der 4. Jahrgangsstufen,
zu unserem Informationsabend “Übertritt an weiterführende Schulen“
laden wir Sie herzlich ein.
Termin: Mittwoch, 14.11. 2018
Zeit: 19.30 Uhr
Ort: Grundschule Oberscheckenbach
In den nächsten Wochen haben Sie zusammen mit der Schule die wichtige Entscheidung zu treffen:
Welche Schule soll mein Kind nach der Grundschulzeit besuchen?
Damit die Entscheidung eine gute Entscheidung für Ihr Kind wird, sollen die weiter-führenden Schulen Gelegenheit bekommen, Ihnen, den Eltern der Viertklässler, ihre Schule vorzustellen und das besondere Profil dieser Schule aufzuzeigen.
Frau Sandra Wittmann, Beratungslehrerin, wird die allgemeinen Übertrittsbedingungen zu Beginn des Abends erläutern.
Vertreter folgender Schulen sind zu der Veranstaltung eingeladen:
- Mittelschule Rothenburg
- Realschule Rothenburg
- Gymnasium Rothenburg
- Wirtschaftsschule Ansbach
- Christian-von-Bomhard Schule, Uffenheim
- Edith Stein Realschule, Schillingsfürst
Wir hoffen, dass Sie an diesem Abend neue, hilfreiche und weiterführende Erkenntnisse gewinnen können!
Mit freundlichen Grüßen
Gudrun Hartl, Rektorin
Rückmeldung bitte bis Mi 07.11.18
Download Einladung Eltern Infoabend Übertritt 2018
Liebe Eltern!
Vom SC Adelshofen wurden wir angefragt, ob sich unsere Schule wieder beim diesjährigen Schülerlauf unter dem Motto „Mit frischem Schwung ins neue Schuljahr“ beteiligt. Im Kollegium haben wir beschlossen, dass alle Klassen daran teilnehmen. Der Lauf findet am Sonntag, 16. September statt.
Bitte beachten Sie dazu den beigefügten Flyer! Es gibt tolle Preise zu gewinnen! Der gemeinsame Spaß am Laufen unter dem Motto „Gemeinsam sind wir stark“ ist ein Anreiz dabei zu sein. Nicht nur die drei besten Einzelläufer, sondern auch die Klasse, die zahlenmäßig die meisten Läufer auf die Strecke schickt (Eltern dürfen dabei auch unterstützen!) bekommt einen Preis. Die Startgebühr beträgt pro Teilnehmer 1 Euro, den Sie direkt am Starttag beim SC bezahlen können. Da diese Veranstaltung gleich am ersten Wochenende nach den Sommerferien stattfindet, möchte ich Sie bitten, den Termin sich schon jetzt zu notieren.
Herzlich bedanken möchte ich mich an dieser Stelle bei Frau Horn, Herrn Gruber und Frau Melzner für die tägliche Arbeit und
Mithilfe in unserer Schule!
Ebenso ein herzliches Dankeschön an Frau Pflüger und Frau Seißer für die vertrauensvolle Zusammenarbeit in der Ganztagesbetreuung.
Bedanken möchte ich mich auch herzlich bei unserer Bufdi Lisa Kusnierz, die uns in diesem Schuljahr sehr tatkräftig und überaus verlässlich unterstützt hat. Wir wünschen ihr für ihr Studium alles Gute!
Auch ein herzliches Dankeschön an alle Elternbeirätinnen und Klassenelternsprecherinnen für die engagierte Mitarbeit in diesem Schuljahr.
Unsere Sekretärin Frau Melzner beendet mit Ablauf des Schuljahres ihre Arbeit im Sekretariat Oberscheckenbach. Frau Junker, die Sekretärin der GS Gebsattel, wird die Stelle in Oberscheckenbach ab dem neuen Schuljahr mitverwalten.
Mit einem gemeinsamen Abschlussgottesdienst um 7.30 Uhr in der Kirche beschließen wir das Schuljahr.
Nach der Zeugnisausgabe endet der letzte Schultag am Fr 27.07. für alle Klassen um 10.45 Uhr.
Unseren Viertklässlern wünschen wir, dass sie sich schnell an ihrer neuen Schule einleben und wohlfühlen.
Erholsame Ferien wünscht Ihnen und Ihren Kindern das ganze Schulteam der GS Oberscheckenbach!
Mit freundlichen Grüßen
Gudrun Hartl, Rektorin
Liegengebliebene Kleidungsstücke/Vesperdosen/Schuhe werden am Freitag, 20.07. während des Vormittages zum Mitnehmen ausgelegt. Nicht abgeholte Gegenstände werden danach entsorgt.